der 6. 6. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 1809. Steyr, am 10. September. Nr. 37. Z. 12 442. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten= Commanden in Steyr, Weyer, Losenstein, Neuhofen und Kremsmünster. Abhaltung der Controls=Bersammlungen des Heeres im Jahre 1896. Die Controls=Versammlungen der dauernd Beurlaubten, Reservemänner und Ersatz¬ Reservisten des Heeres und Angehörigen der Seewehr werden heuer nach Inhalt des im oberösterr. Gesetz= und Verordnungsblatte Nr. 25 vom Jahre 1895 verlautbarten neuen Reise= und Geschäftsplanes mit fixen Controltagen im diesseitigen Amtsbezirke abgehalten werden wie folgt: In Weyer im Gasthause des Herrn Karl Grammer am Sonntag den 4. October um halb 11 Uhr vormittags für die in den Gemeinden Gaflenz, Großraming, Neustift und Weyer sich aufhaltende Mann¬ schaft des stehenden Heeres aller Truppenkörper; in Losenstein im Gasthause des Herrn Joh. Wenk am Montag den 5. October um 8 Uhr früh für die Controlpflichtigen der Gemeinden Lausa, Losenstein und Reichraming; zu Steyr im Casino in Reichenschwall am Donnerstag den 8. October um 8 Uhr früh für die in den Gemeinden Aschach, Garsten, Gleink, Losensteinleiten und Ternberg sich aufhaltende Mannschaft aller Truppen¬ körper und am Freitag den 9. October um 8 Uhr früh für die Controlpflichtigen der Gemeinden Sierning, Thanstetten und St. Ulrich; in Neuhofen im Gasthause des Herrn Alois Jenner am Sonntag den 11. October um halb 11 Uhr vormittags für alle Urlauber, Reservemänner und Ersatzreservisten des Gerichts¬ bezirkes Neuhofen; im Markte Kremsmünster im Gast¬ hause des Herrn Emilian Schuel am Montag den 12. und Dienstag den 13. October jedesmal um 8 Uhr früh für die Controlpflichtigen aller Truppen¬ körper des Gerichtsbezirkes Kremsmünster, und zwar am 12. October für die in den Gemeinden Eberst illzell, Bad Hall, Pfarrkirchen, Ried, Rohr und Sipbachzell und am 13. October für die in den Gemeinden Wartberg, Markt und Land Kremsmünster sich aufhaltende Mannschaft. Nach § 37 der Wehrvorschriften, III. Theil, ist zur Controls=Versammlung jeder nicht active Soldat zu er¬ cheinen verpflichtet. Urlauber und Reservisten, welche heuer in activer Dienstleistung gestanden sind oder die militärische Ausbildung oder Waffenübung mitgemacht haben, ferner diejenigen, welche hiezu einberufen und Krankheit halber, oder behufs Superarbitrierung wieder beurlaubt worden sind, dann die Candidaten des geistlichen Standes sind vom persönlichen Erscheinen bei der Controls=Versammlung enthoben. Die Gemeinde=Vorstehungen haben hienach die ent¬ sprechende Kundmachung zu erlassen, für deren Verlaut¬ barung in ortsüblicher Weise Sorge zu tragen und werden hiebei noch insbesondere auf die Bestimmungen des § 36, d der Wehrvorschrift, III. Theil, aufmerksam gemacht, wonach der Controls=Versammlung die Herren Gemeinde¬ Vorsteher oder deren Stellvertreter beizuwohnen und das Evidenz=Verzeichnis, das Meldebuch und den Aufenthalts¬ Veränderungs=Ausweis vom Monate October mitzubringen haben. Die Nachcontrole, zu welcher die nicht erschienene oder nicht zur bestimmten Stunde erschienene Mannschaft verwiesen wird, findet am 11. und 12. November 1896 um 9 Uhr früh bei dem k. u. k. Ergänzungs=Bezirks¬ Commando Nr. 14, Fabrikskaserne in Linz statt. Die k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden der Controls¬ Stationen werden angewiesen, an den betreffenden Tagen die nöthige Assistenz zu leisten. Steyr, am 6. September 1896. Z. 12.374. An sämmtliche Gemeindevorstehungen. Vorstellung der Landsturmmänner pro 1896. Zur Vornahme der Meldungen (Vorstellung) der Landsturmmänner gelten auch heuer die im Amtsblatte Nr. 36 vom Jahre 1895 unter Z. 11.369 erlass nen Ver¬ fügungen und werden unter einem die hiezu erforderlichen Drucksorten hinausgegeben. Die Kundmachungen sind sofort mit den Meldungstagen und Bezeichnung des Locales zur Amtshandlung auszufüllen, zu datieren und sofort zu affi¬ chieren. Die Meldungstage sind bis Letzten dieses Monats anher bekannt zu geben. Weiters wird verfügt: Die Landsturm=Meldeblätter der zu fremden politischen Bezirken Zuständigen sind auch in den Coupons auszufertigen, u. zw. sind in den vorgedruckten Rubriken die Zuständigkeitsdaten einzusetzen und der Ortsstempel beizudrücken. Diese Coupons dienen hieramts zur Evidenz der abgesendeten Meldeblätter. Ferner werden heuer den Landsturm=Pässen Präsentierungskarten
2 für den Mobilisierungsfall beigelegt. Wegen der Gleichheit des Vorganges hiebei und der richtigen Durchführung werden diese Präsentierungskarten hieramts den Pässen zu¬ gelegt. Demzufolge sind alle Landsturmpässe der Landsturm¬ männer des eigenen politischen Bezirkes nach Vormerkung der Meldung in denselben rückzubehalten und mit den Meldeblättern jahrgangs= und postnummerweise geordnet vorzulegen. Die Landsturmpässe der Fremden verbleiben gesammelt bei den Gemeinden bis die Präsentierungs¬ Karten dahin gelangen. Die Meldeblätter und Landsturm¬ pässe sind sofort nach dem zweiten Meldetage vorzulegen. Ueber Landsturmpflichtige, welche nachträglich erscheinen, ist mit den Meldeblättern gleichzeitig das Rechtfertigungs¬ Protokoll aufzunehmen und vorzulegen. Steyr, am 4. September 1896. Z. 11.800. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Volksfest in Wels. Mit dem diesjährigen X. Volksfeste in Wels ist eine Special=Ausstellung von Motoren und kleingewerblichen Maschinen, arrangiert im Auftrage des k. k. Handels¬ ministeriums vom k. k. technologischen Gewerbemuseum in Wien verbunden. Dieselbe wird zugleich mit dem Volksfeste in Wels am 6. September eröffnet und dauert 4 Wochen. Es werden hier moderne Arbeitsbehelfe für das Kleingewerbe zu sehen sein. Gerade jetzt, wo die staatliche Action zur Förderung des Kleingewerbes einen solchen Umfang an¬ genommen hat, sollten sich die Gewerbetreibenden über die für sie passenden modernen Einrichtungen informieren, wozu auf der Welser Ausstellung besonders günstige Gelegenheit geschaffen sein wird. Im Nachfolgenden soll eine kleine Uebersicht über das Gebotene gegeben werden. Die eigens für das k. k. technologische Gewerbemuseum errichtete Halle hat einen Flächenraum von 960 m?. Es werden die Maschinen und Werkzeuge nach Gruppen arrangiert, sodass jeder Gewerbetreibende über die für ihn geeigneten Maschinen Uebersicht erhält. Von den Ausstellungs=Objecten, welche meistens der österreichischen Industrie entnommen wurden, wären besonders die zahlreichen Elektromotoren in Größen von ⅛ bis 4 Pferdekräften zu erwähnen. Dieselben betreiben theils Arbeitsmaschinen oder Transmissionen, theils sind sie als Primärmaschinen von Motoren angetrieben und sind in letzterer Ausführung wieder zur Kraftabgabe an kleinere Elektromotoren geeignet. Ferner werden Gas= und Petroleum=Motoren mit verschiedenen Kraftlei¬ stungen im Betrieb gezeigt. An Arbeitsmaschinen wird namentlich die Gruppe Holzbearbeitung reich beschickt sein. Hier werden die wichtigsten Maschinen für Bau= und Möbeltischler aufgestellt und den Gewerbetreibenden demon¬ striert werden. Die Gruppe Metallbearbeitung weist namentlich eine interessante Werkzeugsammlung auf, welche die modernen Werkzeuge für Eisen= und Metallbearbeitung enthält. Auch für Blecharbeiter finden wir hier zahlreiche Maschinen der neuesten Bauart. Die Gruppe Buchbinderei und Cartonage¬ arbeit wird die wichtigsten Maschinen für Buchbinder¬ arbeiten aufweisen. Eine complete Selcherei=Einrichtung zeigt den betheiligten Gewerben die wichtigsten Maschinen für die Fleischwaren=Eczeugung. Auch diese Maschinen werden in Betrieb gesetzt. Schuhmacher, Schneider, Sattler 2c. sehen auf der Gruppe Bekleidungsgewerbe eine große Zahl von Singer=Nähmaschinen für die verschiedensten Arbeiten. Für Schuhmacher sind auch sonst noch interessante Maschinen und Arbeitsbehelfe vorhanden. Außerdem werden Feldschmieden, Blasebälge, Ventila¬ toren, Riemenscheiben, Riemen 2c. ausgestellt sein. Sämmtliche Arbeitsbehelfe werden den Gewerbe¬ treibenden auf Wunsch im Betrieb vorgeführt und deren Arbeitsweise durch den während der Ausstellung anwesenden Werkmeister des k. k. technologischen Gewerbemuseums er¬ läutert. Auch können alle die Ausstellung besuchenden Gewerbetreibenden selbst auf den Maschinen arbeiten und sich dadurch über deren Ingangsetzung, Behandlung 2c. eingehend informieren. Diese Ausstellung wird für sämmtliche Gewerbetrei¬ benden von ganz hervorragender Bedeutung sein und des¬ halb auch noch durch drei Wochen nach Schlufs des Volks¬ festes fortgesetzt werden. Den Kleingewerbetreibenden wird Gelegenheit geboten, nicht bloß durch Besichtigung der aus¬ gestellten Maschinen, welche stets im Betriebe sein werden, sondern auch durch versuchsweise Benützung, wozu sie bloß das Materiale beizubringen haben, sich vollständig über deren Handhabung und Leistungsfähigkeit zu informieren. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen in die Kenntnis mit der Einladung, die gewerblichen Genossen¬ schaften und =Verbände auf diese Ausstellung besonders auf¬ merksam zu machen. Steyr, den 7. September 1896. Z. 1301/ B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Der hohe k. k. oberösterr. Landesschulrath hat mit dem Erlasse vom 31. August l. J., Z. 2300, den k. k. Bezirks¬ schulrath ermächtigt, jenen Lehrpersonen und Mitgliedern des oberösterr. Lehrervereines, welche der für den 5. (Sitzung des erweiterten Centralausschusses), 6. (Vorversammlung) und 7. October (Hauptversammlung) anberaumten General¬ versammlung in Linz beiwohnen, den erforderlichen Urlaub zu gewähren. ievon wird die Schulleitung zur Verständigung der Lehrerschaft mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, dies¬ bezügliche Gesuche seinerzeit hieher vorzulegen. Steyr, am 4. September 1896. Z. 12.123. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Staatsbahn=Directionen. Nach einer Eröffnung des hohen k. k. Eisenbahn=Mini¬ steriums gehören vom Tage der Auflösung der k. k. General¬ Direction der österreichischen Staatsbahnen, d. i. vom 1. August l. J. an, die gesammten Reisedispositionen, wie die Einleitung von Sonderzügen, Beistellung von Salon¬ oder sonstigen directen Wagen, die Reservierung von Coupés 2c. in den Wirkungskreis der k. k. Staatsbahn¬ Directionen. Infolge Erlasses der h. k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz vom 29. August l. J., Z. 2211/Präs., setze ich die Gemeinde=Vorstehungen hievon mit dem Beifügen in die
3 Kenntnis, dass nunmehr die Mittheilungen über beabsichtigte berartige Reisen unmittelbar an jene k. k. Staatsbahn¬ Direction zu richten sind, in deren Amtsbereich die Reise angetreten wird. Hiezu wird bemerkt, dass mit 1. August v. J. die dermalen bestehenden k. k. Eisenbahn=Betriebs¬ Directionen unter Beibehaltung ihres Amtssitzes und des ihnen zugewiesenen Eisenbahnnetzes in k. k. Staatsbahn¬ Directionen umgewandelt worden sind. Steyr, am 2. September 1896. Z. 12.255. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und A. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Jagdausübung durch Officiere. Um entstandene Zweifel zu beseitigen, hat Seine Ex¬ cellenz der Herr k. k. Ackerbauminister mit dem Erlasse vom 13. August 1896, Z. 304, im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und der Justiz der k. k. Statt¬ halterei Nachstehendes eröffnet: Wenn es vorkommen sollte, dass die zur Ueberwachung der jagdpolizeilichen Vorschriften berufenen öffentlichen Sicher¬ heits= und zum Schutze der Landescultur bestätigten und beeideten Wachorgane einen activ dienenden Officier — er mag in Uniform gekleidet sein oder sich in anderer Weise als solcher legitimieren — dabei betreffen, dass derselbe, ohne die Bewilligung des Jagdberechtigten eingeholt zu haben, mit Schießwaffen versehen, außerhalb öffentlicher Straßen und Wege ein fremdes Jagdgebiet betritt oder durchstreift, sei es auch nur, um Thiere zu erlegen, deren Erlegung jedermann gestattet ist, oder dass er in einem Lande, in dem die Jagdausübung gesetzlich von dem Besitze einer Jagdkarte abhängig gemacht ist, jagt, ohne sich mit einer Jagdkarte ausweisen zu können, so haben die bezeich¬ neten Organe dem beanständeten Officier zwar die Schie߬ waffen nicht abzunehmen, denselben jedoch aufzufordern, das Jagdgebiet zu verlassen, beziehungsweise die Jagd ein¬ zustellen. Außerdem haben jene Organe den Officier um die Angabe seines Namens, Charakters und Truppenkörpers anzugehen und die Anzeige von der erfolgten Beanständung entweder unmittelbar oder im Wege der politischen Bezirks¬ behörde an das dem Officier vorgesetzte Militärcommando zu erstatten. Infolge Erlasses der hoh. k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 22. August l. J., Z. 14.521/I, werden hievon die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gen¬ darmerie= Posten=Commanden in Kenntnis gesetzt und die Gemeinde=Vorstehungen aufgefordert, hievon die zum Schutze der Landescultur bestätigten und beeideten Wachorgane behufs Darnachachtung zu verständigen. Steyr, am 3. September 1896. Z. 12.278. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Hellerstücke. Das hohe k. k. Finanzministerium hat mit dem Erlasse vom 28. Juli 1896, Z. 4456/F.=M., der k. k. Finanz=Direction in Linz mitgetheilt, dass nach einer aus Arbeiterkreisen tammenden Beschwerde auf dem Lande ein derart fühl¬ barer Mangel an Einhellerstücken herrschen soll, dass ins¬ besonders die ärmere Bevölkerung durch das Fehlen dieser Münzsorte bei dem Einkauf von Bedarfsartikeln, theils durch Erhöhung der Preise um ½ kr. seitens der Verkäufer, theils durch Unmöglichkeit der Beschaffung von Einhellerstücken zur Leistung der Zahlung thatsächlich zu Schaden kommt. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei Linz vom 29. August l. J., Z. 14.046/VII, werden die Gemeinde=Vorstehungen beauftragt, die Inter¬ essenten =Kreise darüber zu belehren, dass im Bedarfsfalle bei den Staatscassen entsprechende Mengen von Einheller¬ stücken zur Verfügung stehen. Steyr, am 3. September 1896. Z. 12.332. An alle Gemeinde=Vorstehungen betreffend die statistischen Erhebungen über die in öffent¬ lichen Diensten ohne Pensionsberechtigung Angestellten. Mit dem hohen Erlasse vom 10. Juli 1896, Z. 23.390, hat das hohe k. k. Ministerium des Innern die Vornahme tatistischer Erhebungen über die „Privatangestellten“ durch die politischen Bezirksbehörden angeordnet. Nach Maßgabe der zum Zwecke dieser Erhebungen erlassenen „Instruction für die politischen Bezirksbehörden“ ind von diesen Erhebungen Staatsbedienstete unbedingt ausgeschlossen, während hinsichtlich der in sonstigen öffent¬ lichen Diensten (der Länder, Bezirke, Gemeinden, öffentlichen Fonds u. dgl.) ohne Pensionsberechtigung Angestellten eine besondere Erhebung in Aussicht gestellt ist. Im Nachhange zu den mit dem Eingangs bezogenen Erlasse getroffenen Verfügungen wurde die Vornahme der vorbehaltenen, besonderen statistischen Erhebung über die zuletzt bezeichneten Personen, d. i. über die in öffent¬ lichen Diensten (ausschließlich des Staates) ohne Pen¬ sionsberechtigung Angestellten angeordnet. Ueber Umfang und Zweck dieser Erhebung gibt die dabei in Verwendung zu nehmende, angeschlossene Personal¬ zählkarte, respective die derselben aufgedruckte Belehrung Auskunft. Die Erhebung hat in der Weise zu erfolgen, dass eder einzelne Angestellte ein Exemplar der Personalzähl¬ karte nach dem Stande vom 1. Juli 1896 gehörig ausfüllt und die ausgefüllte Karte seiner vorgesetzten Behörde vor¬ legt, welche ihrerseits sämmtliche ausgestellte Zählkarten ihrer Angestellten unter Anschluss einer, die Zahl derselben aus¬ weisenden Consignation anher weiter zu leiten haben wird. Behufs Durchführung dieser Erhebung erhält jede Gemeinde=Vorstehung zufolge des Erlasses der h. k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 31. August 1896, Z. 15.171/II, im Anschlusse je 2 Stück Personalzählkarten zur schleunigen Ausfüllungsveranlassung durch die betreffenden Gemeinde¬ bediensteten. Steyr, am 6. September 1896. Z. 12.283. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung von Landsturmpflichtigen. Die k. k. Statthalterei für Niederösterreich hat beim hoh. k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Ver¬ anlassung der Ausforschung der im nachstehenden Verzeich¬ nisse angeführten, im Jahre 1876 im Bezirke St. Pölten geborenen Landsturmpflichtigen angesucht. Zufolge des mit dem Erlasse der hoh. k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 27. August 1896, Z. 14,874/IV, inti¬
4 mierten Erlasses des hoh. k. k. Ministeriums für Landes¬ vertheidigung vom 28. August 1896, Z. 21.677/5263/IIa, wird der Auftrag ertheilt, die bezüglichen Nachforschungen, u. zw. insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Ge¬ nannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Landsturm¬ pflichtigen aufgeführt erscheint oder gestorben ist. Ueber ein eventuelles positives Ergebnis dieser Nach¬ forschungen ist anher zu berichten. Verzeichnis der 1876 im politischen Bezirke St. Pölten geborenen, bisher nicht verzeichneten Landsturmpflichtigen. Anton Kassekert, geb. 31. Mai in St. Pölten, Eltern: Franz und Anna Freitag, Fabriksarbeiter. — Ignaz Leopold Süß, geb. 26. Juni in St. Pölten, Eltern: Max und Beiti Stern, Schneider. — Alexander Hein, geb. 2. Februar in Hainfel), Eltern: Alexander und Irene Zornbera, Ingenieur. Franz Ederer, geb. 27. Jänner in Brunn a. E., Eltern: Johann und Josefa Dietrich, Fabriksarbeiter. Franz Bratenez, geb. 23. Februar in Schollach, Eltern: Anna Bratenez, Taglöhnerin. — Michael Fuchs, geboren 6. September in Kaumberg, Eltern: Franz und Maria Himmel, Taglöhner. — Josef Smekal, geb. 16. März in St. Veit a. G., Eltern: Wenzel und Theresia Hollen¬ berger, Zimmergeselle. — Karl Pinczker, geb. 20. Octo¬ ber in Hainfeld, Eltern: Franz und Juliana Braunstorser, Gemeindediener. — Wilh. Swatschura, geb. 7. Februar in Oberndorf a. E., Eltern: Johann und Maria Chalupka, Schlosser. — Johann Borutzky, geb. 2. December in Oberndorf a. E., Eltern: Joh. und Anna Clement, Schlosser. — Anton Wolderich, geb. 30. April in Klein=Rust, Eltern: Anton und Theresia Posch, Inwohner. — Josef Sulta, geb. 4. Jänner in Stollhosen, Eltern: Wenzl und Barbara Dürmberger, Drechslermeister. — Karl Eder, geb. 19. September in Rabenstein, Eltern: Peter und Josefa Wagner, Mühlenbesitzer. — Peter Männel, geb. 14. Juni in Eschenau, Eltern: Ida Selma Männel, Tag¬ löhnerin. — Adalbert Lechner, geb. 11. December in Traisen, Eltern: Franz und Barbara Bohuslav, Schneider. Johann Eizek, geb. 28. Mai in Anzendorf, Eltern: Marie Cizek, Taglöhnerin. — August Schwarz, geboren 9. Jänner in Spielberg, Eltern: Georg und Pauline Kron¬ stein, Fabriksarbeiter — Josef Dorner, geb. 21. Juni in Klein=Rust, Eltern: Marie Dorner, led. Bauerstochter. — Matthias Mertl, geb. 11. November in Gerersdorf, Eltern: Jakob und Barbara Pelz, Eisenbahnarbeiter. — Albin Baumgartner, geb. 26. Februar in Ober=Grafen¬ dorf, Eltern: Franz und Juliana Panholzer, Fabriksarbeiter. Franz Sieder, geb. 20. November in Ober=Grafendorf, Eltern: Anton und Josefa Heiling, Gasthauspächter. — Josef Sieber, geb. 16. Jänner in Markersdorf a. P., Eltern: Theresia Sieber, Strazzensammlerin. — Karl Burger, geb. 1. Jänner in St. Pölten, Eltern: Karl und Juliana Stöhr, Kutscher. — Maximilian Klotz, geb. 26. November in St. Pölten, Eltern: Melchior und Pauline Saczeth, Kaufmann. — Leop. Frühwirth, geb. 2. No¬ vember in Stattersdorf, Eitern: Michael und Juliana Bochinger, Meier. — Franz Punzengruber, geboren 17. October in Viehhofen, Eltern: Florian und Anna Eppensteiner, Greißler. Steyr, am 4. September 1896. Z. 12.281. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung der Francisca Lorgi. Mit dem h. a. Erlasse vom 12. December 1895, Z. 15.794, Amtsblatt Nr. 51, wurde die Ausforschung einer gewissen Francisca Lorgi und deren Einvernahme in einer Verpflegskostenangelegenheit im Eruierungsfalle ange¬ ordnet. Dieselbe wurde seitdem in der Gemeinde Helpfau¬ Uttendorf, Bezirk Braunau am Inn, ausgeforscht und von dieser Gemeinde=Vorstehung am 16. Jänner l. J. proto¬ kollarisch einvernommen. Von Helpfau=Uttendorf ist jedoch Francisca Lorgi wieder abgereist und ist der derzeitige Aufenthalt derselben unbekannt. Nachdem der Inhalt des mit der Genannten von Seite der Gemeinde=Vorstehung Helpfau=Uttendorf aufge¬ nommenen Protokolles unklar und in sich widersprechend ist, und eine erschöpfende Einvernahme derselben nothwendig erscheint, wird zufolge des Erlasse der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 29. August 1896, Z. 13.032/II, der Auftrag ertheilt, die Nachforschungen nach dem derzeitigen Aufent¬ halte der Genannten im Sinne des bezogenen h. ä. Erlasses nochmals einzuleiten und ein positives Ergebnis anher zu berichten. Steyr, am 4. September 1896. Z. 12.256. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in der ortsüblichen Weise, sowie zur eventuellen Verständigung der Viehhändler. Z. 15.098/II. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Klauenthieren aus Kärnten nach Oberösterreich. Mit Rücksicht auf den dermaligen Stand der Maul¬ und Klauenseuche im Herzogthume Kärnten findet die k. k. Statthalterei zur Verhinderung von Seuchenverschleppungen in das hiesige Verwaltungsgebiet die Einfuhr und den Eintrieb von Klauenthieren aus den politischen Be¬ zirken Klagenfurt Stadt und Umgebung, St. Veit und Wolfsberg nach Oberösterreich bis auf weiteres zu untersagen. Uebertretungen dieser mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit tretenden Verfügung werden nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet. Linz, am 30. August 1896. Für den k. k. Statthalter: Heyß, m. p. Steyr, am 4. September 1896. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbaupimannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2