Nr. 30 1896. der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 23. Juli. Z. 10.160. An sämmtliche hochwürdige Pfarrämter. Volksbewegungslisten. Anlässlich des wiederholten Vorkommens von irr¬ thümlicher Auffassung der einzelnen Punkte der In¬ struction für die Matrikenführer bringe ich in Erinnerung, dass bei allen Listen in der Rubrik 1 stets in jedem Quartal nicht eine fortlaufende Zahl zu setzen ist, sondern jedesmal mit Eins zu beginnen und dann in fort¬ lausenden Nummern die in jedem Quartale vorgekommenen Trauungen, Geburten, Legitimationen und Todfälle der Reihe nach mit 1. 2, 3, 4 u. s. f. zu bezeichnen sind. Die Todigeburten sind nur in der Liste B (Geburten) aber nicht in der Liste D (sub a Gestorbene) einzutragen. Die in Rubrik 15 der Liste D vorkommende Frage: ob der Verstorbene ortsfremd war, ist nicht so zu ver¬ stehen, als ob es sich darum handeln würde, die Zuständig¬ keit in der Sterbegemeinde zu constatieren, sondern als ortsfremd sind nur jene zu bezeichnen, welche im Sterbe¬ orte nicht ihren Wohnsitz als Hausbesitzer oder Mietparteien, Dienstboten oder Gesellen gehabt haben, also beispielsweise: Leute, welche in der Sommerfrische, in der Cur, in vor¬ übergehenden Arbeitsverhältnissen (auswärtige Maurer, Zimmerleute, Taglöhner), Gefangene, in Heilanstalten be¬ findliche und von auswärts gekommene Patienten, oder auf der Reise begriffene Personen, die in dieser betreffenden Gemeinde gestorben sind. Steyr, am 21. Juli 1896. Z. 10.080. An alle Gemeinde- Vorstehungen betreffend die Widmung und Eintheilung der Assentierten. Es wird hiemit gemäß § 125 der Wehrvorschriften, I. Theil, kundgemacht, dass auf Grund der Recruten¬ repartition die Widmung und Eintheilung der Assentierten erfolgt ist. Von den mit Vorbehalt der Widmung und Eintheilung der Assentierten wurden gewidmet: Als Recruten für die Landwehr, II. Alters¬ classe: Los=Nr. 215, 218, 227, 228, 245, 253, 292, 294, 304, 305, 314, 323, 325, 328, 343, 353, 362, 380, 381, 388, 389, 452, 461, 466 und 470. Als Ueberzählige für die Ersatzreserve, II. Altersclasse: Los Nr. 471, 474, 484, 498 und 504. III. Altersclasse: Los Nr. 6, 9, 10 20, 25, 35, 36, 39, 46, 48, 49, 65, 77, 78, 84, 85, 87, 89, 91. 95, 116, 124, 125, 149, 153 178, 184, 188, 194, 206, 212, 213, 221, 222, 226, 229, 250, 254, 255, 260, 261, 277, 280, 295, 296, 299, 303, 319, 321, 322, 337, 340, 350, 361, 366, 372, 374, 381, 387, 393 399, ½ 404, 414, 428, 429, 433, 465, 471, 480 und 482. Die Eintheilung dieser Ersatzreservisten in das Heer oder in die Landwehr wird jedoch erst bei der Contingents¬ abrechnung erfolgen und werden hiebei sich etwa ergebende Abgänge im Recrutencontingente durch Uebersetzung der in der Losreihe zunächst reihenden Ueberzähligen gedeckt werden. Steyr, den 22. Juli 1896. Z. 10.100. An sämmtliche hochw. Pfarrämter und an die Gemeinde=Vorstehungen betreffend die Vorarbeiten zur Stellung 1897. Die Gemeinde=Vorstehungen werden erinnert, dass sie gemäß § 21, Punkt 1 der Wehrvorschriften, I. Theil, behufs Verzeichnung der in das stellungspflichtige Alter tretenden Personen, die laut § 15, 1 bis 3, den Gemeinden zuge¬ kommenen Matrikenauszüge der 1876 geborenen, den Ma¬ trikenführern im Monate August zurückzustellen haben. Die hochw. Pfarrämter werden gemäß § 2 der citierten Gesetzesbestimmung ersucht, die wiedererhaltenen Auszüge nach den inzwischen eingetretenen Veränderungen zu ergänzen und bis Ende October den Gemeinden wieder zu übergeben. Steyr, am 22. Juli 1896. Z. 9837. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie= Posten - Commanden Ausforschung des August Johann Balentin Winkler. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat beim hohen k. k Landes=Vertheidigungs=Ministerium um die Veran¬ lassung der Ausforschung des am 19. August 1873 im Gebärhause zu Klagenfurt geborenen, stellungspflichtigen August Johann Valentin Winkler, unehelichen Sohnes der in Unterserlach heimatberechtigt gewesenen Katharina Win kler angesucht. Die Mutter hat sich einige Jahre nach der Geburt des genannten Sohnes mit dem Thierarzte Johann Hlavitzer zu Thotmegger in Ungarn verehelicht, ist
2 jedoch bereits gestorben, und deren noch lebender Ehegatte hatte von der Existenz eines unehelichen Sohnes seiner Frau keine Kenntnis, weshalb derselbe bei seiner Einvernehmung auch keinerlei Auskünfte über den Ersteren ertheilen konnte. Nach den Aussagen der Angehörigen der Kindes¬ mutter soll August Johann Valentin Winkler bald nach der Geburt gestorben sein. Laut Protokolles der Gebäranstalt in Klagenfurt sind jedoch Mutter und Kind gesund entlassen worden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 7. Juli l. J., Z. 15.572/IV mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die diesbezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeich¬ nisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein allfälliges positives Resultat dieser Er¬ hebungen ist bis 1. September l. J. anher zu berichten. Steyr, am 15. Juli 1896. Z. 9838. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Johann Ferber. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat beim hohen k. k. Landesvertheidigungs=Ministerium in Wien um die Veranlassung der Ausforschung des am 9. November 1872 in Leipnik im Bezirke Mährisch=Weißkirchen geborenen und daselbst heimatberechtigen Johann Ferber, Sohnes des verstorbenen Josef Ferber und der Anna Ferber, geborene Siroky angesucht. Die in Leipnik wohnende Mutter des Genannten gibt an, dass ihr derselbe schon einige Jahre nicht geschrieben hat, und sie von seinem Aufenthalte gar nichts weiß. Johann Ferber ist mittelgroß, schwach, hat ovales Gesicht, schwarze Haare, schwarze Augenbrauen und Augen, spitzige Nase, proportionierten Mund, fehlerhafte Zähne, rundes Kinn; derselbe hat keine besonderen Kennzeichen, spricht deutsch und böhmisch und ist städtisch gekleidet. Johann Ferber hat sich im Jahre 1894 in Talten¬ dorf, Bezirk Wiener Neustadt, aufgehalten, ist von dort nach Verübung eines Diebstahles flüchtig geworden und hat sich seit dieser Zeit als Stellungspflichtiger nirgends gemeldet. Im Jahre 1893 hielt sich der Genannte in Neunkirchen auf. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 3. Juli 1896, Z. 11,427/IV, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die diesbezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeich¬ nisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein allfälliges positives Resultat dieser Er¬ hebungen ist bis 1. September l. J. anher zu berichten. Steyr, am 15. Juli 1896. Z. 10.033. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Nachstehend wird den Gemeinde=Vorstehungen eine Concurs=Ausschreibung des k. u. k. XIV. Corps=Commandos in Innsbruck zur Besetzung eines erledigten Theresianischen Militär=Waisen=Stiftungsplatzes für Knaben zur entsprechen¬ den Verlautbarung mitgetheilt. Steyr, am 20. Juli 1896. Zu J. Nr. 3640 von 1896. Concurs=Ausschreibung. Vom k. u. k. 14. Corps=Commando in Innsbruck wird zur Besetzung von einem erledigten Theresianischen Militär=Waisen= Stiftungsplatz für Knaben der Concurs ausgeschrieben. Die Stiftung besteht in jährlichen 34 Gulden, wird in halbjährigen, decursiven Raten vom oberösterreichischen Landes =Ausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Unterstützung hat eine mitte llose Militär=Waise, welche durch eine Urkunde nachzuwe isen vermag, dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehrmacht angehört, in einer Gemeinde des Landes Ober¬ österreich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine des Knaben, dem Armutszeugnisse, Impfungs¬ zeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse zu belegen und anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Außerdem ist in dem Gesuche die Anzahl der unversorgten männlichen und weiblichen Geschwister der Waise anzuführen. Die Gesuche sind bis längstens 15. September 1896 beim k. u. k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck, im Juli 1896. Z. 10.081. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Josef Tobola. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat bei dem hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veran¬ lassung der Ausforschung des am 27. December 1873 in Brünn geborenen, in Palkowitz im Bezirke Mistek heimat¬ berechtigten Josef Tobola, Sohnes des Josef Tobola und der Josefa Kolar, angesucht. Die Personsbeschreibung des genannten Stellungs¬ pflichtigen, der angeblich Zuckerbäckergehilfe ist, kann nicht beigebracht werden, da derselbe in seiner Heimatsgemeinde unbekannt ist. Zufolge des Erlasses des oberwähnten Ministeriums vom 12. Juli l. J., Nr. 17.978/4607 II a, wird der Auf¬ trag ertheilt, die bezüglichen Nachforschungen u. zw. insbe¬ ondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufge¬ führt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein allfällig positives Ergebnis wäre anher anzuzeigen. Steyr, am 21. Juli 1896.
3 Z. 9806. An die Gemeinde- Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen = Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. Juli bis 10. Juli 1896. 1. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestand der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Freistadt, Ort¬ schaft Hafnerzeil Gemeinde Waldburg, Ortschaft Lahrndorf. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ischl, Ortschaft Reiterndorf. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pttenbach, Ort¬ schaft Gundendorf; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Steinersdorf. 4. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ebelsberg, Ort¬ schaft Fischdorf; Gemeinde St. Florian, Ortschaft Nieder¬ fraunleiten. 5. Bezirk Ried: Gemeinde Haag, Ortschaften Haag, Niederhaag; Gemeinde Weibern, Ortschaft Schwarzgrub. 6. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaft Oberburgfried; Gemeinde Ried, Ortschaft Weigersdorf. 7. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Schörfling. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hellmonsödt, Ortschaft Eckhartsbrunn. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Erdmannsdorf, Ort¬ schaft Fürling. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kremsmünster, Ortschaften Heiligenkreuz, Kirchberg; Gemeinde Ried, Ort¬ schaft Pesendorf. 2. Schweinepest. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Bernhardtschlag, Ortschaft Brunnwald: Gemeinde Hirschbach, Ortschaft Thierberg; Gemeinde Kefermarkt, Ortschaft Albingdorf; Gemeinde Königschlag, Ortschaft Vorderkönigschlag; Ge¬ meinde Lasberg, Ortschaften Grensberg, Grub, Kronau, Paben, Pilgersdorf, Siegelsdorf; Gemeinde Leonfelden, Ortschaften Markt Leonfelden, Spielau; Gemeinde St. Leonhardt, Ortschaft Unterarzing; Gemeinde Leopold¬ schlag, Ortschaften Markt und Dorf Leopoldschlag; Gemeinde Neumarkt, Ortschaft Trosselsdorf; Gemeinde Reichenau, Ort¬ schaft Habruck; Gemeinde und Ortschaft Schenkenfelden; Gemeinde Stiftung bei Leonfelden, Ortschaft Weinzierl; Gemeinde und O tschaft Stiftung bei Reichenthal; Gemeinde Schönau, Ortschaft Pehersdorf: Gemeinde Waldburg, Ort¬ schaft St. Peter; Gemeinde Zwettl, Ortschaft Langzwettl. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ischl, Ortschaften Ischl, Jainzen. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ansfelden, Ort¬ schaften Andorf, Ansfelden; Gemeinde und Ortschaft Ebels¬ berg; Gemeinde St. Florian, Ortschaft Tödling; Gemeinde Hellmonsödt, Ortschaften Eckhartsbrunn, Hellmonsödt, Ober¬ sonnberg; Gemeinde Kleinmünchen, Ortschaft Scharlinz. 4. Bezirk Perg: Gemeinde Hinterberg, Ortschaft Schmierraith; Gemeinde Tragwein, Ortschaft Lugendorf. 5. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Kirchbach; Gemeinde Schönegg, Ortschaft Biberschlag; Gemeinde Ulrichsberg, Ortschaften Lichtenberg, Hinterberg, Stollnberg. 6. Bezirk Steyr (Land): Kematen, Ortschaft Schachen; Gemeinde und Ortschaft Losenstein: Gemeinde Pucking, Ortschaft Hasenufer: Gemeinde St. Marien, Ort¬ schaften Oberndorf, Oberschöfering. 7. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Oberachmann, Ortschaft Lenzing, Dörfl, Schöndorf; Gemeinde und Ortschaft Schörfling; Gemeinde und Ortschaft Ungenach; Gemeinde und Ortschaft Vöcklabruck. 8. Bezirk Wels: Gemeinde Puchberg, Ortschaft Thann; Gemeinde Scharten, Ortschaft Löppersdorf; Gemeinde Stroheim, Ortschaften Kolbing, Stroheim, Wöging. Erlöschen der Seuchen. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Grünbach, Ort¬ chaft Mitterbach; Gemeinde Hirschberg, Ortschaft Unter¬ hirschgraben. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Dimbach, Ortschaft Gassen. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Ansfelden. 4. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Schlägl, Ort¬ chaften Kerschbaum, Geislreith, Weichsberg, Wurmbrand. 5. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Eberstallzell, Ortschaft Spieldorf; Gemeinde Garsten, Ortschaft Lahrn¬ dorf; Gemeinde St. Ulrich, Ortschaft Unterwald. 6. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Schörfling, Ort¬ schaft Kammerl. 7. Bezirk Wels: Gemeinde und Stadt Wels. 8. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Bei der Steyr. Steyr, am 20. Juli 1896. Z. 10.016. An sämmtliche Gemeindevorstehungen zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 12.365/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des deutschen Reiches. Das hohe k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 14. Juli d. J., Z. 23.762, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlussprotokolles, R.=G.=B. Nr. 16 ex 1892, die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus den von der Lungen¬ euche betroffenen, nachstehenden Sperrgebieten des deutschen Reiches bis auf weiteres zu verbieten, u. zw.: 1. Aus den Regierungsbezirken Potsdam, Stettin, Magdeburg, Düsseldorf und Köln im Königreiche Preußen. 2. Aus dem Regierungsbezirke Niederbayern im Königreiche Bayern. 3. Aus den Kreishauptmannschaften Dresden und Leipzig im Königreiche Sachsen. 4. Aus dem Herzogthume Anhalt. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit dem h. ä. Erlasse vom 17. Juni d. J., Z. 10.322, verfügten Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit. Uebertretungen desselben werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882,
4 R.=G.=Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Thierseuchen¬ Gesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, am 16. Juli 1896. Für den k. k. Statthalter: Heiß, m. p. Steyr, am 20. Juli 1896. Z. 10.015. An alle Gemeinde- Vorstehungen zufolge Statthalterei=Erlasses vom 17. Juli 1896, Nr. 1891/Präs., zur Kenntnisnahme und eventuellen Ver¬ ständigung eines in der Gemeinde domicilierenden Thierarztes. Nr. 2395/Präs. Concursausschreibung. Zur Besetzung der erledigten Stelle des l. f. Bezirks¬ Thierarztes in Zara, eventuell einer anderen im Ueber¬ setzungswege frei werdenden k. k. Bezirksthierarztensstelle in Dalmatien mit den Bezügen der XI. Rangsclasse, d. h. 600 fl. Gehalt, 120 fl. Activitätszulage und zwei Quinquennal¬ Zulagen à 100 fl., wird der Concurs ausgeschrieben. Bewerber um diese Stellen haben ihre Gesuche im Wege ihrer vorgesetzten Behörde bis 1. August 1896 beim k. k. dalmatinischen Statthalterei=Präsidium mit folgenden Documenten belegt, einzubringen: a) Geburtsschein. b) Thierärztliches Diplom. c) Zeugnis über die im Sinne der Ministerial=Ver¬ ordnung vom 21. März 1873, R. G.=Bl. Nr. 37, mit günstigem Erfolge abgelegte Prüfung. d) Nachweis über die absolvierten Vorstudien und über die bisherige Verwendung, sowie über die Kenntnis der serbocroatischen und italienischen Sprache. In Ermanglung vollkommen qualificierter Bewerber werden eventuelle Gesuche jener diplomierten Thierärzte die einer slavischen Sprache mächtig sind, auch wenn sie die Physicatsprüfung noch nicht abgelegt haben, in Berück¬ sichtigung gezogen. Zara, am 6. Juli 1896. Vom Präsidium der k. k. dalmatinischen Statthalterei. Steyr, am 20. Juli 1896. Nr. 2093/Präs. Concursausschreibung. Bei den politischen Behörden in Schlesien gelangt die Stelle eines Sanitätsconcipisten mit den Bezügen der X. Rangs¬ classe zur Besetzung. Die B werber um diese Stelle haben das an einer inländischen Universität erlangte Diplom eines Doctors der gesammten Heilkunde oder eines Doctors der Medicin und Chirurgie sowie eines Magisters der Geburtshilfe, weiters das Zeugnis über die mit günstigem Erfolge abgelegte Physicatsprüfung sowie ihre bisherige Vermendung im Sanitätsdienste nachzuweisen. Die diesfälligen Gesuche, welchen auch der Tauf= oder Geburtsschein und der Heimatschein sowie der Nachweis der Sprachkenntnisse beizuschließen ist, sind von Bewerbern, welche bereits im öffentlichen Sanitätsdienste stehen, im vorge¬ schriebenen Dienstwege, sonst direct bis 8. August 1896 bei dem gefertigten Landespräsidium einzubringen. Vom k. k. schlesischen Landespräsidium. Troppau, am 14. Juli 1896. Nr. 2093/Präs. Concursausschreibung. Bei den politischen Behörden in Schlesien kommt die Stelle eines Bezirksthierarztes mit den systemmäßigen Bezügen der XI. Rangsclasse zur Besetzung. Bewerber um diese Stelle haben ihre Gesuche, welche mit dem Tauf= oder Geburtsschein, mit dem Nachweis der Vorstudien, ferner mit dem thierärztlichen Diplome und dem Zeugnis über die im Gemäßheit der Ministerial=Verordnung vom 21. März 1873, R.=G.=Bl. Nr.37, abgelegte Prüsung, ferner mit den Documenten über ihre bisherige Verwendung und mit dem Nachweise ihrer Sprachkenntnisse sowie mit einem von einem l. f. Bezirksarzte ausgestellten Gesundheitszeugnis zu instruieren sind, bis 8. August 1896 im vorgeschriebenen Dienstwege bei dem gesertigten Landespräsidium einzubringen. Vom k. k. schlesischen Landespräsidium. Troppau, am 14. Juli 1896. Ehrenbürger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben 2c. in schönster kalligraphischer Ausführung zu jedem Preis liefert die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Lager aller vorgeschriebenen Schul=Drucksorten. In den Verlag neu aufgenommene Drucksorte: über den Erhalt der seitens der Heimatsgemeinde bewilligten littungen Unterstützung. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr
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