2 Die Adresse dieses Comités, an dessen Spitze Don Miguel Mihanovich steht, lautet: Don Miguel Mihanovich, Presidente del Comité austro-hungaro de Immigration, Buenos-Aires, Calle 25 de Mayo 144. Infolge Erlasses des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 21. November l. J., Z. 38.008, und der hohen k. k. Statthalterei Linz vom 30. November l. J., Z. 20 236, werden die Gemeinde=Vorstehungen hievon mit dem Be¬ merken in die Kenntnis gesetzt, dass sich die etwa hiebei interessierten Kreise unmittelbar an das gedachte Comité um Auskünfte über die Möglichkeit der Unterbringung von Auswanderern in diesen Staaten zu wenden hätten. Steyr, am 10. December 1896. Z. 17.003. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen betreffend den Mitverkauf von Oelfarbendruckbildern mit Anker-Feigenkaffee und Elefanten-Kaffee. Die Feigenkaffeefabrik Arnold und Gutmann in Wien und die Anker=Feigenkaffeefabrik in Prag haben behufs leich¬ teren Verkaufes ihres Feigenkaffees den Kaufleuten Oelfarben¬ druckbilder mitgesendet, damit diese Bilder den Kunden bei Ankauf des Feigenkaffees gratis beigegeben werden. In diesem Bildervertriebe wurde von Seite der Press¬ polizeibehörden in Wien und Prag eine Uebertretung des § 23 des Pressgesetzes erblickt und wurden gegen die Inhaber der genannten Fabriken bereits durch die betreffenden k. k. Staatsanwaltschaften die Strafamtshandlungen vorgenommen. Nachdem nun nicht bloß die Inhaber der erwähnten Fabriken, sondern auch alle diejenigen, welche zum Weiter¬ vertrieb dieser Bilder beitragen, der gleichen Uebertretung schuldig erscheinen, erhalten die Gemeindevorstehungen den Auftrag, die in der Gemeinde befindlichen Geschäftsleute, welche sich mit dem Verkaufe von Feigenkaffee befassen, sofort auf das Eindringlichste zu warnen, sich an dem Vertriebe der erwähnten Bilder ferner zu betheiligen, und zwar mit dem Beifügen, dass Zuwiderhandelnde sogleich der k. k. Staats¬ anwaltschaft angezeigt werden müssten. Steyr, am 9. December 1896. Z. 2268/M. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Uebertritt in die Landwehr, resp. Landsturm. Mit 31. December 1896 übertreten die Reservemänner des Assentjahrganges 1886 in die Landwehre; die Landwehrmänner des Assenijahrganges 1884 in die Land¬ sturmpflicht, und der Geburtsjahrgang 1854 aus dieser. Es sind sonach von den hievon betroffenen Wehr¬ pflichtigen der erwähnten Kategorien, auch der Nichtzu¬ ständigen, die Militär=Pässe zur Umschreibung, die Land¬ wehr=Pässe behufs Umtausches gegen Landsturmpässe, und die Landsturmpässe gegen nachherige Zustellung von Ab¬ schieden einzuziehen und Anfangs Jänner 1897 möglichst vollzählig anher vorzulegen. Die in die Landwehr übertretenden Reservemänner sind verpflichtet, sich innerhalb 14 Tagen nach dem 31. De¬ cember 1896 in ihrer Eigenschaft als Landwehrmänner bei den Gemeinde=Vorstehungen ihres Aufenthaltes anzumelden, und es ist diese Anmeldung bei Abnahme der Militär=Pässe in dieselben einzutragen in das Meldebuch und Verände¬ rungs=Ausweise aufzunehmen. Hiebei empfiehlt es sich, über diese Anmeldungen separate Veränderungs=Ausweise anzu¬ legen und diese erst dann anher in Vorlage zu bringen, wenn nach Ausgabe der umgeschriebenen Landwehr=Pässe der neue Truppenkörper, sowie die neuen Blatt=Nummern in die Veränderungs=Ausweise eingetragen werden können. Ueber alle übrigen, diesen Jahrgang nicht betreffenden An¬ und Abmeldungen sind die gewöhnlichen Veränderungs=Aus¬ weise termingemäß vorzulegen. Die Gemeinde=Vorstehungen haben diesen Erlass entsprechend zu verlautbaren, da später sich Anmeldende der Bestrafung unterzogen werden. Steyr, am 12. December 1896. Z. 16.899. An alle Hochwürdigen Pfarrämter betreffend die Ermittlung der Geburtsdaten des Franz Hittfleiß. Die Geburtsdaten eines gewissen Franz Hittfleiß, welcher durch Zuweisung in der Stadtgemeinde Leoben das Heimats¬ recht erlangt hat, sind unbekannt. Derselbe dürfte nach dem wahrscheinlichen Alter zur Zeit, als sein Heimatsrecht in Frage kam, in der zweiten Hälfte der 70er Jahre geboren sein. Da der Genannte nunmehr als Landsturm= oder Stellungspflichtiger zu verzeichnen sein dürfte, so beehre ich mich, zufolge der Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 20. November 1896, Z. 25.521, das Ersuchen zu stellen, nachzuforschen, ob ein Franz Hittfleiß oder ein Knabe mit einem ähnlichen Namen in den Jahren von 875–1880 in den Taufmatriken vorkommt und eventuell einen ex offo Taufschein des Genannten anher senden zu wollen. Steyr, am 10. December 1896. Z. 17.020. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung von Anton Matersi. Die k. k. Statthalterei für Dalmatien hat bei dem k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veran¬ lassung der Ausforschung des am 8. September 1875 in Zara geborenen Franz Anton Matersi, unehelichen Sohnes der Marie Matersi, aus Laibach und des Josef Jachlich, gewesenen Tischlers auf S. M. Stationsschiff „Andreas Hofer“ angesucht. Die bezüglich des genannten Stellungspflichtigen, sowie seiner Eltern in dem Verwaltungsgebiete der genannten Landesstelle und in dem Stadtgebiete Laibach veranlassten Nachforschungen sind resultatlos geblieben. Zufolge des Erlasses der k k. Statthalterei in Linz vom 29. November 1896, Nr. 20.285/IV, wird der Auf¬
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