Amtsblatt 1897/12 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 25. März 1897

Geito nasrurt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 12. Steyr, am 25. März. 1897. Z. 382/B.=Sch.=R. An sämmtliche Ortsschulräthe. Von der mit h. Erlasse des k. k. Landesschulrathes vom 12. März 1897, Z. 405, festgesetzten Armenschulbücher¬ Quote für den Schulbezirk Steyr pro 1897/98 per 225 fl. 71 kr. entfällt auf die Schule Aschach 4 fl. 80 kr., Allhaming 3 fl., Brunnbach 2 fl., Christkindl 4 fl. 80 kr., Dambach 4 fl. 21 kr., Dietach 5 fl., Eberstallzell 5 fl. 40 kr., Egendorf 2 fl. 20 kr., Gaflenz 5 fl. 40 kr., Garsten 4 fl. 58 kr., Gleink 7 fl. 50 kr., Großraming 9 fl. 50 kr., Bad Hall 4 fl. 05 kr., Harhagen 3 fl. 65 kr., Kematen 6 fl. 70 kr., Kirchberg 4 fl. 30 kr., Kleinreifling 4 fl. 25 kr., Krems¬ münster 4 fl. 21 kr., Krühub 2 fl. 60 kr., Maria Laah 2 fl. 16 kr., Lausa 6 fl. 80 kr., Losenstein 6 fl. 60 kr., St. Marien 6 fl. 62 kr., Kleinraming 4 fl. 46 kr., Mühl¬ bach 3 fl. 05 kr., Neuhofen 5 fl. 30 kr., Neustift 6 fl. 40 kr., Pfarrkirchen 5 fl. 40 kr., Pucking 3 fl. 40 kr., Reichraming 5 fl. 54 kr., Ried 5 fl. 70 kr., Rohr 2 fl. 70 kr., Sierning 9 fl. 50 kr., Sierninghofen 5 fl. 84 kr., Sipbachzell 5 fl., Ternberg 6 fl. 64 kr., Trattenbach 3 fl. 30 kr., Thanstetten 5 fl. 60 kr., St. Ulrich 4 fl. 40 kr., Unterlausa 3 fl. 50 kr., Wartberg 6 fl. 70 kr., Weichstetten 1 fl. 90 kr., Wei߬ kirchen 4 fl. 16 kr., Weyer 8 fl. 10 kr., Wolfern 5 fl. 60 kr., Pechgraben 3 fl. 19 kr. Summa 225 fl. 71 kr. Die Ortsschulräthe werden angewiesen, zuverlässlich binnen 3 Tagen die von den Schulleitungen zu verfassenden, genau den entsprechenden Beträgen angepassten Anspruch¬ schreiben (Erlass des h. k. k. Ministeriums für C. u. U. vom 15. Juni 1896, Z. 14.626, Verordnungsblatt des k. k. Landesschulrathes vom 15. September 1896, Stück 1) einzubringen, damit rechtzeitig die nothwendigen Armen¬ bücher erwirkt und ausgefolgt werden können. A. k. Bezirksschulrath Steyr, am 22. März 1897. Z. 365/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Pensionat Pistyán. Die Direction des Bades Pistyán in Ungarn hat ein Pensionat für Beamte und Lehrer niederer Gehalts¬ classe gegründet, in welchem diese zu ermäßigten Preisen die Badecur gebrauchen können. Die Lehrerschaft des Bezirkes wird hievon mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, sich im Bedarfsfalle direct mit der Bade=Direction Pistyán ins Einvernehmen zu setzen. K. K. Bezirksschulrath Steyr, am 16. März 1897. Z. 4192. An die Gemeinde- Vorstehungen. Bekämpfung der Blutlaus. Da laut der Anzeige des Vereines der Gärtner und Gartenfreunde in Linz die Blutlaus in den Gärten der Stadt Linz und der Umgebung verheerend auftritt, werden infolge Erlasses des hohen k. k. Ackerbauministeriums vom 27. Februar d. J., Z. 24 633, und Statthalterei=Erlasses vom 15. März l. J., Z. 3876/I, die Gemeinde=Vorstehungen angewiesen, den Erlass des k. k. Ackerbauministeriums vom 15. September 1894, Z. 8708, betreffend die Mittel zur Bekämpfung der Blutlaus (hierämtliche Intimation vom 15. October 1894, Z. 12.806) in angemessener Weise zu republicieren und Anzeigen über das Vorkommen der Blutlaus, besonders in Handelsbaumschulen, an den oberösterreichischen Landesculturrath gelangen zu lassen. Steyr, am 21. März 1897. Z. 3636. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des Fabriksarbeiters Alois Leipert. Die k. k. Landesregierung für Schlesien hat beim hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veranlassung der Ausforschung des am 12. September 1873 in Schwarzwasser geborenen und dahin zuständigen Fabriks¬ arbeiters Alois Leipert, unehelichen Sohnes der bereits verstorbenen ledigen Mathilde Leipert, angesucht. Die bezüglich des genannten Stellungspflichtigen in dem Verwaltungsgebiete der genannten Landesregierung veranlassten Nachforschungen sind resultatlos geblieben. Personsbeschreibung: Statur mittelgroß, Gesicht oval, Mund und Nase proportioniert, Augen braun, Haare schwarz, besondere Kennzeichen keine. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. März 1897, Nr. 3614/IV, wird der Auftrag ertheilt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=)Pflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein allfälliges positives Resultat dieser Nach¬ forschungen ist zu berichten. Steyr, am 15. März 1897.

Z. 3794. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Reserve=Infanteristen Georg Manhartsberger. Der am 2. April 1867 in der Ortschaft Habach Nr. 6, Gemeinde Zell a. d. Pram, Bezirk Schärding, geborene und daselbst heimatzuständige Dienstknecht und Reserve=Infanterist Georg Manhartsberger, vom Stande des k. und k. Infanterie=Regimentes Nr. 14, Assentjahrgang 1889, hat sich nach der Evidenzvormerkung der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft Schärding am 10. Juli 1894 bei der Stadtgemeinde in Linz nach Graz abgemeldet, am 13. Juli 1894 beim Stadtrathe in Graz zum Aufenthalt an=, und am 14. Juli 1894 nach Gleichenberg, Bezirk Feldbach in Steiermark, abgemeldet, seither jedoch die nach § 7 der Wehrvorschriften, III. Theil, vorgeschriebene Aufenthalts¬ meldung unterlassen. Nach einem von dem genannten Reservemanne an seinen in Linz wohnhaften Bruder Josef Manhartsberger gerichteten, laut Poststempel am 14. Juli 1894 in Juden¬ dorf bei Graz aufgegebenen Karten=Briefe wurde derselbe in einem Dienstvermittlungsbureau in Graz als Badediener für den Curort Gleichenberg ausgenommen, ist jedoch, der diesfalls gepflogenen Erhebung zufolge, daselbst nicht ein¬ getroffen, wurde auch der Cur=Inspection nie namhaft gemacht und ist seit dieser Zeit spurlos verschwunden. Die wiederholt veranlasste Einvernahme der An¬ gehörigen des mehrgenannten Reservemannes blieb bisher ohne Erfolg und gaben dieselben stets an, dass ihre eigenen diesfälligen Nachforschungen bisher ganz resultatlos waren und sie daher vermuthen, dass ihr Sohn beziehungsweise Bruder Georg, welcher immer sparsam und stets im Besitze eines größeren Geldbetrages war, möglicherweise auf ver¬ brecherische Art umgekommen sei, welche Vermuthung möglicherweise begründet sein könnte. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. März 1897, Z. 3837/IV, wird der Auftrag ertheilt, die Ausforschung des Genannten zu veranlassen und über ein positives Resultat zu berichten. Steyr, am 16. März 1897. Z. 4020. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. König Maria, ledig, Vagantin, im Jahre 1882 in der Gemeinde Kremsmünster (Land) geboren und dahin zuständig, bereits dreimal abgestraft, ist am 13. d. M., circa 4 Uhr nachmittags, gelegentlich der Verrichtung einer Arbeit aus der Frohnfeste des k. k. Bezirksgerichtes Krems¬ münster, woselbst sie wegen Uebertretung des Diebstahls eine dreimonatliche Arreststrafe abzubüßen hat, entwichen und konnte bis nun nicht eruiert werden. Dieselbe ist auf ihr Alter stark entwickelt, hat rundes Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe, dunkelbraune Haare und Augenbrauen, trägt Stirnfransen, und war bei der Ent¬ weichung mit blauem Kleide, röthlicher Blouse, lichtblauer Schürze und bereits neuen Niederschuhen aus Leder bekleidet. König, welche nach Abbüßung der erwähnten Strafe zur Abgabe in eine Besserungsanstalt bestimmt ist, ist sehr arbeitsscheu und treibt sich meistens als Lustdirne herum. Die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden beauftragt, Nachforschungen nach der Genannten zu pflegen, dieselbe eventuell festzu¬ nehmen und dem Gerichte zu überstellen, sowie ein positives Ergebnis der Erhebungen anher zu berichten. Steyr, am 19. März 1897. Z. 3792, 3793, 3881. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Mehrere Hebammen wurden diplomsverlustig erklärt. Laut Erlass der hohen k. k. Statthalterei Linz vom 9. März 1897 Z. 3902, 3903 und 3943/V, wurde die Hebamme Antonia Krampel, geborene Weiß, Musikers¬ Gattin, zuletzt in Wien V., Reinprechtsdorferstraße Nr. 36, wohnhaft, wegen Mitschuld am Verbrechen der Abtreibung der Leibesfrucht zu vier Monaten schweren Kerkers ver¬ urtheilt, sodann die Hebamme Katharina Bohacs, 57 Jahre alt, in Zumberg bei Nassaberg in Böhmen ge¬ bürtig, ebendahin zuständig, katholisch, Witwe, zuletzt in Wien XVI., Koppstraße Nr. 29, wohnhaft, wegen des Ver¬ brechens der Mitschuld an dem versuchten Verbrechen der Ab¬ treibung der Leibesfrucht nach den §§ 5, 8 und 144 St.=G., gemäß § 145 St.=G. zu vier Monaten Kerkers verurtheilt, ferners die Hebamme Maria Porschinsky, 51 Jahre alt, zu Budapest geboren und zuständig, katholisch, verheiratet, zuletzt in Wien VIII. Bezirk, Lerchenfeldstraße Nr. 160, wohnhaft, wegen Verbrechens der Mitschuld an der Ab¬ treibung der Leibesfrucht nach §§ 5 und 144 St.=G. und der Uebertretung des § 431 St.=G. gemäß § 145 St.=G., unter Anwendung des § 55 St.=G., zu einem Jahre, mit einem Fasttage monatlich verschärften, schweren Kerkers, und die Hebamme Priska Pelz, 50 Jahre alt, zu Paulinenberg geboren, nach Obergollik in Schlesien zuständig, verheiratet, zuletzt in Wien VIII. Bezirk, Lerchengasse Nr. 17, wohnhaft, wegen des obgenannten Verbrechens zu sechs Monaten, mit einem Fasttage im Monate verschärften, schweren Kerkers verurtheilt. Dieselben sind demnach im Sinne des § 7 des vierten Abschnittes des Sanitäts=Haupt=Normativs, Allerhöchstes Patent vom 2. Jänner 1770, des Rechtes zur Ausübung der Hebammenpraxis verlustig geworden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur Dar¬ nachachtung und behufs Verhinderung und allfälligen Miss¬ brauches in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 18. März 1897. Z. 4193. An die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 9. März bis 16. März 1897. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Garsten, Ort¬ schaft Oberdambach. 2. Bezirk Wels: Gemeinde Alkoven, Ortschaft Puchham. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Sipbachzell, Ort¬ schaft Giering.

3 2. Pferderotz. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Bad Hall. 3. Bläschenausschlag. Ausbruch der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde St. Ulrich, Ortschaften Kleinraming, Ramingsteg. 4. Ro hlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Tumeltsham. 5. Räude der Pferde. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Klaus, Ortschaft Steyrling. Steyr, am 20. März 1897. Z. 4031. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Widerruf. Laut des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. März 1897, Nr. 3613/IV, wurde der stellungspflichtige Heinrich Krusche bereits ausgeforscht. Es sind demnach die mit h. ä. Erlasse vom 18. April 1896, Z. 5593, Amtsblatt Nr. 17, angeordneten Erhebungen ein¬ zustellen. Steyr, am 18. März 1897. Z. 3591. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Verpflegskosten in der Bukowina. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 4. d. M., Z. 3336/V wird den Gemeinde=Vor¬ stehungen bekanntgegeben, dass in den öffentlichen Kranken¬ Anstalten der Bukowina für das Jahr 1897 nachstehende Verpflegskosten festgesetzt sind: Bukowinaer Landes=Kranken¬ Anstalt in Czernowitz: 1. Verpflegsclasse 3 fl., 2. Cl. 2 fl., 3. Cl. 90 kr.; für Kinder von 3 —7 Jahren in allen Classen 2/8 der bezüglichen täglichen Verpflegsgebür, unter 3 Jahren in allen Classen ½ der bezüglichen täglichen Verpflegsgebür. — Kronprinz=Rudolf=Stiftung in Radautz: 85 Kreuzer; für Kinder unter 13 Jahren 42 ½ Kreuzer. Allgemeines öffentliches Krankenhaus in Suczawa: 2. Verpflegsclasse 2 fl, 3. Cl. 90 kr.; für Kinder 2. Cl. 1 fl., 3. Cl. 45 Kreuzer. — Allgemeines öffentliches Kranken¬ haus in Kimpoluny: 85 Kreuzer; für Kinder 42 ½ Kreuzer. Steyr, am 18. März 1897. Z. 4194. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Zur Kenntnisnahme. Z. 4334/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des deutschen Reiches. Das hohe k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 10. März d. J., Z. 7885, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlufsprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus den von der Lungenseuche be¬ troffenen nachstehenden Sperrgebieten des deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar: 1. Aus den Regierungs=Bezirken Potsdam, Bromberg, Magdeburg und Düsseldorf im Königreiche Preußen; 2. aus der Kreishauptmannschaft Leipzig des König¬ reiches Sachsen. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit dem hier¬ amtlichen Erlasse vom 17. Februar d. J., Z. 2723, ver¬ fügten Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer=Zeitung“ in Wirksamkeit. Uebertretungen desselben werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G. Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, am 17. März 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 20. März 1897. Verzeichnis der im Monate Februar 1897 erfolgten Eintragungen in die h. d. Gewerberegister. A. Ertheilung von Gewerbescheinen und Con¬ cessionen. 1. Georg Reikersdorfer, Bäcker in Hasenufer Nr. 6, Gemeinde Pucking; 2. Michael Rosenauer, Schuhmacher in Weichstetten Nr. 61, Gemeinde Thanstetten; 3. Josef Fuchs jun., Wirt in Bad Hall Nr. 69; 4. Josef Edlinger, Wagner in Möderndorf Nr. 64, Gemeinde Pfarrkirchen; 5. Karl Kirchert, Friseur in Neuhofen Nr. 61; 6. Franz Langwieser, Mühle und Säge in Juliana¬ berg Nr. 2, Gemeinde Neuhofen. 7. Josefa Haberl, Blumenhandel in Kematen Nr. 7; 8. Karl Hönig, Gemischtwarenhandel in Neuzeug Nr. 76, Gemeinde Sierning; 9. Dominik Derfler, Victualienhandel in Neustift Nr. 32; 10. Josef und Maria Kleindl, Wirt in Weyer Nr. 19; 11. Ferdinand Moser, Badeanstalt in Weyer (Markt) Nr. 54; 2. Josef Kleindl, Victualienhandel mit Zucker und Kaffee in Weyer (Markt) Nr. 19; 13. Bernhard Mühlberger, Victualienhandel mit Koch¬ und Viehsalzverschleiß in Gries Nr. 5, Gemeinde Neuhofen; 14. Karl Zorn, Wagner in Wartberg Nr. 22; 15. Anton Schidelgruber, Hufschmied in Schacher¬ mairdorf Nr. 6; Gemeinde Sipbachzell; 16. Johann Hieslmayr, Wirt in Unterrohr Nr. 3, Gemeinde Rohr. B. Gewerbeabmeldungen. Keine. C. Sonstige Gewerbs=Veränderungen. 1. Max Fessl, Herrenkleidermacher in Schiedlberg Nr. 69, Gemeinde Thanstetten: Standortsverlegung nach Hilbern Nr. 96, Gemeinde Sierning; 2. Karl Grammer, Victualienhandel: Standortsver¬ legung von Weyer Nr. 19 nach Weyer 156. 3. Josefa Hierzenberger, Handel mit Gemüsen, frischem und dürrem Obst, Südfrüchten und Zuckerbäcker¬ waren, Kanst= und Naturblumen: Standortsverlegung von Weyer (Markt) Nr. 89 nach Weyer (Markt) Nr. 11. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit.

4 Buchdruckerei und Tithographie von Emil Haas & Cie. in Steyr, Grünmarkt Nr.7 Daselbst Tager aller Drucksorten zu den Wehrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17). Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15.) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu § 15). Bescheinigung (Muster 5 zu § 23). Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung. Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang). Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen. Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang). Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Nachweisung über die Kosten der Stellung. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III Theil) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen= Auszug. Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbehrlichkeits=Zeugnis. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25). Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder. Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, im Jahre ... geborenen Stellungspflichtigen. (Muster 6 zu § 24.) Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24.) Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu § 24.) Vorladung zur Stellung. Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Im Verlage neu aufgenommene Drucksorte: Anmeldung zur Amschreibung von Parcellen, welche im Grundsteuercataster als Waldungen eingetragen sind, oder von Theilen derselben in eine andere Culturgattung. chaft S Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptm

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