4 7. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ischl, Ortschaft Jainzen. 8. Bezirk Wels: Gemeinde Scharten, Ortschaft Löppersdorf; Gemeinde Stroheim, Ortschaft Wögern. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hellmonsödt, Ortschaften Eckhartsbrunn, Hellmonsödt. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Hinterberg, Ortschaft Schmierraith. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Pucking, Ort¬ schaft Hasenufer. 4. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Ottnang, Ort¬ schaft Thomasroith; Gemeinde und Ortschaft Schörfling. Steyr, am 17. August 1896. Z. 11 424. An alle Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 13.885/II. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Klauenthieren aus dem Occupa¬ tions=Gebiete nach Oberösterreich. Laut des Erlasses des hoh. k. k. Ministeriums des Innern vom 8. August l. J., Z. 26.734, hat die Landes¬ regierung in Serajevo anlässlich der Constatierung der Maul¬ und Klauenseuche in den Orten Busrici, Vilusi, Vucovsko dolnje, Gotici und Bucevac des Bezirkes Bugojno die Ver¬ fügung getroffen, dass der Bezirk Bugojno, mit Ausschluss der Expositursbereiche Dolnji= und Gornji=Vakuf, gegen den Ab=, Zu= und Durchtrieb von Klauenvieh strenge abgesperrt und die Abhaltung von Klauen=Viehmärkten in diesem Sperrgebiete eingestellt wurde. Die k. k. Statthalterei findet demnach das mit den h. d. Kundmachungen vom 22. Juli und 2. August l. J., Z. 12.543 und 13.406, bezüglich der Ein= und Durchfuhr von Wiederkäuern gegenüber den Bezirken Liano, Dervent und Glamoc erlassene Verbot auch auf den Bezirk Bugojno auszudehnen. Das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus dem ganzen Occupationsgebiete nach Oberösterreich bleibt bis auf weiteres aufrecht. Diese Verfügung tritt an Stelle der mit den oben¬ citierten Kundmachungen getroffenen Verkehrsbeschränkungen für Klauenthiere aus dem Occupationsgebiete nach Ober¬ österreich mit dem 14. August in Wirksamkeit, und werden Uebertretungen derselben nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), be¬ ziehungsweise nach § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 13. August 1896. Für den k. k. Statthalter: Heiß, m. p. Steyr, den 17. August 1896. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Ehrenbürger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben rc. in schönster kalligraphischer Ausführung zu jedem Preis liefert die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Lager aller vorgeschriebenen Schul=Drucksorten. In den Verlag neu aufgenommene Drucksorte: über den Erhalt der seitens der Heimatsgemeinde bewilligten Unterstützung. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr
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