Amtsblatt 1896/28 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 9. Juli 1896

Nr. 28. 1896. der K. 6. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 9. Juli. Z. 8802. An sämmtliche Gemeindevorstehungen. Aus Anlass der mit Erlass der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 20. Juni 1896, Z. 9868/I, angeordneten Erhebungen über den Stand der Arbeitsvermittlung im hiesigen Bezirke wird sich ein Beamter der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft Steyr am Dienstag den 21. d. M. in der Gemeindekanzlei in Kremsmünster, am Mittwoch den 22. d. M. in der Gemeindekanzlei in Neuhofen und am Samstag den 25. d. M. in der Gemeindekanzlei in Weyer, an jedem Tage um 10 Uhr vormittags, einfinden, um die erforderlichen Daten aufzunehmen. Die Gemeinde=Vorstehungen der Gerichtsbezirke Krems¬ münster, Neuhofen und Weyer werden beauftragt, die im Gemeindegebiete wohnenden Genossenschafts=Vorsteher und Gehilsen=Obmänner aufzufordern, hiezu zu erscheinen, um die Fragebögen, welche zur Aufnahme der durch die gewerb¬ lichen Genossenschaften im Sinne der §§ 114 und 116 der Gewerbe=Ordnung ausgeübten Arbeitsvermittlung dienen, auszufüllen. Die im Gerichtsbezirke Steyr liegenden Gemeinden werden beauftragt, die im Gemeindegebiete wohnenden Genossenschafts=Vorsteher und Gehilfen=Obmänner zu dem gleichen Behufe hierher, und zwar in der Zeit vom 27. bis 30. Juli, vorzuladen. An den gleichen Tagen wird die Beeidigung der Obmänner und Stellvertreter der Obmänner des Schieds¬ gerichtes für Jagd= und Wildschäden aus den Gemeinden der Gerichtsbezirke Kremsmünster, Neuhofen und Weyer vorgenommen werden, zu welchem Behufe die genannten Functionäre vorzuladen sind. Endlich wird bemerkt, dass im Falle des Nicht¬ erscheinens eines Genossenschafts=Vorstehers oder Gehilfen¬ Obmannes, beziehungsweise eines Obmannes oder Stell¬ vertreters des Obmannes des Schiedsgerichtes für Jagd¬ und Wildschäden derselbe eine Vorladung hierher zu ge¬ wärtigen hätte. Steyr, am 8. Juli 1896. Z. 9475. An sämmtliche hochw. Pfarrämter und die Sanitäts=Gemeinde=Vorstehungen. Neue Friedhof=Ordnung. In Entsprechung des hierämtlichen Erlasses vom 30. März 1896, Z. 4769, A.=Bl. Nr. 14, haben die hochw. Pfarrämter eine in Gemäßheit des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 26. März 1896, Z. 5373/IV, entsprechend abgeänderte Friedhos=Ordnung vorgelegt. Dieser, von allen hw. Pfarrämtern völlig gleichlautenden und im Einvernehmen mit dem hochwürdigsten bischöflichen Ordinariate in Linz abgefassten, neuen Friedhof=Ordnung für die sämmtlichen katholisch=confessionellen Friedhöfe wird hiemit die Genehmigung ertheilt, und werden die hochw. Pfarr¬ ämter ersucht, die Eintheilung der Friedhofarea nach den rückfolgenden Plänen ehestens durchführen und die ein¬ zelnen Abtheilungen, Gräberreihen und Wege durch Pflöcke auszeigen zu lassen. Zugleich ist das Gräberbuch vom 1. Juli 1896 an zu führen. Den Sanitäts=Gemeinde=Vorstehungen werden die ihnen laut h. ä. Erlasses vom 5. März 1895, Z. 3285, A.=Bl. Nr. 11 ex 1895, Absatz C., bekanntgegebenen Obliegenheiten zur genauen Darnachachtung in Erinnerung gebracht. Hiebei wird bemerkt, dass die Gebüren des Todten¬ gräbers für die Hilfeleistung bei sanitätspolizeilichen oder gerichtlichen Obductionen (als locale Sanitäts=Auslage) durch die Gemeinde=Vorstehung gegen Regress an die zahlungs¬ pflichtigen Parteien zu leisten sind. Das zweite Pare der Friedhof=Ordnung sammt den Plänen wird den hochw. Pfarrämtern unter einem rückge¬ mittelt und ist die Empfangsbestätigung ehethunlichst anher vorzulegen. Steyr, am 6. Juli 1896. Z. 9276. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Sammlung. Der Bürgermeister von Graz Dr. Ferdinand Portugall at namens des Ausschusses zur Förderung des deutschen Studentenheims und Vereinshauses in Cilli beim hohen Ministerium des Innern um die Bewilligung zur Einleitung einer Sammlung für den bezeichneten Zweck unter den deutschen Stam¬ mesgenossen in Oesterreich angesucht. Nach dem Ansuchen soll diese Sammlung nicht einen öffentlichen, sondern privaten Charakter haben und nur ein einziges Mal, nicht fortge¬ setzt, vorgenommen werden. Das h. Ministerium des Innern hat hierüber laut des Erlasses vom 25. Juni d. J., Z. 3965 M. J., dem genannten Ausschusse die Bewilligung ertheilt, zu Gunsten des gedachten Zweckes im Jahre 1896 in der Dauer von drei Monaten eine Sammlung in Oberösterreich, jedoch nur

2 unter bekannten Anhängern des betreffenden Unternehmens vorzunehmen. Infolge Erlasses des h. k. k. Statthalterei=Präsidiums Linz vom 1. Juli l. J., Z. 1732, setze ich hievon die Ge¬ meindevorstehungen zur Darnachachtung in die Kenntnis. Steyr, am 2. Juli 1896. Z. 8697. An sämmtliche Banitäts=Gemeinde=Vor¬ stehungen. Diplomentziehung der Hebamme Smreek. Laut Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 7. v. M., Z. 9559/V, wurde der Hebamme Francisca Smrcek in Prödlitz, welche mit dem rechtskräftigen Er¬ kenntnisse des k. k. Kreisgerichtes in Olmütz ddo. 29. No¬ vember 1895, Z. 10.615, im Sinne der §§ 5 und 144 /St.=G., wegen Mitschuld am vollbrachten Verbrechen der Abtreibung der Leibesfrucht unter Anwendung des § 145/St. G. zu einer Kerkerstrafe von 13 Monaten verurtheilt wurde, das Diplom abgenommen und die Ausübung der Hebammen¬ praxis im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes vom 15. November 1867, R.=G.=Bl. Nr. 131, untersagt. Hievon werden die Sanitäts=Gemeinde=Vorstehungen zur Verhütung eines etwaigen Missbrauches in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 6. Juli 1896. Z. 9221. An sämmtliche Sanitäts-Gemeinde-Vor¬ stehungen. Diplomentziehung der Hebamme Theresia Ettll. Laut Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 22. v. M., Z 10.742/V, wurde die Hebamme Theresia Ettll in Bärn, Bezirk Sternberg, mit Urtheil des k. k. Kreis¬ gerichtes in Olmütz vom 13. März 1896, Z. 3396, wegen Verbrechen des Betruges zum Kerker in der Dauer von drei Wochen, verschärft mit einer Fast wöchentlich, verurtheilt und derselben die Ausübung der Hebammenpraxis nach § 26, lit. d. des St.=G., für immer untersagt. Hievon werden die Sanitäts=Gemeindevorstehungen zur Verhütung eines etwaigen Missbrauches mit dem Diplome der Genannten in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 6. Juli 1896. Z 9279. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden. Ausforschung des Georg Wick. Laut der erstatteten Anzeige der Direction der Landes¬ zwangsarbeitsanstalt in Laibach vom 25. Juni l. J., Z. 1217, ist am 24. Juni früh 7 Uhr von der in Puter¬ hof bei Neumarkl befindlichen Arbeitsabtheilung entwichen: Der mit Erlass der k. k. Landesregierung Salzburg ddto. 14. Juli 1893, Z. 6316, notionierte, seit 2. Juni 1895 detenierte, 24 Johre alte, nach Micheldorf im politischen Bezirke Kirchdorf zuständige Oberösterreicher=Zwängling Wick Georg. Dieser Zwängling ist mittlerer Statur, schwächlichen Körperbaues, hat ein ovales Gesicht, braune Haare, eine hohe Stirne, braune Augenbrauen und graue Augen, eine reguläre Nase und Mund, schadhafte Zähne, rundes Kinn, einen Anflug von Schnurrbart, hat die oberen Zähne theilweise ausgebrochen und spricht deutsch. Derselbe war bekleidete mit der durchwegs mit Marke „Landeszwangs¬ arbeits=Anstalt Laibach“ als: Zwilchhose, Zwilchrock, grauen Lodenrock, halbleinen Wäsche, Tuchkappe und Strohhut und beschlagenen Bundschuhen. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 28. Juni 1896, Z. 11.105/II, werden die Gemeindevor¬ stehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden beauf¬ tragt, den genannten Zwängling auszuforschen und im Betretungsfalle umgehend anher zu berichten. Steyr, am 2. Juli 1896. Z. 9406. An die Gemeinde=Vorstehungen und die hochw. Pfarrämter. Ermittlung der Geburtsdaten des Franz Ketzer. Der nach Albrechtsried zuständige Franz Ketzer, un¬ ehelicher Sohn der Francisca Ketzer, hat sich zur Militär¬ stellung gemeldet, kann aber über den Geburtsort und das Geburtsjahr keine Auskunft geben. Derselbe wurde im Jahre 1877 von seiner Mutter in St. Valentin im Alter von 5 Jahren zurückgelassen und der Heimatsgemeinde überstellt, dürfte daher in den Jahren 1870 bis 1873 geboren worden sein. Zufolge des Ersuchens der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft Schüttenhofen vom 2. Juli 1896, Z. 13.947, wird der Auftrag ertheilt, beziehungsweise das Ersuchen gestellt, zu erheben, wo und wann der Genannte geboren worden ist. Ueber ein positives Resultat wolle bis 1. September l. J. eventuell unter Anschluss eines ex-offo-Taufscheines für den Genannten anher die Mittheilung gemacht werden. Steyr, am 6. Juli 1896. Z. 8798. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Widerruf. Die nach Berg, Bezirk Rohrbach, zuständige Anna Bayr befindet sich in der Landesirrenanstalt Niedernhart. Die zufolge des hierämtlichen Erlasses vom 15. Juni 1896, Z. 7928, Amtsblatt Nr. 25, angeordneten Erhebungen sind einzustellen. Steyr, am 7. Juli 1896. Z. 8914. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Nr. 10.734|II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von lebenden Schweinen aus einzelnen Bezirken und Comitaten Croatiens und Slavoniens nach Oberösterreich. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 18. Juni l. J., Z. 20.345, hat die kön. Landes¬ regierung in Agram mit Schreiben vom 12. Juni l. J., Z. 32.682, mitgetheilt, dass wegen des Ausbruches der

3 Schweinepest die Ausfuhr von Schweinen aus den Städten etrinja, Sisek und Kostajnica (Agramer Comitat), Joanice (Velovar=Kreutz=Comitat) und Brod (Pozegaer Comitat) ver¬ boten wurde. Die k. k. Statthalterei findet demnach unter Aufrecht¬ erhaltung der mit der hierämtlichen Kundmachung vom 14 Juli 1895, Z. 11.508/II, hinsichtlich des Verkehrs mit ebenden Schweinen aus Croatien und Slavonien nach Ober¬ österreich festgesetzten allgemeinen Bestimmungen das derzeit ür die croatischen Comitate Agram, Belovar=Kreutz, Pozega, Syrmien und Virovitica bestehende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus Croatien=Slavonien nach Oberösterreich auch auf die Gebiete der obgenannten Städte auszudehnen, den Termin für das Inkrafttreten dieses Verbotes auf den 95. Juni 1896 festzusetzen. Schweinetransporte aus Croatien und Slavonien, unter welchen bei der thierärztlichen Untersuchung in der Auslade¬ station auch nur ein Fall von Schweinepest constatiert werden sollte, werden ohne Ausnahme in die Verladestation ürückgewiesen. Diese Verfügungen treten an Stelle der mit der hier¬ ämtlichen Kundmachung vom 5. Juni 1896, Z. 9513/II, setroffenen Anordnungen, und werden Uebertretungen der¬ elben nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R. G. Bl. Nr. 51) geahndet, wobei auch die Vorschriften des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (M. G. Bl. Nr. 35) Anwendung finden. LInZ, am 22. Juni 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, den 2. Juli 1896. Z. 9144. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden ur Kenntnisnahme und Verlautbarung. N 11.009/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Handels= (Futter=) Schweinen aus Steiermark nach Oberösterreich. Im Hinblicke auf die Verbreitung der Schweinepest in Steiermark findet die k. k. Statthalterei die Einfuhr von Handels= (Futter=) Schweinen aus diesem Land nach Ober¬ österreich bis auf weiteres zu verbieten. Uebertretungen dieser mit dem 29. Juni l. J. in Wirk¬ amkeit tretenden Verfügung werden nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) bestraft. Linz, am 25. Juni 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 2. Juli 1896. Z. 9999. An alle Gemeinde- Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Nr. 11.019/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Klauenthieren aus Preußen nach Oberösterreich. Nachdem durch einen Schweinetransport aus Rumels¬ burg bei Berlin die Maul= und Klauenseuche am 6. Juni l. J. nach dem städtischen Prag=Holleschowitzer Schlachthofe eingeschleppt worden ist, findet die k. k. Statthalterei zum Zwecke der Hintanhaltung weiterer Seucheneinschleppungen die Einfuhr von Klauenthieren jeder Gattung aus Preußen nach Oberösterreich zu verbieten. Diese Verfügung tritt mit dem 1. Juli l. J. in Wirksamkeit. Uebertretungen derselben werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R. G. Bl. Nr. 51, bestraft werden, wobei auch die Bestimmungen des § 46 des allgemeinen Thier¬ seuchengesetzes, sowie der dazu erlassenen Durchführungs¬ Verordnung, R. G. Bl. Nr. 35 und 36 ex 1880, in An¬ wendung kommen. Linz, den 27. Juni 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, den 2. Juli 1896. Z. 9332. An die Gemeinde- Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen= Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Juni bis 26. Juni 1896. 1. Bläschenausschlag. Erlöschen der Seuche. Bezirk Schärding: Gemeinde und Ortschaft Andorf. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Stadt Frei¬ stadt; Gemeinde Grünbach, Ortschaft Heinrichsschlag. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ebelsberg, Ort¬ schaft Fischdorf. 4 Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaft Heiligenkreuz; Gemeinde Ried, Ortschaften Pesendorf, Weigersdorf. 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Ischl. 2. Bezirk Freistadt: Gemeinde Waldburg, Ort¬ schaft Lahrndorf. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Ebelsberg. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Ried, Ort¬ schaft Großendorf. 3. Schweinepest. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Bernhardtschlag, Ortschaft Brunnwald; Gemeinde Freistadt, Ortschaften Böhmervorstadt, Hafnerzeil, Linzervorstadt; Gemeinde Grün¬ bach, Ortschaften Heinrichschlag, Lichtenau, Mitterbach, Oberpassberg. Oberrauchenödt: Gemeinde Hirschbach, Ort¬ chaften Thierberg, Unterhirschgraben; Gemeinde Kefer¬ markt, Ortschaften Aldingdorf, Pernau, Wagrein: Ge¬ meinde Königschlag, Ortschaften Hinterkönigschlag, Vorder¬ königschlag; Gemeinde Lasberg, Ortschaften Grensberg, Grub, Kronau, Paben, Pilgersdorf, Siegelsdorf; Gemeinde Leon¬ felden, Ortschaften Markt Leonfelden, Spielau; Gemeinde St. Leonhardt, Ortschaften Haslach, St. Leonhardt, Stiftung, Unterarzing; Gemeinde Leopoldschlag, Ortschaften Eisenhut,

4 Dorf und Markt Leopoldschlag, Mardetschlag; Gemeinde Neumarkt, Ortschaft Trosselsdorf; Gemeinde Rainbach, Ort¬ schaften Eibenstein, Sonnberg; Gemeinde Reichenau, Ort¬ schaft Habruck; Gemeinde und Ortschaft Schenkenfelden; Gemeinde Schönau, Ortschaft Pehersdorf; Gemeinde Stiftung bei Leonfelden, Ortschaft Weinzierl; Gemeinde Stiftung bei Reichenthal, Ortschaft Stiftung; Gemeinde Zwettl, Ort¬ schaft Langzwettl. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Ischl. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ort¬ schaft Pernzell; Gemeinde Pettenbach, Ortschaften Magda¬ lenaberg, Mitterndorf, Pettenbach; Gemeinde und Ortschaft Steinbach am Ziehberg. 4. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ansfelden, Ort¬ schaften Andorf, Ansfelden; Gemeinde und Ortschaft Ebels¬ berg; Gemeinde St. Florian, Ortschaft Tödling; Gemeinde Hellmonsödt, Ortschafen Hellmonsbdt, Obersonnberg; Ge¬ meinde Kleinmünchen, Ortschaft Scharlinz. 5. Bezirk Perg: Gemeinde Dimbach, Ortschaft Gassen; Gemeinde Hinterberg, Ortschaft Schmierraith; Gemeinde Mistelberg, Ortschaft Stransberg; Gemeinde Tragwein, Ortschaft Lugendorf. 6. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Klaffer, Ortschaft Panidorf; Gemeinde und Ortschaft Kollerschlag; Gemeinde Schlägl, Ortschaften Kerschbaum, Geisreith, Weichsberg; Gemeinde Schönegg, Ortschaft Biberschlag; Gemeinde Ulrichs¬ berg, Ortschaften Lichtenberg, Hinterberg, Stollnberg. 7. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Allhaming, Ortschaft Laimgräben; Gemeinde Garsten, Ortschaft Lahrn¬ dorf; Gemeinde Kematen, Ortschaft Schachen; Gemeinde und Ortschaft Losenstein: Gemeinde Pucking, Ortschaft Hasenufer; Gemeinde St. Marien, Ortschaften Oberndorf, Ober¬ schöfering; Gemeinde St. Ulrich, Ortschaft Unterwald. 8. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Ungenach; Gemeinde und Ortschaft Vöcklabruck. 9. Bezirk Wels: Gemeinde Puchberg, Ortschaft Thann; Gemeinde Scharten, Ortschaft Löppersdorf; Gemeinde Stroheim, Ortschaften Kolbing, Wöging; Gemeinde und Ort¬ schaft Taufkirchen; Gemeinde und Stadt Wels. 10. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde und Stadt Steyr. Erlöschen der Seuchen. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Grünbach, Ort¬ schaft Schlag; Gemeinde Lasberg. Ortschaft Edlau; Ge¬ meinde St. Leonharbt, Ortschaften Ennsödt, Herzogsraith, Oberenzing, Rehberg, Wenigfürling; Gemeinde und Ort¬ schaft Neumarkt; Gemeinde Sandl, Ortschaft Plochenwald; Gemeinde Stiftung bei Reichenthal, Ortschaft Böhmdorf; Ge¬ meinde Unterweißenbach, Ortschaft Windhing. 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Hinterberg. 3. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Haibach; Gemeinde Krenglbach, Ortschaft Haiding; Gemeinde St. Marienkirchen, Ortschaft Unterfreundorf. Steyr, am 6. Juli 1896. Z. 9333. An alle Gemeinde- Vorstehungen zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in der ausge¬ dehntesten Weise. Nr. 11.241|II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr, beziehungsweise den Verkehr von Handels=(Futter=)Schweinen aus Steiermark und Oberösterreich nach Salzburg. Mit Rücksicht auf den derzeitigen Stand der Schweine pest in Oberösterreich und Steiermark und in Erwägung der bereits stattgesundenen Verschleppungen dieser Seuche hat die k. k. Landesregierung in Salzburg mit der Kundmachung vom 26. Juni l. J., Z. 7596, zum Zwecke der Hintanhaltung einer Uebertragung der Schweinepest in das völlig seuchenfreie Herzogthum Salzburg, die Einfuhr, beziehungsweise den Eintrieb von Handels(Futter=)Schweinen aus ganz Ober¬ österreich und Steiermark nach dem Herzogthume Salzburg bis auf weiteres verboten. Durch diese sofort in Wirksamkeit getretene Anordnung werden die mit der hierämtlichen Kundmachung vom 31. Mai 1896, Z. 9241/II, bekanntgemachten Verfügungen außer Wirksamkeit gesetzt. Uebertretungen der Bestimmungen der vorliegenden Kundmachung werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, bestraft werden. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, den 1. Juli 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 5. Juli 1896. Z. 1031/B.=Sch.=R. An die Schulleitungen. Den Schulleitungen wird die im Wiener k. k. Schul¬ bücherverlage erschienene Druckschrift „Schicksale und Thaten des k. u. k. Infanterie=Regimentes Hoch= und Deutschmeister Nr. 4 nach Gustav Ritter Amon von Treuinfest“ dargestellt von Gustav Rusch zur Anschaffung für die Schülerbibliothek bestens empfohlen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 4. Juli 1896. Für den k. k. Bez.=Hauptmann der k. k. Bez.=Commissär: Josef Graf Walderdorf. Ehrenbürger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben 2c. in schönster kalligraphischer Ausführung zu jedem Preis liefert die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Lager aller vorgeschriebenen Schul=Drucksorten. In den Verlag neu aufgenommene Drucksorte: über den Erhalt der seitens der Heimatsgemeinde bewilligten nittungen Unterstützung. Redaetion und Verlag der k. k. Bezirksbaupimaunschaft Stevr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr

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