Amtsblatt 1897/6 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 11. Februar 1897

5 Z. 1724. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 22.200/II ex 1896. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Klauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine) aus Steiermark nach Oberösterreich. Mit Rücksicht auf den geänderten Stand der Maul¬ und Klauenseuche im Lande Steiermark findet die k. k. ober¬ österreichische Statthalterei in Abänderung der hierämtlichen Kundmachung vom 28. December 1896, Z. 21.429/II, bis auf weiteres die Einfuhr und den Eintrieb von Klauen¬ thieren aus den politischen Bezirken Graz (Stadt) und Graz (Umgebung), sowie aus dem Gerichtsbezirke Mariazell des politischen Bezirkes Bruck an der Mur, ferner aus den Gerichtsbezirken Mautern, sowie Leoben des politischen Bezirkes Leoben nach Oberösterreich zu verbieten, dagegen die Einfuhr dieser Thiergattung aus allen übrigen seuchenfreien Ge¬ meinden des Landes Steiermark unter Beobachtung der ür den Viehverkehr im allgemeinen in Geltung bestehenden Vorschriften zu gestatten. Diese Verfügungen treten an Stelle der obcitierten Kundmachung mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit und werden Ueber¬ tretungen derselben nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 54) geahndet. Linz, am 28. Jänner 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 4. Februar 1897. Z. 2118. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung, Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. Jänner bis 2. Februar 1897. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. . Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Magdalena, Ortschaft Katzbach. 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Unter¬ weitersdorf. 3. Bezirk Wels: Gemeinde und Stadt Lambach; Gemeinde Neukirchen, Ortschaft Iming. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 2. Räude der Pferde. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Klaus, Ortschaft Steyrling. 3. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Grünburg. Steyr, 10. Februar 1897. Z. 1728. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Verpflegskosten in den Anstalten Tirols. Laut Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 15 Jänner 1897, Z. 817/V wurden die täglichen Ver¬ pflegsgebüren in den ollgemeinen öffentlichen Kranken¬ anstalten der nachbenannten Orte Tirols mit nachstehenden Beträgen festgesetzt: Arco 68, Borgo 70, Bozen 79, Brixen 68, Bruneck 64, Hall 62, Jnnichen 70, Innsbruck 100, Kalten 52, Kitzbühel 68, Kusstein 70, Lienz 67, Meran 71, Neumarkt 60, Riva 72, Roveredo 80, Schlanders 63, Schwaz 67, Sterzing 67, Strada 65, Tesero 66, Trient 82, Zams 68, und Zell a. Ziller 52 kr. Für Kinder unter 10 Jahren darf j doch nur die Hälfte der oben angesetzten ganzen Verpflegsgebüren aufgerechnet werden. Die Verpflegstaxen im allgemeinen Krankenhause in Innsbruck für die I. und II. Classe bleiben wie in den Vorjahren mit 5 fl. und 3 fl. bemessen. Diese Gebüren treten mit 1. Jänner 1897 in Kraft und haben dieselben in allen diesen Krankenanstalten vor¬ behaltlich etwaiger Abänderungen auch für die Jahre 1898 und 1899 als feststehend zu gelten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 4. Februar 1897. Z 1729. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegstaren in den Landes-Anstalten Niederösterreichs. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 27. d. M., Z. 1590/V, wird den Gemeinde=Vorstehungen untenstehend ein Verzeichnis der Verpflegstaxen in den u. ö. öffentlichen Krankenhäusern und Landes=Wohlthätigkeits¬ Anstalten zur Kenntnis gebracht. Allgemeines öffentliches Krankenhaus Ulrichsstiftung in Allentsteig: Verpflegstaxe 85 kr.; k. k. Wohlthätigkeits¬ haus in Baden 60 kr.; Rath'sches allgem. öffentl. Kranken¬ haus in Baden bis 31./3. 1896 85 kr., vom 1./4. 1896 1 fl.; Allgemeines öffentliches Krankenhaus in Eggenburg: (Kundmachung der k. k. u. ö. Statthalterei vom 28./12. 1896, Z. 119.326,) v. 1./1. 1897 an: Verpflegstaxe 1. Cl. 1 fl. 50 kr., 2. Cl. 90 kr.; Allgemeines öffentliches Krankenhaus in Feldsberg 63 kr.; Allgemeines öffentliches Krankenhaus in Hainburg 90 kr.; Kaiser=Franz=Josef=Hospital in Oberholla¬ brunn 90 kr.; für mittellose Gemeinde=Angehörige ist aus dem n. ö. Landesfonde kein Ersatz zu beanspruchen. — Kaiser¬ Franz=Josef=Bezirksspital in Horn: Verpflegstaxe 1. Classe 1 fl. 35 kr., 2. Cl. 90 kr.; Allgemeines öffentliches Kranken¬ haus in Klosterneuburg 85 kr.; in der Verpflegstaxe für Auswärtige und Gemeinde=Angehörige besteht kein Unter¬ chied. — Allgemeines öffentliches Krankenhaus in Korneu¬ burg 83 kr.; für Einheimische 70 kr. — Allgemeines öffent¬ liches Krankenhaus in Krems bis 31. December 1897

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