Dienstplatz in Ramenica in Croatien=Slavonien. Derselbe ist groß (168 cm), untersetzt, hat rundes Gesicht, brünette Gesichtsfarbe, schwarzes Haar, braune Augen und Augen¬ brauen, proportionierte Nase und Mund, rundes Kinn und gute Zähne. Zufolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 8. October 1896, Z. 16.982/IV, wird der Auftrag ertheilt, die geeigneten Nachforschungen nach dem Genannten einzuleiten und ein positives Ergebnis anher zu berichten. Steyr, 13. October 1896. Z. 12.490. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Widerruf. Der Aufenthaltsort des nach Neuhofen zuständigen Ludwig Aigner und des nach Garsten zuständigen Johann Wecht wurde ermittelt, es sind demnach die mit dem h. ä. Erlasse vom 4. August 1896, Z. 10.880, Amtsblatt Nr. 33, diesbezüglich angeordneten Erhebungen einzustellen. Steyr, am 17. October 1896. Z. 12.875. An die Gemeinde=Vorstehungen. Spital in Neunkirchen als öffentliches erklärt. Laut der Kundmachung der k. k. u. ö. Statthalterei vom 4. September 1896, Z. 79.459, wurde das von der Gemeinde Neunkirchen erbaute Privatspital zu Neunkirchen im Einvernehmen mit dem n. ö. Landesausschusse als öffent¬ liches Krankenhaus erklärt. Die Verpflegstaxe für „das öffentliche Krankenhaus zu Neunkirchen“ wurde vom n. ö. Landesausschusse im Ein¬ vernehmen mit der k. k. n. ö. Statthalterei vorläufig vom 1. September 1896 angefangen mit 1 fl. für den Kopf und Tag festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 12. v. M., Z. 15.575/II, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 19. October 1896. Z. 14 115. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 17.111|II. Kundmachung betreffend die thierärztliche Grenzcontrole in Oderberg. Laut Mittheilung des k. und k. Ministeriums des Aeußern hat die königl. preußische Regierung in Oppeln mit der am 18. September 1896 verlautbarten Kundmachung vom 17. gl. M., Z. 1191, die Verfügung getroffen, dass die thierärztliche Grenzcontrole bezüglich des aus Oesterreich¬ Ungarn über Oesterreich—Oderberg zur Einfuhr nach Preußen gelangenden Viehes vom 1. October l. J. an, nur am Dienstag und Freitag jeder Woche durch den Grenzthierarzt Dr. Hermann in Ratibor stattfinden wird. Dies wird zufolge des Erlasses des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 5. October l. J, Z. 33.000, mit dem Bemerken allgemein zur Kenntnis gebracht, dass die bezüglich er Vieheinfuhr aus Oesterreich=Ungarn nach Preußen geltenden Bestimmungen keine Abänderung erfahren haben. Linz, den 11. October 1896. Für den k. k. Statthalter: Saint Julien m. p. Steyr, am 15. October 1896. Z. 14.116. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 17.050/II. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Handels=(Futter=) Schweinen aus Oberösterreich nach Salzburg. Mit Rücksicht auf das Erlöschen der Schweinepest in mehreren Bezirken Oberösterreichs hat die k. k. Landesregierung in Salzburg ihre Kundmachung vom 26. Juni l. J., Z. 7596, in dem Sinne modificiert, dass von nun an bis auf weiteres die Einfuhr, beziehungsweise der Eintrieb von Handels¬ (Futter=) Schweinen aus Oberösterreich nur aus den politischen Bezirken Gmunden, Perg, Ried, Rohrbach, Vöcklabruck, Wels, Steyr Stadt und Linz Stadt nach dem Herzogthume Salzburg verboten ist. Dies wird zufolge Mittheilung der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 3. October 1896, Z. 11.683, mit dem Bemerken allgemein zur Kenntnis gebracht, dass durch diese sofort in Wirksamkeit tretende Anordnung die mit der hierämtlichen Kundmachung vom 1. Juli l. J., Z. 11.241/II, bekannt gemachten Verfügungen außer Kraft gesetzt und Uebertretungen derselben nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, bestraft werden. Linz, am 10. October 1896. Für den k. k. Statthalter: Saint Julien m. p. Steyr, am 15. October 1896. Z. 14.150. An alle Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. October bis 9. October 1896. 1. Maul= und Klauenseuche. Ausbruch der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde St. Ulrich, Ort¬ schaft Kleinraming. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Stadt Frei¬ stadt, Gemeinde und Ortschaft Liebenau; Gemeinde Piber¬ bach, Ortschaft Hinterhütten. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Pettenbach; Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Au, Ortschaften Au, Oberwangern. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Bad Hall; Gemeinde Kematen, Ortschaft Achleithen; Ge¬
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