Nr. 20 1806. der 6. 6. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 14. Mai. Z. 6165, 6166, 6167, 6168 An alle Gemeinde-Vorstehungen der Gerichtsbezirke Steyr, Kremsmünster und Neuhofen betreffend die Vornahme der Militärtaxbemessung für die Gerichtsbezirke Steyr, Kremsmünster und Neuhofen. Auf Grund des Gesetzes vom 13. Juni 1880, R. G. Bl. Nr. 70, findet die Bemessung der Militärtaxe für das Jahr 1895 für die in dem Gerichtsbezirke Steyr zuständigen Militärtaxpflichtigen Dienstag den 19. Mai 1896 im Amtsgebäude der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr, für die in dem Gerichtsbezirke Kremsmünster Zuständigen Dienstag den 26. Mai 1896 in der Gemeinde¬ Kanzlei zu Kremsmünster, für die in dem Gerichtsbezirke Neuhofen Zuständigen Mittwoch den 27. Mai 1896 in der Gemeinde=Kanzlei zu Neuhofen statt. Die Amshandlung beginnt jedesmal um 10 Uhr vor¬ mittags und wird nicht, wie es in den früheren Jahren stattfand, unterbrochen. Da es wünschenswert erscheint, nähere, in den Militär¬ taxverzeichnissen nicht angeführte Aufschlüsse über die Ver¬ hältnisse der Militärtaxpflichtigen zu erhalten, werden die Gemeindevorstehungen der bezüglichen Gerichtsbezirke einge¬ laden, falls es ihre freie Zeit erlaubt, sich an den oben ge¬ nannten Tagen in den bezeichneten Localen einzufinden, um der Commission allfällige Aufklärungen geben zu können. Steyr, am 4. Mai 1896. Z. 6470. An alle Gemeinde - Vorstehungen betreffend Anlage des neuen Jagd=Catasters. Nach Punkt VI der Durchführungsverordnung zum neuen Jagdgesetze vom 29. März 1896, Z. 5433/I, (Landesgesetz= und Verordnungsblatt, VII. Stück, Nr. 12 ex 1896) haben die politischen Bezirksbehörden einen Jagd¬ Cataster nach Formular VI des Anhanges zu dieser Ver¬ ordnung anzulegen. Nachdem das neue Jagdgesetz vom 13. Juli 1895 (G.= u. V.=Bl., V. Stück, Nr. 8 ex 1996) beziehungsweise die Novelle zu diesem Jagdgesetze vom 16. Juli 1895 (G.= u. V.=Bl., V. Stück, Nr. 9 ex 1896) mit 5. Juni l. J. in Wirksamkeit treten, werden die Ge¬ meindevorstehungen hiemit behufs genauer Revision der zur Eintragung in den neuen Jagd=Cataster nöthigen Daten beauftragt, beiliegendes Formulare des neuen Jagd=Catasters in den Rubriken 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 u. 13 möglichst genau und gewissenhaft auszusüllen und binnen läng¬ stens 3 Wochen anher vorzulegen. In Rubrik 3 ist, falls der h. ä. Erlass, mit welchem die Eigenjagd geneh¬ miget wurde, nicht genau bekannt sein sollte, doch wenigstens das Jahr der erfolgten Genehmigung einzusetzen. Die Flächenmaße sind in ha auszudrücken und die alten Maße in Jochen und Quadratklafter beizusetzen, damit die Vergleichung mit den Daten des h. ä. alten Jagd¬ Catasters erleichtert wird. Schließlich wird den Gemeinde¬ vorstehungen bei diesem Anlasse das genaue Studium des neuen Jagdgesetzes und der bezüglichen Durchführungs=Ver¬ ordnung, nach welchen den Gemeindevorstehungen ein weit ausgedehnterer Wirkungskreis, als nach den bisherigen Jagdgesetzen und Vorschriften zukommt, besonders anem¬ pfohlen, damit die Gemeindevorstehungen bei Eintritt der Wirksamkeit dieses Gesetzes mit den Bestimmungen desselben vollkommen vertraut sind. Steyr, am 6. Mai 1896. Z. 6471. An die Gemeinde=Vorstehungen betreffend die Bestimmung der Obmänner und Stellver¬ treter der Schiedsgerichte zur Austragung der Wildschaden=Ersatzansprüche. Laut § 71 des Gesetzes vom 16. Juli 1895 (Ges.= u. Verodnungsblatt, V. Stück, Nr. 9 ex 1896) hat die poli¬ tische Bezirksbehörde auf die Dauer von drei Jahren den Obmann und einen Stellvertreter des Schiedsgerichtes zur Austragung der Wildschaden=Ersatzansprüche in jeder Ge¬ meinde zu bestimmen, zu beeiden und in ortsüblicher Weise zu verlautbaren. Nachdem das erwähnte neue Jagdgesetz mit 5. Juni l. J. in Wirksamkeit tritt, erhalten die Gemeinde=Vorste¬ hungen hiemit den Auftrag, anher ehestens, u. zw. längstens bis 25. l. M. drei in der Gemeinde befindliche, unbe¬ scholtene, unparteiische und mit den landwirtschaftlichen sowig
2 mit den jagdlichen Verhältnissen vertraute Persönlichkeiten unter Angabe ihres Alters, Standes, ihrer Beschäftigung, ihres Grundbesitzes oder Gewerbes bekanntzugeben, damit von hieramts auf diese Vorschläge bei Bestimmung des Ob¬ mannes und Stellvertreters des Schiedsgerichtes Rücksicht genommen werden kann. Steyr, am 6. Mai 1896. Z. 6660. An alle Gemeinde=Vorstehungen betreffend die im Juni fälligen Titelnach¬ weisungen der Candidaten des geistlichen Standes, der Unterlehrer und Lehrer und der ererbten Landwirte. Die Gemeinde=Vorstehungen, in deren Gemeinden die folgenden nach dem Wehrgesetze Begünstigten zuständig sind, haben diese Begünstigten ehestens aufzufordern, die gesetzlich vorgeschriebene Titelnachweisung um so zuverlässlicher hier¬ amts im Laufe des Monates Juni 1896 einzubringen, da ihnen sonst die Begünstigung aberkannt werden müsste: I. Heer: Josef Dlauhy, Lehrer, zuständig nach Johann Kremsberger, Candidat des geistlichen Sierning. Standes, zuständig nach St. Marien. — Johann Huber, Landwirt, zuständig nach Pucking. — Johann Habert, Candidat des geistlichen Standes, zuständig nach Gaflenz. — Ferdinand Astleitner, Lehrer, zuständig nach Sierning. — — Matthias Eduard Poetzl, Lehrer, zuständig nach Gaflenz. Langeder, Landwirt, zuständig nach Ried. — Alois Renner¬ torfer, Candidat des geistlichen Standes, zuständig nach Sierning. — Josef Binder, Lehrer, zuständig nach Losen¬ steinleiten. II. Landwehr: Heinrich Ebner, Lehrer, zuständig nach Gleink. — Franz Schießlingstrasser, Lehrer, zuständig nach Weyer. — Max Kronawitter, Lehrer, zuständig nach Egendorf. — Josef Lughofer, Lehrer, zuständig nach All¬ haming. — Alois Pux, Lehrer, zuständig nach Bad Hall. — Franz Binderberger, Candidat des geistlichen Standes, zuständig nach Kremsmünster Markt. Steyr, am 9. Mai 1896. Z. 6440. Concurs-Ausschreibung. Postmeisterstelle bei dem k. k. Post= und Telegraphen¬ amte in Kremsmünster, Bezirkshauptmannschaft Steyr, gegen Dienstvertrag und Erlag einer Caution von 600 fl. Postbestallung jährlich sechshundert (600) Gulden, Telegraphenbestallung zweihundertfünfzig (250) Gulden, Amtspauschale jährlich einhundertzwanzig (120) Gulden, Manipulationsbeihilfe siebenhundert (700) Gulden, Pauschale für Aushebung der Briefsammelkästen jährlich dreißigsechs (36) Gulden, Landbriefträger=Pauschale jährlich einhundert¬ achtzigzwei (182) Gulden 50 kr., für die zwei Verbin¬ dungsgänge zum Bahnhofe Kremsmünster der Kremsthal¬ bahn und zwar zu den Zügen Nr. 1 und 6 je 25 kr. per Gang, zu den übrigen dermal täglich vier Zügen 15 kr. per Gang, für jeden Verbindungsgang zum Bahnhofe Krems¬ münster=Stift der Wels—Unterrohrbahn 25 kr. Gesuche sind binnen drei Wochen bei der k. k. Post¬ und Telegraphen=Direction Linz einzubringen. Bewerber um diese Stelle haben in den eigenhändig geschriebenen Ge¬ suchen nachzuweisen: Alter, Zuständigkeit, Schulbildung, ittliches Wohlverhalten, Stand, Religionsbekenntnis, Ver¬ mögensverhältnisse, ihre etwaige bisherige Dienstesverwendung, sowie die Beistellung eines in jeder Beziehung geeigneten, geräumigen, feuer= und einbruchsicheren Locales zur Unter¬ bringung des Post= und Telegraphenamtes. Linz, den 4. Mai 1896. K. k. Post= und Telegraphen=Direction. Steyr, den 6. Mai 1896. Z. 9349. An sämmtliche Gemeinde- Vorsteßungen. Landesumlagen. Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben mit Aller¬ höchster Entschließung vom 22. April 1896 die Beschlüsse des Landtages des Erzherzogthumes Oesterreich ob der Enns vom 7. und 24. Jänner, dann 4. Februar 1896, mit welchen für das Jahr 1896 eine Landesumlage von zusam¬ men 40% u. zw. für den Landesanlehensfond mit 8 %, für den Landesschulfond mit 19% und für den Landesfond mit 13% auf die directen Steuern sammt Staatszuschlägen festgesetzt wird, allergnädigst zu genehmigen geruht. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 30. April l. J., Z. 7431, in die Kenntnis. Steyr, am 4. Mai 1896. Z. 6492. An die hochw. Pfarrämter und die Gemeinde¬ Vorstehungen. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat dem Asylvereine der Wiener Universität die erbetene Bewilligung zur Sammlung milder Gaben für die Zwecke des Vereines in Oberösterreich, jedoch nur bei den bisherigen Spendern und Mitgliedern des Vereines, in der Zeit vom 6. Mai bis 6. Juli 1896 ertheilt. Hievon setze ich infolge Erlasses des hohen k. k. Statt¬ halterei=Präsidiums Linz vom 6. Mai l. J., Z. 682/Präs., die hochw. Pfarrämter und Gemeinde=Vorstehungen mit dem Beifügen in die Kenntnis, dass dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorgane Josef Stix, geboren zu Wien im Jahre 1842, Statur mittelgroß, gut genährt, Gesicht oval, Augen braun, Nase proportioniert, Haupthaar grau, trägt grauen Vollbart, das Sammlungs¬ Certificat ausgestellt wurde. Steyr, am 8. Mai 1896.
Z. 6220. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden. Constatierung der Identität einer in Langacker an¬ geschwemmten Leiche. Am 23. April 1896 zwischen 2 und 3 Uhr nachmittags wurde in der Gemeinde Langacker die Leiche eines 50 bis 60jährigen, unbekannten Mannes aus der Donau gezogen, welche wegen des Abganges jeder Fäulniserscheinung und jedes Leichengeruches noch nicht lange im Wasser gelegen sein dürfte. Diese Leiche war 180 cm lang, von kräftigem Körperbau mit gut entwickelter Muskulatur und mittelstarkem Fettpolster. Bei der Auffindung der Leiche war die allge¬ meine Decke geröthet, Stirngegend und Nasenrücken blutig suffundiert; eine äußere Verletzung an derselben war nicht zu finden. Der Kopfumfang 60 cm, Haare stark grau, ebenso der Schnurrbart, der kurz gehalten und nicht sehr dicht war, graue Bartstoppeln an den Backen, etwas dichter zu beiden Seiten des Kinnes. Iris beider Augen braun, Bindehaut um die Hornhaut herum wallartig geschwellt und blutig durchtränkt, Nase breit und stumpf, Mund proportioniert, Zähne vollzählig, wenig gepflegt. Hals dick und kurz, Kehlkopfgerüste sehr starr, um den Hals stellenweise eine blasse Linie in circulärem Ver¬ laufe, wahrscheinlich von der fest zugezogenen Cravatte herrührend. Brustkorb breit, stark gewölbt, unbehaart. Bauch nicht aufgetrieben, nicht verfärbt. Arme kräftig, Hände mäßig schwielig, Nägel kurz mit schmalen, schwarzen Rändern. Am Gelenke zwischen dem vor¬ letzten und letzten Gliede des kleinen Fingers der linken Hand eine knöcherne Hervorragung nach dem Handrücken zu. An beiden Handrücken entlang den Sehnen der Fingerstrecker die Epidermis abgescheuert, das blasse, feuchte Corium bloßliegend. An den unteren Extremitäten nichts Besonderes, einen kleinen reactionslosen Kratzer in der Gegend der linken Kniescheibe ausgenommen. Die Kleidung bestand aus einem blauen Rocke; dunkel¬ grauer Hose mit braunen Streifen, am linken Beine Hose und Gatie zerrissen, Weste aus demselben Stoffe, aber besser erhalten, Gatien aus blauem Barchent, Hemd roth und weißgestreift, schwarze Halsmasche, auf deren Band „Cravatte diplomate“ zu lesen ist. Schuhe in Sohlen, Absätzen, Gummi¬ zügen und Strupfen ganz neu, Oberleder an den Fußspitzen stark gewetzt und an diesen Stellen an beiden Schuhen geplatzt. Strümpfe keine vorhanden. An Effecten wurden vorgefunden: ein ledernes Geld¬ täschchen mit einem Fach, ein Zehnhellerstück enthaltend: ein Schlüsselring mit einem größeren (etwa Kasten=) Schlüssel und zwei kleineren Hohlschlüsseln (etwa zu Koffern); eine silberne Uhr mit Springdeckel, die bei der Auffindung der Leiche in Gang gewesen sein soll; auf dem inneren Deckel die Gravierung: „Cylindre 4 Rubins Nr. 27766“ — soge¬ nannte Panzerkette aus Silber mit rundem Carabiner, an dem¬ selben ein silberner Uhrschlüssel mit grünem Steine und ein Pferdekopf mit schwarzem Steine, der mitten von einer weißen Linie durchzogen ist. Zufolge der Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Perg vom 25. April 1896, Z. 5739, wird der Auftrag ertheilt, behufs Feststellung der Identität dieser Leiche die nöthigen Erhebungen zu pflegen und ein positives Resultat anher zu berichten. Steyr, den 11. Mai 1896. Z. 6371. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ermittlung der Identität eines in Böcklabruck plötzlich verstorbenen Mannes. Laut des an die hohe k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 3. April 1896, Z. 2784, ist am 6. Februar . J. in Redlham ein Mann plötzlich gestorben, über dessen Identität und Herkunft jegliche Anhaltspunkte fehlen. Derselbe war ungefähr 65 bis 68 Jahre alt, 1•63 Meter groß, hatte blonde Haare, graue Augen, schmales Gesicht und einen rothen Schnurrbart. Bekleidet war er mit einem braunen, gut erhaltenen Tuchrocke, braun gestreifter Hose, Stifletten und einem Wollhemde. Er trug einen schwarzen, abgetragenen Hut und ein blaugestreiftes Halstuch. An Barschaft wurde bei ihm der Betrag von 30 kr. vorgesunden. Von seinem Unterstandsgeber über seine Herkunft und Heimat befragt, gab er die Antwort: Der Webersepp in Heuweg (Gemeinde Timelkam) sei ohnehin eine sehr bekannte Person. Auch gab er an, dem Pferdefleischhauer Stundtner in Stadl bei Lambach zwei Pferde zugeführt zu haben. Diese beiden Angaben erwiesen sich jedoch zufolge der gepflogenen Erhebungen als unwahr. Dieser unbekannte Mann wurde schon öfters in der Gemeinde Redlham gesehen und war bei dieser Gelegenheit mit dem Führen von Pferden, welche für Pferdefleischhauer bestimmt waren, beschäftigt. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 17. April 1896, Z. 6296, wird der Auftrag ertheilt, über die Identität und Provenienz dieses Individuums Erhebungen zu pflegen und ein positives Resultat derselben anher zu berichten. Steyr, den 6. Mai 1896. Z. 6452. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung der Identität einer in Säusenstein angeschwemmten Leiche. Am 27. April 1896 wurde in der Gemeinde Säusen¬ tein eine Leiche aus der Donau gezogen. Dieselbe war hochgradig faul, das Gesicht vollständig zerstört, so dass wegen hochgradiger Fäulnis der Weichtheile ein Schlufs auf das Alter sowie die Farbe der Pupillen nicht mehr möglich war. Die männliche Leiche war bekleidet mit einer weiß und schwarz carrierten Baumwolljacke, schwarzem Tuchgilet, olcher Hose und einem groben Leinenhemd, blauer Barchent¬ unterhose, der linke Fuß ist mit einem Halbstiefel versehen, der rechte nackt. Spuren einer erlittenen Gewaltthat waren an der Leiche nicht wahrnehmbar. Zufolge der Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 1. Mai 1896, Z. 10.065, wird der Auftrag ertheilt, nach der Provenienz der in Rede stehenden Leiche zu forschen und ein positives Ergebnis anher zu berichten. Steyr, am 7. Mai 1896. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit.
Todtenbeschau-Scheine Arztlicher Behandlungsschein — Sterbeschein Leichenbeschau-Protokoll zu beziehen in der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Redaetion und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchbruckerei in Steor
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