3 werden Uebertretungen derselben nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R. G. Bl. Nr. 51) geahndet. Linz, am 28. December 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 6. Jänner 1897. Z. 6. An alle Gemeinde-Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 22.204. Kundmachung betreffend die Aufhebung des Verbotes der Einfuhr von Handels= (Futter=) Schweinen aus Oberösterreich nach Riederösterreich. Mit Rücksicht auf das Erlöschen der Schweinepest in Oberösterreich fand die k. k. u. ö. Statthalterei das mit der Kundmachung vom 10. Juni 1896, Z. 55.353, (verlautbart mit der h. d. Kundmachung vom 11. Juni 1896, Z. 9999) erlassene Verbot der Einfuhr von Handels= (Futter=) Schweinen aus Oberösterreich nach Niederösterreich hiemit aufzuheben. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 29. December 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 6. Jänner 1897. Z. 7. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Z. 37.101. Kundmachung. Da nach dem letzten Thierseuchenausweise die Schweine¬ pest in Oberösterreich völlig erloschen ist, findet die k. k. Statthalterei das mit h. o. Kundmachung vom 2. Juni 1896, Nr. 15.357, angeordnete Verbot der Einfuhr von Schweinen aus Oberösterreich nach Tirol und Vorarlberg außer Kraft zu setzen, dagegen aber wegen des Herrschens der Maul¬ und Klauenseuche in den pol. Bezirken Linz (Stadt), Vöckla¬ bruck und Steyr die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus diesen Bezirken zu verbieten. Dies wird mit dem Beifügen zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass Uebertretungen dieser Vorschrift, welche mit dem Tage ihrer Verlautbarung in den amtl. Blättern in Wirksamkeit tritt, der Abndung im Sinne des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, unterliegen. Innsbruck, am 23. December 1896. K. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg. Hievon werden die Gemeinde=Vorstebungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 29. December 1896, Z. 21.290 und 22.164/II, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 6. Jänner 1897. Z. 32/M. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Einsendung von noch ausständigen Empfangsbestätigungen. Von mehreren Gemeinden sind noch Empfangsbe¬ stätigungen über zugestellte Militär=Landwehr=Pässe und Präsentierungskarten ausständig, wodurch die Austragung bezüglicher Acten behindert ist. Es ergeht somit die Auf¬ orderung, alle noch rückständigen derlei Empfangsscheine ehestens anher vorzulegen. Steyr, am 2. Jänner 1896. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit.
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