Der Genannte stand vom 29. November bis 7. De¬ cember 1892 im allgemeinen, öffentlichen Krankenhause in Kitzbühel in Cur und Verpflegung. Die allgemeine Arbeiter¬ Kranken= und Unterstützungscasse in Linz verweigert die Zahlung der erlaufenen Spitalskosten per 5 fl. 58 kr., da Matthias Danzer die Cassenbeiträge nur bis 30. Juli 1892 geleistet und sonach nach § 11 der Cassestatuten im Zeit¬ punkte seiner Spitalaufnahme jeden Anspruch auf Unter¬ stützung aus dem Vereine verloren habe. Zufolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 8. Juni 1896, Z. 8811, wird der Auftrag ertheilt, nach dem Aufenthalte des Matthias Danzer Erhebungen zu pflegen und denselben im Betretungsfalle darüber einzu¬ vernehmen, ob er thatsächlich nur bis 30. Juli 1892 die Beiträge zur genannten Vereinskrankencasse geleistet habe oder ob er dieselben bis zu einem späteren Zeitpunkte, eventuell bis zu welchen an die Casse gezahlt hat. Das eventuell aufgenommene Protokoll ist mit mög¬ lichster Beschleunigung anher vorzulegen. Steyr, am 18. Juni 1896. Z. 8698. An sämmtliche Gemeinde= Vorstehungen. Hebamme Klein diplomverlustig erklärt. Laut Erlass der hoben k. k. Statthalterei in Linz vom 11. Juni 1896, Z. 10.019/V, wurde die Hebamme Sara vel Johanna Beckowicz 2° voto Klein, in Chrzanôw wohnhaft mit dem rechtskräftigen Urtheile des k. k. Landesgerichtes in Strafsachen in Krakau vom 9. November 1894, Z. 19.997, wegen Mitschuld an dem Verbrechen der Abtreibung der Leibesfrucht nach § 145, 2 St.=G. und unter Anwendung der §§ 54 und 55 St.=G. zu einer sechsmonatlichen Kerker¬ strafe, verschärft mit wöchentlich einem Fasttage, verurtheilt, und ihr infolge dessen auf Grund des § 30 St.=G. vom Jahre 1852 seitens der k. k. Bezirkshauptmannschaft Chrzanôw die Ausübung der geburtshilflichen Praxis untersagt. Hievon werden die Gemeindevorstehungen zur Ver¬ hütung eines eventuellen Missbrauches mit dem Diplome oder einer Abschrift desselben in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 22. Juni 1896. Z. 8345. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Widerruf. Laut des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 6. Juni 1896, Z. 9379/IV, ist der Stellungspflichtige Franz Sanzin zustande gebracht worden. Es sind demnach die nach dem Genannten mit dem hieramtlichen Erlasse vom 20. December 1895, Z. 15.938, Amtsblatt Nr. 52, ange¬ ordneten Nachforschungen einzustellen. Steyr, am 17. Juni 1896. Z. 8374. An sämmtliche Gemeindevorstehungen. Verpflegskosten im Spitale zu Mähr. Trüban. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 8. d. M., Z. 957/II, wird den Gemeinde=Vorstehungen bekanntgegeben, dass die Verpflegsgebüren in der allge¬ meinen öffentlichen Krankenanstalt zu Mähr. Trübau für das Jahr 1896 in der bisherigen Höhe und zwar für die zweite Classe mit 1 fl. 60 kr. und für die dritte Classe mit 95 kr. per Kopf und Tag festgesetzt wurden. Steyr, am 15. Juni 1896. Z. 8483. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Internationaler Congrefs für Geologie, Hydrologie und Klimatologie 1896. In der Zeit vom 28. September bis 4. October 1896 wird in Clermont=Ferrand in Südfrankreich der IV inter¬ nationale Congrefs für Hydrologie, Klimatologie und Geo¬ logie tagen. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei Linz vom 7. d. M., Z. 9121/V, werden die Gemeinde=Vorste¬ hungen beauftragt, die ärztlichen und pharmaceutischen Kreise, sowie andere Persönlichkeiten, welche sich mit dem Studium der Klimatologie und Hydrologie oder Geologie befassen, auf das Stattfinden dieses Congresses mit dem Bemerken aufmerksam zu machen, dass Mittheilungen oder Anfragen um Auskünfte an den Generalsecretär M. le Docteur E. Fredet à Royat (Puy-de-Döme) und Beitritts¬ erklärungen entweder an den Trésorier du Congrès, M. O. Doin, libraire-éditeur, à Paris, place de l’Odéon, 8, oder an den Trésorier adjoint, M. Charles Bruyant, Professeur suppléant à l’Ecole de Médecine, rue Gautier-de¬ Biauzat, à Clermont-Ferrand, zu richten sind. Den Beitrittserklärungen ist der Mitgliedsbeitrag von 20 Franks beizuschließen, beziehungsweise dieser Betrag mittelst Postanweisung einzusenden. Jene Persönlichkeiten oder Corporationen, welche sich am Congresse betheiligen, wollen dies behufs Mittheilung an die hohe k. k. Statthalterei anher bekanntgeben. Steyr, am 12. Juni 1896. Z. 8484. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegskosten in den niederösterr. Landes- Anstalten. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 10. d. M., Z. 926I/II, wird den Gemeinde=Vorstehungen ein Verzeichnis über die in den Jahren 1895 und 1896 in den n. ö. Landes=Irren=, Gebär= und Findelanstalten bestehenden Verpflegstaxen zur Kenntnisnahme mitgetheilt. Niederösterreichische Landes=Irrenanstalt in Wien, für Niederösterreicher: 1. Verpflegs=Classe 4 fl., 2. Cl. 2 fl., 3. Cl. 1 fl. 10 kr.; für Fremde: 1. Verpflegs=Classe 5 fl., 2. Cl. 2 fl. 40 kr., 3. Cl. 1 fl. 10 kr.; Niederösterreichische Landes= Irren= Anstalt in Ybbs: 1. Verpflegsclasse 4 fl., 2. Cl. 1 fl. 50 kr., 3. Cl. 1 fl.; Niederösterreichische Landes¬ Irren=Anstalt in Klosterneuburg: Verpflegstaxe 1 fl.; Nieder¬ österreichische Landes=Irren=Anstalt in Kierling=Gugging: Verpflegstaxe 1 fl.; Niederösterreichische Landes=Irren=An¬ stalt in Langenlois: Verpflegstaxe 1 fl.; Niederösterreichische Landes=Gebäranstalt: Zahlabtheilung, 1. Verpflegsclasse 4 fl., 2. Cl. 2 fl. 50 kr., 3. Cl. 1 fl. 80 kr.; Klinik, Verpflegs¬ taxe 1 fl. 30 kr.; Niederösterreichische Landes=Findel=Anstalt: für Findlinge im 1. Lebensjahre, Verpflegstaxe 23 kr.; für Findlinge im 2. Lebensjahre, Verpflegstaxe 19 kr.; für Findlinge vom 3. bis incl. 6. Lebensjahre (welche nach
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