Amtsblatt 1896/38 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 17. September 1896

2 heim, Bezirk Ried, zuständige Steindruckergehilfe Karl Rößl¬ huber seiner Heimatsgemeinde dadurch nicht unbedeutende Kosten, dass er sich in letzterer Zeit von verschiedenen Ge¬ meinde=Vorstehungen in Oberösterreich, Salzburg und Tirol auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Reiseunterstützungen erbettelte. Karl Rößlhuber, geboren 1850 in Wien als Sohn des Josef Rößlhuber, katholisch, ledig, wie bereits erwähnt Steindruckergehilfe, ist von großer Statur, mit länglichem Ge¬ sichte, dunkelbraunen Haaren, grauen Augen, proportioniertem Munde, länglicher Nase und ohne besondere Kennzeichen. Derselbe ist im Besitze eines Arbeitsbuch=Duplicates vom 30. Juni 1895, Nr. 298, und eines Heimatsscheines vom 30. Juli 1895, Nr. 451, der Gemeinde Aistersheim. Nachdem es nicht unwahrscheinlich ist, dass der Ge¬ nannte das Herausschwindeln von Reiseunterstützungen auch fernerhin auf Kosten seiner Heimatsgemeinde betreiben dürfte, wird zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 27. August 1896, Z. 13.357/II, der Auftrag ertheilt, zu veranlassen, dass demselben ohne dringende Noth von Seite der Gemeinden keine weiteren Unterstützungen mehr verabfolgt werden. Steyr, am 5. September 1896. Z. 12.341. An die Gemeinde=Vorstehungen Großraming, Losenstein, Reichraming, Weyer, Garsten, Gleink und an die k. k. Gendarmerie-Posten¬ Commanden Weyr, Großraming, Losenstein, Steyr. Nachforschung nach der Leiche des Ignaz Aigner. Am 30. August l. J. stürzte der beim Abtragen einer Brücke beschäftigte Zimmermann Ignaz Aigner bei Hieflau in den stark angeschwollenen Erzbach und konnte nicht ge¬ rettet werden. Die Leiche des Genannten konnte trotz der sofort ein¬ geleiteten Nachforschungen im hiesigen Bezirke nicht auf¬ gefunden werden und dürfte sie in die Enns und dann weiter flufsabwärts getragen worden sein. Derselbe ist 38 Jahre alt, mittelgroß, hat braune Haare sowie dunklen Vollbart, und als besonderes Kenn¬ zeichen einen verstümmelten Daumen an einer Hand, war mit grauer Hose mit grünen Streifen, blaugestreiftem, ab¬ getragenem Hemde, rothgestreistem sogenannten Unterjanker und Schnürschuhen bekleidet. Zufolge der Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 2. September 1896, Z. 19.655, wird der Auftrag ertheilt, nach der erwähnten Leiche Nachforschungen zu pflegen und ein eventuell positives Resultat anher zu berichten. Steyr, den 5. September 1896. Z. 12.422. An alle Gemeinde - Vorstehungen und K. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung des Militärtaxpflichtigen Johann Primik. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1858 ge¬ borenen, zu Finkenstein heimatberechtigten Militärtoxpflich¬ tigen Johann Primik angesucht, nachdem die nach dem¬ selben in Kärnten eingeleiteten Nachforschungen erfolglos geblieben sind. Der Genannte, welcher als Müllergehilfe und auch als Taglöhner seinen Unterhalt erwirbt, ist mittelgroß, hat ovales Gesicht, dunkelblonde Haare, graue Augen, reguläre Nase, ebensolchen Mund, blonden Schnurbart und keine besonderen Kennzeichen. Zufolge des mit dem Erlasse der hohen k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 1. September 1896, Z. 15.124/II, intimierten Erlasses des h. k. k. Ministeriums für Landes¬ vertheidigung vom 28. August l. J., Z. 22 108/5346/IIb, wird der Auftrag ertheilt, die geeigneten Nachforschungen nach dem Genannten einzuleiten und über ein eventuelles positives Ergebnis dieser Erhebungen anher zu berichten. Steyr, am 7. September 1896. Z. 12.423. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 15.221/1. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Klauenthieren aus dem Occupa¬ tions=Gebiet nach Oberösterreich. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 29. August d. J., Z. 29.226, ist die Maul¬ und Klauenseuche im Orte Bosnisch=Brod erloschen und hie¬ durch auch der Bezirk Dervent von dieser Seuche frei ge¬ worden, und wird sonach das Verbot der Ein= und Durch¬ fuhr von Wiederkäuern aus dem Bezirke Dervent aufge¬ lassen und auf die Provenienzen der noch verseuchten bos¬ nischen Bezirke Bugojno, Glamoc und Livno eingeschränkt. Das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus dem ganzen Occupations=Gebiete nach Oberösterreich bleibt bis auf weiteres aufrecht. Diese Verfügung tritt an Stelle der mit der hier¬ ämtlichen Kundmachung vom 13. August l. J., Z. 13.885, ür Klauenthiere aus dem Occupations=Gebiete nach Ober¬ österreich getroffenen Anordnungen mit dem 5. September l. J. in Wirksamkeit. Linz, am 4. September 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 8. September 1896. Z. 12.565. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Oeffentlichkeits=Erklärung des Spitales in Mähr.= Schönberg Nachfolgend wird den Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 7. d. M., Z. 15.407/II, eine Kundmachung betreffend die Oeffentlich¬ keits=Erklärung des städtischen Krankenhauses in Mähr.=

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