Amtsblatt 1897/10 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 11. März 1897

2 und der bezüglichen Durchführungs=Verordnung des Finanz¬ ministeriums desselben Datums, R.=G.=Bl. Nr. 238, im Interesse der Bevölkerung und insbesondere der landwirt¬ schaftlichen Kreise gelegen ist, werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses des h. k. k. Ackerbauministeriums vom 18. Jänner l. J., Z. 1063, und Statthalterei=Erlasses vom 25. Februar l. J., Z. 3050/I, angewiesen, das Geeignete zu veranlassen, damit jene Kreise darüber Kenntnis erhalten, dass sie das von ihnen benöthigte Viehsalz nun ohne Be¬ schränkung auf eine bestimmte Menge und ohne jede Controle des Bezuges desselben jederzeit entweder bei den im § 1 vorcitierter Verordnung aufgeführten k. k. Salzniederlagen unmittelbar oder bei der Salzgeschäfts=Abtheilung der k. k. Staatsbahn=Direction in Wien, bezw. bei den von dieser an verschiedenen Stationen der k. k. Staatsbahnen errichteten Salzniederlagen, und endlich, da der Vertrieb des Viehsalzes aus jenen k. k. Salzniederlagen gegen die vorgeschriebene Anmeldung jedermann freigegeben worden ist, auch wohl bei den meisten Privatsalzhändlern und Salzverschleißern ankaufen können, sobald sich Letztere mit dieser Salzsorte werden bevorräthigt haben. Da der ermäßigte Preis von 5 fl. gesetzlich nur für 100 Kilogramm unverpackten Viehsalzes ab Magazins=Wage der im vorcitierten Paragraphe genannten 11 k. k. Salz¬ niederlagen gilt, so wird sich an allen anderen Verkaufsstellen des Viehsalzes der Preis desselben im Verhältnisse zu der Entfernung von den k. k. Salzniederlagen entsprechend höhr stellen. In das oben citierte Gesetz, R.=G.=Bl. Nr. 237 und die Finanz=Ministerial=Verordnung, R.=G.=Bl. Nr. 238 ex 1896, ist den interessierten Kreisen in der Gemeindekanzlei Einsicht¬ nahme zu gestatten. Steyr, am 6. März 1897. Z. 1640. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Gemeinde-Aerzte. Der Hebamme Antonie Krkavec wurde die Ausübung der Praxis entzogen. Laut Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 22. Jänner l. J., Z, 1299/V, wurde mit dem rechtskräftigen Bescheide des Magistrates in Prag vom 29. Juli 1896, Z. 107.768, der Hebamme Antonie Krkavec in Prag an¬ lässlich ihrer strafgerichtlichen Verurtheilung wegen der Mitschuld am Verbrechen der Fruchtabtreibung das Recht zur weiteren Ausübung der Hebammenpraxis für immer entzogen. Hievon woerden die Gemeinde=Vorstehungen und Gemeinde=Aerzte zur allfälligen Darnachachtung mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, dass der Genannten das Hebammendiplom nicht abgenommen werden konnte, da ihr dasselbe angeblich in Verlust gerathen ist. Steyr, am 4. März 1897. Z. 3037. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung der militärtaxpflichtigen Ignaz und Karl Bartl. Laut der an die k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Note der k. k. Statthalterei in Böhmen vom 31. Jänner 1897, Z. 180.007 ex 1896, hat die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Gablonz d. a. um die Ausforschung der nachbenannten Militärtaxpflichtigen, deren Aufenthaltsort bisher nicht eruiert werden konnte, angesucht, und zwar: 1. Ignaz Bartel, Fabriksarbeiter, geb. 1862, aus Schumburg: 2. Karl Bartel, Fabriksarbeiter, geb. 1863, aus Schumburg. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 21. Februar 1897, Z. 3009/IV wird der Auftrag ertheilt, die Nachforschungen nach den genannten Militär¬ taxpflichtigen einzuleiten und über ein allfälliges positives Resultat anher zu berichten. Steyr, am 1. März 1897. Ad Z. 3134. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Polizeiaufsicht. Karl Pflugseder, 61 Jahre alt, katholisch, ledig, Weber, zuständig zur Gemeinde Sarning, wurde mit dem h. ä. Erkenntnisse vom 22. Jänner 1897, Z. 975, unter Anweisung der Gemeinde Sierning als Aufenthaltsrayon auf die Dauer von drei Jahren unter Polizeiaussicht gestellt. Steyr, am 5. März 1897. Z. 3138. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Feststellung der Identität und Provenienz des in Reutte aufgegriffenen Johann Prokop. In den Arresten des k. k. Bezirksgerichtes Reutte befindet sich seit Ende August v. J. ein wegen der Ueber¬ tretung des Bettelns abgestraftes ausweisloses Individuum, welches angibt, Johann Prokop zu heißen, als Sohn des Eisenbahnarbeiters Franz Prokop und der Marianne geb. Kornick, am 12. Jänner 1860 in Raab geboren, röm.=kath. Religion zu sein und die Heimatsberechtigung dorthin zu besitzen. Diese von dem Genannten gemachten Angaben, welche er nur von seinem Vater aus wissen will, stellten ich den Zuschriften des Stadtmagistrates Raab vom 5. September 1896, Z. 5265, und 21. November 1896, Z. 6707, zufolge als unrichtig heraus. Er habe nirgends eine Schule besucht, sondern nur selbst den eigenen Namen schreiben gelernt, auch könne er etwas lesen, was er auch mit einiger Anleitung selbst gelernt haben will. Im Jahre 1885 begab sich sein Vater nach Bayern auf Arbeit beim Eisenbahnbau Neumarkt—Nürnberg, blieb dort ungefähr ¾ Jahre und verzog sich dann nach Russisch¬ Polen zur Weichselregulierung, blieb dort 4—5 Monate und war dann stets als Taglöhner auf Rittergütern in Mecklenburg, Pommern, Hannover und Schleswig—Holstein beschäftigt. Bis zum Jahre 1878 verblieb Johann Prokop bei seinen Eltern, trennte sich sodann von denselben und zog als Taglöhner ebenfalls in Deutschland herum. Er habe seine Eltern seither nicht mehr gesehen. Prokop gab ferner an, dass er vom Jahre 1890 bis Mai 1896 in der niederländischen Colonialarmee auf Batavia in der 4. Compagnie des 6. Regiments gedient habe. Sein Compagnie=Commandant soll Van Fluden, sein Regimentscommandant Oberst Bürke geheißen haben.

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