2 Mutterkorn für Landwirte, zum Einheitspreise von 1 fl. für die Untersuchung jeder Probe vorzunehmen. Infolge Erlasses der h. k. k. oberöst. Statthalterei in Linz vom 11. Jänner l. J., Z. 21.293/I ex 1896, setze ich hievon die Gemeinde=Vorstehungen mit Beziehung auf den h. ä. Erlass vom 23. October v. J., Z. 14.566, Amts¬ blatt Nr. 44, zur Verständigung der betheiligten Kreise und Landwirte in die Kenntnis. Steyr, am 17. Jänner 1897. Z 404. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten = Commanden. Ausforschung des wilitärtarpflichtigen Matthias Gedrath. Das hohe k. k. Ministerium für Landes=Vertheidigung hat mit dem Erlasse vom 29. December 1896, Z. 33.793 II b, die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1862 geborenen, in der Gemeinde Bleiberg, Bezirkshauptmannschaft Villach, heimatberechtigten Militärtaxpflichtigen Matthias Gedrath angeordnet. Derselbe ist Fleischergehilfe und wird seine Personsbeschreibung angegeben, wie folgt: Statur: mittel, Gesicht: oval, Haare: schwarz, Augen: grau, Nase und Mund: regulär, Besondere Kennzeichen: keine. Der Genannte dürfte im Besitze eines ihm von der Heimat¬ gemeinde Bleiberg im Jahre 1881 ausgefertigten Arbeits¬ buches sein. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. Jänner 1897, Z. 72/IV wird der Auftrag ertheilt, die Ausforschung des Genannten einzuleiten und ein positives Ergebnis anher zu berichten. Steyr, am 11. Jänner 1897. Z. 467. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden Ausforschung des stellungspflichtigen Ludwig Bictor Krecic. Das hohe k. k. Ministerium für Landesvertheidigung hat mit dem Erlasse vom 29. December 1896, Z. 33.871/IIa, die Veranlassung der Ausforschung des am 24. October 1875 in Merna, Bezirk Görz, geborenen Ludwig Victor Krecic, unehelichen Sohnes der ledigen Francisca Krecic aus Sturja, Bezirk Adelsberg, angeordnet. Die Nachforschungen nach dem Genannten haben bisher nur soviel ergeben, dass die Mutter, Francisca Krecic, zur Zeit der Geburt ihres unehelichen Sohnes in Merna Nr. 45 gewohnt und bald nach der Geburt dieses Knaben sich mit demselben nach Triest begeben habe. Francisca Krecic soll während ihres Aufenthaltes in Triest bei ihrem Vater in der sogenannten Localität „Rena“ gewohnt haben. Die seitens der k. k. Polizei=Direction in Triest in dieser Richtung gepflogenen Nachforschungen haben jedoch kein Resultat erzielt. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. Jänner 1897, Nr. 71, wird der Auftrag ertheilt, die Ausforschung des Genannten, und zwar in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=)Pflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Steyr, am 11. Jänner 1897. Z. 572. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ansforschung des verschollenen Friedrich Neudorfer. Laut des an die k. k. Statthalterei in Linz erstatteten Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 21. November 1896 ist der im Jahre 1864 geborene, schwach¬ sinnige, an epileptischen Anfällen leidende, nach Ulrichsberg, Bezirk Rohrbach zuständige Friedrich Neudorfer seit 10. Oc¬ tober 1896 abgängig. Neudorfer ist gut mittelgroß, hat braune Haare, graue Augen, längliches Gesicht, war am erwähnten Tage mit schwarzgestreiftem Rocke, solcher Hose, braungestreifter Weste, Schnürschuhen und einem groben Leinwandhemde bekleidet. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 30. December 1896, Nr. 21.837/II, wird der Auftrag ertheilt, nach dem derzeitigen Aufenthalte des Friedrich Neu¬ dorfer Erhebungen zu pflegen und über ein positives Resultat anher zu berichten. Steyr, am 13. Jänner 1897. Z. 712. An alle Gemeinde=Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Feststellung der Identität und Provenienz eines in Einsiedeln aufgegriffenen Taubstummen. Am 7. September 1894 wurde in der Klosterkirche zu Einsiedeln, Canton Schwyz, durch die Polizei ein ungefähr 20 Jahre alter, taubstummer Mensch aufgegriffen und auf das Bezirksamt geführt. Derselbe trug nichts bei sich, was auf seine Herkunft hätte schließen lassen. Als er nach einiger Zeit zur weiteren Versorgung in das Spital überführt werden sollte, gab er deutlich zu verstehen, er wünsche fort¬ gelassen zu werden. In der Hoffnung, er finde den Weg wieder, auf dem er gekommen, ließ man ihn frei. Er wurde jedoch nach einigen Tagen neuerdings eingebracht und ist gegenwärtig in Einsiedeln in Pflege. Die angeordneten Ausschreibungen in den verschiedenen Polizei=Anzeigern der Schweiz sind ohne Erfolg geblieben. Dagegen hat die genaue Beobachtung des fraglichen Unbe¬ kannten ergeben, dass derselbe wahrscheinlich in einer Taub¬ stummenanstalt gewesen, sowie dass er katholisch erzogen worden ist. Seinen Personennamen hat er wiederholt deutlich mit „Josef“ angegeben. Weniger bestimmt spricht er seinen Familiennamen aus, wie: „Pont, Portner, Pontner oder Portma.“ (Portmann?) Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 2. Jänner 1897, Nr. 22.322/II, wird der Auftrag ertheilt, nach der Provenienz dieses Taubstummen die geeig¬ neten Erhebungen einzuleiten und ein positives Resultat derselben sofort zu berichten. Eine Photographie des genannten Individuums erliegt bei der Wiener Polizei=Direction. Steyr, am 14. Jänner 1897.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2