2 Z. 11 354. An die Gemeinde- Vorstehungen. Auswanderung nach Transvaal. Nach einem im Wege des k. und k. Ministeriums des Aeußern an das hoh. k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Berichte des Präsidenten des österreichisch=ungarischen Hilfsvereines in Johannesburg strömen derzeit, durch falsche Zeitungsnotizen über die Verhältnisse im Transvaal irre geführt, tausende und tausende arbeitsuchende Elemente nach dem Transvaal, welchem großen Angebot jedoch nur ein sehr kleiner Bedarf an solchen entgegensteht, und sind daher diese Leute, welche meistens ohne genügenden materiellen Support von zu Hause dorthin kommen, in kürzester Zeit der Noth und dem Elende preisgegeben. Obwohl nun der oben erwähnte Verein bisher alles nur mögliche aufgeboten hat, um allen in Johannesburg einlangenden Oesterreichern ein Unterkommen zu sichern, und dieselben in vielen Fällen auch materiell unterstützte, und dies auch ferner thun wird, ist derselbe jedoch außer¬ stande, mit den solcherart weit über seine Kräfte gehenden Anforderungen gleichen Schritt zu halten. Zufolge des Erlasses des hoh. k. k. Ministeriums des Innern vom 10. Juli 1896, Z. 23.754, und Erlasses der hoh. k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz vom 10. August l. J., Z. 12.899/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen aufgefordert, die Auswanderungslustigen, insbesondere die Handelsbeflissenen, auf die ungünstigen Verhältnisse im Transvaal aufmerksam zu machen. Steyr, am 15. August 1896. Z. 11.156. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung des stellungsflüchtigen Alexander Krobath. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat beim hoh. k. k. Landesvertheidigungs=Ministerium um die Veranlassung der Ausforschung des am 25. Februar 1873 in Villach geborenen, in Finkenstein im Bezirke Villach heimatberech¬ tigten Alexander Krobath, unehelichen Sohnes der Josefa Krobath, angesucht. Der genannte Stellungspflichtige der dritten Alters¬ classe ist Bäckergehilfe. Er wurde vom k. k. Bezirksgerichte Spital a. d. Drau unterm 29. Jänner l. J., Nr. 137, wegen Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit zu einer dreitägigen Arreststrafe verurtheilt Alexander Krobath ist mittelgroß, hat blonde Haare und Augenbrauen, blaue Augen, regulären Mund und Nase und keine besonderen Kennzeichen. In der zweiten Altersclasse wurde derselbe wegen Kropf zurückgestellt. Zufolge des mit dem Erlasse der hoh. k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 2. August 1896, Z. 13 327/IV, inti¬ mierten Erlasses des hoh. k. k. Ministeriums für Landes¬ vertheidigung vom 27. Juli 1896, Z. 19.669/4898/IIa ex 1896, wird der Auftrag ertheilt, die bezüglichen Nach¬ forschungen, u. zw. insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungs¬ pflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein allfälliges positives Resultat dieser Nachforschungen ist anher zu berichten. Steyr, am 11. August 1896. Z. 11.191. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung der zur Abgabe in eine Zwangsarbeits¬ anstalt bestimmten Antonia König. Ueber Antonia König, geboren im Jahre 1858 in Ober=Wagram, Ortsgemeinde Stattersdorf, Dienstmagd, zuständig nach Böheimkirchen, Bezirk St. Pölten, wurde mit rechtskräftigem Urtheile des k. k. Bezirksgerichtes Kloster¬ neuburg vom 13. October 1895, Z. 2938, die Zulässigkeit der Abgabe in eine Zwangsarbeitsanstalt ausgesprochen. Dieselbe hat sich nach ihrer im Monate Jänner 1896 stattgehabten Entbindung in ihre Heimat Böheimkirchen begeben, und soll sich dieselbe am 12. April 1896 nach Oberösterreich gewendet haben. Personsbeschreibung: Größe mittel, Körper¬ bau untersetzt, Zähne gut, Kinn rund, Gesichtsfarbe gesund, Augenbrauen und Haare blond, Augen blau, Nase und Mund proportioniert, Sprache deutsch, Kleidung ländlich. Zufolge der mit dem Erlasse der hoh. k. k. Statthalterei in Linz vom 29. Juli 1896, Z. 13.083/II, intimierten Note der k. k. niederösterr. Statthalterei in Wien vom 23. Juli l. J., Z. 66.545, wird der Auftrag ertheilt, die Nachfor¬ schungen nach dem gegenwärtigen Aufenthalte der Vorge¬ nannten einzuleiten und ein positives Ergebnis anher zu berichten. Steyr, am 12. August 1896. Z. 11.485. An die Gemeinde- Vorstehungen. Diploms=Abnahme. Zufolge Erlasses der hoh. k. k. Statthalterei Linz vom 13. August l. J., Z. 14.109/V, ist laut der Note der k. k. mährischen Statthalterei vom 5. August l. J., Z. 27.651, der Marie Zimmer, Hebamme in Sternberg, welche mit dem Urtheil des k. k. Bezirksgerichtes in Sternberg vom 15. April 1896, Z. 859, wegen Uebertretung gegen die Sicherheit des Lebens nach § 339 St.=G. zum strengen Arreste in der Dauer von drei Monaten, verschärft mit einer Faste wöchentlich, rechtskräftig verurtheilt wurde, die Ausübung der Hebammenpraxis nach § 268 St.=G. von der k. k. Bezirkshauptmannschaft für immer untersagt und ihr das Diplom abgenommen worden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen behufs Kenntnisnahme und Vermerkung verständigt. Steyr, am 17. August 1896. Z. 11.465. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Zufolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei Linz vom 7. August l. J. Z., 13.739/V wurde laut der Note der k. k. galizischen Statthalterei vom
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