Amtsblatt 1896/21 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 21. Mai 1896

2 Hievon werden die Gemeindevorstehungen in Kenntnis gesetzt mit der Aufforderung, sich diese drei Dienstbücher, welche zum Amtsgebrauche erforderlich sind, anzuschaffen. Steyr, 19. Mai 1896. Z. 6954. An die Gemeinde- Vorstehungen. Gemeindeumlage für Bier und gebrannte geistige Flüssigkeiten. Se. k. u. k. Apostolische Majestät haben mit Aller¬ höchster Entschließung vom 17. April d. J. den vom Land¬ tage des Erzherzogthumes Oesterreich ob der Enns beschlossenen Gesetzentwurfe wegen Abänderung des § 2 des Landesgesetzes vom 5. August 1880, betreffend die Einhebung einer Ge¬ meindeumlage für Bier und gebrannte geistige Flüssigkeiten, die Allerhöchste Sanction allergnädigst zu ertheilen geruht. Hievon werden infolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 28. April d. J., Z. 12.867, und hohen Statthalterei=Erlasses vom 4. Mai l. J., Z. 7548/II, die Gemeindevorstehungen mit dem Bemerken in die Kenntnis gesetzt, dass dieses Allerhöchst sanctionierte Gesetz durch das oberösterreichische Landesgesetz= und Ver¬ ordnungsblatt kundgemacht wurde. Steyr, am 17. Mai 1896. Z. 7000. An sämmtliche Schulleitungen. Schulimpfung. Den Schulleitungen wird unter Einem die Drucksorte I. Impfausweis pro 1896 über die Schulimpfungen über¬ mittelt. Zunächst sind sämmtliche Schüler, welche noch niemals in ihrem Leben geimpft worden sind (hiezu gehören auch jene, welche zwar geimpft wurden, aber er¬ olglos) zu eruieren und nominativ in den Ausweis I einzutragen, wobei die Rubriken 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 11 genau auszufüllen sind. Bei dieser Eintragung sind zuerst zu verzeichnen: 1. Jene ungeimpften Schüler, welche im Vorjahre ungeimpft verblieben sind und inzwischen aus der Schule ausgetreten oder gestorben sind (Rubrik 8, 10); sodann 2. jene noch ungeimpften Schüler, welche vom Jahre 1895 ungeimpft verblieben sind und 1896 noch die Schule besuchen; 3. alle jene bisher noch ungeimpften Schüler, welche mit dem heurigen Schuljahr neu eingetreten sind. Bezüglich der Tage der Impfung ist mit den Herren Impfärzten das Einvernehmen zu pflegen, und sind die vorhin bezeichneten Schüler demselben unter Vorlage des Ausweises vorzuführen. Nach der Impfung wird sodann der Herr Impfarzt in die Rubriken 12—.22 die betreffenden Daten einsetzen, und ist sodann der Ausweis I. bis Ende Juli 1896 anher vorzulegen. Als Schulimpfärzte fungieren 1896 die betreffenden Gemeindeärzte. Steyr, am 18. Mai 1896. Z. 6867. An sämmtliche Sanitäts=Gemeinde=Vor¬ stehungen. Choleragefahr. Laut der dem Ministerium des Innern zugekommenen ämtlichen Nachrichten nimmt in Alexandrien seit anfangs April d. J. die Zahl der Cholerafälle wieder nicht unbe¬ denklich zu. Diese Thatsache, sowie überhaupt das Fortbestehen der Cholera in Alexandrien zur Zeit des Eintritttes der wärmeren Jahreszeit geben begründeten Anlass zu der Befürchtung, dass sich von Alexandrien aus die Cholera in Aegypten ausbreiten könnte, womit die Gefahr der Bildung größerer Seuchen¬ herde in Aegypten und der Verschleppung der Krankheit von dort aus auf dem Seewege sich drohender gestalten würde. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 12. d. M., Z. 8262/V, werden daher die Sanitäts¬ Gemeinde=Vorstehungen beauftragt, im Einvernehmen mit den Herren Gemeindeärzten wegen strenger Handhabung der sanitätspolizeilichen Revisionsmaßnahmen gegenüber Ankömm¬ lingen und infectionsverdächtigen Provenienzen aus Alexan¬ drien im Sinne der Dresdener Convention das Geeignete zu veranlassen und insbesondere die Verfügung zu treffen, dass die fünftägige sanitäre Ueberwachung der Ankömmlinge aus Alexandrien an ihrem Aufenthaltsorte durchgeführt werde. Steyr, am 18. Mai 1896. Z 6736. An sämmtliche Herren Gemeinde-Aerzte. Infolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 22. April 1896, Z. 6809/V, werden die Herren Gemeinde¬ ärzte ersucht, bis Ende Juni l. J. eine eingehende Darstellung der Formen des Curpfuscherwesens und seiner Verbreitung in dem Bereiche ihrer ärztlichen Proxis vorzulegen. Steyr, am 18. Mai 1896. Z. 6495. An alle Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. April bis 2. Mai 1896. 1. Bläschenausschlag. Ausbruch der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Alkoven, Ortschaften Alkoven, Emling, Staudach; Gemeinde und Ortschaft Scharten. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Perg: Gemeinde Hinterberg, Ortschaft Zudersdorf. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ort¬ schaft Garsten. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Laakirchen, Ortschaft Lindach.

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