Amtsblatt 1896/33 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 13. August 1896

2 zulegen. Sollten in den Gemeinde=Gebieten sich derzeit conditionslose Privatangestellte befinden, so ist deren Name und Adresse anher mit möglichster Beschleunigung bekannt¬ zugeben, worauf denselben die Zählkarten von hier aus direct zugesendet werden. Steyr, am 12. August 1896. Z. 10.727. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Laut des Erlasses des h. k. k. Ministeriums für Landes¬ Vertheidigung vom 7. Juli l. J., Nr. 17.366/4473/IIa, wurde im Einvernehmen mit dem hohen k. und k. Reichs¬ Kriegs=Ministerium die unter lit. c) des Ministerial=Erlasses „ vom 3. December 1895, Nr. 30.77 IIa, enthaltene Be¬ stimmung, betreffend die vorzeitige dauernde Beurlaubung nach dem Dienstalter, § 8: 2 der Wehrvorschriften II. Theil, wie folgt, abgeändert: c) „vor ihrer Einreihung bei der Landwirtschaft thätig gewesen, darunter insbesondere jene, welche sich vor ihrer Einreihung in irgend eine landwirtschaftliche oder Weinbau¬ schule oder in einen landwirtschaftlichen Fachlehrcurs auf¬ nehmen ließen, oder sich der Aufnahme in irgend eine der erwähnten Anstalten während ihrer activen Dienstleistung versicherten und jene, welche dem gewerblichen Arbeiterstande angehört haben.“ Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen im Nach¬ hange zur hierämtlichen Verständigung von 9. Jänner 1896, Z. 419 (Amtblatt Nr. 3 ex 1896), zur entsprechenden Ver¬ lautbarung in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 5. August 1896. Z. 10.777. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Verbot der Verwendung von Schweinfurtergrün zur Ungeziefer - Vertilgung. Nach einer dem k. k. Ministerium des Innern im amtlichen Wege zugekommenen Mittheilung wurden in landwirtschaftlichen Zeitungen Lösungen des unter dem Namen „Schweinsurtergrün“ bekannten, grünen, aus arsen¬ saurem Kupferoxyd bestehenden Farbstoffes als Mittel zur Vertilgung des Rübenkäfers auf Blättern der Rübe und Gemüsepflanzen empfohlen. Die h. k. k. Statthalterei Linz hat mit Erlass vom 27. v. M., Z. 13.044/V, anher eröffnet, dass bei Ver¬ wendung dieses arsenikhaltigen Mittels, dessen Bezug an die Bestimmungen der Verordnung der Ministerien des Innern und des Handels vom 21. April 1876, R.=G.=Bl. Nr. 60, betreffend den Verkehr mit Giften, gebunden ist, als Insectenvertilgungsmittel an Gemüse und Futter¬ pflanzen durch Genuss derselben schwere Gesundheits¬ störungen bei Menschen und Nutzthieren verursacht werden könnten. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden daher beauftragt, auf die all¬ fällige Verwendung dieses Mittels ein wachsames Auge zu haben, und falls jemand hiebei betreten wird, die Confis¬ cation desselben vorzunehmen und anher sofort die Anzeige zu erstatten. (Bemerkt wird nur, dass Schweinfurtergrün als Be¬ standtheil von grünen Anstrichfarben von den betreffenden Geschäftsleuten verwendet werden darf.) Steyr, am 4. August 1896. Z. 10.894. An die Gemeinde-Vorstehungen. Reste der alten Zunftladen. Die Handwerker=Ordnungen, Innungsbücher, Lade¬ rechnungen und Zunftprotokolle sind eine wichtige, oft die einzige Quelle für einen Theil der vaterländischen Cultur¬ geschichte. Leider wurden dieselben bei der Auflösung der alten Handwerkerverbände in der Regel nicht gesammelt, sondern verblieben meist in den Händen der letzten Zunft¬ meister, die sie allerdings noch mit vererbter Pietät aufbe¬ wahrten. Diese Pietät aber ersüllte deren Nachkommen nicht mehr, so dass diese ehrwürdigen Documente, die nach außen keinen Wert mehr hatten, vielfach zu Grunde giengen oder, als Rarität von Hand zu Hand gehend, verstreut wurden. Oefters gelangte der Inhalt einer Innungslade in den Be¬ itz gewinnsüchtiger Händler, die nach ihrem Vortheile die einzelnen Stücke weiter verkauften. Da sich dennoch noch manches erhalten haben dürfte, lade ich infolge Note der k. k. Central=Commission für Kunst¬ und historische Denkmale vom 21. Juli l. J., Z. 1011, die Gemeinde=Vorstehungen ein, nicht nur die in den Ge¬ meinde=Archiven noch vorhandenen Zunfts= und Bruder¬ chaftsacten zu sammeln und sorgfältig zu verwahren, sondern auch in den Bürgerhäusern nach Resten der alten Zunstladen und ihres Inhaltes Nachfrage zu halten und auch diese, wenn möglich, den Gemeindearchiven einzu¬ verleiben. Steyr, am 5. August 1896. Z. 10.772. An die Gemeinde- Vorstehungen. Hof= und Staatshandbuch. Von dem Hof= und Staatshandbuche der österreichisch¬ ungarischen Monarchie wird für das Jahr 1897 eine neue Auflage durch die Hof= und Staatsdruckerei veranstaltet werden. Der Preis eines brochierten Exemplares ist für den Subscriptionsweg auf 4 fl. und für den Verschleiß auf 5 fl. estgesetzt worden; für gebundene Exemplare wird ein Auf¬ schlag von 80 kr. eingehoben werden. Infolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 16. Juni l. J., Z. 3803, und Statthalterei¬ Präsidial=Erlasses vom 29. Juli l. J, Z. 1669, werden die größeren Gemeinden hievon in die Kenntnis gesetzt und zur Subscription eingeladen. Steyr, am 8. August 1896. Z. 1223/B.=Sch.=R. An die Ortsschukräthe und Schulleitungen. Im k. k. Schulbücherverlage in Wien sind zwei Schriften: „Schule und Jugendspiel“ und Vierzehn Rasen¬ piele“, beide von Ludwig Lechner, Professor, Turn= und Spielleiter am niederösterr. Landes=Real= und Obergym¬ nasium in Baden bei Wien, verfasst, erschienen.

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