Amtsblatt 1896/41 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 8. Oktober 1896

Nr. 41. 1896. er A. 6. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 8. October. Z. 13.600. An alle hochwürdigen Pfarrämter. In Gemäßheit des § 8 der Vorschrift betreffend die Organisation des Landsturmes nach dem Gesetze vom 6. Juni 1886, R.=G.=Bl. Nr. 90 (abgeändert und ergänzt im R.=G.= Bl. Nr. 193 ex 1889), sind von den amtlich bestellten Matrikenführern zum Zwecke der Verzeichnung der in das landsturmpflichtige Alter tretenden Jünglinge alljährlich nach Ortsgemeinden gesonderte Auszüge aus den Taufmatriken nach Muster 1 und Auszüge aus den Sterbematriken nach Muster 2 zu § 15 der Wehr=Vorschriften erster Theil über alle in der Gemeinde geborenen oder verstorbenen Personen männlichen Geschlechtes, welche in dem auf die Verfassung dieser Auszüge folgenden gregorianischen Kalenderjahre das 19. Lebensjahr vollenden, bezw. vollendet haben würden, zu verfassen und bis Ende October jeden Jahres, u. zw. die Verzeichnisse nach Muster 1 an die Gemeinde=Vorstehungen des Geburtsortes und jene nach Muster 2 an die Gemeinde¬ Vorstehungen des Sterbeortes zu übergeben. Diese Bestimmungen werden den hochw. Pfarrämtern hiemit mit dem Ersuchen in Erinnerung gebracht, die be¬ züglichen Auszüge aus den Tauf=, resp. Sterberegistern über die im Jahre 1878 geborenen Jünglinge den betreffenden Gemeinden des Geburts=, bezw. Sterbeortes ehethunlichst übergeben zu wollen. Hiebei werden die hochw. Pfarrämter besonders auf¬ merksam gemacht, dass in der Rubrik 3 des Auszuges nach Muster 1 und in Rubrik 4 des Auszuges nach Muster 2 außer dem Geburts=, resp. Sterbetage, auch der Geburtsort anzugeben ist. Auch wolle, was leider im vorigen Jahre von einigen hochw. Pfarrämtern nicht beachtet wurde, in den Auszügen nach Muster 1 der Familienname des Knaben und in Rubrik 5 der Familienname des Vaters sowie Vor¬ und Familienname der Mutter den Vorschriften gemäß eingetragen werden. Bei der Eintragung der Familiennamen werden die hochw. Pfarrämter eindringlichst ersucht, besonders auf die Rechtschreibung der betreffenden Namen zu achten und eventuell nöthige Matrikenberichtigungen mit thunlichster Beschleunigung einleiten zu wollen. Steyr, 29. October 1896. Z. 13.645. An sämmtliche Gemeinde= Vorstehungen. Fahrpreisermäßigung für die pensionierten k. k. Staatsbeamten. Den schon seit längerer Zeit zutage getretenen, auf die Erlangung einer Fahrpreisermäßigung für Civil=Staats¬ Pensionisten abzielenden Bestrebungen Rechnung tragend, hat das Eisenbahnministerium im Einvernehmen mit dem k. k. Finanzministerium sich bestimmt gefunden, den pensio¬ nierten k. k. Civil=Staats=, wie auch k. und k. Hof=Bedien¬ steten auf den k. k. österr. Staatsbahnen materiell die gleiche Fahrpreisermäßigung einzuräumen, wie sie die activen Staats= und Hofbediensteten genießen, jedoch mit dem Unter¬ schiede, dass diese Fahrpreisermäßigung nicht dauernd mit¬ tels amtlicher Legitimationen, sondern nur fallweise, über jeweilig motivierte Ansuchen, mittels einzelner von den Staatsbahndirectionen auszustellender, der Ausfertigungs¬ gebür unterliegender Anweisungen bewilligt wird. Diese Ansuchen sind von jener Stelle, welche dem Petenten die Pension auszahlt, unter Beidrückung des Amts¬ siegels zu vidieren und unter Beischluss der für jede An¬ weisung zu entrichtenden, jeweils vorgeschriebenen Ausferti¬ gungsgebür sowie eines mit der Adresse des Gesuchstellers versehenen francierten Briescouverts an jene Staatsbahn¬ direction, in deren Bezirk der betreffende Gesuchsteller domici¬ liert oder an die seinem Wohnorte nächstgelegene Staats¬ bahndirection einzusenden. Zum Zwecke des Identitäts=Nachweises ist analog, wie dies hinsichtlich der in Civil reisenden activen Staats= und Hof=Bediensteten bei Benützung von amtlichen Legitimationen ür Einzelfahrten der Fall ist, den Revisionsorganen gleich¬ zeitig mit der ermäßigten Fahrkarte und der Ermäßigungs¬ anweisung bei sonstiger Ungiltigkeit der letzteren eine Iden¬ titätskarte vorzuweisen, welche auf der Rückseite der Photographie des betreffenden Pensionisten aufgeklebt sein, den Namen und Charakter des letzteren, dann das Amts¬ iegel und die Unterschrift des Vorstandes der Ausfertigungs¬ stelle enthalten muss. Die Drucksorte für diese Identitätskarte im Formate der im Artikel IV des Fahrbegünstigungsnormales für active Staatsbedienstete vorgeschriebenen Identitätskarte, von dieser jedoch im Texte und durch die blaue Farbe sich unter¬ cheidend, kann von der k. k. Hof= und Staatsdruckerei be¬ zogen werden. Diese Fahrpreisermäßigung kann von den Civil=Staats¬ und Hof=Pensionisten unter den erwähnten Modalitäten auf

2 allen Linien der k. k. österr. Staatsbahnen und vom Staate betriebenen Privat=Localbahnen, mit Ausnahme der Buko¬ winaer und Kolomeaer Localbahnen, der Eisenbahn Lemberg —Betzec, der Localbahn Lemberg (Kleparów)—Janöw und der Murthalbahn Unzmarkt—Mauterndorf, deren Verwaltungen sich die Gewährung von Fahrpreis= und Frachtermäßigungen vertragsmäßig vorbehalten haben, vom 1. October 1896 an in Anspruch genommen werden. Bezüglich der Benützung der Wagenclassen gelten für die Staats= und Hof=Pensionisten dieselben Bestimmungen, welche für active Staats= und Hof=Bedienstete laut I. Nach¬ trag zum Fahrbegünstigungs=Normale vom December 1891, Artikel I, 2. Absatz, maßgebend sind. Infolge Erlasses des hohen k. k. Eisenbahn=Mini¬ steriums vom 21. September d. J., Z. 10.498/I, und Statthalterei = Präsidial =Erlasses vom 29. September l. J., Z. 2785, setze ich hievon die Gemeinde=Vorstehungen zur Verlautbarung an allenfalls im Gemeindegebiete wohnhafte pensionierte k. k. Hof= und Staatsbedienstete in die Kenntnis. Steyr, am 5. October 1896. Z. 13.644. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Rabbinats=Stellvertreter in Steyr. Die hohe k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz hat mit dem Erlasse vom 15. September 1896, Z. 15.853/IV, die Anzeige der israelitischen Cultusgemeinde in Steyr über die Bestellung des nach Steyr zuständigen Hausbesitzers Moriz Wurmfeld als Stellvertreter des Rabbiners in Steyr für die Zeit der Vacanz dieser Stelle, mit dem Be¬ merken zur Kenntnis genommen, dass dieses Rabbinat binnen 6 Monaten vom Tage der Erledigung wieder zu besetzen ist. Der genannte Stellvertreter wurde auch bereits als provisorischer Matrikenführer für die israelitische Cultus¬ gemeinde Steyr in Eid genommen. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 30. September l. J., Z. 16.395/IV, werden hievon die Gemeinde=Vorstehungen in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 3. October 1896. Z. 13.488. An sämmtliche hochw. Pfarrämter und an die Gemeinde=Vorstehungen des Bezirkes. Sammlung für die vom Hagelschlage Betroffenen Oberösterreichs. Im Laufe dieses Jahres sind in Oberösterreich wieder¬ holt verheerende Ueberschwemmungen und Hagelschläge ein¬ getreten, welche in vielen Gemeinden des Landes sehr empfindliche Schäden verursacht haben. Nach den gepflogenen Erhebungen ist eine große Anzahl von Parteien einer Unter¬ stützung besonders bedürftig. Das hohe k. k. Statthalterei=Präsidium fand sich daher zufolge Erlasses vom 25. v. M., Z. 2748, veranlasst, in Oberösterreich eine allgemeine Sammlung milder Spenden zu Gunsten der bedürftigsten Parteien anzuordnen, infolge¬ dessen die Gemeinde=Vorstehungen eingeladen werden, diese Sammlung im Einvernehmen mit den hochwürdigen Pfarr¬ ämtern unverweilt einzuleiten, auf ein möglichst günstiges Ergebnis einzuwirken und die einlangenden Beträge binnen vier Wochen anher zu senden. Diejenigen Gemeinde=Vorstehungen, in deren Gebiete im Laufe d. J. ebenfalls Ueberschwemmungen und Hagel¬ schläge vorgekommen sind, wollen bei Vorlage des Samm¬ lungs=Erträgnisses ein Verzeichnis der betroffenen Parteien mit vorlegen, aus welchem die Größe des Schadens ent¬ nommen werden kann und welche von denselben nach ihren Vermögens=, Erwerbs= und Familien=Verhältnissen einer Unterstützung dringend bedürftig sind. Steyr, am 6. October 1896. Z. 12.387. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Schlichtung des Brennholzes. Anlässlich der im Sinne der Weisungen des h. k. k. Handels=Ministeriums versügten, nunmehr den bestehenden Aichvorschriften entsprechenden Abänderung der Usancen für den Handel mit Hölzern an der Wiener Börse hat die Börsekammer das Ersuchen gestellt, dahin zu wirken, dass die bezüglich der Schlichtung des Brennholzes erlassenen Vorschriften stricte eingehalten werden, da noch vielfach Schlichtungen nach altem Maße und willkürlich vorgenommen werden, und dadurch vielfache Schwierigkeiten bereitet und Nachtheile zugefügt werden. Hierüber wurde die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Gemäßheit des Erlasses des hohen k. k. Handels=Ministeriums vom 3. August d. J., Z. 35.110, angewiesen, im Hinblicke darauf, dass nach Maßgabe des Gesetzes vom 23. Juli 1871, R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1872, im öffentlichen Verkehre über¬ haupt nur die metrischen, u. zw. gehörig geaichten und ge¬ tempelten Maße und Gewichte angewendet werden dürfen, ihr Augenmerk speciell auch auf die Vorgänge beim in¬ ländischen Holzhandel überhaupt zu richten und jeder miss¬ bräuchlichen Anwendung eines anderen als des metrischen Maßes im Holzhandel, sowie der Außerachtlassung der Be¬ timmungen der Ministerial=Verordnung vom 23. December 1875, R.=G.=Bl. Nr. 157, bezw. der Ministerial=Verordnung vom 13. August 1877, R.=G.=Bl. Nr. 79, betreffend die Schlichtung des Brennholzes für den öffentlichen Verkehr mit der ganzen Strenge des Gesetzes entgegen zu treten. Hiebei wurde jedoch auf den Statthalterei=Erlass vom 11. September 1880, Z. 8915, hingewiesen, wornach die bezüglich der Schlichtung des Holzes erlassenen Vorschriften immer nur dort Anwendung zu finden haben, wo es sich um die Schlichtung des Brennholzes für den öffentlichen Verkehr, also an einem für den Betrieb des Brennholzhandels mit dem Publicum bestimmten, der marktpolizeilichen Auf¬ sicht unterstehenden Platze handelt und sohin eine operative Einwirkung auf die Erzeugung von Brennholz in den durch die obcitierten Vorschriften normierten Dimensionen nicht für alle Fälle platzgreifen kann. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei Linz vom 1. September l. J., Z. 14.925, zur genauen Darnachachtung in die Kenntnis. Steyr, am 6. October 1896.

3 Z. 13.642. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Wiederaufnahme in den ungarischen Staats=Berband. Das königlich ungarische Ministerium des Innern hat im Zuge einer Verhandlung, betreffend die Behandlung solcher Individuen, welche die ungarische Staatsbürgerschaft im Grunde des § 31 des ungarischen Gesetzartikels I vom Jahre 1879 durch mehr als 10jährige ununterbrochene Abwesenheit von Ungarn verloren, eine andere Staats¬ bürgerschaft aber nicht erworben haben, dem hohen k. k. Ministerium des Innern mit Note vom 6. Jänner 1894, Z. 95.263 ex 1892, eröffnet, dass derartige Individuen, wenn sie als unterstandslos aufgegriffen werden, oder über¬ haupt die Frage ihrer Versorgung sich aufwirft, über Er¬ uchen der k. k. Regierung von Fall zu Fall wieder in den ungarischen Staatsverband werden zurückgenommen werden. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 27. September l. J., Z. 16.350/II, setze ich hievon die Gemeinde=Vorstehungen zum Wissen in die Kenntnis. Steyr, am 5. October 1896. Z. 13.730. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Mädchenhändler. Nach einer in Nummer 259 der in Wien erscheinen¬ den „Arbeiter=Zeitung“ vom 20. v. Mts. enthaltenen Notiz hat der argentinische Verein zum Schutze der von Mädchen¬ händlern nach Argentinien gebrachten Mädchen (Société de protection et de secours aux femmes amenés par émissaires) an diese Zeitschrift ein namens des Comités von A. V. Armando gezeichnetes Schreiben gerichtet, in welchem, um den Behörden die Verfolgung und Verhaftung der Mädchenhändler zu erleichtern, auf einige der gefähr¬ lichsten Mädchenhändler aufmerksam gemacht wird. Es werden hiebei genannt: 1. Jankel Labledofsky aus Polen, hochgewachsen, blondes Haar, im Besitze eines russischen Passes; 2. Herz Labledofski, klein gewachsen, Kahlkopf; 3. Henoch Cohen, 26 Jahre alt, dick, hochg wachsen, aus Russisch=Polen; 4. Moses Geist, 28 Jahre alt, von kleiner Statur, mit dunklem Gesichte, polnischer Jude, Bäcker von Profession; 5. Leon Mund aus Jassy in Rumänien, 38 Jahre alt, von kleiner Statur, dunkler Hautfarbe, einäugig; 6. Salomon Blum=Cheimowicz aus Odessa, 40 Jahre alt, hoch und dickleibig, von der türkischen Behörde verfolgt, im Besitze eines russischen Reisepasses; 7. Menachem Schuldreich, 40 Jahre alt, groß, mit blondem Haare, solchem Bart, im Besitze von russischen, österreichischen und argentinischen Papieren; 8. Frau Chara Stragofsky aus Odessa, groß, mit schwarzem Haare, einem schwarzen Fleck am Halse, war chon in Wien und Lodz verhaftet. Alle sprechen ein schlechtes Deutsch. Kürzlich hätten diese Individuen wieder eine Reise angetreten, um Mädchen aus Oesterreich nach Argentinien einzuführen. Weiters wird in diesem Schreiben die bedau¬ ernswerte Lage der dahin gebrachten Mädchen geschildert und darauf hingewiesen, dass dieselben zumeist von den Agenten via Genua, Marseille, Cherbourg, Havre, La Pa¬ lice oder Southampton befördert werden. In den Hotels „Aquila“ und „Liguria“ in Genua soll stets ein Vorrath an solchen Mädchen zur Weiterbeförderung vorhanden sein. Infolge hohen Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 23. September l. J., Z. 32.136, und des k. k. Statthalterei=Präsidial=Erlasses vom 29. Septem¬ ber l. J., Z. 2781, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden hievon behufs schärfster Invigilierung nach den genannten Individuen und War¬ nung der Bevölkerung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 5. October 1896. Z. 1327/B.=Sch.=R. An alle Schulleitungen. Amtserinnerung. Die Schulleitungen Aschach, Kleinraming, Maria=Laah, Ternberg, Trattenbach, Wolfern, Brunnbach, Losenstein, Reichraming, Unterlaussa und Weyer erhalten den Auftrag, unverzüglich den mit dem h. ä. Erlasse vom 15. September 1896, Z. 1327, Amtsblatt Nr. 39, abverlangten Bericht zu erstatten. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 5. October 1896. Z. 13.697. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Johann Sachl (Schachl.) Laut der an die hohe k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Note der hohen k. k. Statthalterei in Brünn vom 10. September l. J., Z. 14.960, treibt sich der am 15. Juni 1840 geborene und in der Gemeinde Mramotitz in Mähren zuständige Schlossergehilfe Johann Sachl (Schachl) eit längerer Zeit beschäftigungslos herum und hat insbe¬ sondere in mehreren Gemeinden Niederösterreichs unter Hin¬ weisung auf seine angebliche Nothlage Unterstützungsbeträge auf Kosten der Heimatsgemeinde für sich herausgelockt. Derselbe erscheint wegen Bettelns und Betrug mehr¬ mals vorbestraft und kümmert sich gar nicht um seine Familie. Johann Schachl ist von mittlerer Statur, hat ein längliches Gesicht, schwarzen Schnurrbart und schwarze Haare, dunkle Augen, proportionierten Mund und spitzige Nase. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 26. September 1896, Z. 16.061/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen auf das Vorkommen dieses Indivi¬ duums mit dem Auftrage aufmerksam gemacht, demselben keinerlei Vorschüsse oder Geldunterstützungen auszufolgen, die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten¬ Commanden vielmehr angewiesen, zu veranlassen, dass dieser Vagant im Betretungsfalle schubpolizeilich behandelt werde. Steyr, am 5. October 1896. Z. 13.731. An sämmtliche Gemeindevorstehungen. Nach einer Mittheilung versendet ein gewisser Gustav Lustig in Wien IX., Thurngasse Nr. 3 unter der an¬

4 genommenen Firma „Verlags=Union, Wien IX/1, Thurn¬ gasse Nr. 3“ an verschiedene Gemeinden Circularschreiben, in welchen er um die leihweise Ueberlassung der Wähler¬ listen bittet. Der Genannte, welcher im Jahre 1886 wegen Ver¬ untreuung zu einem einmonatlichen Kerker verurtheilt wurde und gegenwärtig Herausgeber der periodischen Druckschrift „Puplicationen der Eisenbahn= und Dampfschiffunternehmung ist, soll zwar nach seiner bei der Wiener Polizei=Direction gemachten Angabe die bezüglichen Wählerlisten nur zu dem Zwecke abverlangen, um ein verlässliches Material für die von ihm herauszugebenden „Bezirksadrefsbücher“ zu erhalten, es erscheint jedoch nicht ausgeschlossen, dass mit diesen Wählerlisten ein Mißbrauch zu Agitationszwecken geschehen könnte. Die Gemeinde=Vorstehungen werden hierauf für die Zukunft aufmerksam gemacht. Steyr, am 5. October 1896. Z. 13.587. An alle Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. September bis 26. September 1896. 1. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Freistadt, Ort¬ schaft Böhmervorstadt; Gemeinde und Ortschaft Liebenau. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ansfelden, Ortschaft Vordermayrberg; Gemeinde St. Florian, Ortschaft Mickstätten. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kematen, Ort¬ schaft Achleiten; Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaft Sattledt; Gemeinde und Ortschaft Kremsmünster (Markt); Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaft Hehenberg; Gemeinde Ried, Ortschaft Weigersdorf; Gemeinde und Ortschaft Sipbachzell; Gemeinde und Ortschaft Thanstetten; Gemeinde Weißkirchen, Ortschaften Graßing, Sinnersdorf. 4. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Schlatt, Ort¬ schaften Hinterschützing, Breitenschützing, Schlatt; Gemeinde Vöcklamarkt, Ortschaft Walchen. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Freistadt, Ort¬ schaft Hafnerzeil, Stadt. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Bodendorf, Ortschaft Lungitz; Gemeinde Kreuzen, Ortschaft Kohlroßdorf. 3. Bezirk Schärding: Gemeinde und Ortschaft Zell a. d. Pram. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaft Schürzendorf, Gemeinde und Ortschaft Weißkirchen. 5. Bezirk Wels: Gemeinde Buchkirchen, Ortschaft Niederlaab; Gemeinde Krenglbach, Ortschaft Katzbach; Ge¬ meinde und Ortschaft Lambach. 6 Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. 2. Schweinepest. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Timelkam, Ortschaft Ulrichsberg; Gemeinde Vöcklamarkt, Ortschaften Mörasing, Vöcklamarkt. 3. Bezirk Wels: Gemeinde Stroheim, Ortschaften Mayrhof, Roith. 4. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Wieserfeld. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Haslach. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Regau, Ort¬ schaft Oberbuchleithen. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. Steyr, 5. October 1896. Z. 13.692. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten= Commanden. Ausbruch der Maul= und Klauenseuche in den poli¬ tischen Bezirken Amstetten und Scheibbs. Wegen Auftretens der Maul= und Klauenseuche in bisher fünf Gemeinden des Gerichtsbezirkes Waidhofen a. d. Ybbs, in Ulmerfeld, Wollmersdorf, Allhartsberg, Haselgraben, St. Leonhard am Wald, in zahlreichen Orten des politischen Bezirkes Scheibbs, mithin mit Rücksicht auf die drohende Gefahr der Weiterverbreitung wurde im all¬ gemeinen Interesse die Abhaltung des Viehmarktes in Waid¬ hofen a. d. Ybbs vom 6. October d. J. auf einen späteren, derzeit noch nicht bestimmten Zeitpunkt verschoben. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorst hungen, insbesondere jene des Gerichtsbezirkes Weyer, zufolge Note der Stadtge¬ meinde=Vorstehung Waidhofen vom 2. October 1896, Z. 4217, zur Verlautbarung in der ausgedehntesten Weise mit der Weisung in die Kenntnis, hiebei die Viehbesitzer vor An¬ kauf von Vieh aus den Gerichtsbezirken Waidhofen a. d. Ybbs und Scheibbs zu warnen. Steyr, am 5. October 1896. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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