Amtsblatt 1897/9 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 4. März 1897

2 am Assentplatze als Verlesliste bei der Vorführung der Wehrpflichtigen zu dienen. Die Vorführung der Fremden erfolgt von hier aus, und zwar jeweils nach beendeter Vorführung aller Einhei¬ mischen des betreffenden Assentplatzes. Steyr, am 2. März 1897. Z. 3300. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die Anlegung der Sturmrollen für den Geburtsjahrgang 1878. Auf Grund der in den nächsten Tagen rückfolgenden Verzeichnisse über die im Jahre 1897 in das landsturm¬ pflichtige Alter tretenden Jünglinge sind die Sturmrollen der Landsturm=Altersclasse 1878 anzulegen. Die Reihenfolge der einzuschreibenden Namen hat nach alphabetischer Ordnung eingehalten zu werden. Die Rubriken 5, 10—12 und 15 sind stets nur mit Bleistift einzutragen. Die Sturmrolle der Landsturm=Altersclasse, Geburtsjahr 1854, der nun 43jährigen ist auszuscheiden. Aus den nun bestehenden 24 Heften der Sturmrolle sind nach § 9, Punkt 29, und Muster 4 der Landsturm¬ vorschrift die Sturmrollen=Auszüge in 3 Exemplaren zu ver¬ fassen, wovon eines den Sturmrollen bei den Gemeinde¬ ämtern zuzufügen, und zwei Exemplare mit den rückzu¬ schließenden Verzeichnissen und den neu angelegten Sturm¬ rollen des Geburtsjahrganges 1878 bis 15. März anher vorzulegen sind. Die den Verzeichnissen beiliegenden Matriken¬ Auszüge und sonstigen Documente sind behufs seinerzeitiger Gebrauchnahme bei Eintritt der Stellungspflicht dieses Jahr¬ ganges sorgfältig aufzubewahren. Bezüglich des Sturmrollen=Auszuges wird bemerkt, dass in der Rubrik „dauernd abwesend“ nur solche Leute auf¬ zunehmen sein werden, welche im Mobilisierungsfalle selbst an den zur Ordnung der häuslichen Verhältnisse gewährten ersten Mobilisierungstagen in der Heimatsgemeinde nicht erscheinen werden, daher auch ganz bestimmt in einer anderen Gemeinde zur Einrückung gelangen werden. Der oben ge¬ gebene Termin ist genau einzuhalten. Steyr, am 3. März 1897. Z. 2979. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Gottlieb Weberstorfer. Laut Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landes¬ vertheidigung vom 12. Februar 1897, Z. 3617/670/IIa, hat die k. k. Landesregierung für Kärnten um die Veran¬ lassung der Ausforschung des am 1. April 1875 zu Mitter¬ dorf, Bezirk Voitsberg, geborenen Gottlieb Weberstorfer, unehelichen Sohnes der Apollonia Weberstorfer, zuständig nach St. Leonhardt, Bezirk Wolfsberg, angesucht. Nach den gepflogenen Erhebungen hielt sich Gottlieb Weberstorfer seinerzeit in Köfloch, Bezirk Voitsberg, dann in Brennberg, Bezirk Oedenturg, auf. Es wurde auch constatiert, dass Weberstorfer im Frühjahre 1896 im Krankenhause (St. Janos) in Budapest sich befand. Litzterer Zeit soll sich derselbe nach Aussage der Mutter als Taglöhner in einem Bräuhause zu Oedenburg aufgehalten haben. Weberstorfer ist von mittelgroßer Statur, hat dunkel¬ rothe Haare, solche Augenbrauen, graue Augen, propor¬ tionierte Nase und Mund, rundes Kinn, längliches Gesicht und keine besonderen Kennzeichen. Gottlieb Weberstorfer, welchem von der Bezirkshaupt¬ mannschaft Wolfsberg nie eine Reisebewilligung ertheilt worden ist, dürfte möglicherweise sich des Namens seines unehelichen Voters „Zarf“ bedienen. Zufolge des Erlasses der k. k. Stattbalterei in Linz vom 19. Februar 1897, Z. 2873, wird der Auftrag ertheilt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=) Pflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist anher zu berichten. Steyr, am 1 März 1897. Z. 2188. An die Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegskosten in den Anstalten Dalmatiens. Laut Kundmachung der k. k. dalmatinischen Statt¬ halterei am 13. December 1896, Z. 32.710, betragen die täglichen Taxen, welche für die Pflege und den Unterhalt kranker oder irrer Angehörigen anderer Provinzen der Monarchie oder Ausländer, dann von Häftlingen, Schüb¬ lingen und Wöchnerinnen zu vergüten sind: 74 kr. im Spitale von Zara, 68 kr. im Spitale von Sebenico, 73 kr. im Spitale von Spalato, 82 kr. im Spitale von Ragusa und 62 kr. in der Irrenanstalt von Sebenico. Hievon setze ich die Gemeindevorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 31. Jänner 1897, Z. 1793/V, in Kenntnis. Steyr, am 2. März 1897. Z. 2189. An die Gemeinde- Vorstehungen. Verpflegskosten in den oberösterreichischen Anstalten. Zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 6. v. M., Z. 2191/V, wird den Gemeinde=Vorstehungen untenstehend der Ausweis über die im Einvernehmen mit dem oberösterr. Landesausschusse festgesetzten Verpflegstaxen pro 1897 in den oberösterreichischen öffentlichen Kranken¬ und Wohlthätigkeits=Anstalten zur Kenntnis gebracht. Linz: Verpflegsgebür 1 fl.; L.=A., Z. 13.085, vom 20. December 1893, vom 1. Jänner 1894 an. — Ischl: Verpflegsgebür 80 kr.; L.=A., Z. 8771, vom 1. Juni 1892, vom 1. Juli 1892 on.— Schärding: Verpflegsgebür 70 kr. — Vöcklabruck: Verpflegsgebür 63 kr.; L.=A., Z. 2815, vom 22. März 1887, vom 1. April 1887 an. — Windisch¬ garsten: Verpflegsgebür 60 kr. — Steyr (St. Anna=Spital): Verpflegsgebür 85 kr.; Giltigkeit vom 18. Februar 1894

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