Amtsblatt 1896/36 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 3. September 1896

der 6. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 36. Steyr, am 3. September. 1896. Z. 12.091. An die Gemeinde- Vorstehungen. Verlantbarung der Bestimmungen zur Hebung der Fischzucht. Die Gemeinde=Vorstehungen werden in Gemäßheit des § 22 des Gesetzes vom 7. November 1880, G.= und V.=Bl. Nr. 4 ex 1881, betreffend einige provisorische Ma߬ regeln zur Hebung der Fischerei in Binnengewässern, er¬ innert, die Bestimmungen der §§ 2, 4, 6, 7, 11, 13, 14, und 15 dieses Gesetzes und die auf Grund der §§ 1, 3, 8, 14, 15 und 17 erlassenen Vorschriften, insbesondere die Statt¬ halterei=Verordnung vom 7. November 1880, G.= u. V.=Bl. Nr. 5 ex 1881, für das laufende Jahr im Monate Sep¬ tember durch ortsübliche Verlautbarung der Bevölkerung zur Kenntnis und in Erinnerung zu bringen und über den Vollzug zu berichten. Steyr, den 30. August 1896. Z. 12.100. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Vorlage der Nachweisungen über die Haupt-Ergebnisse der Gemeinde=Voranschläge nebst den abschriftlichen Gemeinde¬ Präliminarien pro 1895. Nachdem die Nachweisungen über die Hauptergebnisse der Gemeinde=Voranschläge nebst den abschriftlichen Gemeinde¬ Präliminarien pro 1895 im Monate October d. J. fällig werden, so werden die Gemeinde=Vorstehungen aufgefordert, dieselben zuverlässig bis 15. October d. J. anher vorzulegen. Sowohl die Nachweisung als auch die Abschrift des Präliminares sind zu datieren und vom Gemeinde=Vorsteher zu unterfertigen; desgleichen ist das Gemeinde=Siegel bei¬ zudrücken. Steyr, am 31. August 1896. Z. 11.827. An sämmtliche Gemeindevorstehungen. Kainitbezug aus Katusz. Das hohe k. k. Finanzministerium hat laut des Er¬ lasses vom 29. Juli l. J., Z. 37.310, die k. k. Finanz¬ Landes=Direction in Lemberg ermächtigt, zum Zwecke der Erleichterung des Kainitsbezuges aus Katusz die Abgabe dieses Kainits nicht nur an behördlich genehmigte landwirt¬ schaftliche Corporationen und einzelne sich ausschließlich mit dem Handel von Düngemitteln befaßende Firmen, ondern auch an sonstige vollkommen vertrauenswürdige Handelsfirmen, welche keinen Salzhandel betreiben, behufs Detailverkaufes an wirkliche Landwirte, unter den im Finanz¬ Ministerial=Erlasse vom 27. Mai 1895, Z. 54.090 ex 1894, festgestellten Bedingungen und Vorsichtsmaßregeln zu be¬ willigen. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz vom 18. August l. J, Z. 14.251, mit Beziehung auf den hierämtlichen Eelass vom 21. Juli l. J., Z 9492, zur entsprechenden Verlautbarung in landwirtschaftlichen Kreisen in die Kenntnis. Steyr, am 25. August 1896. Z. 11.925. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Anregungen in Eisenbahn=Fahrangelegenheiten. Anlässlich der Neuorganisierung der staatlichen Eisen¬ bahnverwaltung wurden die Vorlage=Tern ne für Anträge zur Fahrordnung seitens der k. k. Staatsbahn=Directionen an das k. k. Eisenbahn=Ministerium auf einen früheren Zeitpunkt verlegt. Dies bedingt, dass die in dem Rund¬ schreiben der k. k. General =Direction der österr. Staats¬ bahn vom 10. Mai 1895, Z. 74.910, für Ende October und Ende Mai festgesetzten Termine, bis zu welchen An¬ suchen der Parteien in Fahrplanangelegenheiten eventuell noch Berücksichtigung finden können, für die nächstjährige Sommerfahrordnung auf den 15. September, für die Winter¬ fahrordnung auf den 31. März rückverlegt werden. Hievon werden die Gemeinde= Vorstehungen infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 23. August l. J., Z. 14.407/I, und mit Beziehung auf den hierämt¬ lichen Erlass vom 3. Juli 1895, Amtsblatt Nr. 28, mit der Weisung in die Kenntnis gesetzt, über diese Termins¬ änderung den interessierten Kreisen der Bevölkerung Mit¬ theilung zu machen. Steyr, am 28. August 1896.

2 Z. 11.927. An sämmtliche Gemeinde-Vorstebungen. Nachstehend wird den Gemeinde=Vorstehungen eine Concurs=Ausschreibung des k. u. k. 14. Corps=Commandos zu Innsbruck zur entsprechenden Verlautbarung mitgetheilt. Steyr, am 31. August 1896. Concursausschreibung. Vom k. u. k. 14. Corps=Commando in Innsbruck wird zur Besetzung von einem erledigten Theresianischen Militär¬ Waisen=Stiftungsplatz für Knaben der Concurs ausgeschrieben. Die Stiftung besteht in jährlichen 34 Gulden, wird in halbjährigen decursiven Raten vom oberösterreichischen Landes¬ Ausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militär¬ Waise, welche durch eine Urkunde nachzuweisen vermag, dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehrmacht angehört, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine des Knaben, dem Armutszeugnisse, Impfungs¬ zeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse zu belegen und anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Die Gesuche sind bis längstens 15. October 1896 beim k. u. k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck, im August 1896. Z. 11.830. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des militärtarpflichtigen Johann Schaller. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat beim hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1856 ge¬ borenen, zu St. Martin bei Villach heimatberechtigten, militärtaxpflichtigen Johann Schaller, alias Ebner ange¬ sucht, da die nach demselben in Kärnten gepflogenen Nach¬ forschungen erfolglos geblieben sind. Der Genannte, seines Zeichens Knecht, ist mittelgroß, hat ovales Gesicht, dunkelbraune Haare, Augen und Augen¬ brauen, proportionierte Nase und ebensolchen Mund, trägt einen Vollbart und hat keine besonderen Kennzeichen. Zufolge des mit dem Erlasse der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 21. August 1896, Z. 14.474/IV, intimierten Erlasses des genannten Ministeriums vom 15. August 1896, Z. 21.106/5177/IIb, wird der Auftrag ertheilt, die ge¬ eigneten Nachforschungen nach dem Genannten zu veran¬ lassen und über ein eventuelles positives Ergebnis anher zu berichten. Steyr, am 26. August 1896. Z. 11.829. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden. Ausforschung des Militärtaxpflichtigen Caspar Safrin. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat beim hoh. k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veran¬ lassung der Ausforschung des im Jahre 1863 geborenen, zu Bleiberg im Bezirke Villach heimatberechtigten, militär¬ taxpflichtigen Caspar Safrin angesucht, da die nach dem¬ selben in Kärnten gepflogenen Nachforschungen erfolglos geblieben sind. Der Gesuchte ist mittelgroß, hat ovales Gesicht, braune Haare, graue Augen, braune Augenbrauen, proportionierte Nase, proportionierten Mund und keine besonderen Kenn¬ zeichen. Derselbe war im Frühjahre 1895 bei dem Hafner¬ meister Josef Sina in Bergl bei Rosegg, sodann bei Valentin Pettauer, vulgo Tscheber in Buch bei Welden bedienstet und oll sich dann in die Gegend von Klagenfurt begeben haben, wo derselbe jedoch nicht mehr aufgefunden wurde. Zufolge des mit dem Erlasse der hoh. k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 20. August d. J., Z. 14.473/IV, intimierten Erlasses des hoh. k. k. Ministeriums für Landes¬ vertheidigung vom 13. August l. J., Z. 20.683/5075/Ilb, vird der Auftrag ertheilt, die geeigneten Nachforschungen nach dem Genannten zu veranlassen und ein positives Er¬ gebnis anher zu berichten. Steyr, am 25. August 1896. Z. 11.893. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des militärtarpflichtigen Florian Gaslitsch. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat beim hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1861 ge¬ borenen, zu Arnoldstein im Bezirke Villach heimatsberech¬ tigten, militärtaxpflichtigen Florian Gaslitsch nachgesucht, da die nach demselben in Kärnten gepflogenen Nachfor¬ schungen erfolglos geblieben sind. Derselbe lebt vom Taglohne, ist klein, hat längliches Gesicht, blonde Haare, graue Augen, dunkelblonde Augen¬ brauen, reguläre Nase, ebensolchen Mund, gute Zähne, keine besonderen Kennzeichen und besitzt ein von der Gemeinde Arnoldstein unterm 3. April 1877, Nr. 39, ausgestelltes Dienstbotenbuch. Zufolge des mit dem Erlasse der hohen k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 21. August 1896, Z. 14.475/IV, intimierten Erlasses des genannten Ministeriums vom 15. August 1896, Z. 21.604/5255/IIb, wird der Auftrag ertheilt, die geeigneten Nachforschungen nach dem Genannten einzuleiten und, im Falle dieselben ein positives Resultat haben sollten, hierüber anher zu berichten. Steyr, am 26. August 1896.

Z. 12.041. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung des Militärtarpflichtigen Josef Karoschitz. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat beim hohen k. k. Ministerium für Landes = Vertheidigung um die Aus¬ orschung des im Jahre 1864 in St. Martin bei Villach geborenen, zu Paternien im Bezirke Villach heimatberechtigten Josef Karoschitz, auch Koroschitz oder Kruschitz an¬ gesucht, nachdem die nach demselben in Kärnten eingeleiteten Nachforschungen bisher erfolglos geblieben sind. Der Genannte, seines Zeichens Kaminfegergehilfe, ist groß, hat längliches Gesicht, braune Haare, braune Augen, reguläre Nase und ebensolchen Mund, keine besonderen Kennzeichen und besitzt ein von der Gemeinde=Vorstehung Paternien unterm 18. October 1882, Nr. 42, ausgestelltes Arbeitsbuch. Zufolge des mit dem Erlasse der hoben k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 25. August 1896, Nr. 14.672/IV, intimierten Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landes¬ Vertheidigung vom 18. August 1896, Z. 21.663/5262 II b ox 1896, wird der Auftrag ertheilt, die geeigneten Nach¬ forschungen nach dem obgenannten Militärtaxpflichtigen einzuleiten und über ein eventuelles positives Ergebnis dieser Erhebungen anher zu berichten. Steyr, am 29. August 1896. Z. 12.069. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Johann Galle. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat beim hoh. k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veran¬ lassung der Ausforschung des am 28. März 1873 zu Dra¬ schitz geborenen, nach Hohenthurn heimatberechtigten Johann Galle, ehelichen Sohnes des Schlossers Johann Galle und der Mario, geborenen Wallenstorfer, Schlosser von Profession, angesucht. Erhoben wurde durch die Gemeinde=Vorstehung Enns und durch den Gendarmerie=Posten in Enns, dass Johann Galle, Vater und Sohn, bis 1. October 1893 in der Waffensabrik in Steyr beschäftigt waren und sich am 27. October 1893 in Enns zur Abreise nach Budapest ab¬ meldeten, allwo Vater und Sohn gleichfalls in einer Waffen¬ fabrik Arbeit genommen haben. Halle senior ist mit seiner ganzen Familie, zu welcher auch zwei Töchter gehören, nach Budapest gezogen. Diesen beiden Töchtern Theresia Galle, geboren 1876, und Pauline Galle, geboren 1879, wurden über Requisition der Stadtgemeinde=Vorstehung Enns von der Heimatsgemeinde Hohenthurm unterm 15. Juni 1893, Nr. 29 und 34, Dienstbotenbücher ausgestellt. Laut Mittheilung des Stadtmagistrates in Budapest wurde jedoch Johann Galle daselbst nicht eruiert. Johann Galle junior kommt in dem Vormerkregister der Gemeinde Hohenthurn über ausgefertigte Arbeitsbücher nicht vor, weshalb auch die Persons=Beschreibung über selben nicht geliefert werden konnte. Zufolge des Erlasses der hoh. k. k. Statthalterei in Linz vom 27. August 1896, Z. 14.875/IV, wird der Auf¬ trag ertheilt, die bezüglichen Nachforschungen, u. zw. ins¬ besondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Land¬ sturm=) Pflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein eventuell positives Ergebnis dieser Nach¬ forschungen ist anher zu berichten. Steyr, am 31. August 1896. Z. 12.070. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung der Familie Sklenofsky. Die k. k. Landesregierung für Krain hat beim hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veran¬ lassung der Ausforschung des am 10. August 1873 zu Unter¬ schischka im Bezirke Laibach geborenen Ernst Sklenofsky, ehelichen Sohnes des Privatiers Anton Sklenofsky und dessen Gattin Karoline Nigitz, angesucht. Die Heimatzuständigkeit dieser Familie ist nicht bekannt. Eine Personsbeschreibung des Genannten konnte nicht beigegeben werden, da derselbe noch als Kind den Geburtsort Unterschischka bei Laibach mit seinen Eltern verlassen hat. Zufolge des mit dem Erlasse der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 27. August 1896, Nr. 14.876/IV, intimierten Erlasses des h. k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 22. August 1896, Z. 21.780/5287/IIa, wird der Auftrag ertheilt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar ins¬ besondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm)= Pflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein eventuelles positives Ergebnis dieser Nach¬ forschungen ist anher zu berichten. Steyr, am 31. August 1896. Z. 11.929. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 14.670/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Klauenthieren aus der königl. ungarischen Freistadt Sopron nach Oberösterreich. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 20. August l. J., Z 28.356, anher eröffnet, dass authentischen Nachrichten zufolge das Gebiet der königl. ungarischen Freistadt Sopron (Oedenburg) neuerlich durch Maul= und Klauenseuche verseucht ist.

Die k. k. Statthalterei findet demnach unter Bezug¬ nahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 23. Juli l. J., Z. 12.771/II, die Einfuhr von Klauenthieren aus diesem Stadtgebiete nach Oberösterreich bis auf weiteres zu ver¬ bieten und den Beginn der Wirksamkeit dieses Verbotes mit dem 26. August l. J. festzusetzen. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 24. August 1896. Für den k. k. Statthalter: Heyß, m. p. Steyr, am 28. August 1896. Z. 12.071. An die Gemeinde- Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. August bis 26. August 1896. 1. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Weigetschlag, Ortschaft Rading. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ischl, Ortschaften Ischl, Reiterndorf. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ort¬ schaft Vogenhub; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Eggmair. 4. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Stadt Enns; Gemeinde St. Florian, Ortschaft Traunleiten. 5. Bezirk Perg: Gemeinde Bodendorf, Ortschaft Lungitz; Gemeinde Langenstein, Ortschaften Frankenberg, Langenstein. 6. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Eberstallzell, Ort¬ schaft Spieldorf; Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaft Guntendorf; Gemeinde und Ortschaft Neuhofen; Gemeinde Piberbach, Ortschaft Winden: Gemeinde Ried, Ortschaften Großendorf, Pesendorf, Schachadorf, Voitsdorf; Gemeinde St. Marien, Ortschaft Kimmersdorf; Gemeinde Weißkirchen, Ortschaften Schimpelsberg, Simmersdorf, Weißkirchen. 7. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde und Stadt Steyr. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ebelsberg, Ort¬ schaften Ebelsberg, Gotschaling, Oiden; Gemeinde und Ort¬ schaft Kleinmünchen; Gemeinde Lorch, Ortschaften Kotting¬ rath, Kristein, Moos. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Eberstallzell, Ortschaft Mairsdorf; Gemeinde Kematen, Ortschaften Kematen, Schachen; Gemeinde und Markt Kremsmünster; Gemeinde Ried, Ortschaft Rührndorf; Gemeinde St. Ulrich, Ortschaft Gmein; Gemeinde und Ortschaft Sierning. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 4. Bezirk Wels: Gemeinde Edt, Ortschaft Mair¬ lambach. 2. Schweinepest. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Lasberg, Ortschaft Grensberg: Gemeinde Leonfelden, Ortschaft Leonfelden, Spielau; Gemeinde Waldburg, Ortschaft St. Peter. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Klaus. 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Stadt Grein; Gemeinde Ried, Ortschaft Marbach. 4. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Berg, Ortschaften Gollner, Hautzenberg; Gemeinde und Ortschaft Haslach. 5. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Regau, Ort¬ schaft Oberbuchleiten; Gemeinde und Stadt Vöcklabruck. 6. Bezirk Wels: Gemeinde Stroheim, Ortschaften Maierhof und Wögern. 7. Bezirk Linz: Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Amesschlag, Ort¬ chaft Eberhardschlag; Gemeinde und Ortschaft Leopoldschlag (Dorf und Markt). 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde St. Marien, Ortschaft Oberndorf. 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Schörfling. Steyr, am 31. August 1896. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. SS Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steor

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