Amtsblatt 1897/9 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 4. März 1897

ab. — Landesgebäranstalt in Linz: 1. Classe 2 fl., 2 Cl. 1 fl. 50 kr., 3. Cl. 1 fl.; Kinder täglich 20 kr., für die aus dem Anstaltsvorrathe den austretenden Müttern mitge¬ gebene Kindeswäsche sind die Gestehungskosten dem oberösterr. Landesfonde zu ersetzen. — Landesirrenanstalt zu Niedern¬ hart bei Linz: 1. Casse 2 fl., 2. Cl. 1 fl. 40 kr., 3. Cl. 90 kr. Steyr, am 2. März 1897. Z. 2514. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Verpflegskosten in den Anstalten des Küstenlandes. Zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 9. v. M., Z 2316/V, wird den Gemeinde=Vorstehungen untenstehend ein Verzeichnis der laut Note der k. k. Statt¬ halterei in Triest vom 22. Jänner 1897, Z. 1752, in den öffentlichen Krankenanstalten des küstenländischen Verwal¬ tungsgebietes für das Jahr 1897 geltenden Verpflegs¬ gebüren zur Kenntnis gebracht. Allgemeines Krankenhaus nebst Irrenanstalt in Triest: 1. Verpflegsclasse 3 fl. 50 kr., 2. Cl. 2 fl. 50 kr., 3. Cl. 92 kr., 4. Cl. 70 und 50 kr.; die in der vierten Verpflegs¬ classe geltende Taxe von 70 kr. ist nur für Dienstpersonen und Triestiner, die von 50 kr. für Waisenkinder bestimmt. — Spital der barmherzigen Brüder nebst Abtheilung für Geisteskranke in Görz: 1. Verpflegsclasse 2 fl., 2. Cl. 1 fl. 40 kr., 3. Cl. 81 kr.; in der dritten Classe für Ein¬ mische 50 kr. — Städtisches Frauenspital nebst Abtheilung für Geisteskranke in Görz: 2. Verpflegsclasse 1 fl. 40 kr., 3. Cl. 81 kr.; in der dritten Classe für Einheimische 50 kr. — Spital in Capodistria 61 kr.; Spital in Pola 79 kr.; Ospizio Marino Arciduchessa Maria Teresa, St. Pelogio in Povigno 80 kr; 80 kr. für auf Kosten öffentlicher Fonde untergebrachte Kinder, für Private 1 fl. Sämmtliche Ver¬ pflegsclassen sind per Kopf und Tag berechnet. — NB. Für erkrankte Militärpersonen ist keine besondere Verpflegsgebür bestimmt. Steyr, am 2. März 1897. Z. 2978. An die Gemeinde- Vorstehungen. Verpflegskosten in Krain. Zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 20 v. M., Z. 2958/V, wird den Gemeindevorstehungen zur Kenntnis gebracht, dass laut Note der k. k. Landes¬ regierung in Laibach vom 13. Februar l. J, Z. 2535, nachstehende Verpflegsgebüren in den öffentlichen Kranken¬ anstalten Krains für das Jahr 1897 fistresetzt sind: Landes=Krankenhaus in Laibach: 1. Verpflegsclasse 3 fl. 50 kr., 2. Verpflegsclasse 2 fl. und 3. Verpflegsclasse 90 kr. Für Heimatberechtigte des Kronlandes Krain und für Mitglieder der Krankencassen beträgt die tägliche Verpflegsgebür 80 kr. Landes=Gebärhaus in Laibach: 1. Verpfligsclasse 3 fl. 50 kr., 2. Verpflegsclasse 2 fl. und 3. Verpflegsclasse 1 fl. — Landes=Irrenanstalt in Studenc, 1. Verpflegsclasse 3 fl., 2. Verpflegsclasse 2 fl. und 3. Verpflegsclasse 80 kr. Steyr, am 2. März 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Ehrenburger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben 2c. in schönster kalligraphischer Ausführung zu jedem Preis liefert die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Lager aller vorgeschriebenen Schul=Drucksorten. über den Erhalt der seitens der Heimatsgemeinde bewilligten Guttungen Unterstützung.

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