Amtsblatt 1897/4 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 28. Jänner 1897

der K. k. Bezirkshauptmannschaft Skeyr. Nr. 4. Z. 1039. An alle Gemeinde- Vorstehungen. Forst= und jagdstatistische Nachweisungen. Behufs Verfassung der forst= und jagdstatistischen Nachweisungen für das Jahr 1896 werden dieselben auf¬ gefordert, auf den Formularien Tabelle 10, 21 und 22 die erforderlichen Daten zuverlässig bis 20. Februar l. J. anher einzusenden. Die Formularien der Tabellen X und XXI wurden mit h. ä. Verordnung vom 18. December v. J., Z. 16.297, Amtsblatt Nr. 52, publiciert, das Formulare der Tabelle XXII liegt bei. Die Daten der Tabelle XXI sind getrennt nach Gemeindejagd und etwa vorkommender Eigenjagd nach¬ zuweisen. Nachdem die gleiche Weisung auch an die Güter¬ Direction in Steyr, die Forstverwaltungen, beziehungsweise Forstämter Weyer, Reichraming, Kremsmünster und Gleink ergeht, ist mit denselben das Einvernehmen zu pflegen, damit die einzuliefernden Daten nicht doppelt ausgewiesen werden. Form. XXII. Ausweis über die im Jahre 18 . . durch behördliche Entscheidung zuerkannten Wildschaden=Vergütungen. Bezirkshauptmannschaft Gesammtbetrag der zuerkannten Wildschaden¬ vergütungen Gulden Anmerkung Steyr, am 20. Jänner 1897. Z. 925. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des militärtarpflichtigen Johann Pichler. Das hohe k. k. Ministerium für Landesvertheidigung hat mit dem Erlasse vom 25. December 1896, Z. 33.695/7170IIb, die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1864 zu Judendorf bei Leoben geborenen, in der Gemeinde Hohenthurn, 1897. Bezirkshauptmannschaft Villach, heimatberechtigten, militärtax¬ pflichtigen Johann Pichler angeordnet. Die Persons¬ beschreibung des Genannten, welcher seiner Beschäftigung nach Bergarbeiter, zeitweilig auch Bauernknecht ist, wird angegeben, wie folgt: Gesicht: länglich, Haare: blond, Augen: grau, Nase proportioniert, Mund: regulär, Besondere Kennzeichen: keine. Johann Pichler war im Jahre 1884 Knecht beim vulgo Unterwolz in St. Daniel, Gemeinde Dellach, Bezirk Hermagor, konnte jedoch dermalen weder dort eruiert, noch konnten irgend welche Anhaltspunkte über den Verbleib desselben erforscht werden. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 1. Jänner 1897, Nr. 22.438/IV, wird der Auftrag ertheilt, die Ausforschung des Genannten einzuleiten und über ein allfälliges positives Resultat anher zu berichten. Steyr, am 19. Jänner 1897. Z. 309. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden Widerruf. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 31. December 1896, Nr. 22.106/IV, wurden die Landsturmpflichtigen: Johann Cizek und August Schwarz eruiert. Es sind demnach die zufolge des h. ä. Erlasses vom 4. September 1896, Z. 12.283, Amtsblatt Nr. 37, ein¬ geleiteten Nachforschungen wieder einzustellen. Steyr, am 18. Jänner 1897. Z. 1049. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. Jänner bis 17. Jänner 1897. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Unter¬ weitersdorf. 2. Bezirk Wels: Gemeinde und Stadt Lambach. Steyr, am 28. Jänner.

2 Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 2. Räude der Pferde. Ausbruch der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Klaus, Ortschaft Steyrling. 3. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Eberstallzell; Gemeinde Wartberg, Ortschaft Strienzing. Steyr, 24. Jänner 1897. Z. 1051. An die Gemeinde-Vorstehungen zur allgemeinen Verlautbarung. Nr. 768 — 970/II. Kundmachung betreffend die Licenzierung von Privatbeschälhengsten im Jahre 1897. Im Einvernehmen mit dem k. k. Staatshengsten¬ Depot=Commando in Stadl werden für die Licenzierung der Privatbeschälhengste im Jahre 1897 in Gemäßheit des Gesetzes vom 23. November 1883, Gesetz= und Verordnungs¬ blatt Nr. 28 ex 1883, im Kronlande Oberösterreich fünf Köhrungscommissionen bestellt, welche in Linz im Kaplan¬ hofe am 25. Jänner d. J., in Wels in Hochmayrs Gast¬ hause „Zum wilden Mann“ am 15. Februar d. J., in Schärding, im Hotel Lorenz am 17. Februar d. J., in Ried im Hotel Huber am 19. Februar d. J., in Braunau a. J. im Gasthause zur Post am 20. Februar l. J., jedesmal um 9 Uhr vormittags, die Amtshandlung beginnen werden. Zu dieser Zeit sind die angemeldeten Hengste der Köhrungscommission vorzuführen. Linz, am 17. Jänner 1897. Für den k. k. Statthalter: Saint Julien m. p. Steyr, am 24. Jänner 1897. Z. 713. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegskosten in den steiermärkischen Humanitätsanstalten. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 8. d. M., Z. 377/V, wird den Gemeinde=Vorstehungen eine Abschrift des Ausweises über die in den öffentlichen Kranken=, beziehungsweise Humanitäts=Anstalten Steiermarks laut der Note der k. k. Statthalterei in Graz vom 26. De¬ cember 1896, Z. 38.698, für das Jahr 1897 festgesetzten Verpflegsgebüren zur Kenntnis gebracht. Allgemeines Krankenhaus in Graz: 1. Verpflegs¬ Classe 4 fl. 20 kr., 2. Cl. 2 fl. 40 kr., 3. Cl. 90 kr. Gebäranstalt in Graz: 2. Verpflegs=Classe 2 fl. 40 kr., 3. Classe 95 kr. Die Findelkinder=Verpflegsgebür für fremd¬ ländische Kinder, welche auf Kosten des fremden Landes verpflegt werden, beträgt in der Privatpflege 18 kr. per Kopf und Tag. — Irrenanstalt Feldhof bei Graz: 1. Verpflegs¬ Classe 3 fl., 2. Cl. 1 fl. 80 kr., 3. Cl. 80 kr. Militär¬ parteien, Angehörige des k. und k. Heeres und der k. k. Landwehr haben in jenen Fällen, in welchen das Militär¬ ärar einen Theil oder die ganzen Verpflegskosten zahlt, für die 1. Classe 2 fl. per Tag Verpflegskosten zu ver¬ güten. Für die nach der Landes=Irrenanstalt Schwanberg abgegebenen Pfleglinge wird in der 3. Classe eine Ver¬ pflegsgebür von täglich 50 kr., für die nach den Irren¬ anstalts=Filialen Kainbach und Lankowitz und in die Landes¬ siechenanstalt Hartberg abgegebenen Pfleglinge eine solche von täglich 45 kr. in Anspruch genommen. — Oeffentliches Krankenhaus in Bruck a. M.: 1. Verpflegs=Classe 2 fl. 40 kr., 2. Cl. 1 fl. 50 kr., 3. Cl. 75 kr.; Oeffentliches Krankenhaus in Cilli: 1. Verpflegs=Classe 2 fl. 40 kr., 2. Cl. 1 fl. 50 kr., 3. Cl. 80 kr.; Oeffentliches Krankenhaus in Hartberg: 65 kr.; Oeffentliches Krankenhaus in Judenburg: 80 kr.; Oeffent¬ liches Krankenhaus in Knittelfeld: 80 kr.; Oeffentliches Krankenhaus in Leoben: 1. Verpflegs=Classe 2 fl. 40 kr., 2. Cl. 1 fl. 50 kr., 3. Cl. 85 kr.; Oeffentliches Kranken¬ haus in Marburg: 1. Verpflegs=Classe 2 fl. 40 kr., 2. Cl. fl. 50 kr.; 3. Cl. 70 kr.; Oeffentliches Krankenhaus in Mariazell: 75 kr.; Oeffentliches Krankenhaus in Mürz¬ zuschlag: 2. Verpflegs=Classe 2 fl., 3. Cl. 90 kr.; Oeffent¬ liches Krankenhaus in Pettau: 2. Verpflegs=Classe 1 fl. 50 kr., 3. Cl. 70 kr.; Oeffentliches Krankenhaus in Radkersburg: 85 kr.; Oeffentliches Krankenhaus in Rann: 2. Verpflegs¬ Classe 1 fl. 50 kr., 3. Cl. 75 kr.; Oeffentliches Krankenhaus in Rottenmann: 2. Verpflegs=Classe 2 fl., 3. Cl. 90 kr. Steyr, am 17. Jänner 1897. Z. 809. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen Verpflegskosten in den Humanitäts- Anstalten Schlesiens. Nachstehend wird den Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 27. De¬ cember 1896, Z. 22.789/V, eine Abschrift des von der k. k. schlesischen Landesregierung mittelst der Note vom 24. November l. J., Z. 22.782, übermittelten Verzeich¬ nisses über die für die öffentlichen Wohlthätigkeits=Anstalten in Schlesien für das Jahr 1897 giltigen Verpflegstaxen zur Kenntnis gebracht. Schlesische Landes=Irrenanstalt in Troppau: 1. Ver¬ pflegs=Classe 3 fl. 50 kr., 2. Cl. 1 fl. 80 kr.; 3. Cl. 95 kr. Dr. Heidrich'sches allgemeines Krankenhaus in Troppau: 1. Verpflegs=Classe 3 fl., 2. Cl. 1 fl. 30 kr., 3. Cl. 92 kr. Die Verpflegstaxe 2. Classe gilt rücksichtlich der Geistes¬ kranken als Verpflegstaxe 3. Classe. — Allgemeines öffent¬ liches Krankenhaus in Freudenthal: 1. Verpflegs=Classe 2 fl. 40 kr., 2. Cl. 1 fl. 50 kr., 3. Cl. 80 kr. Für Kinder unter 11 Jahren beträgt die Taxe in der 3. Verpflegs¬ Classe 50 kr. — Allgemeines öffentliches Krankenhaus der evangelischen Gemeinde in Teschen: 1. Verpflegs=Classe 3 fl. 50 kr., 2. Cl. 2 fl., 3. Cl. 86 kr. Für Kinder unter 11 Jahren beträgt die Taxe in der 3. Verpflegs=Classe 50 kr. Kaiser Franz=Josef=Spital in Bielitz: 1. Verpflegs=Classe 3 fl. 50 kr., 2. Cl. 2 fl., 3. Cl. 90 kr. Für Kinder unter 11 Jahren beträgt die Taxe in der 3. Verpflegs=Classe 50 kr. — Nothspital für Typhuskranke in Troppau: 80 kr.; Nothspital für Blatternkranke in Troppau: 80 kr. Steyr, am 22. Jänner 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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