Amtsblatt 1896/40 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 1. Oktober 1896

2 Rubrik „Anmerkung“ der Matrikenauszüge die Zuständig¬ keitsgemeinde und Bezirkshauptmannschaft, eventuell auch Datum und Zahl der Anerkennungsnote einzutragen. Ansuchen um eine Begünstigung in Erfüllung der Wehrpflicht sind stempelfrei; Ansuchen um Abstellungs=Be¬ willigung im Aufenthaltsorte unterliegen der Stempelung mit einem 50 kr.=Stempel. Die offenkundige Untauglichkeit ist in die Rubrik An¬ merkung des Verzeichnisses zu verzeichnen — § 25, Punkt 4 der Wehrvorschriften — und können solche von dem persön¬ lichen Erscheinen vor der Stellungs=Commission enthoben werden. Bezüglich solcher Stellungspflichtiger, welchen zwar keines der im § 25 der Wehrvorschriften erwähnten Ge¬ brechen anhaftet, deren Vorführung vor die Stellungs¬ commission jedoch wegen irgend eines anderen Gebrechens im Hinblicke auf die Beschwerlichkeit und Gefahr des Trans¬ portes unthunlich erscheint, gibt der h. d. Erlass vom 29. Mai 1895, Z. 7029 (Amtsblatt Nr. 23 ex 1895), Aufschluss. Bezüglich Epilepsie (Fallsucht) gilt § 92, Punkt 7 der Wehrvorschriften. Die gemeindeweisen Verzeichnisse der Stellungspflichtigen sind mit 30. November l. J. abzuschließen und ohne Termins=Ueberschreitung bis längstens 10. December l. J. mit allen im § 28, Punkt 3, der Wehrvorschriften bezeichneten Beilagen hierher vorzulegen. Die erforderlichen richtigen Drucksorten wollen sich die Gemeinde=Vorstehungen sogleich entweder bei der k. k. Hof= und Staatsdruckerei in Wien oder in den Buch¬ druckereien in Steyr bestellen, damit sie rechtzeitig in den Besitz derselben gelangen. Steyr, am 28. September 1896. Z. 13.217. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Prüfung aus dem Hufbeschlage. Nr. 16.084/II. Kundmachung betreffend die zweite diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage. Die zweite diesjährige, mit der Verordnung des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873 (R.=G.=Bl. Nr. 140) vorgeschriebene Prüfung aus dem Huf¬ beschlage wird am 16. und 17. November l. J. von der oberösterreichischen Prüfungscommission für Hufschmiede in Linz abgehalten werden. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs der Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe eines Huf¬ schmiedgewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbrief) über das ordnungsmäßig erlernte Hufschmiedhandwerk und dem Arbeitszeugnisse (Arbeitsbuch) über eine wenigstens drei¬ jährige Verwendung als Hufschmiedgeselle (§ 6 der vor¬ citierten Ministerialverordnung) belegten Gesuche bis zum 20. October 1896 im Wege der politischen Behörde ihres Aufenthaltsortes an die k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz zu richten. Die Gesuchsteller werden besonders darauf aufmerksam gemacht, dass Lehrbriefe von der Gemeinde=Vorstehung und aus der Zeit nach dem Jahre 1883 auch von der betreffenden Gemeinde=Vorstehung bestätigt sein müssen. Desgleichen muss auch den Arbeitszeugnissen die Be¬ stätigung der Gemeinde=, beziehungsweise Genossenschafts¬ Vorstehung beigesetzt sein. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen unter Hinweis auf den Inhalt des mit hierämtlichem Erlasse vom 2. October 1894, Z. 12.114, im Amtsblatte Nr. 40 ex 1894 intimierten Statthalterei=Erlasses vom 23. Sep¬ tember 1894, Z. 15.416/I, mit der Weisung in die Kenntnis gesetzt, dass die nach dem Jahre 1883 von der Genossen¬ chafts=Vorstehung ausgestellten Lehrbriefe und Arbeitszeug¬ nisse auch von der Gemeinde=Vorstehung zu be¬ stätigen sind. Linz, am 17. September 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 24. September 1896. Z. 13.401. An sämmtliche Gemeindevorstehungen. Eggmayr'sche Stiftung. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, nach¬ stehende Kundmachung in Betreff der Vertheilung der Inter¬ essen aus der Pfarrer Johann Eggmayr'schen Stiftung für die durch Feuer oder Wasser Verunglückten ortsüblich zu verlautbaren und die allenfalls einlangenden Gesuche läng¬ stens bis 20. October d. J. mit gutächtlichem Berichte anher vorzulegen. Steyr, am 28. September 1896. Nr. 15.824/IV. Kundmachung betreffend die Pfarrer Johann Eggmayr'sche Stiftung für die durch Feuer oder Wasser Verunglückten. Die Interessen der Pfarrer Johann Eggmayr'schen Stiftung im Betrage von 2247 fl. 01 kr. für die durch Feuer oder Wasser Verunglückten sind unter hilfsbedürftige Angehörige des Landes Oberösterreich zu vertheilen. Jene Personen, welche auf eine derartige Unterstützung Anspruch machen zu können glauben, haben ihre Gesuche, belegt mit der Bestätigung ihrer Gemeinde=Vorstehung über die Ursache und die Größe des erlittenen Schadens, über die Höhe des Versicherungsbetrages und ihre Dürftigkeit, bei der betreffenden politischen Bezirksbehörde des Wohn¬ itzes bis 15. October 1896 zu überreichen. Linz, am 21. September 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 13.181. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Hermann Ippen. Laut der an die hohe k. k. Statthalterei in Linz ge¬ richteten Note der k. k. Statthalterei in Graz vom 26. August l. J., Z. 21.034, hat sich der im Jahre 1858 in Trieben geborene und in Trieben zuständige Hermann Ippen, von Beschäftigung Handlungscommis, in den letzten einein¬

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