4 Zu § 11, Punkt 9: Auf eine förmliche Annullierung von in Verlust gerathenen Landsturmpässen hat es nicht anzukommen. Zu § 12, Punkt 1: Der Landsturmpflichtige, welcher die gesetzliche Vorstellung (Meldung) unterlässt oder zum anberaumten Zeitpunkte nicht bewirkt, begeht eine Uebertretung und verfällt einer Geldstrafe von 2 bis zu 100 Gulden. Zu § 12, Punkt 2: Das Strafverfahren und das Erkenntnis steht nunmehr den politischen Behörden des Aufenthaltsortes sämmtlicher Länder zu. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei Linz vom 3. Juni l. J., Z. 9440/IV, setze ich hievon die Gemeinde=Vorstehungen zum Wissen und zur Vor¬ merkung bei den betreffenden Paragraphen der Landsturm¬ Meldevorschrift in die Kenntnis. Steyr, den 8. Juni 1896. Z. 7901. An sämmtliche Herren Aerzte. Aerztekammerwahlen. Laut Erlass der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 1. Juni 1896, Z. 9137/V bringe ich zur Kenntnis, dass in der am 28. Mai l. J. abgehaltenen constituierenden Versammlung der oberösterreichischen Aerztekammer zum Präsidenten Herr k. k. Sanitätsrath Primararzt Dr. Alexander Brenner in Linz, zu dessen Stellvertreter Herr Primararzt Dr. Franz Schnopfhagen in Niedernhart und zu Vorstands¬ mitgliedern die Herren k. k. Sanitätsrath Dr. Karl Denk in Linz, Karl Lugmayr in Neufelden, Dr. Josef Dorfwirth in Ried, Dr. Nicolaus Ambos in Ottensheim, Dr. Karl Rogenhofer in Mauthausen, Dr. Karl Knechtl in Traun und kaiserlicher Rath Dr. Johann Wolfsgruber in Gmunden erwählt worden sind. Steyr, am 6. Juni 1896. Z. 7922. An die Gemeinde=Vorstekungen Weyer, Großraming, Reichraming, Losenstein, Tern¬ berg, St. Ulrich, Garsten und Gleink. Nachfolgende Kundmachung ist zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei Linz vom 2. Juni l. J., Z. 9220/VI, und im Nachhange zum hierämtlichen Erlasse vom 28. März l. J., Z. 4700, Amtsblatt Nr. 15, möglichst zu verlautbaren. Steyr, am 6. Juni 1896. Schiffsverkehr bei Krems. Nachdem in der Zeit vom 28. Juni bis 1. August 1896 nebst den Brückenschlag=Uebungen des Pionnier=Bataillons Nr. 6 die praktischen Uebungen im Brückenschlage des Pionnier¬ Bataillons Nr. 11, und zwar am linken Donauufer circa 1000 Schritte stromabwärts der Eisenbahnbrücke bei Krems stattfinden, werden für den Schiffsverkehr auf der Donau zunächst Krems in Esgänzung der mit der Statthalterei¬ Kundmachung vom 28. März 1896 zur Statth. Z. 28.283 ex 1896 angeordneten Maßnahmen noch folgende Sicher¬ heits=Vorkehrungen getroffen: Mit Rücksicht darauf, dass die Uebungen des Pionnier¬ Bataillons Nr. 11 gleichzeitig und in derselben Dauer wie ene des Pionnier=Bataillons Nr. 6 stattfinden, haben die aut obiger Kundmachung auf der Straßenbrücke Stein— Mautern sowie in Dürnstein ausgesteckten Fahnen auch gleichzeitig als Aviso für die Uebungen des Pionnier=Bataillons Nr. 11 zu dienen, und wird überdies noch in der Mitte des zweiten Stromfeldes (vom linken Ufer) der Eisenbahn¬ brücke bei Krems auf die jeweilige Dauer der Uebungen des Pionnier=Bataillons Nr. 11 eine blau=weiße Fahne aus¬ gesteckt werden. Vom 28. Juni bis 1. August 1896 wird weiters circa 2000 Schritte stromabwärts der Kremser Eisenbahn¬ brücke an allen Vor= und Nachmittagen, an welchen Uebungen im Kriegsbrückenschlage statifinden, eine Stromwache mit einer blau=weißen Fahne am linken Ufer aufgestellt. Diese Stromwache hat den Zweck, die Gegenzüge darauf aufmerksam zu machen, dass weiter stromauswärts am linken Donau Ufer Uebungen im Kriegsbrückenschlage stattfinden, und dass vor Beendigung derselben ein Passieren des linken Ufers nicht zulässig ist. Für die stromabwärts verkehrenden Ruderschiffe und Flöße ist keine Stromwache aufgestellt und wird hiemit an¬ geordnet, dass während der Dauer der betreffenden Uebungen, d. i. insolange die Eingangs erwähnten Fahnen nicht ein¬ gezogen sind, das Passieren der Eisenbahnbrücke bei Krems eitens dieser Fahrzeuge im 2. bis 4. Stromfelde zu erfolgen hat, im ersteren Falle jedoch die auf dieser Brücke ausge¬ stellte Fahne links zu lassen ist. Wien, am 27. Mai 1896. Von der k. k. niederösterr. Statthalterei. Z. 7682. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern Richard und Josefa Hübl. Laut des an die k. k. Landesregierung in Klagenfurt erstatteten Berichtes der Gemeindevorstehung Reichenau ver¬ ursacht der in dieser Gemeinde heimatberechtigte, im Jahre 1867 geborene Vagant Richard Hübl durch Herauslockung von Reise=Unterstützungen seiner Heimatsgemeinde nicht unbe¬ deutende Auslagen, und sind demselben an Reisevorschüssen im Jahre 1895 22 fl. 70 kr. verabfolgt worden. Der Genannte, welcher mit seinem Weibe Josefa in den Ländern der österreichisch=ungarischen Monarchie be¬ chäftigungslos umherzieht und sich meistens als Metzger ausgibt, ist laut hieramtlich erliegender Auskunftstabelle bereits 16 mal wegen Diebstahles und Landstreicherei abge¬ straft worden. Derselbe ist von großer Statur, schlank, hat längliches Gesicht, blaue Augen, braune Haare, Mund und Nase regulär, gute Zähne, blonden Bartanflug und ist kurzsichtig. Sein Weib Josefa Hübl ist im Jahre 1875 geboren, von mittlerer Statur, hat blonde Haare und braune Augen, sonst keine besonderen Kennzeichen. Zufolge der Note der mit dem Erlasse der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 27. Mai 1896, Z. 9006/II, intimierten Note der k. k. Landesregierung in Klagenfurt vom 22. Mai 1896, Z. 6543, wird auf die Genannten
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