Amtsblatt 1896/27 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 2. Juli 1896

Eine Auflage dieser Wählerverzeichnisse zu jedermanns Einsicht und eine Freilassung von R clamationen gegen dieselben hat nicht stattzufinden, da diese Acte dem eigent¬ lichen Wahlverfahren vorbehalten bleiben müssen. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft wird die vorgelegten Wählerverzeichnisse auf Grund der Anmerkungen der vor¬ erwähnten Behelfe, eventuell der Wahlrechtsanmeldungen, in möglichst kurzer Frist prüfen, nach Bedarf richtig stellen und sodann an die Herren Gemeindevorsteher behufs Evident¬ haltung und Bereithaltung für die seinerzeitige Wahl zu¬ rückleiten. Steyr, den 30. Juni 1896. Z. 8802. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Die hohe k. k. Statthalterei in Linz hat mit Erlass vom 20. Juni 1896, Z. 9868/I, statistische Erhebungen über den gegenwärtigen Stand der Arbeitsvermittlung angeordnet. Die Erhebungen beziehen sich 1. auf die gewerbsmäßige Arbeitsvermittlung, 2. auf die nichtgewerbsmäßige Arbeitsvermittlung. Behufs Sammlung des für Punkt 2 erforderlichen Materials werden die Gemeinde=Vorstehungen beauftragt, in der unüberschreitbaren Frist bis 28. Juli d. J. nachstehende Fragepunkte zu beantworten. 1. Besteht in der Gemeinde ein Verein, welcher neben anderen Aufgaben sich mit der Arbeitsvermittlung be¬ fasst? 2. Bestehen in der Gemeinde Arbeitsnachweis=Anstalten, welche etwa durch Gründungen aus Mitteln von Ge¬ meinden und Ländern, oder auch aus privaten Fonds erhalten werden? In erster Linie kommen dabei even¬ tuelle von Städten errichtete Lehrlings= und Arbeits¬ vermittlungs=Anstalten und außerdem die im Anschluss an die Natural=Verpflegsstationen in ein¬ zelnen Ländern eingerichteten Arbeitsnachweise in Betracht. In zweiter Linie wird es die verschieden¬ artige, allerdings nur nebenher von einzelnen Schulen, insbesondere Handels= und Gewerbeschulen, Waisen¬ häusern, Klöstern, Zwangsarbeitsanstalten, nicht vereins¬ mäßig organisierten Volksküchen, Thee= und Suppen¬ anstalten 2c. gepflogene Arbeitsvermittlung sein. 3. Welche Form und Art der Anwerbung von Arbeits¬ kräften besteht überhaupt in der Gemeinde? Steyr, am 1. Juli 1896. Z. 9013. An sämmtliche Sanitäts-Gemeinde-Vor¬ stehungen u. die Herren Gemeindeärzte. Mit Beginn des Monates Juli sind die Geburts¬ tabellen vom ersten Halbjahr 1896 von den Hebammen einzusammeln und den Herren Gemeindeärzten zur Durch¬ sicht und Ueberprüfung zu übergeben. Die Herren Aerzte werden ersucht, insbesondere bei der Rubrik „wo ärztliche Hilfe nothwendig und welche“, die etwa vorgekommenen operativen Eingriffe genau zu bezeichnen. Zugleich wolle derselbe nach Vollzug der Prüfung eine kurze Aeußerung beifügen, ob die betreffende Hebamme sich genau nach der Instruction verhält und namentlich die Vorschriften über die Antiseptik und Anwendung der Des¬ infection strenge beobachtet. Ferner ob die Hebamme nicht etwa eigenmächtiger Handlungen oder wohl gar Curpfuschereien sich schuldig macht. Die gesammelten Geburtstabellen sind sodann bis längstens 10. Juli 1896 anher vorzulegen. Steyr, am 24. Juni 1896. Z. 8913. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Georg Janac. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat beim hohen k. k. Landesvertheidigungsministerium in Wien um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 9. September 1872 in Oreschau, Bezirk Ung.=Hradisch geborenen, in Rikowitz heimat¬ berechtigten Georg Janac, Sohnes des Franz Janac und der Rosina, geborenen Kovarik angesucht. Der genannte Stellungspflichtige ist laut der ämt¬ lichen Erhebungen uneruierbar, und es erscheint nur sicherge¬ tellt, dass Franz Janac, Vater desselben, in der im Bezirke Prerau gelegenen Gemeinde Rikowitz zuständig war und vor circa 40 Jahren nach Wisowitz übersiedelt ist, allwo er sich ansässig machte und das Schuhmachergewerbe be¬ trieben hat. Von Wisowitz soll Franz Janac im Jahre 1872 nach Oreschau übersiedelt, dort als Ziegelschläger gearbeitet haben und noch im Herbste desselben Jahres unbekannt wohin, gezogen sein. Seit dieser Zeit war weder von Franz Janac noch von seiner Familie etwas zu hören und erst im Jahre 1892 infolge Aufnahme der Rosina Janac, Mutter des stellungs¬ pflichtigen Georg Janac, in das Trencsiner Spital kam man dieser Familie auf die Spur und es wurde der Stuhlrichter in Trencsin um weitere Nachforschungen er¬ sucht, welche jedoch auch ohne Erfolg geblieben sind, nachdem Rosina Janac mittlerweile gestorben ist und über die Existenz ihres stellungspflichtigen Sohnes Georg Janac und dessen Vaters Franz Janac nicht mehr einvernommen werden konnte. Die Personsbeschreibung des stellungspflichtigen Georg Janac konnte nicht beigebracht werden, weil derselbe in seiner Heimatgemeinde Rikowitz unbekannt ist. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei vom 20. Juni 1896, Z. 10.737/IV, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nach¬ forschungen und zwar inbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungs¬ pflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein allfälliges positives Resultat dieser Er¬ hebungen ist bis Ende August l. J. anher zu berichten. Steyr, am 25. Juni 1896.

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