Amtsblatt 1896/23 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 4. Juni 1896

Geilits¬ Srurt der 6. 6. Bezirkshauptmannschaft Skeyr. Nr. 23. Steyr, am 4. Juni. 1896. Z. 7493. An die Gemeinde- Vorstehungen. Witwen= und Waisen=Gnadengesuche. Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben mit der allerhöchsten Entschließung vom 14. Mai 1896 dem Gesetz¬ entwurfe betreffend Bestimmungen über die Versorgungs¬ genüsse der Civil=Staatsbeamten (Staatslehrpersonen), dann der Diener, sowie deren Witwen und Waisen die allerhöchste Sanction allergnädigst zu ertheilen und den Heren Finanz¬ minister zu ermächtigen geruht, Witwen und Waisen nach jenen Staatsbediensteten, welche in der Zeit vom 1. Mai d. J. bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes gestorben sind, über etwaige Gnadengesuche unter Berufung auf die allerhöchste Ermächtigung im Gnadenwege diejenigen Bezüge zuzugestehen, welche ihnen gebüren würden, wenn dieses Gesetz vor dem 1. Mai l. J. in Kraft getreten wäre. Infolge Erlasses des hohen k. k. oberösterr. Statthalterei¬ präsidiums Linz vom 26. Mai l. J., Z. 1416/Praes., setze ich hievon die Gemeindevorstehungen zur Verlautbarung mit dem Beifügen in die Kenntnis, dass allfällige derartige Gnadengesuche hieher vorzulegen sind. Steyr, am 29. Mai 1896. Z. 841/B.=Sch.=R. An die Schulleitungen und Lehrerschaft. Curs zur Aneignung des Handfertigkeits=Unterrichtes. Der Herr Minister für Cultus und Unterricht hat mit Erlass vom 30. April 1896, Z. 8776, die Abhaltung eines Curses zur Heranbildung von Lehrern des Handfertigkeits¬ unterrichtes in Altheim, Bezirk Braunau a. J., in der Zeit vom 3. bis zum 30. September l. J. durch den Verein für Knabenhandarbeit in Oesterreich genehmigt. Der Verein hat für diesen Curs folgendes Programm festgestellt: 1. An dem Curs können Lehrer Oberösterreichs nach vorhergegangener Anmeldung beim Cursleiter nach Maßgabe des Raumes theilnehmen. 2. Der Curs steht unter Leitung des Herrn Franz Hrubesch, Lehrers in Altheim, in welchem Orte auch der Curs abgehalten wird. Als zweiter Lehrer wirkt Herr Anton Zirnbauer, Schulleiter in Friedburg, Bezirk Braunau. 3. Der Unterricht beginnt am 3. September und schließt am 30. September. Die Arbeitszeit beträgt täglich sieben Stunden, dazu kommen noch in jeder Woche zwei Vortrags¬ stunden. 4. Der Unterricht wird nach dem vom hohen k. k. Mini¬ sterium für Cultus und Unterricht mit Erlass vom 28. Mai 1884, Z. 8591, genehmigten Lehrplane ertheilt. 5. Der Unterricht umfasst: a) Cartonagearbeiten, b) Holzschnitzen, c) Hobelbankarbeiten. Jeder Theilnehmer kann nur zwei Fächer wählen. 6. Der Unterricht an diesem Curse ist unentgeltlich. Das Material wird von der Cursleitung hergestellt, für dasselbe hat jeder Theilnehmer einen Betrag von sechs Gulden zu zahlen. Die angefertigten Gegenstände sind Eigen¬ thum des Curstheilnehmers. 7. Am Schlusse des Curses werden Zeugnisse verabfolgt. Infolge Erlasses des hohen k. k. oberöst. Landes=Schul¬ rathes vom 22. Mai l. J., Z. 1148, werden hievon die Schul¬ leitungen und die Lehrerschaft in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 29. Mai 1896. Z. 7626. An die hochw. Pfarrämter und die Gemeinde¬ Vorstehungen. Sammlung für Eferding. Am 17. April l. J. wurde die Stadt Eferding von einer großen Feuersbrunst heimgesucht, welche 19 Wohn¬ häuser und zahlreiche Nebengebäude theils schwer beschädigte, theils gänzlich zerstörte. Hiebei giengen auch Wohnungs¬ einrichtungen, Futtervorräthe und sonstige Habseligkeiten der Bewohner zu Grunde und wurden zahlreiche Inhaber ihrer ganzen Habe beraubt. Die an den Gebäuden eingetretenen Schäden haben sich gelegentlich des Beginnens der Herstellungsarbeiten noch viel größer erwiesen, als früher angenommen wurde. Der Gesammtschade beläuft sich nach verlässlichen Erhebungen auf mehr als 59.000 fl., welchem eine Ver¬ sicherung von 30.000 fl. gegenübersteht. Wenn auch bisher von einzelnen Wohlthätern, Gemeinden und Sparcassen und insbesondere durch die im politischen Bezirke Wels eingeleitete Sammlung namhafte Unterstützungen eingelangt sind, so be¬ läuft sich der unbedeckte Schade derzeit doch noch auf mehr als 21.000 fl.

2 Durch diesen Schaden werden vorwiegend Hausbesitzer betroffen, welche mit einem außerordentlich hohen Schulden¬ stande belastet sind und auch für eine zahlreiche Familie zu sorgen haben. Mit Rücksicht auf die äußerst missliche Lage der be¬ treffenden Parteien fand das hohe k. k. oberösterr. Statthalterei¬ Präsidium mit dem Erlasse vom 28. v. M., Z. 1173, zur Unterstützung derselben eine Sammlung milder Gaben in den Stadtgemeinden Linz und Steyr und in den politischen Bezirken Steyr=Land und Kirchdorf anzuordnen, infolge¬ dessen die Gemeindevorstehungen eingeladen werden, diese Sammlung im Einvernehmen mit den hochwürdigen Pfarrämtern unverweilt einzuleiten und durchzuführen und die einlangenden Beträge längstens bis Ende dieses Monates anher zu senden. Hiebei wird noch besonders bemerkt, dass die Stadt Eferding bei Elementar=Unglücksfällen anderer Gemeinden des Landes sich stets durch große Mildthätigkeit hervorgethan hat und daher auch deshalb besondere Berück¬ sichtigung verdient. Steyr, den 1. Juni 1896. Z. 7110/I. An alle Gemeinde- Vorstehungen betreffend die Jagdkarten nach dem neuen Jagdgesetze. Von Seite einer Gemeinde wurde anher die Anfrage gestellt, ob Inhaber von Jagdkarten, welche noch vor Ende des laufenden Jahres ausgehen, diese alten Jagdkarten noch bis Ende des laufenden Jahres benützen können, oder ob sie bei Lösung der neuen Jagdkarten, welche nach § 38 des neuen Jagdgesetzes nur für das laufende Kalenderjahr oder für dasselbe und die zwei folgenden Kalenderjahre aus¬ gestellt werden dürfen, einen Nachlass an der in § 40 des neuen Jagdgesetzes normierten Taxe zu gewärtigen haben. Es wird daher diesbezüglich zur Darnachachtung bekannt¬ gegeben, dass weder eine Verlängerung der alten Jagdkarten noch ein Nachlass an der Taxe für die neue Jagdkarte er¬ folgen kann, sondern dass solche Parteien, deren alte Jagd¬ karten z. B. mit Ende October l. J. ausgehen, falls sie noch in den Monaten November und December 1896 jagen wollen, neue Jagdkarten für das ganze Kalenderjahr 1896 lösen und hiefür die ganze Taxe entrichten müssen. Schließlich werden die Gemeinde=Vorstehungen bei diesem Anlasse auch darauf verwiesen, dass nach Absatz 2 des Art. III der Statthalterei=Verordnung vom 29. März 1896, Z. 5533/I (Landesgesetz= und Verordnungsblatt VII. Stück, Nr. 12), die Gestehungskosten der Jagdkarten per 2 kr. per Stück bei Ausstellung der Jadkarten von den Parteien einzuheben sind, daher von den Gemeinde=Vorstehungen bei Vorlage von Gesuchen um Jagdkarten diesen Gesuchen anzuschließen sind. Steyr, am 30. Mai 1896. Z. 7460. An die Gemeinde=Vorstehungen. Einwanderung in den brasilianischen Staat Sao Paolo. Nach einem Berichte des k. u. k. General=Consuls in Genua an das hohe k. u. k. Ministerium des Aeußern steht gegenwärtig die kostenfreie Einwanderung in den brasilia¬ nischen Staat Sao Paolo offen. Infolgedessen hat auch bereits die Dampfschiffahrts¬ Gesellschaft „La Ligure Brasiliana“ Circulare an ihre Sub¬ agenten versendet, in welchen die Bedingungen für die vom Staate Sao Paolo gewährte kostenfreie Ueberfahrt enthalten sind. Nach diesem Circulare werden zur unentgeltlichen Be¬ förderung nach Sao Paolo nur Familien von wirklichen Ackerbautreibenden zugelassen, u. zw.: 1. Mann und Frau ohne Kinder, doch darf kein Theil über 45 Jahre alt sein; 2. Mann und Frau (nicht über 50 Jahre) mit Söhnen oder Stiefsöhnen, wenn unter diesen auf je zwei zur Arbeit unfähigen Personen eine arbeitsfähige entfällt; 3. Witwer oder Witwen bis 50 Jahren mit Söhnen oder Stiefsöhnen, wenn unter diesen auf je zwei zur Arbeit unfähigen Personen eine arbeitsfähige entfällt. Mit solchen Familien können allerdings auch andere Familienmitglieder auswandern, doch muss auch hier auf je zwei arbeitsunfähige Personen eine arbeitsfähige entfallen. Der Familienstand ist vom Gemeinde=Vorsteher zu be¬ stätigen. Die arbeitsfähigen Männer (Frauen und Mädchen werden nicht als arbeitsfähige Personen gerechnet) müssen 12 bis 45 Jahre alt sein, dürfen keine körperlichen Gebrechen haben und müssen ausschließlich Ackerbautreibende sein. Solche, die schon einmal in Brasilien waren, sind aus¬ geschlossen. Die Auswanderer müssen mit Pass, mit einem Sittenzeugnisse und einem ämtlichen Gesundheitszeugnisse versehen sein. Für die Einwanderung nach Sao Paolo werden nur krainische, steierische und croatische (illirische) Auswanderer angenommen, während solche aus Galizien ausdrücklich aus¬ geschlossen sind. Da infolge der Freigebung der Einwanderung nach Sao Paolo zu erwarten steht, dass ein großer Theil der Auswanderungslustigen sich nach diesem Staate Brasiliens wenden wird, erscheint es wünschenswert, solche Auswande¬ rungslustige auf die strengen Bedingungen für die zu ge¬ währende kostenfreie Ueberfahrt in der geeignet erscheinenden Weise aufmerksam machen zu lassen. Infolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 4. Mai l. J., Z. 13.464, und Statthalterei¬ Erlasses vom 12. Mai l. J., Z. 8061/II, werden die Ge¬ meinde=Vorstehungen beauftragt, Personen, welche nach dem genannten Staate auszuwandern beabsichtigten, über die vor¬ erwähnten Bedingungen zu belehren. Gleichzeitig werden die Gemeinde=Vorstehungen ange¬ wiesen, in geeignet erscheinender Weise zur weitesten Ver¬ breitung zu bringen, dass nach den Staaten Rio Grande do Sul und Santa Caterina die unentgeltliche Einwanderung nicht gestattet, dass nach dem Staate Parana die Ein¬ wanderung vollständig eingestellt und dass die unentgeltliche Beförderung von Auswanderern nach dem Staate Minas Geraes zwar gestattet ist, von derselben jedoch im Hinblicke auf die, für Bewohner nördlicher Zonen und insbesonders für die galizische Landbevölkerung, äußerst ungünstigen, klimatischen Verhältnisse nicht eindringlich genug gewarnt werden kann. Steyr, am 28. Mai 1896. Z. 7463. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Unterstützungs=Schwindler Joh. Stubreiter. Laut des an die k. k. Statthalterei in Linz erstatteten Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom

3 6. Mai l. J., Z. 4918, hat der Schauspieler Josef Strub¬ reiter, katholisch, verheiratet, Alter unbekannt, zuständig zur Gemeinde Oberaschau, Bezirk Vöcklabruck, am 17. März beim Bürgermeisteramte in Linz 6 fl., am 18. März l. J. bei der Gemeinde=Vorstehung Wels 5 fl, und am 21. März l. J. bei der Gemeinde=Vorstehung Schwanenstadt 3 fl. Reiseunterstützungen unter der unwahren Angabe, dass er seine Frau wegen Krankheit zu ihrer Mutter in St. Johann im Pongau bringen müsse, erschwindelt. Johann Strubreiter dürfte dieses Herausschwindeln von Reiseunterstützungen in betrügerischer Weise sortzutreiben versuchen. Da der Gemeinde Oberaschau hiedurch bedeutende Kosten erwachsen sind, werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge des Erlasses der hoben k. k. Statthalterei in Linz vom 14. Mai 1896, Nr. 8154/II, angewiesen, dem Genannten ohne dringende Noth keine weiteren Unterstützungen mehr zu verabfolgen. Steyr, am 28. Mai 1896. Z. 7589. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Nr. 9004/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus dem politischen Bezirke Freistadt in Oberösterreich nach Böhmen. Mit Rücksicht auf die größere Ausbreitung der Schweinepest im politischen Bezirke Freistadt in Oberöster¬ reich fand die k. k. Statthalterei in Prag mit der Kund¬ machung vom 22. Mai 1896, Z. 83.892, die Einfuhr von Schweinen aus dem genannten Bezirke nach Böhmen bis auf weiteres zu untersagen. Uebertretungen dieser, mit dem Tage der Verlaut¬ barung in der „Prager Zeitung“ in Wirksamkeit tretenden Anordnung werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R. G. Bl. Nr. 51, geahndet werden. Dies wird hiemit verlautbart. Linz, am 27. Mai 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 31. Mai 1896. Z. 2794. An alle Gemeinde=Vorstehungen, an die k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden und an die hochwürdigen Pfarrämter. Betreffend die Ausforschung des im Jahre 1375 in St. Marien geborenen und nach Rematen a. d. Krems zuständigen, stellungspflichtigen Karl Zeininger. Am 28. Mai 1875 ist in St. Marien Karl Zeininger als außerehelicher Sohn der Elisabeth Zeininger, ehelicher Tochter des Johann Zeininger, Schuhmachers in Kematen, und der Anna Marie Neustifter geboren worden. Die bisher über den Aufenthalt beziehungsweise das Ableben des Genannten gepflogenen Erhebungen haben bei dem Umstande, als seine Mutter sowie deren Ehegatte Jakob Ortner, Hausbesitzer in Kremsdorf Nr. 26, und die Tauf¬ athin bereits gestorben sind und die Geburtshelferin sich infolge Altersschwäche an nichts mehr zu erinnern weiß, zu keinem positiven Resultate geführt. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten Commanden werden daher beaustragt, die entspre¬ chenden Erhebungen nach dem Aufenthalte, beziehungsweise dem Ableben des Karl Zeininger, welcher vielleicht auch rrthümlicherweise den Zunamen des Gatten seiner Mutter, nämlich Ortner, trägt, zu pflegen. Die hochwürdigen Pfarrämter werden ersucht, in den Sterbebüchern Nachschau halten zu wollen, ob der Genannte unter dem Namen Zeininger oder Ortner aufscheint. Ein etwaiges positives Resultat ist bis 15. August l. J. anher bekannt zu geben. Steyr, am 1. Juni 1896. Z. 861/B.=Sch.=R. Amtserinnerung. Der k. k. Bezirks=Schulrath Steyr ertheilt jenen Mit¬ gliedern des Zweiglehrervereines Weyer, welche der Conferenz am 13. Juni l. J. beizuwohnen gedenken, den hiefür erforder¬ lichen Urlaub. Steyr, am 3. Juni 1896. Z. 7588. An alle Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Mai bis 26. Mai 1896. 1. Bläschenausschlag. Erlöschen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Alkoven, Ortschaften Alkoven, Emling; Gemeinde und Ortschaft Scharten. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch der Seuche. 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Ried, Ort¬ schaft Großendorf. 2. Bezirk Wels: Gemeinde Steinhaus, Ortschaft Taxelberg. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Freistadt. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ischl, Ortschaft Roith. 3. Schweinepest. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Freistadt, Ort¬ schaft Böhmervorstadt; Gemeinde Grünbach, Ortschaften Grünbach, Heinrichschlag, Oberrauchenödt, Schlag; Gemeinde Hirschbach, Ortschaften Auerbach, Unterhirschgraben; Ge¬ meinde Käfermarkt, Ortschaften Albingdorf, Pernau, Wag¬ rein; Gemeinde Königschlag, Ortschaft Hinterkönigschlag;

4 Gemeinde Lasberg, Ortschaften Edlau, Grensberg, Grieb, Grub, Kronau, Lasberg, Paben, Pilgersdorf, Punkenhof, Siegelsdorf, Wartberg; Gemeinde St. Leonhardt, Ortschaften Ensödt, Haslach, Herzograith, Oberarzing, St. Leonhardt, Rehberg, Stiftung, Wenigfürling; Gemeinde Leopoldschlag, Ortschaften Eisenhut, Hiltschen, Dorf und Markt Leopold¬ schlag, Mardetschlag; Gemeinde Liebenau, Ortschaften Eiben¬ berg, Glashütten, Liebenau, Liebenstein, Maxelsdorf, Schanz, Schöneben; Gemeinde und Ortschaft Neumarkt; Gemeinde Rainbach, Ortschaften Eibenstein, Sonnberg; Gemeinde und Ortschaft Sandl; Gemeinde und Ortschaft Schenkenfelden; Gemeinde Schönau, Ortschaft Pehersdorf; Gemeinde Unter¬ weißenbach, Ortschaft Windhing. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf, Ort¬ schaft Lederau. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ort¬ schaft Pernzell; Gemeinde und Ortschaft Klaus; Gemeinde Nufsbach, Ortschaft Sinzendorf; Gemeinde Pettenbach, Ort¬ schaften Magdalenaberg, Mitterndorf, Pettenbach; Gemeinde und Ortschaft Steindach a. Z. 4. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Hinterberg. 5. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Kollerschlag. 6. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Eberstallzell, Ortschaft Spieldorf; Gemeinde Garsten, Ortschaft Larndorf; Gemeinde und Ortschaft Lausa; Gemeinde und Ortschaft Losenstein; Gemeinde St. Ulrich, Ortschaft Unterwald; Ge¬ meinde und Ortschaft Wartberg. 7. Bezirk Wels: Gemeinde Fraham, Ortschaft Hörsdorf: Gemeinde Puchberg, Ortschaft Mitterlaab; Ge¬ meinde Scharten, Ortschaft Löppersdorf. 8. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaften Bei der Steyr, Reichenschwall, Wieserfeld. Erlöschen der Seuche. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Niederthalheim, Ortschaft Iming. Steyr, am 31. Mai 1896. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Todtenbeschau-Scheine Arztlicher Behandlungsschein — Sterbeschein Leichenbeschau-Drotokoll zu beziehen in der Haas'schen Duchdruckerei in Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Redoetionund Verlag der k. k. Beirksbaupimanschnaft Stevr. — Haassche Buchdruceret in Stepr

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2