Z. 3794. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Reserve=Infanteristen Georg Manhartsberger. Der am 2. April 1867 in der Ortschaft Habach Nr. 6, Gemeinde Zell a. d. Pram, Bezirk Schärding, geborene und daselbst heimatzuständige Dienstknecht und Reserve=Infanterist Georg Manhartsberger, vom Stande des k. und k. Infanterie=Regimentes Nr. 14, Assentjahrgang 1889, hat sich nach der Evidenzvormerkung der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft Schärding am 10. Juli 1894 bei der Stadtgemeinde in Linz nach Graz abgemeldet, am 13. Juli 1894 beim Stadtrathe in Graz zum Aufenthalt an=, und am 14. Juli 1894 nach Gleichenberg, Bezirk Feldbach in Steiermark, abgemeldet, seither jedoch die nach § 7 der Wehrvorschriften, III. Theil, vorgeschriebene Aufenthalts¬ meldung unterlassen. Nach einem von dem genannten Reservemanne an seinen in Linz wohnhaften Bruder Josef Manhartsberger gerichteten, laut Poststempel am 14. Juli 1894 in Juden¬ dorf bei Graz aufgegebenen Karten=Briefe wurde derselbe in einem Dienstvermittlungsbureau in Graz als Badediener für den Curort Gleichenberg ausgenommen, ist jedoch, der diesfalls gepflogenen Erhebung zufolge, daselbst nicht ein¬ getroffen, wurde auch der Cur=Inspection nie namhaft gemacht und ist seit dieser Zeit spurlos verschwunden. Die wiederholt veranlasste Einvernahme der An¬ gehörigen des mehrgenannten Reservemannes blieb bisher ohne Erfolg und gaben dieselben stets an, dass ihre eigenen diesfälligen Nachforschungen bisher ganz resultatlos waren und sie daher vermuthen, dass ihr Sohn beziehungsweise Bruder Georg, welcher immer sparsam und stets im Besitze eines größeren Geldbetrages war, möglicherweise auf ver¬ brecherische Art umgekommen sei, welche Vermuthung möglicherweise begründet sein könnte. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. März 1897, Z. 3837/IV, wird der Auftrag ertheilt, die Ausforschung des Genannten zu veranlassen und über ein positives Resultat zu berichten. Steyr, am 16. März 1897. Z. 4020. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. König Maria, ledig, Vagantin, im Jahre 1882 in der Gemeinde Kremsmünster (Land) geboren und dahin zuständig, bereits dreimal abgestraft, ist am 13. d. M., circa 4 Uhr nachmittags, gelegentlich der Verrichtung einer Arbeit aus der Frohnfeste des k. k. Bezirksgerichtes Krems¬ münster, woselbst sie wegen Uebertretung des Diebstahls eine dreimonatliche Arreststrafe abzubüßen hat, entwichen und konnte bis nun nicht eruiert werden. Dieselbe ist auf ihr Alter stark entwickelt, hat rundes Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe, dunkelbraune Haare und Augenbrauen, trägt Stirnfransen, und war bei der Ent¬ weichung mit blauem Kleide, röthlicher Blouse, lichtblauer Schürze und bereits neuen Niederschuhen aus Leder bekleidet. König, welche nach Abbüßung der erwähnten Strafe zur Abgabe in eine Besserungsanstalt bestimmt ist, ist sehr arbeitsscheu und treibt sich meistens als Lustdirne herum. Die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden beauftragt, Nachforschungen nach der Genannten zu pflegen, dieselbe eventuell festzu¬ nehmen und dem Gerichte zu überstellen, sowie ein positives Ergebnis der Erhebungen anher zu berichten. Steyr, am 19. März 1897. Z. 3792, 3793, 3881. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Mehrere Hebammen wurden diplomsverlustig erklärt. Laut Erlass der hohen k. k. Statthalterei Linz vom 9. März 1897 Z. 3902, 3903 und 3943/V, wurde die Hebamme Antonia Krampel, geborene Weiß, Musikers¬ Gattin, zuletzt in Wien V., Reinprechtsdorferstraße Nr. 36, wohnhaft, wegen Mitschuld am Verbrechen der Abtreibung der Leibesfrucht zu vier Monaten schweren Kerkers ver¬ urtheilt, sodann die Hebamme Katharina Bohacs, 57 Jahre alt, in Zumberg bei Nassaberg in Böhmen ge¬ bürtig, ebendahin zuständig, katholisch, Witwe, zuletzt in Wien XVI., Koppstraße Nr. 29, wohnhaft, wegen des Ver¬ brechens der Mitschuld an dem versuchten Verbrechen der Ab¬ treibung der Leibesfrucht nach den §§ 5, 8 und 144 St.=G., gemäß § 145 St.=G. zu vier Monaten Kerkers verurtheilt, ferners die Hebamme Maria Porschinsky, 51 Jahre alt, zu Budapest geboren und zuständig, katholisch, verheiratet, zuletzt in Wien VIII. Bezirk, Lerchenfeldstraße Nr. 160, wohnhaft, wegen Verbrechens der Mitschuld an der Ab¬ treibung der Leibesfrucht nach §§ 5 und 144 St.=G. und der Uebertretung des § 431 St.=G. gemäß § 145 St.=G., unter Anwendung des § 55 St.=G., zu einem Jahre, mit einem Fasttage monatlich verschärften, schweren Kerkers, und die Hebamme Priska Pelz, 50 Jahre alt, zu Paulinenberg geboren, nach Obergollik in Schlesien zuständig, verheiratet, zuletzt in Wien VIII. Bezirk, Lerchengasse Nr. 17, wohnhaft, wegen des obgenannten Verbrechens zu sechs Monaten, mit einem Fasttage im Monate verschärften, schweren Kerkers verurtheilt. Dieselben sind demnach im Sinne des § 7 des vierten Abschnittes des Sanitäts=Haupt=Normativs, Allerhöchstes Patent vom 2. Jänner 1770, des Rechtes zur Ausübung der Hebammenpraxis verlustig geworden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur Dar¬ nachachtung und behufs Verhinderung und allfälligen Miss¬ brauches in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 18. März 1897. Z. 4193. An die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 9. März bis 16. März 1897. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Garsten, Ort¬ schaft Oberdambach. 2. Bezirk Wels: Gemeinde Alkoven, Ortschaft Puchham. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Sipbachzell, Ort¬ schaft Giering.
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