Amtsblatt 1896/49 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 3. Dezember 1896

2 Z. 15.687. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung der Anna Stöberl. Ueber Anna Stöberl, 16 Jahre alt, zuständig nach Leiben, zuletzt vom k. k. Kreisgerichte Krems wegen Diebstahls abgestraft, wurde mit Erlass der k. k. Statthalterei Wien vom 16. September 1896, Z. 44.211, die Abgabe in eine Besserungs¬ anstalt verfügt. Dieselbe wurde am 9. September 1896 der Stadtgemeinde=Vorstehung Krems von dem k. k. Kreisgerichte Krems übergeben und hat dieselbe die Anna Stöberl in die Heimatsgemeinde Leiben abgeschoben. Da zu dieser Zeit von dem obbezogenen Erlass die Heimatsgemeinde nicht verständigt war, so wurde dieselbe entlassen. Da deren Aufenthalt seither unbekannt ist, wird über Ersuchen der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft Amstetten vom 10. November 1896, Z. 26.151, der Auftrag ertheilt, die geeigneten Nachforschungen nach der Genannten einzuleiten, dieselbe eventuell anzuhalten, und hierüber gegebenenfalls zu berichten. Steyr, am 27. November 1896. Z. 16.139. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des militärtaxpflichtigen Alois Anton. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat das Mini¬ sterium für Landes=Vertheidigung um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1864 zu Göriach, Gemeinde Belden, Bezirk Villach, geborenen und daselbst heimat¬ berechtigten militärtoxpflichtigen Alois Anton angesucht, da die nach demselben in Kärnten gepflogenen Nachforschungen erfolglos geblieben sind. Der Genannte ist Knecht oder Taglöhner, war im Jahre 1888 bei Mg. Lampl in Möderndorf, Bezirk Klagen¬ furt, im Dienste und sollte sich nach den von der k. k. Be¬ zirkshauptmannschaft Villach gepflogenen Erhebungen seit einigen Jahren im Bezirke St. Veit aufhalten. Die nach selbem über Ersuchen der k. k. Bezirkshauptmannschaft Villach von der k. k. Bezirkshauptmannschaft St. Veit ver¬ anlassten Nachforschungen haben jedoch ein negatives Resultat ergeben. Auch eine Personsbeschreibung über selben konnte nicht erbracht werden. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 18. November 1896, Nr. 19.694/IV, wird der Auftrag ertheilt, die Ausforschung des Genannten einzuleiten und ein positives Ergebnis anher zu berichten. Steyr, am 25. November 1896. Z. 16.188 An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 19.938/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Klauenthieren aus Niederösterreich nach Oberösterreich. Mit Rücksicht auf die große Ausbreitung der Maul¬ und Klauenseuche und den Stand der Schweinepest in Nieder¬ österreich findet die k. k. oberösterreichische Statthalterei die Einfuhr von Klauenthieren aus ganz Niederösterreich nach Oberösterreich bis auf weiteres zu verbieten. Die Einfuhr von Schlachtrindern und Schlachtschweinen aus seuchenfreien Gemeinden Niederösterreichs und vom Centralviehmarkte in St. Marx, insolange derselbe nicht ver¬ seucht ist, wird dermalen nur in die größeren Consumorte Linz, Urfahr, Wels, Steyr, Gmunden, Ischl und Freistadt gestattet. Ein Abverkauf der in diese Consumorte eingeführten Schlachtrinder und Schlachtschweine oder ein Wechsel des Standortes ist untersagt und müssen die Thiere in dem be¬ treffenden Consumorte innerhalb der kürzesten Frist längstens in acht Tagen geschlachtet werden. Diese Verfügungen treten an die Stelle der hierämt¬ lichen Kundmachung vom 14. October d. J., Z. 17.501/II, mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit und werden Uebertretungen derselben nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet. Linz, am 21. November 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 27. November 1896. Z. 16.307. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in den interessierten Kreisen. Nr. 19.821/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr aus Oberösterreich nach Salzburg. Mit Rücksicht auf den dermaligen Stand der Thier¬ euchen in Oberösterreich fand die k. k. Landesregierung in Salzburg mit der Kundmachung vom 17. November d. J., Z. 13.589, ihre Kundmachungen vom 26 Juni und 3. Oc¬ tober l. J., Z. 7596 und 11.683, verlautbart mit den hier¬ ämtlichen Erlässen vom 1. Juli und 10. October d. J., Z. 11.241 und 17.050, außer Kraft zu setzen und nur mehr die Einfuhr von lebenden Kiauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine) aus dem politischen Bezirke Steyr inclusive der Stadt Steyr, sowie die Einfuhr beziehungsweise den Eintrieb von Futterschweinen aus dem Bezirke Wels in das Herzogthum Salzburg zu untersagen, hingegen aus den übrigen Bezirken Oberösterreichs zu gestatten. Uebertretungen dieser sofort in Wirksamkeit tretenden Anordnung werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, bestraft. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, den 24. November 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 27. November 1896. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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