2 Armspannweite: 173 cm, Körperbau: mittelgroß, untersetzt, Gesicht: rund, Gesichtsfarbe: gesund, Haare: dunkelblond, an der Stirne gegen das Hinterhaupt kahl, Augenbrauen: blond, Augen: grau, Nase und Mund: proportioniert, Bart: rasiert (sonst dunkel, stark), Kinn: oval, Sprache: deutsch. Hat auch Bäckerei und Zimmermannsarbeit erlernt. Bekleidet waren beide Sträflinge mit schwarzer Sträf¬ lings=Tuchhose, ohne Spenser und Schuhe und ohne Mütze, jedoch auch mit Tuch=Weste. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden angewiesen, die geeigneten Nach¬ forschungen nach den Genannten zu pflegen und ein positives Ergebnis derselben anher anzuzeigen, eventuell deren Wieder¬ einlieferung in die k. k. Strafanstalt Garsten zu veranlassen. Steyr, am 28. October 1896. Z. 14.328. An alle Gemeinde- Vorstehungen. Warnung vor dem Unterstützungs=Schwindler Johann Beit. Laut des an die hohe k. k. Statthalterei in Linz ge¬ richteten Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 1. October l. J., Z. 26.019, mehren sich in letzter Zeit die Fälle, dass gegenüber der Gemeinde Hoch=Studnitz, Bezirk Iglau Ersatzansprüche wegen Geldunterstützungen, welche der dahin zuständige Vagant Johann Veit fremden Gemeinden zu entlocken verstand, geltend gemacht werden. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 14. October 1896, Z. 17.030/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen unter Hinweisung auf den hier¬ ämtlichen Erlass vom 22. August 1887, Z. 8424, Amtsblatt Nr. 24, auf den Genannten behufs vorsichtiger Verabfolgung von Geldunterstützungen an denselben, beziehungsweise wegen dessen allfälliger Behandlung nach Maßgabe der Landstreicher¬ und Schubgesetze neuerlich aufmerksam gemacht. Steyr, am 24. October 1896. Z 14.639. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung. Maul= und Klauenseuche-Ausbruch im Bezirke Amstetten. Laut Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 20. October 1896, Nr. 24.934, wurde die Maul= und Klauenseuche in zahlreichen Gehöften und Weiden der nach¬ stehenden Gemeinden amtlich constatiert, und zwar: Allhartsberg, Markt Aschbach, Ober=Aschbach, Biber¬ bach, Euratsfeld, Haselgraben, Mitter=Hausleithen, Kornberg, Kröllendo f, St. Leonhardt am Wald, Maisberg, Meilersdorf, Neuhofen a. d. Yobs, Opponitz, Prolling, Preinsbach, Dorf St. Peter i. d. Au, Schwarzenberg, Dorf Seitenstetten, Sonntagsberg, Strengberg, Ulmerfeld, Viehdorf, Landgemeinde Waidhofen a. d. Ybbs, Windhag, Wolfsbach, Ybbsitz und Zell=Arzberg. Steyr, am 25. October 1896. Z. 13.647. An alle Gemeinde- Vorstehungen. Diplomentziehung der Hebamme Richter. Laut Note der k. k. Statthalterei für Tirol und Vor¬ arlberg vom 15. September l. J., Z 23.218, an die hohe k. k. Statthalterei in Linz wurde mit Urtheil des k. k. Kreis¬ gerichtes Bozen vom 23. April 1896, Z. 2307, bestätiget mit Entscheidung des k. k. Obersten Gerichts= und Cassations¬ hofes vom 3. Juni 1896, Z. 6167, Josefine Witwe Richter, geb. Bucher, von Graz gebürtig und dort zuständig, 47 Jahre alt, katholisch, geprüfte Hebamme in Bozen, wegen Verbrechens der Mitschuld an der vollbrachten und bezw. versuchten Abtreibung der Leibesfrucht im Sinne der §§ 5, 144, bezw. 8, 5, 144 St.=G., gemäß § 145 St.=G. (höherer Strafsatz) zu 15 Monaten schweren Kerkers, verschärft mit einem Fasttage in jedem Monate, verurtheilt und ihr auf Grund dieses Urtheiles vom Stadtmagistrate Bozen die Ausübung der Hebammenpraxis untersagt und das Diplom abgenommen. Hievon werden die Gemeindevorstehungen zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 27. v. M., Z. 16.507/V, zur Verhütung eines allfalligen Missbrauches in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 19. October 1896. Z. 14.433. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Widerruf. Die Leiche der verschollenen Juliana Brandtner wurde am 18. October d. J. in Haidershofen am rechten Ennsufer angeschwemmt. Es sind demnach die mit dem h. ä. Erlasse vom 20. September 1896, Z. 12.462, Amtsblatt Nr. 39, an¬ geordneten Nachforschungen einzustellen. Steyr, am 21. October 1896. Z. 14.678. An die Gemeinde=Vorstehungen Weyer, Großraming, Reichraming, Losenstein, Tern¬ berg, Garsten, St. Alrich und Gleink. Nachfolgende Kundmachung ist thunlichst rasch unter den Schiffahrttreibenden zu verlautbaren. Steyr, am 25. October 1896. Nr. 17.908/VI. Kundmachung Anlässlich der Wiederinangriffnahme der Regulierungs¬ arbeiten am Greiner Schwall wird bis auf weiteres, sobald
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