2 werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge h. Statthalterei¬ Erlasses vom 9. d. M., Z. 3780/IV, angewiesen, Vor¬ stehendes möglichst ausgedehnt zu verlautbaren. Steyr, am 12. März 1897. Z. 3790. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Zufolge Erlasses der k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz vom 12. März 1892, Z. 927/Präs., zur Kenntnis¬ nahme und geeigneten, eventuellen Verlautbarung. Z. 1702/pr. Concurs=Ausschreibung. Zur Wiederbesetzung zweier l. f. Bezirksthierarztstellen bei den politischen Behörden in Dalmatien wird der Con¬ curs bis 3. April l. J. ausgeschrieben. Mit jeder dieser Stellen sind die Bezüge der elsten Rangsclasse, d. i. 600 fl. Gehalt, 120 fl. Activitätszulage und zwei Quinquennalzulagen à 100 fl. verbunden. Bewerber um diese Stellen haben die Gesuche durch ihre vorgesetzte Behörde dem k. k. Statthalterei=Präsidium in Zara mit folgenden Documenten belegt einzusenden: a) Geburtsschein, b) das thierärztliche Diplom, c) das Zeugnis über die mit gutem Erfolge abgelegte Prüfung für Thierärzte im Sinne der Ministerial=Verordnung vom 21. März 1873, R.=G.=Bl. Nr. 37 und d) der Nachweis über die bisherige Verwendung, sowie über die Kenntnis der serbocroatischen und der italienischen Sprache. Zara, am 4. März 1897. Vom k. k. Statthalterei -Präsidium. Steyr, am 13. März 1897. Z. 3590. An alle Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Widerruf. Die mit dem hieramtlichen Erlasse vom 4. September 1896, Z. 12.281, Amtsblatt Nr. 37, angeordnete Aus¬ forschung und Einvernahme der Francisca Lorgi, geb. Bamberger, ist zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. März 1897, Z. 3353/II, wieder einzustellen. Steyr, am 15. März 1897. Z. 3678. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Pferde=Classification pro 1897. Das hohe k. k. Ministerium für Landesvertheidigung hat mit dem Erlasse vom 26. Jänner l. J., Nr. 118, Präs. II/b, einvernehmlich mit dem hohen k. u. k. Reichs¬ Kriegsministerium mit Rücksicht auf die Reichsrathswahlen den in Gemäßheit des § 5 der Durchführungsbestimmungen zum Pferdestellungsgesetze für die Vornahme der Pferde¬ classification mit 15. Juni bestimmten Endtermin für heuer ausnahmsweise bis Ende Juni zu erstrecken befunden. Dementsprechend wurden die Termine für die von den politischen Bezirksbehörden nach Formular 5 und von den politischen Landesbehörden nach Formular 6 vor¬ zulegenden Ausweise für den 15., beziehungsweise 28. Juli l. J. erstreckt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 22. Februar 1897, Nr. 2654 und 2896/IV, in die Kenntnis gesetzt. Im Nachhange zu dem Statthalterei=Erlasse vom 1. Jänner l. J., Z. 25/IV, wird demnach eröffnet, dass einvernehmlich mit dem XIV. Corps=Commando die Durch¬ führung der Pferdeclassification im Monate Juni in Aussicht genommen ist. Unter Einem erhalten die Gemeinde=Vorstehungen die zur Pferdeclassification und Fuhrterkszählung erforderlichen Drucksorten. Steyr, am 13. März 1897. Z. 3931. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Anton Penko. Die k. k. Landesregierung für Krain hat beim hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des im Jahre 1873 in Triest außerehelich geborenen, nach Slavina, Bezirk Adelsberg, heimatberechtigten Anton Penko, von Profession Spengler, angesucht. Die bezüglich des genannten Stellungspflichtigen in dem Verwaltungsgebiete der genannten Landesregierung und in dem Stadtgebiete Laibach veranlassten Nachforschungen sind resultatlos geblieben. Von den Personaldaten des Genannten kann nur angegeben werden, dass er von kleiner Statur und schwachem Körperbau ist. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. März 1897, Z. 4028/IV, wird der Auftrag ertheilt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs (Landsturm=)Pflichtigen auf¬ geführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein allfälliges positives Ergebnis dieser Nach¬ forschungen ist anher zu berichten. Steyr, den 15. März 1897. Z. 3479. An die Gemeinde- Vorstehungen. Ankauf der Privathengste als Landesbeschäler. Nachdem laut des Erlasses des hohen k. k. Ackerbau¬ ministeriums vom 14. Februar 1897, Z. 3700/458, der nach Ablauf der heurigen Beschälperiode für die einzelnen Kronländer sich ergebende Bedarf an Ersatzhengsten in gleicher Weise wie in den Vorjahren beschafft, beziehungs¬ weise derselbe Modus bei den Anmeldungen der zum An¬ kaufe als Landesbeschäler geeigneten Privathengste eingehalten werden soll, so wird den Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 4. März 1897, Nr. 3194/1, nachfolgend der Abdruck der Kundmachung des hohen k. k. Ackerbau=Ministeriums, betreffend die Nachschaffung des Bedarfes an Landesbeschälern durch Ankauf aus der Nachzucht des Landes mit dem Auftrage bekanntgegeben, diese Kundmachung durch möglichst allgemeine Verlautbarung zur Kenntnis der Pferdezüchter des Landes zu bringen. Kundmachung betreffend die Nachschaffung des Bedarfes an Landes¬ beschälern durch Ankauf aus der Privatzucht des Landes. Von dem Wunsche geleitet, den nach Ablauf der diesjährigen Deckperiode für die k. k. Staats=Hengstendepots
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