Amtsblatt 1896/28 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 9. Juli 1896

2 unter bekannten Anhängern des betreffenden Unternehmens vorzunehmen. Infolge Erlasses des h. k. k. Statthalterei=Präsidiums Linz vom 1. Juli l. J., Z. 1732, setze ich hievon die Ge¬ meindevorstehungen zur Darnachachtung in die Kenntnis. Steyr, am 2. Juli 1896. Z. 8697. An sämmtliche Banitäts=Gemeinde=Vor¬ stehungen. Diplomentziehung der Hebamme Smreek. Laut Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 7. v. M., Z. 9559/V, wurde der Hebamme Francisca Smrcek in Prödlitz, welche mit dem rechtskräftigen Er¬ kenntnisse des k. k. Kreisgerichtes in Olmütz ddo. 29. No¬ vember 1895, Z. 10.615, im Sinne der §§ 5 und 144 /St.=G., wegen Mitschuld am vollbrachten Verbrechen der Abtreibung der Leibesfrucht unter Anwendung des § 145/St. G. zu einer Kerkerstrafe von 13 Monaten verurtheilt wurde, das Diplom abgenommen und die Ausübung der Hebammen¬ praxis im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes vom 15. November 1867, R.=G.=Bl. Nr. 131, untersagt. Hievon werden die Sanitäts=Gemeinde=Vorstehungen zur Verhütung eines etwaigen Missbrauches in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 6. Juli 1896. Z. 9221. An sämmtliche Sanitäts-Gemeinde-Vor¬ stehungen. Diplomentziehung der Hebamme Theresia Ettll. Laut Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 22. v. M., Z 10.742/V, wurde die Hebamme Theresia Ettll in Bärn, Bezirk Sternberg, mit Urtheil des k. k. Kreis¬ gerichtes in Olmütz vom 13. März 1896, Z. 3396, wegen Verbrechen des Betruges zum Kerker in der Dauer von drei Wochen, verschärft mit einer Fast wöchentlich, verurtheilt und derselben die Ausübung der Hebammenpraxis nach § 26, lit. d. des St.=G., für immer untersagt. Hievon werden die Sanitäts=Gemeindevorstehungen zur Verhütung eines etwaigen Missbrauches mit dem Diplome der Genannten in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 6. Juli 1896. Z 9279. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden. Ausforschung des Georg Wick. Laut der erstatteten Anzeige der Direction der Landes¬ zwangsarbeitsanstalt in Laibach vom 25. Juni l. J., Z. 1217, ist am 24. Juni früh 7 Uhr von der in Puter¬ hof bei Neumarkl befindlichen Arbeitsabtheilung entwichen: Der mit Erlass der k. k. Landesregierung Salzburg ddto. 14. Juli 1893, Z. 6316, notionierte, seit 2. Juni 1895 detenierte, 24 Johre alte, nach Micheldorf im politischen Bezirke Kirchdorf zuständige Oberösterreicher=Zwängling Wick Georg. Dieser Zwängling ist mittlerer Statur, schwächlichen Körperbaues, hat ein ovales Gesicht, braune Haare, eine hohe Stirne, braune Augenbrauen und graue Augen, eine reguläre Nase und Mund, schadhafte Zähne, rundes Kinn, einen Anflug von Schnurrbart, hat die oberen Zähne theilweise ausgebrochen und spricht deutsch. Derselbe war bekleidete mit der durchwegs mit Marke „Landeszwangs¬ arbeits=Anstalt Laibach“ als: Zwilchhose, Zwilchrock, grauen Lodenrock, halbleinen Wäsche, Tuchkappe und Strohhut und beschlagenen Bundschuhen. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 28. Juni 1896, Z. 11.105/II, werden die Gemeindevor¬ stehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden beauf¬ tragt, den genannten Zwängling auszuforschen und im Betretungsfalle umgehend anher zu berichten. Steyr, am 2. Juli 1896. Z. 9406. An die Gemeinde=Vorstehungen und die hochw. Pfarrämter. Ermittlung der Geburtsdaten des Franz Ketzer. Der nach Albrechtsried zuständige Franz Ketzer, un¬ ehelicher Sohn der Francisca Ketzer, hat sich zur Militär¬ stellung gemeldet, kann aber über den Geburtsort und das Geburtsjahr keine Auskunft geben. Derselbe wurde im Jahre 1877 von seiner Mutter in St. Valentin im Alter von 5 Jahren zurückgelassen und der Heimatsgemeinde überstellt, dürfte daher in den Jahren 1870 bis 1873 geboren worden sein. Zufolge des Ersuchens der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft Schüttenhofen vom 2. Juli 1896, Z. 13.947, wird der Auftrag ertheilt, beziehungsweise das Ersuchen gestellt, zu erheben, wo und wann der Genannte geboren worden ist. Ueber ein positives Resultat wolle bis 1. September l. J. eventuell unter Anschluss eines ex-offo-Taufscheines für den Genannten anher die Mittheilung gemacht werden. Steyr, am 6. Juli 1896. Z. 8798. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Widerruf. Die nach Berg, Bezirk Rohrbach, zuständige Anna Bayr befindet sich in der Landesirrenanstalt Niedernhart. Die zufolge des hierämtlichen Erlasses vom 15. Juni 1896, Z. 7928, Amtsblatt Nr. 25, angeordneten Erhebungen sind einzustellen. Steyr, am 7. Juli 1896. Z. 8914. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Nr. 10.734|II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von lebenden Schweinen aus einzelnen Bezirken und Comitaten Croatiens und Slavoniens nach Oberösterreich. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 18. Juni l. J., Z. 20.345, hat die kön. Landes¬ regierung in Agram mit Schreiben vom 12. Juni l. J., Z. 32.682, mitgetheilt, dass wegen des Ausbruches der

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