Amtsblatt 1896/43 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 22. Oktober 1896

4 meinde Kremsmünster (Land), Ortschaft Sattledt; Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Freiling; Gemeinde und Ortschaft Ried; Gemeinde und Ortschaft Thanstetten; Gemeinde Weißkirchen, Ortschaft Weyerbach. 5. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Schlatt, Ort¬ schaften Breitenschützing, Hinterschützing, Schlatt. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Freistadt, Ort¬ schaft Böhmervorstadt. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Markt Kremsmünster. 3. Bezirk Wels: Gemeinde und Stadt Eferding. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Garsten. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Timelkam, Ortschaft Ulrichsberg; Gemeinde Vöcklamarkt, Ortschaften Mörasing, Vöcklamarkt. 3. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde und Stadt Steyr. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 2. Bezirk Wels: Gemeinde Stroheim, Ortschaften Mayrhof, Roith. Steyr, 18. October 1896. Z 14.203. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 17.501|II. Kundmachung betreffend die Einfuhr von Klauenthieren aus Niederöster¬ reich nach Oberösterreich. Mit Rücksicht auf die zunehmende Ausbreitung der Maul= und Klauenseuche in den politischen Bezirken Am¬ stetten und Scheibbs findet die k. k. Oberösterreichische Statt¬ halterei das gegenüber den polit. Bezirken Bruck an der Leitha, Großenzersdorf, Mistelbach, Wiener=Neustadt, Ober¬ hollabrunn, St. Pölten und dem Stadtgebiete Wien erlassene Einfuhrverbot für Wiederkäuer auch auf die politischen Be¬ zirke Amstetten und Scheibbs auszudehnen und im Hin¬ blicke auf die Ausbreitung der Schweinepest das Verbot der Einfuhr von zum Handel bestimmten Schweinen aus ganz Niederösterreich nach Oberösterreich bis auf weiteres aufrecht zu erhalten. Die Einfuhr von Schlachtrindern aus den gesperrten Bezirken Niederösterreichs und vom Centralviehmarkte in St. Marx, sowie von Schlachtschweinen aus ganz Nieder¬ österreich nach Oberösterreich wird dermalen nur in die größeren Consumorte Linz, Urfahr, Wels, Steyr, Gmunden und Ischl, und zwar insolange gestattet, als die Provenienz¬ orte, beziehungsweise der Centralviehmarkt in St. Marx seuchenfrei sind. Ein Abverkauf der in die obgenannten Consumorte eingeführten Schlachtrinder und Schlachtschweine oder ein Wechsel des Standortes ist untersagt und müssen die Thiere in dem betreffenden Consumorte innerhalb der kürzesten Frist längstens in acht Tagen geschlachtet werden. Diese Verfügungen treten an Stelle der hierämtlichen Kundmachung vom 15. September 1896, Z. 15.957/II, mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zei¬ tung“ in Wirksamkeit und werden Uebertretungen der¬ selben nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet. Linz, am 14. October 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, 18. October 1896. Z. 14.249. An alle Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Nr. 17.308/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus Oesterreich=Ungarn in die Schlachthöfe München, Nürnberg und Fürth in Bayern. Laut Mittheilung des k. und k. Ministeriums des kais. und königl. Hauses und des Aeußern hat das königlich bayerische Ministerium des Innern aus Anlass des ver¬ breiteten Bestandes der Schweineseuche in Oesterreich =Un¬ garn und der amtlichen Constatierung dieser Seuche in der königl. Grenzzollstation Passau bei einem zur Einfuhr nach Nürnberg bestimmten Schweinetransporte die unterm 7. April beziehweise 3. September 1890 ertheilte Erlaubnis zur Einfuhr von Schweinen aus Oesterreich=Ungarn in die Schlachthöfe München, Nürnberg und Fürth vom 10. October 1896 an zurückgezogen. Dies wird zufolge Erlasses des hohen k. k. Ministe¬ riums des Innern vom 8. October 1896, Z. 33.504, allgemein zur Kenntnis gebracht. Linz, am 14. October 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 18. October 1896. Z. 14.320. An alle Gemeinde- Vorstehungen Verbot der Abhaltung des Diehmarktes in Neuhofen und Ibbssitz in Niederösterreich. Laut Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 15. October 1896, Z. 24.546 u. 24.606, ist wegen stets zunehmender Ausbreitung der Maul= und Klauenseuche in den politischen Bezirken Amstetten und Scheibbs die Ab¬ haltung des auf den 21. und 28. October 1896 fallenden Viehmarktes in Neuhofen und Ibbssitz unter¬ sagt worden. Hievon werden alle Gemeinde=Vorstehungen, insbeson¬ dere jene des Gerichtsbezirkes Weyer zur allgemeinen Ver¬ lautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 19. October 1896. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Stevr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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