Amtsblatt 1896/26 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 25. Juni 1896

der k. 6. Bezirkshauptmannschaft Skeyr. Nr. 26. Steyr, am 25. Juni. 1806. Z. 8841. An sämmtliche Schulleitungen. Schul=Impfung. Um dem Herrn Amtsarzt eine Controle der Schul¬ Impfungen zu ermöglichen, werden die Schulleitungen be¬ auftragt, ehethunlichst den Tag und Stunde der diesjährigen Schul=Impfungen und Revaccinationen anher bekanntzugeben. Steyr, am 23. Juni 1896. Z. 8346. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Alois Kauf. Die k. k. Landesregierung für Schlesien hat beim hohen k. k. Landesvertheidigungsministerium in Wien um die Veranlassung der Ausforschung des am 25. October 1874 in Inzersdorf am Wienerberge, im Bezirke Hietzing, ge¬ borenen, in Schwarzwasser, im Bezirke Freiwaldau, heimat¬ berechtigten, stellungspflichtigen Alois Kauf, Sohnes der Eheleute Josef und Karoline Kauf, geborenen Merfort angesucht. Die nach dem Genannten im Freiwaldauer Bezirke und den übrigen Bezirken des Kronlandes Schlesien, sowie im Amtsbezirke Hietzing gepflogenen Erhebungen haben kein positives Resultat gehabt und eraeben, dass weder derselbe, noch ein sonstiges Mitglied der Familie in diesen Bezirken ansäßig, beziehungsweise eruierbar ist; da die Mutter des¬ selben aus preuß. Borkendorf stammt und nach dem im Jahre 1876 erfolgten Tode ihres Mannes von Inzersdorf am Wienerberge nach preuß. Borkersdorf zurückgekehrt sein soll, wurden auch in dieser Richtung im Wege des königl. preuß. Landrathamtes in Neisse Erhebungen gepflogen, welche jedoch gleichfalls ein negatives Ergebnis hatten. Da Alois Kauf in seiner Heimatsgemeinde gänzlich fremd ist, kann eine Personsbeschreibung desselben nicht gegeben werden. Zufolge des Erlasses der hi k. k. Statthalterei in Linz vom 6. Juni 1896, Z. 9516/II, wird der Auftrag ertheilt, die bezüglichen Nachforschungen und zwar inbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein allfälliges positives Resultat dieser Er¬ hebungen ist anher zu berichten. Steyr, am 15. Juni 1896. Z 8701. An die Gemeinde=Vorstehungen. Auswanderung nach dem Staate Bahia. Nach einem im Wege des k. u. k. Ministeriums des Aeußern an das hohe k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Berichte des k. u. k. Consuls in Bahia ist der Staat Bahia zur Aufnahme von Auswanderern nicht ge¬ eignet und die Lage der dort Eingewanderten eine äußerst ungünstige, da jeder Arbeiter daselbst bloß einen Tageslohn in der Höhe von ungefähr einem halben Gulden bekommt, womit eine Arbeiterfamilie in der Hauptstadt oder im Innern des Landes, wohin die Eingewanderten im allge¬ meinen hingeleitet werden, bei der dort herrschenden Theuerung zum Leben bei weitem nicht auslangen kann. Der Ansicht des genannten Consuls nach würde die Auswanderung von Oesterreichern nach Bahia zur Folge haben, dass viele Auswanderer=Familien auf Staatskosten zuerst unterstützt und dann heimbefördert werden müssten, und er räth deshalb darauf ein, die Auswanderung nach Bahia zu verhindern, oder wenigstens die Auswanderungs¬ lustigen zu verständigen, einen Dienst nur dann aufzu¬ nehmen, wenn ihnen eine tägliche Entlohnung von circa 1 ½ Gulden und der unentgeltliche Bezug von Arzneien im Erkrankungsfalle zugesichert werden. Zufolge Erlasses des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 25. Mai 1896, Z. 17.924, und h. Statthalterei=Er¬ asses vom 5. Juni l. J., Z. 9333/II, werden hievon die Gemeinde=Vorstehungen mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die Bevölkerung vor der Auswanderung nach dem Staate Bahia eindringlichst zu warnen. Steyr, am 21. Juni 1896. Z. 8551. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Ausforschung des Matthias Danzer. In Angelegenheit der Entscheidung einer im Grunde des § 66 K. V. G. anhängigen Verpflegskosten=Streitig¬ keit ist die Einvernahme des zu Grünau, Bezirk Gmunden, im Jahre 1839 geborenen, ledigen Lederergehilfen Matthias Danzer nothwendig.

Der Genannte stand vom 29. November bis 7. De¬ cember 1892 im allgemeinen, öffentlichen Krankenhause in Kitzbühel in Cur und Verpflegung. Die allgemeine Arbeiter¬ Kranken= und Unterstützungscasse in Linz verweigert die Zahlung der erlaufenen Spitalskosten per 5 fl. 58 kr., da Matthias Danzer die Cassenbeiträge nur bis 30. Juli 1892 geleistet und sonach nach § 11 der Cassestatuten im Zeit¬ punkte seiner Spitalaufnahme jeden Anspruch auf Unter¬ stützung aus dem Vereine verloren habe. Zufolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 8. Juni 1896, Z. 8811, wird der Auftrag ertheilt, nach dem Aufenthalte des Matthias Danzer Erhebungen zu pflegen und denselben im Betretungsfalle darüber einzu¬ vernehmen, ob er thatsächlich nur bis 30. Juli 1892 die Beiträge zur genannten Vereinskrankencasse geleistet habe oder ob er dieselben bis zu einem späteren Zeitpunkte, eventuell bis zu welchen an die Casse gezahlt hat. Das eventuell aufgenommene Protokoll ist mit mög¬ lichster Beschleunigung anher vorzulegen. Steyr, am 18. Juni 1896. Z. 8698. An sämmtliche Gemeinde= Vorstehungen. Hebamme Klein diplomverlustig erklärt. Laut Erlass der hoben k. k. Statthalterei in Linz vom 11. Juni 1896, Z. 10.019/V, wurde die Hebamme Sara vel Johanna Beckowicz 2° voto Klein, in Chrzanôw wohnhaft mit dem rechtskräftigen Urtheile des k. k. Landesgerichtes in Strafsachen in Krakau vom 9. November 1894, Z. 19.997, wegen Mitschuld an dem Verbrechen der Abtreibung der Leibesfrucht nach § 145, 2 St.=G. und unter Anwendung der §§ 54 und 55 St.=G. zu einer sechsmonatlichen Kerker¬ strafe, verschärft mit wöchentlich einem Fasttage, verurtheilt, und ihr infolge dessen auf Grund des § 30 St.=G. vom Jahre 1852 seitens der k. k. Bezirkshauptmannschaft Chrzanôw die Ausübung der geburtshilflichen Praxis untersagt. Hievon werden die Gemeindevorstehungen zur Ver¬ hütung eines eventuellen Missbrauches mit dem Diplome oder einer Abschrift desselben in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 22. Juni 1896. Z. 8345. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Widerruf. Laut des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 6. Juni 1896, Z. 9379/IV, ist der Stellungspflichtige Franz Sanzin zustande gebracht worden. Es sind demnach die nach dem Genannten mit dem hieramtlichen Erlasse vom 20. December 1895, Z. 15.938, Amtsblatt Nr. 52, ange¬ ordneten Nachforschungen einzustellen. Steyr, am 17. Juni 1896. Z. 8374. An sämmtliche Gemeindevorstehungen. Verpflegskosten im Spitale zu Mähr. Trüban. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 8. d. M., Z. 957/II, wird den Gemeinde=Vorstehungen bekanntgegeben, dass die Verpflegsgebüren in der allge¬ meinen öffentlichen Krankenanstalt zu Mähr. Trübau für das Jahr 1896 in der bisherigen Höhe und zwar für die zweite Classe mit 1 fl. 60 kr. und für die dritte Classe mit 95 kr. per Kopf und Tag festgesetzt wurden. Steyr, am 15. Juni 1896. Z. 8483. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Internationaler Congrefs für Geologie, Hydrologie und Klimatologie 1896. In der Zeit vom 28. September bis 4. October 1896 wird in Clermont=Ferrand in Südfrankreich der IV inter¬ nationale Congrefs für Hydrologie, Klimatologie und Geo¬ logie tagen. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei Linz vom 7. d. M., Z. 9121/V, werden die Gemeinde=Vorste¬ hungen beauftragt, die ärztlichen und pharmaceutischen Kreise, sowie andere Persönlichkeiten, welche sich mit dem Studium der Klimatologie und Hydrologie oder Geologie befassen, auf das Stattfinden dieses Congresses mit dem Bemerken aufmerksam zu machen, dass Mittheilungen oder Anfragen um Auskünfte an den Generalsecretär M. le Docteur E. Fredet à Royat (Puy-de-Döme) und Beitritts¬ erklärungen entweder an den Trésorier du Congrès, M. O. Doin, libraire-éditeur, à Paris, place de l’Odéon, 8, oder an den Trésorier adjoint, M. Charles Bruyant, Professeur suppléant à l’Ecole de Médecine, rue Gautier-de¬ Biauzat, à Clermont-Ferrand, zu richten sind. Den Beitrittserklärungen ist der Mitgliedsbeitrag von 20 Franks beizuschließen, beziehungsweise dieser Betrag mittelst Postanweisung einzusenden. Jene Persönlichkeiten oder Corporationen, welche sich am Congresse betheiligen, wollen dies behufs Mittheilung an die hohe k. k. Statthalterei anher bekanntgeben. Steyr, am 12. Juni 1896. Z. 8484. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegskosten in den niederösterr. Landes- Anstalten. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 10. d. M., Z. 926I/II, wird den Gemeinde=Vorstehungen ein Verzeichnis über die in den Jahren 1895 und 1896 in den n. ö. Landes=Irren=, Gebär= und Findelanstalten bestehenden Verpflegstaxen zur Kenntnisnahme mitgetheilt. Niederösterreichische Landes=Irrenanstalt in Wien, für Niederösterreicher: 1. Verpflegs=Classe 4 fl., 2. Cl. 2 fl., 3. Cl. 1 fl. 10 kr.; für Fremde: 1. Verpflegs=Classe 5 fl., 2. Cl. 2 fl. 40 kr., 3. Cl. 1 fl. 10 kr.; Niederösterreichische Landes= Irren= Anstalt in Ybbs: 1. Verpflegsclasse 4 fl., 2. Cl. 1 fl. 50 kr., 3. Cl. 1 fl.; Niederösterreichische Landes¬ Irren=Anstalt in Klosterneuburg: Verpflegstaxe 1 fl.; Nieder¬ österreichische Landes=Irren=Anstalt in Kierling=Gugging: Verpflegstaxe 1 fl.; Niederösterreichische Landes=Irren=An¬ stalt in Langenlois: Verpflegstaxe 1 fl.; Niederösterreichische Landes=Gebäranstalt: Zahlabtheilung, 1. Verpflegsclasse 4 fl., 2. Cl. 2 fl. 50 kr., 3. Cl. 1 fl. 80 kr.; Klinik, Verpflegs¬ taxe 1 fl. 30 kr.; Niederösterreichische Landes=Findel=Anstalt: für Findlinge im 1. Lebensjahre, Verpflegstaxe 23 kr.; für Findlinge im 2. Lebensjahre, Verpflegstaxe 19 kr.; für Findlinge vom 3. bis incl. 6. Lebensjahre (welche nach

3 Böhmen, Schlesien zuständig sind), und vom 3. bis incl. 0 Lebensjahre (welche nach den übrigen Kronländern güßer Mähren und Tirol zuständig sind), Verpflegstaxe 15 kr. ür Kinder, welche bei Blutsverwandten in Pflege sind bis m 0. Lebensjahr im Verpflegsstande um ½ nebiger Weburen. Steyr, am 22. Juni 1896. A. MGUH An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und . k. Gendarmerie- Posten - Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 10.100/II. Kundmachung beiressend die Aufhebung des Verbotes der Einfuhr von Rindern beziehungsweise Klauen¬ Hieren aus Salzburg und Oberösterreich nach Württemberg und Baden. Laut Mittheilung des k. u. k. Ministeriums des Aeußern vom 2. Juni 1896, Z 24.992, hat das königl. württem¬ bergische Ministerium des Innern mittelst Bekanntmachung om 26. Mai 1896 das unterm 9. März 1896 erlassene Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus Salzburg und Oberösterreich sach Württemberg wieder aufgehoben. Dies wird auf Grund des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 8. Juni l. J., Z. 19.003, und unter Bezugnahme auf die hierämtlichen Kundmachungen vom und 20. April 1896, Z. 6611 und 7099, mit dem Gellügen allgemein verlautbart, dass laut weiterer Mittheilung des Ministeriums des Aeußern vom 6. Juni 1896, Z. 25.910, nun auch seitens der großherzoglich badenischen Regierung as Verbot der Vieheinfuhr am 27. Mai 1896 aufgelassen worben ist. Linz, den 15. Juni 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, den 24. Juni 1896. Z. 9005. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. WV. 10.HUWIIT. Kundmachung betreffend Das Merbol der Einfuhr von Rindvieh aus den von der ngensenche betrossenen Sperrgebieten des deutschen Reiches. Das hobe k. k. Ministerium des Innern fand mit vom Grlosse vom 19. Juni 1896, Z. 20.142, auf Grund des Mriikeis d des Miehseuchen= Uebereinkommens mit dem Menischen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugebörigen Schlufsprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex noa) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vrtreienen Königreiche und Länder aus den von der Lungen¬ #uche betroffenen nachstehenden Sperrgebieten des deutschen Melcbes bis auf weiteres unbedingt zu verbieten und zwar: Aus den Regierungsbezirken Potsdam, Stettin, Magbeburg, Düsseldorf, Köln und Aachen im Königreiche preußen. 2. Aus dem Regierungsbezirke Nieder=Bayern im Königreiche Boyern. 3. Aus den Kreishauptmannschaften Dresden und Leipzig im Königreiche Sachsen. 4. Aus dem Herzogthume Anhalt. 5. Aus dem Fürstenthume Reuß ä. L. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit der hier¬ ämtlichen Kundmachung vom 17. Mai 1896, Z. 8380/II, erlassenen Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung in der Linzer=Zeitung in Wirksamkeit. Uebertretungen desselben werden nach den Bestimungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, den 17. Juni 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 24. Juni 1896. Z. 8780. An die Gemeinde- Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen= Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. Juni bis 17. Juni 1896. 1. Bläschenausschlag. Bestand der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Andorf. Erlöschen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde St. Aegidi, Ortschaft Hackendorf. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Stadt Frei¬ stadt; Gemeinde Waldburg, Ortschaft Lahrndorf. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Ischl. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 4. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Ebelsberg. 5. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Ried, Ort¬ schaft Großendorf. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Zell am Petten¬ fürst, Ortschaft Heinrichsberg. 2. Bezirk Wels: Gemeinde Steinerkirchen a. J., Ortschaft Kematen; Gemeinde Buchkirchen, Ortschaft Enns¬ berg; Gemeinde Gunskirchen, Ortschaft Wallersdorf. 3. Schweinepest. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Bernhardtschlag, Ortschaft Brunnwald: Gemeinde Freistadt, Ortschaften Böhmervorstadt, Hafnerzeil, Linzervorstadt; Gemeinde Grün¬ bach, Ortschaften Grünbach, Heinrichschlag, Lichtenau, Mitter¬ ach, Oberpassberg, Oberrauchenödt, Schlag; Gemeinde Hirsch¬ bach, Ortschaften Thierberg, Unterhirschgraben; Gemeinde Refermarkt, Ortschaften Albingdorf, Pernau, Wagrein: Ge¬ meinde Königschlag, Ortschaft Hinterkönigschlag; Gemeinde Lasberg, Ortschaften Edlau, Grensberg, Grub, Kronau, Paben, Pilgersdorf, Siegelsdorf: Gemeinde Leonfelden, Ortschaften Leonfelden, Spielau, Ennsödt, Haslach, Herzogsraith; Ge¬

4 meinde St. Leonhardt, Ortschaften St Leonhardt, Oberarzing, Rehberg, Stiftung, Wenigfürling; Gemeinde Leopoldschlag, Ortschaften Eisenhut, Hiltschen, Dorf und Markt Leopold¬ schlag Mardetschlag; Gemeinde und Ortschaft Lichtenstein; Gemeinde Neumarkt, Ortschaften Markt Neumarkt, Trossels¬ dorf; Gemeinde Rainbach, Ortschaften Eibenstein, Sonnberg; Gemeinde Reichenau, Ortschaft Habruck: Gemeinde Sandl, Ortschaft Plochwald: Gemeinde und Ortschaft Schenkenfelden; Gemeinde Schönau, Ortschaft Pehersdorf; Gemeinde Stiftung bei Leonfelden, Ortschaft Weinzierl; Gemeinde Stiftung bei Reichenthal, Ortschaften Böhmdorf, Stiftung; Gemeinde Waldburg, Ortschaft St. Peter; G meinde Unterweißenbach, Ortschaft Windhing; Gemeinde Zwettl. Ortschaft Langzwettl. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ort¬ schaft Pernzell; Gemeinde Pettenbach, Ortschaften Magda¬ lenaberg, Mitterndorf, Pettenbach; Gemeinde und Ortschaft Steinbach am Z'ehberg. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ansfelden, Ort¬ schaften Ansfelden, Andorf: Gemeinde Ebelsberg, Ortschaft Ebelsberg; Gemeinde St. Florian, Ortschaft Todling. 4. Bezirk Perg: Gemeinde Dimbach, Ortschaft Gassen; Gemeinde Hinterberg, Ortschaften Hinterberg, Schmierraith; Gemeinde Mistelberg, Ortschaft Stransberg; Gemeinde Tragwein, Ortschaft Lugendorf. 5. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Klaffer, Ortschaft Panidorf; Gemeinde und Ortschaft Kollerschlag; Gemeinde Schlägl. Ortschaften Kerschbaum, Geisreith, Weichsberg; Gemeinde Schönegg, Ortschaft Biberschlag; Gemeinde Ulrichs¬ berg, Ortschaften Lichtenberg, Hinterberg, Stollnberg. 6. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Allhaming, Ortschaft Laimgräken; Gemeinde Eberstallzell, Ortschaft Spieldorf; Gemeinde Garsten, Ortschaft Larndorf; Gemeinde Kematen, Ortschaft Schachen; Gemeinde und Ortschaft Losen¬ stein; Gemeinde Pucking, Ortschaft Hasenufer; Gemeinde St. Marien, Ortschaften Oberndorf, Oberschöfering; Ge¬ meinde St. Ulrich, Ortschaft Unterwald. 7. Bezirk Wels: Gemeinde St. Marienkirchen, Ort¬ schaft Unterfreundorf; Gemeinde Puchberg, Ortschaft Thann; Gemeinde Scharten, Ortschaft Löppersdorf; Gemeinde Stro¬ heim, Ortschaften Kolbing, Wöging; Gemeinde und Ortschaft Taufkirchen; Gemeinde und Stadt Wels. 8. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Bei der Steyr. Erlöschen der Seuchen. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Hirschbach, Ort¬ schaft Auerbach, Tischberg; Gemeinde Liebenau, Ortschaften Eibenberg, Glashütten, Liebenau, Liebenstein, Moxelsdorf, Schanz, Schöneben; Gemeinde Ottenschlag, Ortschaften Hell¬ mesödt, Ottenschlag; Gemeinde und Ortschaft Sandl. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf, Ort¬ schaft Lederau. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Klaus. 4. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ebelsberg, Ort¬ schaft Au. 5. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Lausa; Gemeinde und Ortschaft Wartberg. 6. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Haibach. 7. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaften Reichenschwall, Wieserfeld. Steyr, am 24. Juni 1896. Z 8803. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 10.585/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus Oberösterreich nach Böhmen. Da unter den aus dem Bezirke Rohrbach in Ober¬ österreich nach Böhmen eingetriebenen Futterschweinen in mehreren Gemeinden des politischen Bezirkes Krumau der Bestand der Schweinepest constatiert worden ist, und diese Seuche in Oberösterreich immermehr um sich greift, fand die k. k. Statthalterei in Prag mit der Kundmachung vom 13. Juni l. J, Z. 96.883, nunmehr die Einfuhr von Schweinen aus ganz Oberösterreich nach Böhmen zu unter¬ sagen. Uebertretungen dieser mit dem Tage der Verlaut¬ barung in der Prager Zeitung in Wirksamkeit tretenden Anordnung werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, geahndet werden. Dies wird mit Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 27. Mai 1896, Z. 9004, allgemein verlautbart. Linz, am 20. Juni 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 24. Juni 1896. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Ehrenbürger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben 2c. in schönster kalligraphischer Ausführung zu jedem Preis liefert die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Ur. 7. Lager aller vorgeschriebenen Schul=Drucksorten. nittungen In den Verlag neu aufgenommene Drucksorte: über den Erhalt der seitens der Heimatsgemeinde bewilligten Unterstützung. Redaetion und Verlag der k. k. Beitsdaupinannickaft Stevr. — Haassche Buchdruckeret in Steur

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