Amtsblatt 1897/1 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 7. Jänner 1896

2 Z. 18.233. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden. Warnung vor der Unterstützungsschwindlerin Maria Herdin. Laut der an die k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Note der k. k. schlesischen Landesregierung in Troppau vom 24. November 1896, Z. 22748 treibt sich die nach Lichten im politischen Bezirke Freudenthal zuständige, im Jahre 1861 in Enns, politischer Bezirk Linz, geborene Taglöhnerin Maria Herdin, Witwe nach dem am 9. März 1896 in Waidhofen a. d. Yobs verstorbenen Bahnarbeiter Josef Herdin, seit dem Tode ihres Ehegatten in Tirol, Salzburg und Oberösterreich allem Anscheine nach unterstands= und beschäftigungslos herum, lässt sich auf Kosten der Heimat¬ gemeinde Armenunterstützungen, und zwar in der letzten Zeit unter Producierung ärztlicher Alteste über Gebärmuner¬ blutungen während ihrer dermaligen Schwangerschaft haupt¬ sächlich Unterstützungen zur Reise in irgend ein Spital ver¬ abfolgen, ohne diese Reise wirklich zu unternehmen, und verursacht dieselbe auf solche Weise der Heimatgemeinde nicht unbedeutende, ganz ungebürliche Auslagen. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 11. December 1896, Nr. 20.807/II, werden die Ge¬ meindevorstehungen aufgefordert, die Genannte ohne nach¬ gewiesene Nothwendigkeit mit keinerlei Geldunterstützungen auf Kosten der Heimatgemeinde mehr zu betheilen, sondern noch Maßgabe der Umstände entweder der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen, oder, falls sie thatsächlich mit dem oben bezeichneten Leiden behaftet sein sollte, dem nächsten öffentlichen Krankenhause zur Heilung zu über¬ geben. Die k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden werden an¬ gewiesen, die Genannte eventuell dem nächsten Gemeinde¬ amte zu überstellen. Steyr, am 31. December 1896. Z. 18.308. An alle Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 16. December bis 26. December 1896. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Niederthalheim, Ortschaft Oberau. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gaflenz, Ort¬ schaften Breitenau, Kleingschnaidt; Gemeinde Piberbach, Ortschaft Weifersdorf. 2. Milzbrand. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 3. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Zeiß, Ortschaft Schwandtendorf. Erlöschen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde St. Georgen, Ortschaft Aigen. Steyr, 6. Jänner 1897. Z. 18.077. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Widerruf. Laut des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 15. December 1896, Z. 21.350/IV, wurde der stellungs¬ flüchtige Johann Reiter zustande gebracht. Es sind demnach die bezüglichen mit dem h. a. Erlasse vom 21. November 1896, Z. 15.924, Amtsblatt Nr. 48, angeordneten Erhebungen einzustellen. Steyr, am 29. December 1896. Z. 18 309. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 21.429/II. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Klauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine) aus Steiermark nach Oberösterreich. Im Hinblicke auf den dermaligen Stand der Maul¬ und Klauenseuche, sowie der Schweinepest im Lande Steier¬ mark, findet die k. k. oberösterreichische Statthalterei das Verbot der Einfuhr und des Eintriebes von Klauenthieren aus einzelnen politischen Bezirken Steiermarks lediglich auf die Gerichtsbezirke Aflenz, Bruck a. d. Mur und Maria Zell des politischen Bezirkes Bruck a. d. Mur, dann auf die Gerichtsbezirke Judenburg und Knittelfeld des politischen Bezirkes Judenburg und ferner auf die Gerichtsbezirke Leoben und Mautern des politischen Bezirkes Leoben ein¬ zuschränken, dagegen die Einfuhr dieser Thiergattungen aus allen übrigen seuchefreien Gemeinden des Landes Steier¬ mark nach Oberösterreich unter Beobachtung der für den Biehverkehr im allgemeinen in Geltung bestehenden Vor¬ schriften zu gestatten. Diese Verfügungen treten an Stelle der mit der hier¬ ämtlichen Kundmachung vom 30. October l. J., Z. 18.346, getroffenen Verkehrsbeschränkungen mit dem Tage der Ver¬ lautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit, und

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