Amtsblatt 1896/25 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 18. Juni 1896

3 geringerer Gesahr“ soferne nämlich solche Unfallverhütungs¬ Vorrichtungen vorhanden sind, eingeführt. Nun erscheint es aber hiebei nicht thunlich, die Unfall¬ Versicherungs=Anstalten allsemein dazu zu verhalten, ohne onereten Anloss im einzelnen Falle über jeden landwirt¬ schäfttichen Maschinenbeirieb genaue Erhebungen, betreffend Die Ari der Etnrschlung, zu pflegen, und erscheinen auch Untersbeibungen der Anzeinen Arbeiter=Kategorien bei diesen eirieren bebufs Berechtung der Gefahrenclassen nicht leicht uectdorbar, well jede Weiterung im Verfahren bei der e#berung der Landwirtschaftlichen Betriebe einen unver¬ baltmsmänia-großen Arbeitsauswand mit sich bringen müsste. Ee gebt dies schon daraus hervor, dass die durch¬ cüntlich eirca 90.000 Versicherten landwirtschaftlicher Maschinenbetriebe im Durchschnitte nur circa 20 Tage im fabre im Betriebe steben, und nach der bis Ende 1894 n weltung gestandenen Gefahrenclassen = Eintheilung circa 0.000 fl. jährlich an Beiträgen entrichtet haben, so dass Weinen Verrieb nur circa 77 kr. an Jahresbeitrag entfielen. Menn sieb auch dieser Beitrag zufolge der revidierten Ge¬ sbeebelasseneintheilung nunmehr im Durchschnitte höher sollt, so würden doch besondere Erhebungen über die Ein¬ rotung jebes einzelnen Betriebes nicht nur für die Be¬ tebsunternehmer selbst vielsache Belästigungen mit sich ringen, sonbern auch Kosten verursachen, welche zweifellos Kroßer wären, als die gesammten von diesen Betrieben ge¬ Vo#n Welttade. Aebrigens sind die Unfallversicherungs= Anstalten an¬ Viesten worben, Wallen Angelegenheiten der Unfoll=Ver¬ Vberung von Landwirtschaftlichen Maschinenbetrieben jede Milige Rücksicht walten zu lassen, insbesondere gerechtfertigten Musuchen einzelner Unternehmer um Einreihung in die ### geringerer Gefahr vorgeschriebene Gefahrenclasse X in Handbabung des § 20 U.=V. G. in möglichst entgegen¬ kommender Weise zu entsprechen. A Nand. An die Gemeinde=Vorstehungen, Ortsschul¬ räthe und Schulleitungen. Ferial=Curse für Zeichenlehrer. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 11. Juni l. J., J. 10.055/III, ist nachfolgende Kundmachung der Direction der k. k. Staats=Handwerkerschule in Linz, betreffend Ferial¬ urse zur Heranbildung von Zeichenlehrern ür gewerbliche Fortbildungsschulen, sofort in möglich ausgedehnter Weise zu verlautbaren, mit dem Be¬ werken, dass es den Curstheilnehmern überlassen werden wuss, sich wegen einer materiellen Unterstützung zu dem vterwähnten Zwecke an locale Factoren zu wenden, wenn bie ngenen Mittel nicht hinreichen. Steyr, am 12. Juni 1896. Kundmachung betreffend Ferial-Turse zur Heraubildung von Zeichenlehrern für gewerbliche Fortbildungsschulen. Das hohe k. k. Ministerium für Cultus und Unter¬ richt hat mit dem Erlosse vom 30. Mai 1896, Z. 12.207, gestattet, dass anstatt der sonst üblichen fünf monatlichen Lurse an der k. k. Staats=Handwerkerschule in Linz in den Hauptferien der Jahre 1896, 1897, 1898, jedesmal vom 10. Juli bis1. September, einander ergänzende Curse stattfinden, um Lehrkräften der Volks= und Bürgerschulen in Oberösterreich die Möglichkeit darzubieten, sich die Quali¬ ication zum Unterrichte in den zeichnenden Fächern an gewerblichen Fortbildungsschulen zu verschaffen. Programm: I. Curs: Vom 16. Juli 1896 bis 1. September 1896. a) Freihandzeichnen, Korensky, 18 Stunden wöchentlich. (Einübung eines Normallehrganges für Frei¬ handzeichnen in gewerblichen Fortbildungsschulen; Uebungen mit der Rohrfeder, sowie in farbigen Ornamenten; Orien¬ tierung in der ornamentalen Stillehre; Belehrung über die einschlägigen Lehrmittel unter Vorweisung derselben; Einübung in der Verwendung derselben.) b) Das geometrische Zeichnen einschlie߬ lich des projectivischen Zeichnens, Kokensky, 12 Stunden wöchentlich. (Normallehrgang für das Linear¬ zeichnen an gewerblichen Fortbildungsschulen unter An¬ leitung zur Verwendung der approhierten Vorlagenwerke mit besonderer Berücksichtigung der an Landschulen einge¬ ührten Stundenzahlen und Gewerbsgruppen.) Abriss der Projectionslehre, Schatten=Constructionen und axonometrische Projectionen. Bei dem Abrisse der Projectionslehre wird nicht der rein wissenschaftliche Weg eingeschlagen, derselbe wird vielmehr auf dem Anschauungs¬ wege basieren; bei den Schnitten und Durchdringungen werden die Elementarformen der wichtigsten Gewerbe (Grundformen der Gewölbe und anderer Bauobjecte, Grund¬ ormen von Objecten der mechanisch=technischen Gewerbe, wie Spengler, Mechaniker, Maschinenschlosser u. a. ä.), behandelt; bei der Schattenlehre sind die Schatten=Con¬ tructionen von Orjecten oder Objecttheilen von Tischler=, Drechsler=, Steinmetzarbeiten einzuüben. II. Curs: Vom 16. Juli 1897 bis 1. September 1897. c) Das technische Zeichnen für mechanisch¬ technische Gewerbe, Trefflinger, 20 Stunden per Woche. d) Das technische Zeichnen für Baugewerbe u. a. ä., Schiefthaler, 20 Stunden per Woche. III. Curs: Vom 16. Juli 1898 bis 1. September 1898. e) Das Zeichnen der Säulenordnungen, Korensky, 10 Stunden per Woche. f) Das kunstgewerbliche Zeichnen, Korensky, 20 Stunden per Woche. Die erfolgreiche Absolvierung des I. Curses befähigt zur Unterrichtsertheilung im Freihand= und geometrischen Zeichnen an der I. Classe der gewerblichen Fortbildungsschule. Die erfolgreiche Absolvierung des I., II. und III. Curses befähigt auch zur Uebernahme des Fachzeichen=Unterrichtes an der II. Classe der gewerblichen Fortbildungsschule. Die stempelfreien, an die hohe k. k. oberösterreichische Statthalterei gerichteten Gesuche sind direct bis längstens 1. Juli an die gefertigte Direction zu übersenden. Linz, am 9. Juni 1896. Die Direction der k. k. Staats¬ Handwerkerschule in Linz. K. Genauck. Z. 7928. An alle Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung der Geisteskranken Anna Bayr. Am 26. Mai d. J. hat sich die geisteskranke Anna Bayr aus ihrer Wohnung in Dornach Nr. 2, Gemeinde

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