3 Schweinepest die Ausfuhr von Schweinen aus den Städten etrinja, Sisek und Kostajnica (Agramer Comitat), Joanice (Velovar=Kreutz=Comitat) und Brod (Pozegaer Comitat) ver¬ boten wurde. Die k. k. Statthalterei findet demnach unter Aufrecht¬ erhaltung der mit der hierämtlichen Kundmachung vom 14 Juli 1895, Z. 11.508/II, hinsichtlich des Verkehrs mit ebenden Schweinen aus Croatien und Slavonien nach Ober¬ österreich festgesetzten allgemeinen Bestimmungen das derzeit ür die croatischen Comitate Agram, Belovar=Kreutz, Pozega, Syrmien und Virovitica bestehende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus Croatien=Slavonien nach Oberösterreich auch auf die Gebiete der obgenannten Städte auszudehnen, den Termin für das Inkrafttreten dieses Verbotes auf den 95. Juni 1896 festzusetzen. Schweinetransporte aus Croatien und Slavonien, unter welchen bei der thierärztlichen Untersuchung in der Auslade¬ station auch nur ein Fall von Schweinepest constatiert werden sollte, werden ohne Ausnahme in die Verladestation ürückgewiesen. Diese Verfügungen treten an Stelle der mit der hier¬ ämtlichen Kundmachung vom 5. Juni 1896, Z. 9513/II, setroffenen Anordnungen, und werden Uebertretungen der¬ elben nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R. G. Bl. Nr. 51) geahndet, wobei auch die Vorschriften des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (M. G. Bl. Nr. 35) Anwendung finden. LInZ, am 22. Juni 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, den 2. Juli 1896. Z. 9144. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden ur Kenntnisnahme und Verlautbarung. N 11.009/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Handels= (Futter=) Schweinen aus Steiermark nach Oberösterreich. Im Hinblicke auf die Verbreitung der Schweinepest in Steiermark findet die k. k. Statthalterei die Einfuhr von Handels= (Futter=) Schweinen aus diesem Land nach Ober¬ österreich bis auf weiteres zu verbieten. Uebertretungen dieser mit dem 29. Juni l. J. in Wirk¬ amkeit tretenden Verfügung werden nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) bestraft. Linz, am 25. Juni 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 2. Juli 1896. Z. 9999. An alle Gemeinde- Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Nr. 11.019/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Klauenthieren aus Preußen nach Oberösterreich. Nachdem durch einen Schweinetransport aus Rumels¬ burg bei Berlin die Maul= und Klauenseuche am 6. Juni l. J. nach dem städtischen Prag=Holleschowitzer Schlachthofe eingeschleppt worden ist, findet die k. k. Statthalterei zum Zwecke der Hintanhaltung weiterer Seucheneinschleppungen die Einfuhr von Klauenthieren jeder Gattung aus Preußen nach Oberösterreich zu verbieten. Diese Verfügung tritt mit dem 1. Juli l. J. in Wirksamkeit. Uebertretungen derselben werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R. G. Bl. Nr. 51, bestraft werden, wobei auch die Bestimmungen des § 46 des allgemeinen Thier¬ seuchengesetzes, sowie der dazu erlassenen Durchführungs¬ Verordnung, R. G. Bl. Nr. 35 und 36 ex 1880, in An¬ wendung kommen. Linz, den 27. Juni 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, den 2. Juli 1896. Z. 9332. An die Gemeinde- Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen= Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Juni bis 26. Juni 1896. 1. Bläschenausschlag. Erlöschen der Seuche. Bezirk Schärding: Gemeinde und Ortschaft Andorf. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Stadt Frei¬ stadt; Gemeinde Grünbach, Ortschaft Heinrichsschlag. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ebelsberg, Ort¬ schaft Fischdorf. 4 Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaft Heiligenkreuz; Gemeinde Ried, Ortschaften Pesendorf, Weigersdorf. 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Ischl. 2. Bezirk Freistadt: Gemeinde Waldburg, Ort¬ schaft Lahrndorf. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Ebelsberg. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Ried, Ort¬ schaft Großendorf. 3. Schweinepest. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Bernhardtschlag, Ortschaft Brunnwald; Gemeinde Freistadt, Ortschaften Böhmervorstadt, Hafnerzeil, Linzervorstadt; Gemeinde Grün¬ bach, Ortschaften Heinrichschlag, Lichtenau, Mitterbach, Oberpassberg. Oberrauchenödt: Gemeinde Hirschbach, Ort¬ chaften Thierberg, Unterhirschgraben; Gemeinde Kefer¬ markt, Ortschaften Aldingdorf, Pernau, Wagrein: Ge¬ meinde Königschlag, Ortschaften Hinterkönigschlag, Vorder¬ königschlag; Gemeinde Lasberg, Ortschaften Grensberg, Grub, Kronau, Paben, Pilgersdorf, Siegelsdorf; Gemeinde Leon¬ felden, Ortschaften Markt Leonfelden, Spielau; Gemeinde St. Leonhardt, Ortschaften Haslach, St. Leonhardt, Stiftung, Unterarzing; Gemeinde Leopoldschlag, Ortschaften Eisenhut,
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