3 halb Jahren häufig beschäftigungslos herumgetrieben und von verschiedenen Gemeinden auf Rechnung seiner Heimats¬ gemeinde Unterstützungen angesprochen und auch erhalten. Zufolge des über Ersuchen der genannten k. k. Statt¬ halterei herabgelangten Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 16. September 1896, Nr. 15.848/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen auf das Vorkommen dieses In¬ dividuums mit der Weisung aufmerksam gemacht, demselben keinerlei Vorschüsse oder Geldunterstützungen auszufolgen. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden vielmehr angewiesen, die schub¬ polizeiliche Behandlung des Genannten für den Foll seiner Betretung einzuleiten. Steyr, am 23. September 1896. Z. 11.828. An sämmtliche Gemeinde= Vorstehungen. Diplom=Abnahme der Hebamme Weiner. Laut Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 19. August 1896, Z. 14.313/V, wurde mit dem rechts¬ kräftigen Erkenntnisse der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Wiznitz vom 16 December 1895, Z. 13.919, der in Wiznitz den Hebammendienst ausübenden Ruchel Weiner wegen eren mit dem Urtheile des k. k. Landesgerichtes in Straf¬ achen vom 1. Mai 1895, Z. 4473, erfolgten Bestrafung wegen Verbrechens des Betruges die fernere Ausübung der Hebammenpraxis untersogt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur Ver¬ ütung etwaigen Missbrauches mit dem Diplome der Genannten in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 9. September 1896. Z. 13.182. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten = Commanden. Einfuhr von Schlachtschweinen aus Serbien nach Oesterreich. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 10. September d. J., Z 29.732, haben laut Mittheilung des königl. ungar. Ackerbauministeriums die zur Insormation nach Serbien entsendeten königl. ungarischen Veterinärorgane unter den dortigen Schweinebeständen so ünstige Gesundheitsverhältnisse wahrgenommen, dass die Einfuhr von Schweinen nach der Borstenvieh=Contumaz= und Mastanstalt in Köbanya (Steinbruch) bei Budapest vom 2. Sep¬ tember l. J. angefangen, gestattet worden ist. Da zufolge des Statthalterei=Erlasses vom 23. Juli d. J., Z. 12.771, die Einfuhr von Schweinen im lebenden Gewichte von mindestens 120 Kilogramm zur alsbaldigen Schlachtung nach den im citierten Erlasse bezeichneten Con¬ sumorten auch aus der genannten Mastanstalt wieder zu¬ gelassen worden ist, können nunmehr auch die aus Serbien stammenden Schweine nach der gemäß Artikel 4 des Vieh¬ seuchen=Uebereinkommens mit Serbien vom 9. August 1892 (R.=G.=Bl. Nr. 106 ex 1893) anstandslos überstandenen achttägigen veterinärpolizeilichen Beobachtung von Köbanya (Steinbruch) aus nach Oberösterreich in den Verkehr unter denjenigen Bedingungen gebracht werden, welche hinsichtlich der ungarischen Schweine in Geltung stehen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k k. Statthalterei in Linz vom 19. Sep¬ tember 1896, Nr. 15.942/II, zur entsprechenden Verlaut¬ barung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 24. September 1896. Z. 13.447. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung. Nr. 10.387/II. Kundmachung betreffend die Aufhebung des Verbotes der Einfuhr von Schweinen aus Oberösterreich nach Böhmen. Mit Rücksicht darauf, dass die Schweinepest in Ober¬ österreich dem Erlöschen nahe ist, hat die k. k. Statthalterei in Prag mit der Kundmachung vom 21. September d. J., Z. 153.441, die Einfuhr von Schweinen aus Oberösterreich nach Böhmen wieder gestattet. Dies wird unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 20. Juni d. J., Z. 10.585, hiemit allge¬ mein verlautbart. Linz, den 25. September 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 30. September 1896. Z. 13.489. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Bendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 16.287/II. Kundmachung betreffend die Aufhebung des Verbotes der Einfuhr von Klauenthieren aus einzelnen politischen Bezirken in Kärnten nach Oberösterreich. Nachdem zufolge Mittheilung der k. k. Landesregierung in Klagenfurt vom 19. September d. J., Z. 12.122, im Herzogthume Kärnten die Maul= und Klauenseuche dem Erlöschen nahe ist, so findet die k. k. Statthalterei das mit der hierämtlichen Kundmachung vom 30. August d. J., Z. 15.098, erlassene Verbot der Einfuhr von Klauenthieren aus den politischen Bezirken Klagenfurt, Stadt und Um¬ gebung, St. Veit und Wolfsberg nach Oberösterreich wieder aufzuheben. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, den 25. September 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 30. September 1896. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit.
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