Amtsblatt 1896/29 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 16. Juli 1896

Nr. 29. 1896 der ä. 6. Bezirkshauptmannschaft Skeyr. Steyr, am 16. Juli. Z. 9855. An alle Gemeinde- Vorstehungen Ueber Anfrage mehrerer Gemeinden wird hiemit, obwohl der h. ä. Erlass vom 30. Juni 1896, Z. 9100, (Amts¬ blatt Nr. 27) diebezüglich vollkommen klare Angaben ent¬ hält, zur Darnachachtung bekanntgegeben, dass in das mit diesem Erlasse verlangte Wählerverzeichnis über die allge¬ meine Wählerclasse e alleeigenberechtigten Staats¬ bürger männlichen Geschlechtes, welche das 94. Lebensjahr vollstreckt haben, aufzunehmen sind, Wsoferne bieselben seit wenigstens 6 Monaten in der Gemeinde sesshaft sind und insoferne gegen dieselben keiner der in obigem Erlasse aufgezählten Ausschließungsgründe besteht. Selbstverständlich sind daher auch die in der Wähler¬ classe der Städte und Landgemeinden und des Großgrund¬ besitzes oder in den Gemeindewählerlisten aufscheinenden Steuerträger, insoferne obige Voraussetzungen auf sie zutreffen, in der neuen Wählercasse e wahlberechtigt und sind daher in die verlangte Wählerliste ohne Rücksicht auf ihre Steuer¬ leistung in alphabetischer Ordnung mit den neu hinzu¬ kommenden Wählern einzutragen. Bei diesem Anlasse wird den Herren Gemeindevorstehern die genaue Einhaltung des in dem citierten Erlasse gesetzten Termines zur Vorlage des Wählerverzeichnisses, nämlich bis 1. August l. J., nochmals zur besonderen Pflicht gemacht. Steyr, am 15. Juli 1896. Z. 1103/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Das h. k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht fand zufolge Erlasses vom 11. Juni l. J., Z. 13.582, mit Rücksicht darauf, dass in den beim Gesangsunterrichte ein¬ geführten Gesangsbüchern in Bezug auf die Volkshymne weder in melodischer noch in rythmischer Beziehung eine Gleichförmigkeit besteht, anzuordnen, dass die auf Grund Allerhöchster Genehmigung vom 6. April 1890 für Militär¬ kapellen vorgeschriebene Melodie künftighin an allen dem Ministerium für Cultus und Unterricht unterstehenden Schulen und Lehranstalten zu gebrauchen ist und dass in den für den Schulgebrauch bestimmten Gesangsbüchern nur diese Melodie Aufnahme finden darf. Diese Anordnung hat auch auf alle neuen Auflagen solcher bereits als zulässig erklärten, beziehungsweise im Gebrauche stehenden Gesangsbücher Anwendung zu finden, wenn auch der Inhalt derselben sonst ungeändert bleibt. Zugleich wird bemerkt, dass im Wiener k. k. Schul¬ bücher=Verlage eine Bearbeitung der Volkshymne für den Schulgebrauch unter dem Titel „Melodie und Text der Volkshymne“ (Preis broschiert 30 h) erschienen ist, welche Schrift nebst einer kurzen geschichtlichen Skizze die Bearbeitung der Volkshymne für einstimmigen Gesang mit Orgel= oder Clavierbegleitung, zweistimmigen Gesang ohne Begleitung, dreistimmigen Gesang ohne Begleitung, gemischten Chor (vierstimmig) mit oder ohne Begleitung, Männerchor (vierstimmig) mit oder ohne Begleitung enthält. Die einzelnen Blätter des Notensatzes sind zum Preise von 2 h erhältlich. Die Lehrerschaft des Bezirkes Steyr wird zufolge h. Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 27. Juni l. J., Z. 1658, auf diese Broschüre aufmerksam gemacht, und werden die Schulleitungen angewiesen, dafür zu sorgen, dass beim Schulunterrichte ausschließlich die angegebene Melodie der Volkshymne gebraucht werde. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 12. Juli 1896. Z. 9674. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden. Ausforschung des Militärtax -Restanten Franz Mischkot. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat beim h. k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veran¬ lassung der Ausforschung des im Jahre 1859 geborenen, zu Arnoldstein im Bezirke Villach heimatberechtigten Mili¬ tärtax=Restanten Franz Mischkot angesucht, da die nach demselben in Kärnten und im Bezirke Judenburg in Ober¬ steiermark, wo derselbe vor mehreren Jahren in Fohnsdorf als Bergarbeiter bedienstet gewesen sein soll, gepflogenen Nachforschungen erfolglos geblieben sind. Franz Mischkot ist von Beschäftigung Bergarbeiter, hat mittlere Statur, rundes Gesicht, blonde Haare, graue Augen, proportionierte Nase, kleinen Mund, und ist ohne besondere Kennzeichen. Der Genannte ist mit einem Dienst¬ botenbuche der Gemeinde Arnoldstein ddto. 13. März 1875, Nr. 23, versehen. Zufolge des mit dem Erlasse der hohen k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 7. Juli 1896, Z. 11.685 IV, inti¬ mierten Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landes¬ vertheidigung vom 2. Juli 1896, Z. 16.674/4298/IIb ex 96, wird der Auftrag ertheilt, die geeigneten Nachsor¬ schungen nach dem Genannten zu veranlassen, und ein all¬ älliges, positives Resultat anher zu berichten. Steyr, am 14. Juli 1896.

2 Z. 9092. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden Widerruf. Laut des Erlasses der hoben k. k. Statthalterei in Linz vom 17. Juni 1896, Z. 10.261/IV, ist der Stellungs¬ lüchtling Johann, richtig Jakob Curet gestorben. Es sind demnach die nach dem Genannten mit dem hierämtlichen Erlasse vom 20. December 1895, Z. 15.938, Amtsblatt Nr. 52, angeordneten Nachforschungen einzustellen. Steyr, am 9. Juli 1896. Z. 9686. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Einstellung der Ausforschung nach dem Stadtgemeinde=Concipisten Franz Pascher. Die mit Erlass vom 30. Juni 1896, Z. 9051, Amts¬ blatt Nr. 27, angeordnete Ausforschung des Stadtgemeinde¬ Concipisten Franz Pascher wird eingestellt, nachdem derselbe am 7. Juli d. J. nach Linz zurückgekehrt ist. Steyr, am 11. Juli 1896. Z. 9551. An die Gemeinde- Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen= Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. Juni bis 2. Juli 1896. 1. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Waldburg, Ort¬ schaft Lahend. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ischl, Ortschaft Reiterndorf. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ort¬ schaft Gundendorf; Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 4. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ebelsberg, Ort¬ schaft Fischdorf; Gemeinde Hellmonsödt, Ortschaft Eck¬ hartsbrunn. 5. Bezirk Ried: Gemeinde Haag, Ortschaft Niederhaag. 6. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaft Heiligenkreuz; Gemeinde Ried, Ortschaften Pesendorf, Weigersdorf. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Stadt Frei¬ stadt; Gemeinde Grünbach, Ortschaft Heinrichsschlag. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Steinersdorf. 3. Bezirk Ried: Gemeinde Aisterheim, Ortschaft Thalheim. 4. Bezirk Wels: Gemeinde Gunskirchen, Ortschaften Baumgarting, Irnharting. 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 2. Schweinepest. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Bernhardtschlag, Ortschaft Brunnwald; Gemeinde Grünbach, Ortschaft Mitterbach; Gemeinde Hirschbach, Ortschaften Thierberg, Unterhirschgraben; Gemeinde Kefermarkt, Ortschaft Albing¬ dorf; Gemeinde Königschlag, Ortschaft Vorderkönigschlag; Gemeinde Lasberg, Ortschaften Grensberg, Grub, Kronau, Paben, Pilgersdorf, Siegelsdorf; Gemeinde Leonfelden, Ortschaften Markt Leonfelden, Spielau; Gemeinde St. Leonhardt, Ortschaft Unterarzing; Gemeinde Leopold¬ schlag, Ortschaft Markt Leopoldschlag; Gemeinde Neumarkt, Ortschaft Trosselsdorf; Gemeinde Reichenau, Ortschaft Habruck; Gemeinde und Ortschaft Schenkenfelden; Ge¬ meinde Schönau, Ortschaft Pehersdorf; Gemeinde Stiftung bei Leonfelden, Ortschaft Weinzierl; Gemeinde und Ort¬ schaft Stiftung bei Reichenthal; Gemeinde Waldburg, Ort¬ schaft St. Peter: Gemeinde Zwettl, Ortschaft Langzwettl. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Ischl. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ansfelden. Ort¬ schaften Andorf, Ansfelden; Gemeinde und Ortschaft Ebels¬ berg; Gemeinde St. Florian, Ortschaft Tödling; Gemeinde Hellmonsödt, Ortschafen Eckhartsbrunn, Hellmonsödt, Ober¬ sonnberg; Gemeinde Kleinmünchen, Ortschaft Scharlinz. 4. Bezirk Perg: Gemeinde Dimbach, Ortschaft Gassen; Gemeinde Hinterberg, Ortschaft Schmierraith; Gemeinde Tragwein, Ortschaft Lugendorf. 5. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Kirchbach; Gemeinde Klaffer, Ortschaft Panidorf; Gemeinde Schlägl. Ortschaften Kerschbaum, Geisreith, Weichsberg, Wurmbrandt; Gemeinde Schönegg, Ortschaft Biberschlag; Gemeinde Ulrichsberg, Ortschaften Lichtenberg, Hinterberg, Stollnberg. 6. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Eberstallzell, Ortschaft Spieldorf; Gemeinde Garsten, Ortschaft Lahrn¬ dorf; Gemeinde Kematen, Ortschaft Schachen; Gemeinde und Ortschaft Losenstein: Gemeinde Pucking, Ortschaft Hasenufer; Gemeinde St. Marien, Ortschaften Oberndorf, Ober¬ schöfering; Gemeinde St. Ulrich, Ortschaft Unterwald. 7. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Ungenach; Gemeinde und Ortschaft Vöcklabruck. 8. Bezirk Wels: Gemeinde Puchberg, Ortschaft Thann; Gemeinde Scharten, Ortschaft Löppersdorf; Gemeinde Stroheim, Ortschaften Kolbing, Wöging; Gemeinde und Stadt Wels. 9. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Bei der Steyr. Erlöschen der Seuchen. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Freistadt, Ort¬ schaften Böhmervorstadt Hafner#eil, Linzervorstadt; Gemeinde Grünbach, Ortschaft Heinrichschlag, Lichtenau, Oberpassberg, Oberrauchenödt; Gemeinde Kefermarkt, Ortschaften Pernau, Wagrein; Gemeinde Königschlag, Ortschaft Hinterkönigschlag; Gemeinde St. Leonhardt, Ortschaften Haslach, St Leonhardt, Stiftung; Gemeinde Leopoldschlag, Orschaften Eisenhut, Hiltschen, Mardetschlag; Gemeinde Rainbach, Ortschaften Eibenstein, Sonnberg. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ort¬ schaft Pernzell. 3. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Kollerschlag. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Allhaming, Ortschaft Laimgräben. 5. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Tauf¬ kirchen. Steyr, am 16. Juli 1896. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Stepr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr

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