3 stülpte Nase, vorstehende Lippen, die unteren Zähne gut, die oberen lückenhaft, bringt unartikulierte Töne hervor, und besitzt als besonderes Kennzeichen einen hühnereigroßen Kropf. Steyr, am 30. Jänner 1897. Z. 1202. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Widerruf. Laut des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. Jänner 1897, Nr. 73/IV, wurde Alexander Krobath zustande gebracht. Es sind demnach die mit dem h. a. Erlasse vom 11. August 1896, Z. 11.156, Amtsblatt Nr. 34, ange¬ ordneten Erhebungen einzustellen. Steyr, am 27. Jänner 1897. Z. 1382. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 1289/II. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Klauenthieren aus dem Occu¬ pationsgebiete nach Oberösterreich. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 19. Jänner d. J., Z. 1512, ist laut der Mittheilung des k. und k. gemeinsamen Finanzministeriums vom 4. und 13. Jänner 1897, Z. 55 und 366, die Maul¬ und Klauenseuche im Bezirke Bihac neu aufgetreten, in den Bezirken Bugojno und Glamoc gänzlich und im Bezirke Livno bis auf die Gemeinde Kazanci erloschen. Die k. k. Statthalterei findet sonach das derzeit für die bosnischen Bezirke Breka, Bugojno, Dervent, Glamoc, Gradacac, Livno und Dolni=Tuzla bestehende Verbot der Ein= und Durchfuhr von Wiederkäuern auf den bosnischen Bezirk Bihac auszudehnen und für die Bezirke Bugojno, Glamoc und Livno aufzulassen. Das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus dem ganzen Occupationsgebiete nach Oberösterreich bleibt bis auf weiteres aufrecht. Diese Verfügung tritt an Stelle der mit der hier¬ ämtlichen Kundmachung vom 22. December 1896, Z. 21.718, für den Verkehr mit Klauenthieren aus dem Occupations¬ gebiete nach Oberösterreich getroffenen Anordnungen mit dem 25. Jänner d. J. in Wirksamkeit und werden Ueber¬ tretungen derselben nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R=G.=Bl. Nr. 51), beziehungs¬ weise nach § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 24. Jänner 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 28. Jänner 1897. Z. 1556. An alle Gemeinde=Vorstenungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 1473/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr aus Oberösterreich nach Salzburg. Im Hinblicke auf den letzten hierämtlichen Seuchen¬ ausweis fand die k. k. Landesregierung in Salzburg mit der Kundmachung vom 23. Jänner d. J., Z. 910, die Einfuhr von lebenden Wiederkäuern und Schweinen aus den politischen Bezirken Perg und Wels in das Herzoathum Salzburg zu untersagen, hingegen aus den übrigen Bezirken von Ober¬ österreich zu gestatten. Uebertretungen dieser mit dem 24. Jänner l. J. in Wirksamkeit getretenen Anordnun werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51 bestraft. Hiedurch wird die hierämtliche Kundmachung vom 13. December 1896, Z. 21.163. außer Kraft gesetzt. Linz, am 27. Jänner 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 31. Jänner 1897. Z. 1633. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Jänner bis 26. Jänner 1897. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Magdalena, Ortschaft Katzbach. 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Unter¬ weitersdorf. 3. Bezirk Wels: Gemeinde und Stadt Lambach; Gemeinde Neukirchen, Ortschaft Iming. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Strasserau. 2. Räude der Pferde. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Klaus, Ortschaft Steyrling. 3. Rothlauf der Schweine. Ausbruch der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ortschaft Wagenhub. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Eberstallzell; Gemeinde Wartberg, Ortschaft Strienzing. Steyr, 1. Februar 1897.
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