Amts-EBlatt der SEU k. K. Bezirkshauptmannschaft Skeyr. Nr. 7. Steyr, am 18. Februar. 1897. Z. 2246. Amts=Erinnerung. Diejenigen Gemeindevorstehungen, welche die Nach¬ weisung über die im Jahre 1893 vorgekommenen Neu¬, Um=, Zu= und Aufbauten und Adaptierungen noch nicht anher gesendet haben, werden hiemit angewiesen, deren Vorlage sofort zu veranlassen. Steyr, am 12. Februar 1897. Z. 2245. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Josef Zajic. Laut der an die k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Note der k. k. mährischen Statthalterei vom 16. Jänner 1897, Z. 47.449, treibt sich der nach Tief=Maispitz, Bezirk Znaim, zuständige, gerichtlich wiederholt abgestrafte Bäcker¬ gehilfe Josef Zajic, geboren im Jahre 1962, ledig, seit vielen Monaten in verschiedenen Kronländern beschäftigungslos herum und entlockt unter Vorschützung von Krankheit und Nothlage zu Lasten der Heimatsgemeinde namhafte Geld¬ unterstützungen und Reisevorschüsse. Infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 29. Jänner 1897, Z. 1440/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen angewiesen, dem genannten Individuum nur im Falle einer erwiesenen Nothwendigkeit eine Unterstützung angedeihen zu lassen, andernfalls aber unver¬ züglich seine schubpolizeiliche Behandlung einzuleiten. Josef Zajic ist mittlerer Statur, hat ein rundes, bleiches Gesicht und trägt einen Schnurrbart. Er spricht gut deutsch und böhmisch, führt ein Arbeits¬ buch als Legitimation mit sich. Die k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden werden aufgefordert, gegen den Genannten im Betretungsfalle nach den bezüglichen Vorschriften vorzugehen. Steyr, am 10. Februar 1897. Z. 216/B.=Sch.=R. An die Schulleitungen. Handfertigkeits=Unterricht. Der Verein für Knabenhandarbeit in Oesterreich wird auch in diesem Jahre in der Zeit vom 19. Juli bis 18. August 1897 an seiner ersten Wiener Schul=Werkstätte, VII. Neubaugasse 42 und Zollergasse 41, einen Curs zur Heranbildung von Lehrern des Handfertigkeits=Unterrichtes für Knaben abhalten. Infolge Erlasses des h. k. k. oberösterr. Landesschulrathes vom 11. Februar l. J., Z. 381, werden die Schulleitungen behufs Verständigung des Lehrerpersonales hievon in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 16. Februar 1897. Z. 2369. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ansforschung des vermissten Jakob Habersattler. Der beim Wirtschaftsbesitzer Ignaz Wiesbauer in Dachsbach, Gemeinde Stößing, politischer Bezirk St. Pölten in Niederösterreich, in Pflege gestandene Gemeindearme Jakob Habersattler, vulgo Groanajogl, hat sich um die Mitte des Monates October 1896 vom Hause des Wiesbauer entfernt und ist seither verschollen. Es besteht die Vermuthung, dass Jakob Habersattler welcher blödsinnig und gebrechlich ist, sich verirrt habe oder verunglückt sei. Der Genannte steht im Alter von 40 bis 45 Jahren, ist klein und buckelig, hat längliches blasses Gesicht, braune Haare, eben solchen schütteren Vollbart, graue Augen und war bei seinem Weggange mit braunem Rocke und dunkler Hose bekleidet. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Februar 1897, Z. 2225/II, wird der Auftrag ertheilt die Ausforschung des Genannten zu veranlassen und ein positives Ergebnis anher zu berichten. Steyr, am 13. Februar 1897. Z. 2416. An alle Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. Februar bis 10. Februar 1897. 1. Maul= und Klauenseuche. Ausbruch und Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Außertreffling; Gemeinde St. Magdalena, Ort¬ schaft Katzbach. 2. Bezirk Wels: Gemeinde und Stadt Lambach; Gemeinde und Ortschaft Neukirchen.
Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Unter¬ weitersdorf. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Rotz der Pferde. Ausbruch der Seuche. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Ennsdorf. 2. Räude der Pferde. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Klaus, Ortschaft Steyrling. 3. Rothlauf der Schweine. Ausbruch der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ort¬ schaften Obergrünburg, Wagenhub. Steyr, 17. Februar 1897. Z. 2185. An alle Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Z. 2164|II. Kundmachung betreffend den Verkehr mit lebenden Klauenthieren aus Oberösterreich nach Tirol und Vorarlberg. Zufolge der Note vom 2. Februar d. J., Z. 4241, fand die k. k. Statthalterei in Innsbruck das mit Kund¬ machung vom 8. Jänner l. J., Z. 792, h. a. verlautbart unterm 15. Jänner d. J., Z. 585, verfügte Verbot der Einfuhr von lebenden Klauenthieren aus den politischen Bezirken Oberösterreichs Linz (Stadt) und Wels nach Tirol und Vorarlberg auch auf die politischen Bezirke Linz (Land) und Perg auszudehnen, was hiemit mit dem Beifügen zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird, dass dieses Verbot mit dem Tage seiner Verlautbarung in den dortigen amtlichen Landesblättern in Kraft tritt, und dass Ueber¬ tretungen desselben der Ahndung im Sinne des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, unterliegen. Linz, am 7. Februar 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 2417. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten= Commanden. Z. 2226/II. Kundmachung betreffend Sperrverfügungen für die Einfuhr von Klauen¬ thieren aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach Ober¬ österreich.*) Da die Maul= und Klauenseuche in Croatien an Ausbreitung gewinnt und in letzterer Zeit Einschleppungen dieser Seuche nach Kärnten, Krain und dem Küstenlande stattgefunden haben, werden über Erlass des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 4. Februar 1897, Z. 3671, unter Aufrechthaltung der mit der hieramtlichen Kund¬ *) Zum Zwecke der besseren Uebersichtlichkeit sind die Namen jener Comitate und Freistädte, welche wegen des Bestandes der Maul¬ und Klauenseuche und der Schweinepest unter Sperre stehen, ge¬ sperrt gedruckt. machung vom 18. November 1896, Z. 19.513/II, hinsicht¬ lich der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien¬ Slavonien mittels der Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen die nachstehenden Sperrmaßregeln mit der Wirksamkeit vom 12. Februar 1897 angefangen angeordnet: A. Gegen Ungarn. Wegen Bestandes der 1. Lungenseuche gegen die Einfuhr von Rindern aus den Comitaten Arva, Lipto, Nograd, Nyitra, Pozsony (mit Ausschluss des Ge¬ bietes der Insel Schütt), Szepes, Trencsin, Turocz und Zolyom und aus der kön. Freistadt Pozsony; 2. Maul= und Klauenseuche gegen die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus a) den Comitaten Arva, Baranya, Bereg, Bihar, Esztergom, Fejer, Heves, Jasz=Nagy=Kun¬ Szolnok, Komarom, Marmaros, Moson, Nyitra, Pest=Pilis=Solt=Kis=Kun, Pozsony, Saros, Somogy, Sopron, Szatmar, Szepes, Tolna, Trenczen, Ung, Vas, Veszprem, Zala, Zemplen und Zolyom, b) aus den kön. Freistädten Budapest (ausgenommen die Schweine=Mastanstalt Köbanya), Debreczen, Hod¬ Mezö=Vasarhely, Kassa, Kecskemet, Nagy¬ varad, Pozsony und Szeged; 3. Schweinepest gegen die Einfuhr von Schweinen aus a) den Comitaten Abauj=Torna, Arad, Bacs=Bodrogh, Baranya, Bars, Bekes, Bihar, Borsad, Csanad, Csongrad, Esztergom, Gömör=Kis=Hont, Györ, Hajdu, Heves, Hont, Jasz=Nagy¬ Kun=Szolnok, Komarom, Krasso=Szöreny, Moson, Nograd, Pest=Pilis=Solt=Kis=Kun, ausschließlich der Schweine¬ Mastanstalt in Köbanya (Steinbruch), Pozsony, Szaboles, Szatmar, Szilagy, Somogy, Szolnok=Dobaka, Szeben, Temes, Tolna, Torontal, Vas, Zala, Zemplen, dann b) den kön. Freistädten Debreczen, Hod=Mezö¬ Vasarhely, Kassa, Kecskemet, Kolozvar, Komarom, M.=Vasarhely, Pancsova, Szabatka, Versecz und Zombor. B. Gegen Croatien=Slavonien. Wegen Bestandes der 1. Maul= und Klauenseuche gegen die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus den Comitaten Zagreb (Agram) Belovar=Kricevci (Belovar¬ Kreutz), Pozega, Szörem (Syrmien), Veröcse (Viro¬ vitica), Warasdin und der kön. Freistadt Kaproncsa (Ko¬ preinitz), sowie aus den in den Comitaten Agram, Pozega und Warasdin liegenden Stadtbezirken; 2. Schweinepest gegen die Einfuhr von Schweinen aus a) den Comitaten Pozega, Szörem (Syrmien), Veröcze (Virovitica) und Zagreb (Agram), b) den kön. Freistädten Petrinja, Sissek, Kostajnica, Ivanic und Brod. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche mit 12. Fe¬ bruar l. J. in Wirksamkeit treten, werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R. G. Bl. Nr. 51) geahndet werden, wobei auch die Vorschriften des § 46 des allgemeinen Thier¬ seuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R. G. Bl. Nr. 35) Anwendung finden. Linz, am 12. Februar 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. :. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2