2 Legitimationskarten, sowie die Zustellscheine werden sogleich an die Wahlcommission übersendet werden. Was die Einsendung der Stimmzettel an¬ belangt, so hat dieselbe laut § 9 der Wahlordnung in der Art zu geschehen, dass diejenigen Wahlberechtigten, welche ihr Wahlrecht nicht durch mündliche Abstimmung oder durch persönliche Abgabe der ausgefühlten Stimmzettel vor der Wahlcommission, sondern mittelst Einsendung der von denselben unterschriebenen Stimmzettel ausüben, ihre Stimmzettel nebst der Legitimationskarte binnen des fest¬ gesetzten Termines bei der Gewerbebehörde I. In¬ stanz des Standortes der Unternehmung abzugeben oder an dieselbe einzusenden haben. Die Einsendung kann durch Vermittlung der k. k. Postanstalt, der k. k. Steuerämter oder der Gemeindeämter, sowie durch eigene Boten erfolgen. Die Stimmzettel können offen oder verschlossen abgegeben oder eingesendet werden. Da aber verschlossene Stimmzettel von außen mit dem Namen des Wählers versehen sein müssen, so wird auf dem Retour Couverte, welches jeder Legitimationskarte beigegeben ist, und auf welchem die Adresse der betreffenden Gewerbe¬ behörde 1. Instanz vorgedruckt erscheint, bereits von Seite der Wahlcommission die Beisetzung des Namens des Wahl¬ berechtigten veranlasst. Die bis 12. December l. J. abends hieramts ein¬ langenden Stimmzettel werden gesammelt und bis zur Ab¬ endung an die Wahlcommission aufbewahrt. Alle nach dem oben bezeichneten Termin, das ist 12. December l. J., hier einlangenden Stimmzettel werden nicht mehr angenommen, beziehungsweise an die Aufgeber retourniert werden. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen in der bestimmten Erwartung in die Kenntnis, dass die festge¬ setzten Termine genauestens eingehalten werden. Steyr, 18. November 1896. Z. 15.571. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Warnung vor der Auswanderung nach der von der Firma F. Mißler im Staate Georgia gegründeten Colonie. Laut Erlass des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 31. October d. J., Z. 34.559, werden in einem Prospecte der Auswanderungsfirma F. Mißler in Bremen die Erwerbs=, Wirtschafts= und Gesundheits=Verhältnisse in der von dieser Firma gegründeten Colonie im Staate Georgia (Nordamerika) als für die Ansiedlung auswanderungslustiger Familien äußerst günstige geschildert, und wird auf diese Weise für die genannte Unternehmung im allgemeinen, sowie für die Förderung der Auswanderung nach dieser Colonie im besonderen indirect Propaganda gemacht. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz, vom 10. November l. J., Z. 18.913/II, werden daher die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten¬ Commanden auf diese Agitation der Firma Mißler mit dem Beifügen aufmerksam gemacht, dass nach der Schilderung, welche aus dieser Colonie zurückgekehrte Aus¬ wanderer gegeben haben, sich die Verhältnisse in dieser Niederlassung für unsere Auswanderer keineswegs als so günstige darstellen, und angewiesen, einer etwaigen unbefugten Verbreitung der erwähnten Prospecte entsprechend entgegen zu treten, resp. bezüglich derselben hieramts die Anzeige u erstatten. Steyr, am 13. November 1896. Z. 15.767. An alle Gemeinde- Vorstehungen. Auswanderung nach Minas Gerracs. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 29. October d. J., Z. 34.482, anher mitgetheilt, dass Auswanderungs=Agenten in Genua in Gemeinschaft mit den Schiffahrts=Gesellschaften, welche infolge des Ver¬ botes der kgl. italienischen Regierung derzeit lediglich auf fremde Auswanderer angewiesen sind, eine schwunghafte Emigrantenbewegung nach dem Staate Minas Gerraes zu inscenieren. Die Regierung dieses Staates soll dieses Unternehmen sehr begünstigen und sogar den Agenten mitgetheilt haben, dass sie trotz der seitens der brafilianischen Centralregierung gegen die galizische Einwanderung erlassenen Verfügungen bereit wäre, auch den galizischen Emigranten freien Eintritt zu gewähren. Hiernach ist es mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten, dass die Agenten alle ihnen zu Gebote stehenden Mittel anwenden werden, um die sich darbietende Gelegenheit eines lucrativen Geschäftes auszunützen und möglichst viele Familien für die Auswanderung nach Minas Gerraes in Oesterreich=Ungarn anzuwerben. Da sich nach den bisherigen Erfahrungen die Ein¬ wanderung nach Brasilien für unsere Staatsangehörigen keineswegs als vortheilhaft erwiesen hat, überdies die klimatischen und culturellen Verhältnisse in Minas Gerraes als noch ungünstiger geschildert werden, wie jene im Staate Parana, werden infolge Erlasses der hohen k. k. oberöster¬ reichischen Statthalterei Linz vom 11. November l. J., Z. 18.644/II, die Gemeinde=Vorstehungen aufgefordert, die auswanderungslustige Bevölkerung vor der Auswanderung nach Minas Gerraes eindringlichst zu warnen, und die entsprechenden Maßnahmen gegen etwaige Umtriebe der Auswanderungsagenten aus diesem Anlasse zu treffen, beziehungsweise solche Agenten hieher anzuzeigen. Schließlich wird bemerkt, dass in Brasilien, insbesondere nach Parana, bis Ende dieses Jahres überhaupt keine Auswanderer mehr ausgenommen werden, was gleichfalls in entsprechender Weise bekannt zu machen ist. Steyr, am 17. November 1896. Z. 14.679. An alle Gemeinde- Vorstehungen. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Wilhelm Lutz. Laut der an die hohe k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Note der k. k. niederösterreichischen Statthalterei vom 12. October 1896, Z. 92.384, treibt sich der im Jahre 1849 geborene, nach Reichenau (Niederösterreich) zuständige, katholische, verwitwete Wilhelm Lutz von Stollaberg
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