Amtsblatt 1896/30 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 23. Juli 1896

2 jedoch bereits gestorben, und deren noch lebender Ehegatte hatte von der Existenz eines unehelichen Sohnes seiner Frau keine Kenntnis, weshalb derselbe bei seiner Einvernehmung auch keinerlei Auskünfte über den Ersteren ertheilen konnte. Nach den Aussagen der Angehörigen der Kindes¬ mutter soll August Johann Valentin Winkler bald nach der Geburt gestorben sein. Laut Protokolles der Gebäranstalt in Klagenfurt sind jedoch Mutter und Kind gesund entlassen worden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 7. Juli l. J., Z. 15.572/IV mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die diesbezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeich¬ nisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein allfälliges positives Resultat dieser Er¬ hebungen ist bis 1. September l. J. anher zu berichten. Steyr, am 15. Juli 1896. Z. 9838. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Johann Ferber. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat beim hohen k. k. Landesvertheidigungs=Ministerium in Wien um die Veranlassung der Ausforschung des am 9. November 1872 in Leipnik im Bezirke Mährisch=Weißkirchen geborenen und daselbst heimatberechtigen Johann Ferber, Sohnes des verstorbenen Josef Ferber und der Anna Ferber, geborene Siroky angesucht. Die in Leipnik wohnende Mutter des Genannten gibt an, dass ihr derselbe schon einige Jahre nicht geschrieben hat, und sie von seinem Aufenthalte gar nichts weiß. Johann Ferber ist mittelgroß, schwach, hat ovales Gesicht, schwarze Haare, schwarze Augenbrauen und Augen, spitzige Nase, proportionierten Mund, fehlerhafte Zähne, rundes Kinn; derselbe hat keine besonderen Kennzeichen, spricht deutsch und böhmisch und ist städtisch gekleidet. Johann Ferber hat sich im Jahre 1894 in Talten¬ dorf, Bezirk Wiener Neustadt, aufgehalten, ist von dort nach Verübung eines Diebstahles flüchtig geworden und hat sich seit dieser Zeit als Stellungspflichtiger nirgends gemeldet. Im Jahre 1893 hielt sich der Genannte in Neunkirchen auf. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 3. Juli 1896, Z. 11,427/IV, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die diesbezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeich¬ nisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein allfälliges positives Resultat dieser Er¬ hebungen ist bis 1. September l. J. anher zu berichten. Steyr, am 15. Juli 1896. Z. 10.033. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Nachstehend wird den Gemeinde=Vorstehungen eine Concurs=Ausschreibung des k. u. k. XIV. Corps=Commandos in Innsbruck zur Besetzung eines erledigten Theresianischen Militär=Waisen=Stiftungsplatzes für Knaben zur entsprechen¬ den Verlautbarung mitgetheilt. Steyr, am 20. Juli 1896. Zu J. Nr. 3640 von 1896. Concurs=Ausschreibung. Vom k. u. k. 14. Corps=Commando in Innsbruck wird zur Besetzung von einem erledigten Theresianischen Militär=Waisen= Stiftungsplatz für Knaben der Concurs ausgeschrieben. Die Stiftung besteht in jährlichen 34 Gulden, wird in halbjährigen, decursiven Raten vom oberösterreichischen Landes =Ausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Unterstützung hat eine mitte llose Militär=Waise, welche durch eine Urkunde nachzuwe isen vermag, dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehrmacht angehört, in einer Gemeinde des Landes Ober¬ österreich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine des Knaben, dem Armutszeugnisse, Impfungs¬ zeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse zu belegen und anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Außerdem ist in dem Gesuche die Anzahl der unversorgten männlichen und weiblichen Geschwister der Waise anzuführen. Die Gesuche sind bis längstens 15. September 1896 beim k. u. k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck, im Juli 1896. Z. 10.081. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Josef Tobola. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat bei dem hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veran¬ lassung der Ausforschung des am 27. December 1873 in Brünn geborenen, in Palkowitz im Bezirke Mistek heimat¬ berechtigten Josef Tobola, Sohnes des Josef Tobola und der Josefa Kolar, angesucht. Die Personsbeschreibung des genannten Stellungs¬ pflichtigen, der angeblich Zuckerbäckergehilfe ist, kann nicht beigebracht werden, da derselbe in seiner Heimatsgemeinde unbekannt ist. Zufolge des Erlasses des oberwähnten Ministeriums vom 12. Juli l. J., Nr. 17.978/4607 II a, wird der Auf¬ trag ertheilt, die bezüglichen Nachforschungen u. zw. insbe¬ ondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufge¬ führt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein allfällig positives Ergebnis wäre anher anzuzeigen. Steyr, am 21. Juli 1896.

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