6 Theresiopel), Szatmär, Szeged, Székesfehérvär (Stuhl¬ weißenburg), Ujvidék (Neusatz), Versecz und Zombor. Hienach treten die Bestimmungen der hierämtlichen Kundmachung vom 15. Mai 1896, Z. 8381, außer Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche mit 31. Mai 1896 in Wirksamkeit treten, werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet werden, wobei auch die Vorschriften des § 46 des allgemeinen Thierseuchen¬ Gesetzes und die dazu erlassene Durchführungs=Verordnung (R.=G.=Bl. Nr. 35 und 36 ex 1880) Anwendung finden. Linz, den 30. Mai 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 4. Juni 1896. Z. 7849. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Nr. 9265/II. Kundmachung betreffend die Wiedergestattung der Einfuhr von lebenden Rindern aus Oesterreich= Ungarn nach Kempten in Bayern. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 26. Mei d. J., Z. 16.496, hat die königl. bayerische Regierung durch Verfügung vom 15. April l. J. die Einfuhr von lebendem Rindvieh aus Oesterreich=Ungarn in das Schlachthaus der Stadt Kempten unter den früher dafür geltend gewesenen Bedingungen gestattet. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 31. Mai 1896. Für den k. k. Statthalter: Heyß m. p. Steyr, am 7. Juni 1896. Z. 7587. An sämmtliche Banitäts=Gemeinde=Vor¬ stehungen. Choleragefahr. Nachdem die Cholera nicht nur in der Stadt Alexan¬ drien sondern auch außerhalb derselben in Aegypten auftritt, haben die angeordneten Maßregeln, bezüglich der sanitären Beobachtung der dort ankommenden Reisenden sich auf alle aus Aegypten zugereisten Personen zu erstrecken. Bei dem Umstande, als mit dem Herankommen der heißen Jahreszeit auch erfahrungsgemäß die Gefahr der Einschleppung und Verbreitung der Cholera in Europa sich wesentlich steigert, nehme ich auf Grund der h. Statthalterei¬ Erlässe vom 28. Mai l. J., Z. 9112/V, und vom 1. Juni l. J., Z. 9332/V, Anlass anzuordnen, dass die Gemeinde¬ ärzte und Sanitäts=Gemeindevertretungen sich mit der un¬ ausgesetzten eifrigen Erforschung und Beseitigung sanitärer Uebelstände befassen, welche geeignet sind, Verschlechte¬ rungen im Zustande von Luft, Wasser, Boden, Wohnung und Nahrung herbeizuführen und dem Entstehen von Krank¬ heiten Vorschub zu leisten, unter Verpflichtung der Bericht¬ erstattung über die wahrgenommenen Missstände und die Art ihrer Beseitigung. Ebenso muss ich auf die peinlichste Handhabung der Anzeigepflicht und der Ausführung prophylak¬ tischer Maßnahmen nicht nur in eventuellen choleraver¬ dächtigen und wirklichen Cholera=Fällen, sondern überhaupt bei allen Fällen von Infectionskrankheiten dringen und erwarte ich von den Aerzten und den sonst hiezu berufenen Organen deren stricte Durchführung. Steyr, am 6. Juni 1896. Z. 7669. An alle Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. Mai bis 2. Juni 1896. 1. Milzbrand. Ausbruch, beziehungsweise Erlöschen der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Ischl. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 2 Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Ried, Ort¬ schaft Großendorf. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Reichenau; Gemeinde Haibach, Ortschaft Affenberg. 2. Bezirk Wels: Gemeinde Steinhaus, Ortschaft Taxelberg. 3. Schweinepest. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Freistadt, Ortschaft Böhmervorstadt, Hafnerzeil: Gemeinde Grünbach, Ortschaften Grünbach, Heinrichschlag, Lichtenau, Oberrauchenödt, Schlag; Gemeinde Hirschbach, Ortschaften Auerbach, Unterhirschbach; Gemeinde Kefermarkt, Ortschaften Albingdorf, Pernau, Wag¬ rein; Gemeinde Königschlag, Ortschaft Hinterkönigschlag; Gemeinde Lasberg, Ortschaften Edlau, Grensberg, Grieb, Grub, Kronau, Lasberg, Paben, Pilgersdorf, Punkenhof, Siegelsdorf, Wartberg; Gemeinde St. Leonhardt, Ortschaften Ensödt, Haslach, Herzograith, Oberarzing, St. Leonhardt, Rehberg, Stifting, Wenigfürling; Gemeinde Leopoldschlag, Ortschaften Eisenhut, Hiltschen, Dorf und Markt Leopold¬ schlag, Mardetschlag; Gemeinde und Ortschaft Lichtenstein; Gemeinde Liebenau, Ortschaften Eibenberg, Glashütten, Liebenau, Liebenstein, Maxelsdorf, Schanz, Schöneben; Ge¬ meinde Neumarkt, Ortschaften Neumarkt, Schirnersdorf; Gemeinde Ottenschlag, Ortschaften Hellmonsödt, Ottenschlag; Gemeinde Rainbach, Ortschaften Eibenstein, Sonnberg; Ge¬ meinde und Ortschaft Sandl; Gemeinde und Ortschaft Schenkenfelden; Gemeinde Schönau, Ortschaft Pehersdorf; G meinde Unterweißenbach, Ortschaft Windhing.
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