Amtsblatt 1896/21 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 21. Mai 1896

3 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Inzersdorf, Ortschaft Unterinzersdorf. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Hinterberg, Ortschaft Schmierreith. 4. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Ried. 3. Schweinepest. Ausbruch und Bestand der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde St. Leonhardt, Ortschaft Ensödt 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Niederthalheim, Ortschaft Iming. 3. Bezirk Wels: Gemeinde Fraham, Ortschaft Hörsdorf; Gemeinde Hofkirchen, Ortschaft Aigen; Gemeinde Puchberg, Ortschaft Mitterlaab; Gemeinde Scharten, Ort¬ schaft Löppersdorf; Gemeinde und Ortschaft Taufkirchen. Erlöschen der Seuche. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Frankenmarkt. Steyr, am 14. Mai 1896. Z. 6550. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 7742|II. Kundmachung betreffend die Aufhebung des Einfuhrverbotes für Schweine aus einigen politischen Bezirken in Oberösterreich nach Kärnten. Da nach den ämtlichen Thierseuchen=Ausweisen in Oberösterreich die Schweinepest (Schweineseuche) nur noch in wenigen Höfen besteht, so hat die k. k. Landesregierung in Klagenfurt unterm 1. Mai 1896, Z. 5761, das mit der Kundmachung vom 22. Juni 1896, Z. 7741 (verlautbart mit der h. ä. Kundmachung vom 29. Juni 1895, Z. 10.657/II), erlassene Verbot der Einfuhr von Schweinen aus einigen politischen Bezirken in Oberösterreich wieder aufgehoben. Es ist sonach die Einfuhr von Schweinen aus ganz Oberösterreich unter genauer Einhaltung der für den Ver¬ kehr mit diesen Thiergattungen bestehenden allgemeinen Vor¬ schriften wieder gestattet. Dies wird hiermit verlautbart. Linz, am 6. Mai 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, den 14. Mai 1896. Z. 6681. An alle Gemeinde - Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Nr. 7827/II. Kundmachung betreffend die Gestattung der Einfuhr von Schlachtvieh aus Oesterreich=Ungarn nach Lindau und Passau. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 30. April d. J., Z. 14.213, hat die königl. bayerische Regierung, nachdem die von ihr geforderten Ein¬ richtungen und Sicherungsmaßregeln gegen die Einschleppung von Viehseuchen durch ausländisches Schlachtvieh in den Schlachthäusern von Lindau und Passau in befriedigender Weise getroffen worden sind, die Einfuhr von lebenden Rindern aus Oesterreich = Ungarn in diese Schlachthäuser unter den früher dafür geltend gewesenen und im Anzeige¬ blatte des Handelsministeriums Nr. 188 ex 1893 aufge¬ nommenen Bedingungen durch Verfügung vom 10. März l. J. wieder gestattet. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 8. Mai 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 14. Mai 1896. Z. 6394. An alle Gemeinde-Vorstehungen des Gerichtsbezirkes Weyer mit Ausnahme von Gaflenz und Neustift, ferner an die Gemeinden Garsten, Gleink und St. Ulrich, an alle k. k. Gendarmerie=Posten=Com¬ manden des Gerichtsbezirkes Weyer und an das k. k. Gendarmerie-Bezirks-Commando in Steyr. Die Leiche der Anna Humer aus Weyer wurde auf¬ gefunden. Dies wird behufs Einstellung der mit dem h. ä. Erlasse vom 30. März 1896, Z. 4687, Amtsblatt Nr. 14, angeordneten Nachforschungen bekanntgegeben. Steyr, am 18. Mai 1896. Z. 6738. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 8017/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von lebenden Schweinen aus Krain nach Oberösterreich. Im Hinblicke auf die wiederholte Einschleppung der Schweinepest durch Schweinetransporte aus dem Herzogthume Krain findet die k. k. Statthalterei die Einfuhr von leben¬ den Schweinen aus Krain nach Oberösterreich bis auf weiteres zu verbieten. Uebertretungen dieser Versügung, welche mit dem 10. Mai l. J. in Wirksamkeit tritt, werden nach den Be¬ timmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 54) geahndet werden. Von der k. k. Statthalterei. Linz, den 8. Mai 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, den 14. Mai 1896.

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