2 Ueber Funde angegebener Art ist sogleich hieher die Anzeige zu erstatten. Steyr, am 23. Februar 1897. Z. 2707. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung der Provenienz eines unbekannten Taubstummen. Beim Kreisgerichte in Rudolfswerth befindet sich ein wegen Verbrechens des Diebstahles zu 6 Wochen Kerker verurtheilter, ausweisloser, taubstummer Jüngling von etwa 18 Jahren in Haft und ist dessen Strafe am 18. Fe¬ bruar 1897 abgelaufen. Die im Verwaltungsgebiete der Landesregierung von Krain nach der Provenienz der oberwähnten Person ange¬ stellten Nachforschungen sind bisher ohne Erfolg geblieben. Zufolge Erlasses der h. k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz vom 14. Februar l. J., Z. 2472/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie Posten=Com¬ manden mit der Aufforderung in die Kenntnis gesetzt, zweck¬ dienliche Nachforschungen zu veranlassen und über ein positives Ergebnis derselben anher zu berichten. Die Personsbeschreibung des in Rede stehenden Häft¬ lings lautet: Größe: 156 cm., Körperbau: kräftig, Gesicht: oval, Gesichtsfarbe: gesund, Haare und Augenbrauen: braun, Augen: grau, Nase: stumpf, Mund: regulär, Zähne: gut, Bart: keinen, Kinn: rund, besondere Kenn¬ zeichen: taubstumm, Kleidung: ländlich, defect, Alter: circa 18 Jahre. Ist des Lesens und Schreibens unkundig. Steyr, am 23. Februar 1897. Z. 2709. An alle Gemeinde-Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung von Stellungspflichtigen. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 13. Februar 1897, Nr. 2392|IV wird der Auf¬ trag ertheilt, die Ausforschung der im nachfolgenden Ver¬ zeichnisse, namentlich angeführten, gänzlich unbekannten Stellungspflichtigen des Geburtsjahres 1875 einzuleiten und über ein allfälliges positives Resultat anher zu berichten. Johann Maria Hrovatin, geb. 4. Aug. 1875 zu Triest, kath., Eltern Johann und Maria Jeric; Carmelus Marsche, geb. 15. Sept. 1875 zu Triest, kath., Eltern Josef und Therese Moreto; Karl Mayr, geb. 3. Aug. 1875 zu Triest, kath., unehelicher Sohn der Clara Mayer; Franz Bazzaro, geb. 1. April 1875 zu Triest, kath., Eltern Vin¬ cenz und Josefine Pezzo; Michael Fonda, geb. 7. Juli 1875, kath., Eltern Georg und Anna Candotti; Carmillus Victor Corrandini, geb. 12. Juli 1875 zu Görz, kath., Eltern Engel und Faustine Dobraj; Almanach Brneder, geb. 5. Mai 1875, zu Pola, kath., Eltern sel. Alois und Philo¬ mena Kutmann; Josef Rengher, geb. 23. Juni 1875 zu Triest, kath., unehelicher Sohn der Appolonia Rengher; sämmtliche unbekannten Aufenthaltes. Steyr, am 22. Februar 1897. Z. 2666. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Zur Kenntnisnahme. Z. 2723/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus dem von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des deutschen Reiches. Das hohe k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 10. Februar d. J., Z. 4684, auf Grund des Artikels 5 des Viebseuchen=Uebereinkommens mit dem deutschen Reiche vom 6 December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlufsprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16, ex 1892) die Einfuhr von Rindvich in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus den von der Lungen¬ euche betroffenen, nachstehenden Sperrgebieten des deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar: 1. aus den Regierungs=Bezirken Potsdam, Bromberg, Magdeburg und Düsseldorf im Königreiche Preußen; 2. aus der Kreishauptmannschaft Leipzig des Königreiches Sachsen; 3. aus dem Herzogthume Braunschweig. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit dem hieramtlichen Erlasse vom 15. Jänner d. J., Z. 778, verfügten Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit. Uebertretungen desselben werden nach den Bestim¬ mungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Thier¬ seuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, am 17. Februar 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 22. Februar 1897. Z. 2712. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 2745/II. Kundmachung betreffend die Aufhebung des Verbotes der Einfuhr von lebenden Klauenthieren aus dem politischen Bezirke Salzburg (Stadt) und dem Gerichtsbezirke Salzburg (Umgebung) nach Ober¬ österreich. Nachdem zufolge der Note der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 14. Februar 1897, Z. 1894, die Maul¬ und Klauenseuche im Stadtgebiete Salzburg völlig erloschen ist und im politischen Bezirke Salzburg (Umgebung) nur mehr in der Gemeinde Thalgau des gleichnamigen Ge¬ richtsbezirkes in einem Hofe, in welchem die Thiere aber auch schon abgeheilt sind, sich zeigt, somit das Herzog¬ thum Salzburg in kurzer Zeit wieder frei von Maul¬ und Klauenseuche sein wird, findet die k. k. Statthalterei das mit der hierämtlichen Kundmachung vom 15. Jänner d. J., Z. 858, erlassene Verbot der Einfuhr von lebenden
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