der 6. 6. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 43. Z. 13.786. An alle Gemeinde- Vorstehungen betreffend die Abänderung, beziehungsweise Ergänzung der Gesetze über die Reichsvertretung und Reichsrathswahlordnung. Die Gemeinde=Vorstehungen werden behufs gewissen¬ hafter Information auf die Reichsgesetzblätter Nr. 168, 169 und 170 des laufenden Jahres, in welchen die Gesetze vom 14. Juni 1896, betreffend die Abänderung und Ergänzung des Grundgesetzes über die Reichsvertretung vom 21. December 867 (R.=G.=Bl. Nr. 141), beziehungsweise der Gesetze vom 2. April 1873 (R.=G.=Bl. Nr. 40) und vom 12. November 1886 (R.=G.=Bl. Nr. 162), ferner vom 14. Juni 1896, betreffend die Abänderung, beziehungsweise Ergänzung der Reichsrathswahlordnung, und schließlich die Verordnung des Herrn Ministers des Innern vom 23. Sep¬ tember 1896, betreffend Durchführungsbestimmungen zur Reichsrathswahlordnung enthalten sind, aufmerksam gemacht. Insbesondere werden die Gemeinde=Vorstehungen darauf ver¬ wiesen, dass in den Durchführungsbestimmungen auch in Betreff der Ausschreibung allgemeiner Wahlen, sowie von Ergänzungs¬ wahlen in der allgemeinen Wählerclasse, dann in Betreff der von den Gemeindevorstehern im Grunde des § 25 der Reichs¬ rathswahlordnung zu erlassenden Kundmachungen wegen Einleitung des Reclamationsverfahrens besondere Anord¬ nungen getroffen werden, deren genaue Einhaltung den Herren Gemeindevorstehern zur besonderen Pflicht gemacht wird. Schließlich wird hervorgehoben, dass im § 3 dieser Verordnung den Gemeindevorstehern die Ermächtigung ertheilt wird, zum Zwecke der Verfassung, beziehungsweise Richtig¬ stellung der Wählerlisten der allgemeinen Wählerclasse für Reichrathswahlen den Arbeits= und Dienstgebern in ihrer Gemeinde die Verpflichtung zur Anmeldung der in Arbeit oder Dienstverhältnissen stehenden wahlberechtigten Personen aufzuerlegen. Steyr, am 15. October 1896. Z. 14.241. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen mit Ausnahme der Gemeinde Neuhofen betreffend die Vorlage des Ausweises über die Stellungs¬ auslagen pro 1896. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daran erinnert, den Ausweis über die Stellungsauslagen im Jahre 1896 nach Muster 39 zu § 154/1, lit. e, der Wehrvorschriften I. Theil, zuverlässlich bis 15. December 1896 hierher vorzulegen. 1896. Diese Erinnerung erfolgt schon jetzt, wo die Gemeinden sich noch im Besitze der Stellungsverzeichnisse befinden, da es wiederholt vorgekommen ist, dass Gemeinden die Rubrik, betreffend die Zahl der vorgeführten Stellungspflichtigen, mit dem Bemerken unausgefüllt ließen, dass diese Daten nicht angegeben werden können, nachdem sich die Stellungs¬ verzeichnisse bereits hieramts befänden. Steyr, am 16. October 1896. Z. 12.633. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Sogenanntes „deutsches Fleischwasser“. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August, Z. 98, und Statthalterei=Erlasses vom 7. September l. J., Z. 15.067/V, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen auf die im Reichsgesetzblatt vom 4. September l. J. sub Nr. 163 erschienene Verordnung, betreffend das Verbot der Einfuhr, des Vertriebs und der Verwendung des soge¬ nannten „deutschen Fleischwassers“, welches die Firma H. Kühn und Huttrsch in Dresden als Fleischconservierungs¬ mittel in den Verkehr bringt, mit der Aufforderung auf¬ merksam gemacht, dieses aus sanitären Rücksichten erlassene Verbot auf das strengste zu überwachen. Steyr, am 19. October 1896. Z. 13.926. An alle Gemeinde=Vorstehungen betreffend die Autorisationsprüfung für Versicherungstechniker. Zufolge des mit dem Erlasse der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 6. October 1896, Z. 16.716/II, herabgelangten Erlasses des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 29. Sep¬ tember 1896, Z. 32.812, wird der Auftrag ertheilt, die möglichst ausgedehnte Verlautbarung der nachfolgenden Kundmachung zu veranlassen. Kundmachung. Autorisationsprüfung für Versicherungstechniker. In Gemäßheit der Bestimmungen der Verordnung des k. k. Ministeriums des Innern und des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 3. Februar 1895, R.=G.=Bl. Nr. 23, betreffend die Autorisierung von Versicherungstechnikern, wird hiemit bekannt gegeben, dass die im k. k. Ministerium des Innern bestellte Prüfungscommission in der ersten Hälfte Steyr, am 22. October.
des Monates November 1896 Prüfungen von Candidaten, welche die Autorisation als Versicherungstechniker anstreben, vornehmen wird. Bewerber um Zulassung zur Ablegung der Prüsung in diesem Termine haben ihre gehörig gestempelten und instruierten Gesuche bis längstens 20. October 1896 beim k. k. Ministerium des Innern einzureichen. Die Gesuche sind gemäß § 3 der citierten Verordnung zu instruieren mit: 1. Dem Heimatscheine oder einem sonstigen Nachweise der österreichischen Staatsbürgerschaft, 2. dem Nachweise der Eigenberechtigung (Tauf= oder Geburtsschein, eventuell Großjährigkeits=Erklärung), 3. einem von der Ortspolizeibehörde ausgestellten Sittenzeugnisse, 4. dem Zeugnisse über die Absolvierung einer Mittelschule, 5. dem Nachweise, dass der Zulassungswerber an einer Hochschule Vorlesungen über höhere Mathematik besucht habe, 6. mit Zeugnissen von Versicherungs=Instituten oder öffentlichen Aemtern oder einer sonstigen glaubwürdigen Bestätigung, dass und wie lange der Bewerber sich selbst¬ ständig oder im Dienste eines Versicherungs=Institutes oder in einem öffentlichen Amte mit der Ausführung versicherungs¬ technischer Arbeiten beschäftigt hat. Die Bestimmung der Prüfungstage für die einzelnen zur Prüfung zugelassenen Candidaten, innerhalb des oben estgesetzten Termines, erfolgt durch den Vorsitzenden der Prüfungs=Commission. Wien, am 29. September 1896. Vom k. k. Ministerium des Innern. Steyr, am 13. October 1896. Ad Z. 10.880. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden betreffend die Ausforschung militärtarpflichtiger Personen des Bezirkes Steyr. Im Nachhange zu dem hierämtlichen Erlasse vom 4. August 1896, Z. 10.880, Amtsblatt Nr. 33, wird der Auftrag ertheilt, die nachbenannten Militärtaxpflichtigen auszuforschen, und eventuell ein positives Resultat der Er¬ hebungen anher zu berichten. Josef Ebner, Knecht, geboren 1864, zuständig Eber¬ stallzell. — Karl Köttsdorfer, Zimmermann, geb. 1862, zust. Bad Hall. — Ignaz Lausenbichler, geb. 1870, zust. Bad Hall. — Josef Preletzer, geb. 1864, zust. Bad Hall. — Josef Holzinger, Knecht, geb. 1859, zust. Bad Hall. Josef Bründl, Knecht, geb. 1860, zust. Kremsmünster Land). — Ludwig Viehaus, Kellner, geb. 1869, zust. Kremsmünster (Markt). — Franz Wagenleitner, geb. 1869, zust. Ried. — Josef Desatz, geb. 1867, zust. Rohr. — Franz Zwicklhuber, Taglöhner, geb. 1861, zust. Rohr. — Johann Resch, Knecht, geb. 1864, zust. Rohr. — Johann Daspesgruber, Knecht, geb. 1855, zust. Sipbachzell. Franz Mollner, Fabriksarbeiter, geb. 1859, zust. Allhaming. — Michael Breinesberger, Knecht, Taglöhner, geb. 1865, zust. St. Marien. — Thaddäus Lebelhuber, Taglöhner, geb. 1861, zust. St. Marien. — Anton Ploier, geb. 1869, — Johann Mischinger, Knecht, geb. 1859, zust. Gleink. ust. St. Marien. — Josef Billinger, Bräuergehilfe, geb. 1863, zust. Neuhofen. — Johann Irndorfer, Knecht geb. 1864, zust. Neuhofen. — Franz Hauser, Müller¬ gehilfe, geb. 1858, zust. Neuhofen. — Franz Fischlmayr, Knecht, geb. 1863, zust. Weißkirchen. — Johann Söllradl, Knecht, geb. 1856, zust. Weißkirchen. — Emerich Fuchs, Knecht, geb. 1860, zust. Aschach. Johann Zaunmayr, Taglöhner, geb. 1869, zust. Garsten. — Franz Haider, Kutscher, geb. 1857, zust. Garsten. — Franz Inselsbacher, geb. 1871, zust. Garsten. — Alois Reingruber, Spängler, geb. 1870, zust. Garsten. — Franz Stallinger, geb. 1866, zust. Garsten. — Alois Nestler, Knecht, geb. 1872, zust. Garsten. — Kalchgruber recte Mitterkalchgruber, Fabriks¬ arbeiter, geb. 1859, zust. Garsten. — Berthold Zachhuber, Taglöhner, geb. 1865, zust. Gleink. — Karl Eisenhuber, Commis, geb. 1871, zust. Losensteinleithen. Franz Mayr, Holzhändler, geb. 1870, zust. Sierning. — Johann Sieb, geb. 1864, zust. Ternberg. — Franz Johann Wurm¬ böck, zuletzt Bauer in Hofkirchen, geb. 1869, zust. Than¬ tetten. — Ignaz Hartlauer, geb. 1865, zust. Thanstetten. Josef Salzwimmer, Schlosser, geb. 1863, zust. Sanct Ulrich. — Martin Beinhackl, Klingenschmiedgehilfe, geb. 1862, zust. St. Ulrich. — Alois Grasleitner, Hufschmied¬ gehilfe, geb. 1862, zust. St. Ulrich. — Alois Dorfner, Knecht, geb. 1871, zust. St. Ulrich. — Robert Mitterschiff¬ thaler, Binder, geb. 1856, zust. St. Ulrich. — Michael Rubenzucker, Schlosser, geb. 1856, zust. St. Ulrich. Ludwig Müller, Bergarbeiter, geb. 1866, zust. Gaflenz. — Josef Sonnleitner, geb. 1870, zust. Großraming. Steyr, am 19. October 1896. Z. 13.927. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Warnung vor dem Baganten Balentin Gologranc. Laut der an die h. k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Note der k. k. steiermärkischen Statthalterei vom 13. Sep¬ tember l. J., Z. 24.012, treibt sich der im Jahre 1860 geborene, in Zlochenegg heimatsberechtigte Valentin Gologranc arbeitslos in der Welt herum und lässt sich Unterstützungen auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde gewähren. Zufolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 3. October 1896, Z. 16.497/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen auf das Vorkommen dieses Individuums mit der Weisung aufmerksam gemacht, demselben keinerlei Vor¬ schüsse oder Geldunterstützungen auszufolgen, die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden vielmehr angewiesen, zu veranlassen, dass derselbe im Betre¬ tungsfalle der schubpolizeilichen Behandlung unterzogen werde. Steyr, am 13. October 1896. Z. 14.011. An sämmtliche Gemeinde=Vorstenungen und k. k. Gendarmerie=Posten =Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Franz Schönböck. Der am 6. October 1873 in Marbach bei Ried (Bezirk Perg) als Sohn des Gastwirtes Johann Schönböck und seiner Ehegattin Magdalena, einer ehelichen Tochter des Ignaz Mayrhofer und der Maria, geborenen Prömmer, geborene, nach Ried zuständige Franz Schönböck ist von den heimatlichen Stellungen der Jahre 1895 und 1896 aus¬ geblieben. Er ist Müllerbursche und war sein letzter bekannter
Dienstplatz in Ramenica in Croatien=Slavonien. Derselbe ist groß (168 cm), untersetzt, hat rundes Gesicht, brünette Gesichtsfarbe, schwarzes Haar, braune Augen und Augen¬ brauen, proportionierte Nase und Mund, rundes Kinn und gute Zähne. Zufolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 8. October 1896, Z. 16.982/IV, wird der Auftrag ertheilt, die geeigneten Nachforschungen nach dem Genannten einzuleiten und ein positives Ergebnis anher zu berichten. Steyr, 13. October 1896. Z. 12.490. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Widerruf. Der Aufenthaltsort des nach Neuhofen zuständigen Ludwig Aigner und des nach Garsten zuständigen Johann Wecht wurde ermittelt, es sind demnach die mit dem h. ä. Erlasse vom 4. August 1896, Z. 10.880, Amtsblatt Nr. 33, diesbezüglich angeordneten Erhebungen einzustellen. Steyr, am 17. October 1896. Z. 12.875. An die Gemeinde=Vorstehungen. Spital in Neunkirchen als öffentliches erklärt. Laut der Kundmachung der k. k. u. ö. Statthalterei vom 4. September 1896, Z. 79.459, wurde das von der Gemeinde Neunkirchen erbaute Privatspital zu Neunkirchen im Einvernehmen mit dem n. ö. Landesausschusse als öffent¬ liches Krankenhaus erklärt. Die Verpflegstaxe für „das öffentliche Krankenhaus zu Neunkirchen“ wurde vom n. ö. Landesausschusse im Ein¬ vernehmen mit der k. k. n. ö. Statthalterei vorläufig vom 1. September 1896 angefangen mit 1 fl. für den Kopf und Tag festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 12. v. M., Z. 15.575/II, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 19. October 1896. Z. 14 115. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 17.111|II. Kundmachung betreffend die thierärztliche Grenzcontrole in Oderberg. Laut Mittheilung des k. und k. Ministeriums des Aeußern hat die königl. preußische Regierung in Oppeln mit der am 18. September 1896 verlautbarten Kundmachung vom 17. gl. M., Z. 1191, die Verfügung getroffen, dass die thierärztliche Grenzcontrole bezüglich des aus Oesterreich¬ Ungarn über Oesterreich—Oderberg zur Einfuhr nach Preußen gelangenden Viehes vom 1. October l. J. an, nur am Dienstag und Freitag jeder Woche durch den Grenzthierarzt Dr. Hermann in Ratibor stattfinden wird. Dies wird zufolge des Erlasses des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 5. October l. J, Z. 33.000, mit dem Bemerken allgemein zur Kenntnis gebracht, dass die bezüglich er Vieheinfuhr aus Oesterreich=Ungarn nach Preußen geltenden Bestimmungen keine Abänderung erfahren haben. Linz, den 11. October 1896. Für den k. k. Statthalter: Saint Julien m. p. Steyr, am 15. October 1896. Z. 14.116. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 17.050/II. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Handels=(Futter=) Schweinen aus Oberösterreich nach Salzburg. Mit Rücksicht auf das Erlöschen der Schweinepest in mehreren Bezirken Oberösterreichs hat die k. k. Landesregierung in Salzburg ihre Kundmachung vom 26. Juni l. J., Z. 7596, in dem Sinne modificiert, dass von nun an bis auf weiteres die Einfuhr, beziehungsweise der Eintrieb von Handels¬ (Futter=) Schweinen aus Oberösterreich nur aus den politischen Bezirken Gmunden, Perg, Ried, Rohrbach, Vöcklabruck, Wels, Steyr Stadt und Linz Stadt nach dem Herzogthume Salzburg verboten ist. Dies wird zufolge Mittheilung der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 3. October 1896, Z. 11.683, mit dem Bemerken allgemein zur Kenntnis gebracht, dass durch diese sofort in Wirksamkeit tretende Anordnung die mit der hierämtlichen Kundmachung vom 1. Juli l. J., Z. 11.241/II, bekannt gemachten Verfügungen außer Kraft gesetzt und Uebertretungen derselben nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, bestraft werden. Linz, am 10. October 1896. Für den k. k. Statthalter: Saint Julien m. p. Steyr, am 15. October 1896. Z. 14.150. An alle Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. October bis 9. October 1896. 1. Maul= und Klauenseuche. Ausbruch der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde St. Ulrich, Ort¬ schaft Kleinraming. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Stadt Frei¬ stadt, Gemeinde und Ortschaft Liebenau; Gemeinde Piber¬ bach, Ortschaft Hinterhütten. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Pettenbach; Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Au, Ortschaften Au, Oberwangern. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Bad Hall; Gemeinde Kematen, Ortschaft Achleithen; Ge¬
4 meinde Kremsmünster (Land), Ortschaft Sattledt; Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Freiling; Gemeinde und Ortschaft Ried; Gemeinde und Ortschaft Thanstetten; Gemeinde Weißkirchen, Ortschaft Weyerbach. 5. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Schlatt, Ort¬ schaften Breitenschützing, Hinterschützing, Schlatt. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Freistadt, Ort¬ schaft Böhmervorstadt. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Markt Kremsmünster. 3. Bezirk Wels: Gemeinde und Stadt Eferding. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Garsten. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Timelkam, Ortschaft Ulrichsberg; Gemeinde Vöcklamarkt, Ortschaften Mörasing, Vöcklamarkt. 3. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde und Stadt Steyr. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 2. Bezirk Wels: Gemeinde Stroheim, Ortschaften Mayrhof, Roith. Steyr, 18. October 1896. Z 14.203. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 17.501|II. Kundmachung betreffend die Einfuhr von Klauenthieren aus Niederöster¬ reich nach Oberösterreich. Mit Rücksicht auf die zunehmende Ausbreitung der Maul= und Klauenseuche in den politischen Bezirken Am¬ stetten und Scheibbs findet die k. k. Oberösterreichische Statt¬ halterei das gegenüber den polit. Bezirken Bruck an der Leitha, Großenzersdorf, Mistelbach, Wiener=Neustadt, Ober¬ hollabrunn, St. Pölten und dem Stadtgebiete Wien erlassene Einfuhrverbot für Wiederkäuer auch auf die politischen Be¬ zirke Amstetten und Scheibbs auszudehnen und im Hin¬ blicke auf die Ausbreitung der Schweinepest das Verbot der Einfuhr von zum Handel bestimmten Schweinen aus ganz Niederösterreich nach Oberösterreich bis auf weiteres aufrecht zu erhalten. Die Einfuhr von Schlachtrindern aus den gesperrten Bezirken Niederösterreichs und vom Centralviehmarkte in St. Marx, sowie von Schlachtschweinen aus ganz Nieder¬ österreich nach Oberösterreich wird dermalen nur in die größeren Consumorte Linz, Urfahr, Wels, Steyr, Gmunden und Ischl, und zwar insolange gestattet, als die Provenienz¬ orte, beziehungsweise der Centralviehmarkt in St. Marx seuchenfrei sind. Ein Abverkauf der in die obgenannten Consumorte eingeführten Schlachtrinder und Schlachtschweine oder ein Wechsel des Standortes ist untersagt und müssen die Thiere in dem betreffenden Consumorte innerhalb der kürzesten Frist längstens in acht Tagen geschlachtet werden. Diese Verfügungen treten an Stelle der hierämtlichen Kundmachung vom 15. September 1896, Z. 15.957/II, mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zei¬ tung“ in Wirksamkeit und werden Uebertretungen der¬ selben nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet. Linz, am 14. October 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, 18. October 1896. Z. 14.249. An alle Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Nr. 17.308/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus Oesterreich=Ungarn in die Schlachthöfe München, Nürnberg und Fürth in Bayern. Laut Mittheilung des k. und k. Ministeriums des kais. und königl. Hauses und des Aeußern hat das königlich bayerische Ministerium des Innern aus Anlass des ver¬ breiteten Bestandes der Schweineseuche in Oesterreich =Un¬ garn und der amtlichen Constatierung dieser Seuche in der königl. Grenzzollstation Passau bei einem zur Einfuhr nach Nürnberg bestimmten Schweinetransporte die unterm 7. April beziehweise 3. September 1890 ertheilte Erlaubnis zur Einfuhr von Schweinen aus Oesterreich=Ungarn in die Schlachthöfe München, Nürnberg und Fürth vom 10. October 1896 an zurückgezogen. Dies wird zufolge Erlasses des hohen k. k. Ministe¬ riums des Innern vom 8. October 1896, Z. 33.504, allgemein zur Kenntnis gebracht. Linz, am 14. October 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 18. October 1896. Z. 14.320. An alle Gemeinde- Vorstehungen Verbot der Abhaltung des Diehmarktes in Neuhofen und Ibbssitz in Niederösterreich. Laut Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 15. October 1896, Z. 24.546 u. 24.606, ist wegen stets zunehmender Ausbreitung der Maul= und Klauenseuche in den politischen Bezirken Amstetten und Scheibbs die Ab¬ haltung des auf den 21. und 28. October 1896 fallenden Viehmarktes in Neuhofen und Ibbssitz unter¬ sagt worden. Hievon werden alle Gemeinde=Vorstehungen, insbeson¬ dere jene des Gerichtsbezirkes Weyer zur allgemeinen Ver¬ lautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 19. October 1896. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Stevr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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