Amtsblatt 1897/6 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 11. Februar 1897

2 Art. 10. Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1897 in Kraft. Hiervon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen in die Kenntnis. Steyr, am 3. Februar 1897. Z. 1719. An die Gemeinde- Vorstehungen. Bewilligung von Glücksspielen. In einem speciellen Falle, in welchem ein Verein, ohne die Erledigung seines verspätet eingebrachten Gesuches um die Bewilligung zur Abhaltung einer Lotterie abzu¬ warten, diese Lotterie veranstaltete, hat das hohe k. k. Finanz¬ ministerium mit dem Erlasse vom 12. Jänner 1897, Z. 690, eröffnet, dass in Hinkunft Gesuche um Bewilligung von derlei Glücksspielen rechtzeitig einzubringen sind, da im Wiederholungsfalle die Veranstaltung eines solchen Spieles ohne vorangegangene Bewilligung nach den geltenden gefälls¬ strafrechtlichen Bestimmungen geohndet werden müsste. In Folge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 21. Jänner 1897 Z. 978/IV, wird den Gemeinde=Vorstehungen der h. ä. Erlass vom 12. September 1887, Z. 8968, Amtsblatt Nr. 26, in Erinnerung gebracht, nach welchem Gesuche von Vereinen, Corporationen, Festcomités 2c. um die Bewilligung zur Abhaltung von Privat=Effectenlotterien für wohlthätige Zwecke der erforderlichen Erhebung zu unterziehen haben und stets mindestens 14 Tage vor dem für die Lotterie bestimmten Tage hieramts eingebracht werden müssen, und in diese Gesuche jedenfalls nebst der Angabe des wohlthätigen oder gemeinnützigen Zweckes auch die allgemeine Bezeichnung der Gewinste nach Gattung, Zahl und Gesammtwert, dann die Zahl der auszugebenden Lose und der Preis des ein¬ zelnen Loses namhaft zu machen ist. Diese Bestimmungen sind allgemein zu verlautharen. Steyr, am 7. Februar 1897. Z. 1818. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Josef Riedelsberger. Josef Riedelsberger, geboren im Jahre 1863 in Iglau, ebendorthin zuständig, katholisch, ledig, Kellner, ge¬ richtlich wiederholt vorbestraft, treibt sich seit langer Zeit arbeits= und beschäftigungslos in der Welt herum, sucht Spitäler auf und lässt sich von einzelnen Gemeinden Unter¬ stützungen auf Kosten seiner Heimatsgemeinde verabreichen. So erhielt derselbe am 26. November 1896 von der Communal= und Krankenhaus=Verwaltung in Lienz in Tirol ein Reise¬ geld von 3 fl. 75 kr. für die Fahrt von Lienz nach Bozen und ein Zehrgeld von 50 Kreuzer, am 5. December vom Stadtmagistrat in Bozen eine Unterstützung von 1 fl. 50 kr., in demselben Monat von der Stadtgemeinde=Verwaltung in Brixen eine Unterstützung von 1 fl. 50 kr., und unter¬ liegt es keinem Zweifel, dass derselbe jetzt sämmtliche öster¬ reichischen Alpenländer bereisen und von den einzelnen Ge¬ meinden Unterstützungen herauslocken wird. Josef Riedelsberger ist mittlerer Statur, hat ein ovales Gesicht, braune Haare, graue Augen, proportionierte Nase und ist blatternarbig. 4 Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 19. Jänner 1897, Nr. 1071/II, werden die Gemeinden auf das Treiben des vorbenannten arbeitsscheuen Individuums aufmerksam gemacht und angewiesen, zu veranlassen, dass demselben außer im Falle eines erwiesenen dringenden Bedürfnisses keine Unterstützungen mehr verabreicht werden. Die k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden werden beauftragt, gegen den Genannten im Betretungsfalle nach den bezüg¬ lichen Vorschriften vorzugehen. Steyr, am 5. Februar 1897. Z. 1973. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des militärtaxpflichtigen Georg Farkusch. Laut des Erlasses des h. k. k. Ministeriums für Landes¬ vertheidigung vom 21. Jänner 1897, Z. 1244/205/IIb ex 1897, hat die k. k. Statthalterei in Graz um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des im Jahre 1857 geborenen, nach Bergenthal, Bezirk Marburg, zuständigen, militär¬ toxpflichtigen Georg Farkusch angesucht. Derselbe war zur Zeit seines Eintrittes in das stellungspflichtige Alter landwirtschaftlicher Hilfsarbeiter, ist schon seit 10 Jahren von seiner Heimatsgemeinde abwesend, ohne seinen Verwandten Nachricht von sich zu geben. Eine Personsbeschreibung konnte nicht beigebracht werden, da der Genannte in seiner Heimats¬ gemeinde nicht bekannt ist. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 29. Jänner 1897, Nr. 1464/IV, wird der Auftrag ertheilt, die geeigneten Nachforschungen nach dem Genannten zu veranlassen und über ein positives Ergebnis anher zu berichten. Steyr, am 8. Februar 1897. Z. 2017. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Karl Wintersberg. Die k. k. Statthalterei für Niederösterreich hat beim hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1873 in Wien, Hernals, geborenen, in Dietsmanns im politischen Bezirke Waidhofen a. d. Th. heimatberechtigten, stellungspflichtigen Karl Wintersberg, ehelichen Sohnes des Hermann und der Leopoldine Wintersberg, Taschners von Profession, angesucht. Die bezüglich des genannten Stellungspflichtigen in dem Verwaltungsgebiete der genannten Statthalterei ver¬ anlassten Nachforschungen sind resultatlos geblieben. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 31. Jänner 1897, Nr. 1766/IV wird der Auftrag ertheilt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar ins¬ besondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=) Pflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein eventuelles positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist anher zu berichten. Steyr, am 9. Februar 1897.

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