Nr. 19 1896 der K. 6. Bezirkshauptmannschaft Skeyr. Steyr, am 7. Mai. Ad 3646. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Impfung. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 25. Februar l. J., Z. 2470/V, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen anlässlich des Herannahens der Impfsaison erinnert, in entsprechender Würdigung der besonderen Wich¬ tigkeit einer möglichst allgemeinen Durchimpfung der Bevöl¬ kerung es an der nöthigen Einflussnahme auf alle bei der Durchführung des Impfgeschäftes betheiligte Factoren nicht fehlen zu lassen und unter Anwendung der zu Gebote stehen¬ den Mittel auf die thunlichste Hebung der Impfergebnisse hinzuwirken. Zur Erreichung ieses Zweckes wird sich empfehlen: Die Förderung der Verbreitung der Kenntnisse von dem Nutzen und den Erfolgen der Impfung und ihrer Unschäd¬ lichkeit durch die Impfärzte, Seelsorger und Lehrer. Hiebei ist hervorzuheben, dass obwohl bei uns die Theilnahme an der Impfung noch immer nicht in dem er¬ wünschten Maße stattfindet, doch ein nennenswerter Unter¬ schied in der Zahl und der Gefährlichkeit der Blattern¬ krankheitsfällen hierzulande im Gegensatze zu anderen Provinzen Oesterreichs und jenen fremden Länder besteht, in welchen die Impfung mehr oder minder erheblich gegen Oberösterreich zurücksteht. So kam z. B. bei einer zwar geringen jedoch steten Zunahme der Impfung in dem letzten Decennium in ganz Oberösterreich keine Blatternepidemie mehr vor und im Bezirke Steyr ist überhaupt seit dem Sommer 1887 bis heute nur ein einziger echter Blattern¬ fall mehr beobachtet worden. Zu diesem günstigen Ergeb¬ nisse trug wesentlich auch die Abschaffung der Impfung von Arm zu Arm bei, wodurch die nicht ganz unberechtigte Furcht vieler Eltern vor der Uebertragung anderweitiger Krankheiten behoben worden ist. Anstatt dieser Art der Impfung wurde im Bezirke Steyr die Thierlymphe eingeführt, welche in dem staatlichen Impfstoffgewinnungs=Institute in Wien in ganz vortreff¬ licher Qualität und Reinheit gewonnen wird. Ein ganz besonderer Vorzug dieses animalen Impfstoffes ist die sichere Wirkung, dann der Umstand, dass sogenannte Impfkrank¬ heiten und üble Zufälle, wie sie bei der menschlichen Lymphe nicht selten beobachtet wurden, wie z. B. Impfrothlauf, Lymphgefäß=Entzündung, Nässende Ausschläge 2c. bei animaler Verwendung der Lymphe gänzlich ausgeschlossen bleiben. Hierauf sind die Eltern nachdrücklich aufmerksam zu machen und insbesondere zu erinnern, dass der Nachweis der überstandenen Impfung eine Bedingung der Erlangung von Stipendien und Stiftplätzen sowie der Aufnahme in eine öffentliche Erziehungsanstalt ist. Die noch immer anhaltende rauhe Witterung lässt es wünschenswert erscheinen, in diesem Jahre die öffent¬ lichen und Schulimpfungen erst im Laufe des Monates Juni zu beginnen. Dermalen wird den Gemeinde=Vorstehungen das Impf¬ programm mit dem Auftrage zugefertigt, mit den Herren Impfärzten die Tage und Stunden der Impfung festzusetzen und in das Programm einzutragen und selbes nach Fertigung eitens des Gemeinde=Vorstehers und des Arztes bis 20. d. M. zuverlässlich anher vorzulegen. Zunächst ist sodann von den hochwürdigen Pfarrämtern die Liste der seit dem Vorjahre neugeborenen Kinder zu verlangen. Die weiteren Weisungen betreffend die Durchführung der Impfung folgen demnächst. Steyr, am 6. Mai 1896. Z. 6222. An die Gemeinde=Vorstehungen des Ge¬ richtsbezirkes Weyer. Die Gemeinde=Vorstehungen erhalten in einigen Tagen die für das Jahr 1895 Militärtaxpflichtigen der dortigen Gemeinde nach den Beschlüssen der Militärtaxbemessungs¬ Commission hieramts ausgefertigten Militärtaxbemessungs¬ Erkenntnisse zur unverweilten Zustellungsveranlassung gegen Empfangsbestätigung. Das gleichfalls mitfolgende eine Pare des Militärtaxbemessungs=Verzeichnisses der dortigen Orts¬ gemeinde ist gemäß § 8 al. 2 des Gesetzes vom 30. Juni 1880, R.=G.=Bl. Nr. 70, vorerst im Gemeindeamte durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufzulegen und sodann zum weiteren Amtsgebrauche dortamts zu verwahren. Steyr, am 1. Mai 1896. Z. 6383. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Concurs=Ausschreibung von 2 Graf Deblin'schen Stiftungsplätzen. Nachstehend wird den Gemeinde=Vorstehungen die mit dem h. k. k. Statthalterei=Erlasse vom 2. Mai, Z. 7675/IV, herabgelangte Concurs=Ausschreibung der k. k. Statthalterei für Böhmen zur Besetzung von 2 Graf Deblin'schen Stiftungs¬ plätzen böhmischer Abtheilung in den k. u. k. Militär=Erzie¬
2 hungs= und Bildungs=Anstalten zur entsprechenden Verlaut¬ barung mitgetheilt. Steyr, am 6. Mai 1896. ad Nr. 45.789-St. Concurs zur Besetzung von zwei Graf Deblin'schen Stiftungsplätzen böhmischer Abtheilung in den k. u. k. Militär-Erziehungs¬ und Bildungsanstalten. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 15. März 1896, Nr. 4.921/413-I, gelangen in den k. u. k. Militär=Erziehungs= und Bildungs¬ anstalten mit dem nächsten Schuljahre 1896/97 zwei Graf Deblin'sche Stiftungsplätze böhmischer Abtheilung zur Be¬ setzung. Die Aufnahmsbedingungen für die k. u. k. Militär¬ Erziehungs= und Bildungsanstalten sind in der mit dem 8. Stücke des Normal=Verordnungsblattes für das k. u. k. Heer vom Jahre 1888 verlautbarten „Vorschrift über die Aufnahme von Aspiranten aus der Privat=Erziehung in die k. u. k. Militär=Erziehungs= und Bildungs=Anstalten“ enthalten und es werden hier nur die allgemeinen Be¬ dingungen für die Aufnahme der Aspiranten hervorgehoben. Diese sind: 1. Die österreichische oder die ungarische Staatsbürgerschaft. 2. die körperliche Eignung; 3. ein befriedigendes sittliches Verhalten; 4. das erreichte Minimal= und nicht überschrittene Maxi¬ malalter; in dieser Beziehung ist für den Eintritt in das Erziehungsinstitut für verwaiste Officierssöhne das erreichte 7. und nicht überschrittene 14. Lebensjahr, in den I. Jahrgang der Militär=Unterrealschule das erreichte 10. und nicht überschrittene 12. Lebensjahr, in den III. Jahrgang der Militär=Unterrealschule das erreichte 12. und nicht überschrittene 14. Lebensjahr, in den I. Jahrgang der Militär=Akademie das er¬ reichte 17. und nicht überschrittene 20. Lebensjahr festgesetzt; das Alter wird mit 1. September be¬ rechnet; assentierte Bewerber werden in die Militär¬ Akademien nicht ausgenommen; 5. die erforderlichen Vorkenntnisse, und zwar für den Eintritt in den I. Jahrgang der Militär=Unterrealschulen die Nachweisung der befriedigenden Frequentierung der 4. oder 5. Classe einer Volksschule in den III. Jahrgang der Militär=Unterrealschulen die Nachweisung der befriedigenden Frequentierung der 2. Classe einer Mittelschule (beziehungsweise der 2. Classe einer nach dem XXXVIII. Gesetzartikel vom Jahre 1868 organisierten ungarischen Bürger¬ schule); in den I. Jahrgang der Militär=Akademien die Nach¬ weisung der befriedigenden Frequentierung der höchsten Classe einer vollständigen Mittelschule; 6. die Uebernahme der Verpflichtung, mit Beginn eines jeden Schuljahres das Schulgeld im Betrage von 14 Gulden zu entrichten. Anspruch auf ganz= und halbfreie Aerarialplätze haben in den Militär=Realschulen und =Akademien nach § 3 der erwähnten Vorschrift bloß Söhne von Officieren, Militär¬ Beamten, Unterofficieren des activen und des Invaliden¬ Standes, dann von Hof= und Civil=Staatsbeamten, wenn die vorgezeichneten Bedingungen erfüllt sind. Auf Aerarialplätze im Erziehungsinstitute für ver¬ waiste Officierssöhne haben nur Waisen von Officieren und erst in Ermanglung solcher auch Waisen von Militär¬ Beamten, dann von Unterofficieren und Gleichgestellten Anspruch. Bei dem bestehenden Andrange auf Aerarialplätze in dem ersten Jahrgang der Militär=Unterrealschulen durch olche Aspiranten, welche der 1. Gruppe der Anspruch¬ berechtigten angehören, wird eine Berücksichtigung jener, welche erst in die 3., 4. und 5. Gruppe eingereiht sind, voraussichtlich nicht eintreten können. Gesuche von Personen der letztgenannten Gruppen - Gagisten in der Reserve, im Verhältnisse „außer Dienst“ m nichtactiven Stande der k. k. Landwehr und im Ur¬ auberstande der königl. ungarischen Landwehr; ferner Unterofficiere und gleichgestellte des activen und des In¬ validen=Standes; endlich Hof= und Civil=Staatsbeamte sind daher nicht einzusenden, weil sie ohne Erfolg bleiben müssten. Alle Aspiranten müssen sich einer Aufnahmsprüfung unterziehen. Die Aspiranten für den I. Jahrgang der Militär¬ Unterrealschule können die Prüfung in ihrer Muttersprache ablegen und es bildet die Unkenntnis der deutschen Sprache kein — bei sonst guten Fähigkeiten der Aspiranten Hindernis für die Aufnahme. Auch Aspiranten für die höheren Jahrgänge der Militär=Unterrealschule können die Aufnahmsprüfung in ihrer Muttersprache ablegen, sobald sich in der Prüfungscommission Mitglieder vorfinden, welche in der Muttersprache der Aspiranten die Prüfung vornehmen können; Bewerber, welche Mittelschulen mit ungarischer Unter¬ richtssprache frequentierten, können die Aufnahmsprüfung für den II., III. und IV. Jahrgang der Militär=Unter¬ realschule unbedingt in ungarischer Sprache ablegen; immer¬ hin aber müssen diese Aspiranten der deutschen Sprache oweit mächtig sein, um dem Unterrichte mit Nutzen folgen zu können. Die Aspiranten für die Militär=Akademie haben die Prüfung in deutscher Sprache abzulegen, welcher sie soweit mächtig sein müssen, dass die Möglichkeit des Studien¬ erfolges in dieser Beziehung gesichert erscheint. Im allgemeinen erstreckt sich die Prüfung für die Aufnahme in die höheren Jahrgänge der Militär=Realschule und für den 1. Jahrgang der Militär=Akademie auf die Gegenstände der vorhergehenden Jahrgänge in jenem Um¬ fange, in welchem sie in diesen zum Vortrage gelangen. Die militärischen Geschicklichkeiten, dann die mili¬ tärischen Uebungen bilden keinen Gegenstand der Prüfung. Der Umfang der Aufnahmsprüfung ist in der Bei¬ lage I der Vorschrift über die Aufnahme von Aspiranten für jeden Jahrgang kurz angedeutet. Die theresianische Militär=Akademie hat die Bestim¬ mung, die Zöglinge für die Infanterie, für die Jägertruppe und für die Cavallerie heranzubilden; die technische Militär¬ Akademie ist zur Ausbildung der Zöglinge für die Artillerie, für die Pionnier=Truppe, dann für das Eisenbahn= und Telegraphen=Regiment bestimmt. In den Gesuchen um die Aufnahme in die letztgenannte Militär=Akademie ist anzu¬ führen, ob der Aspirant die Aufnahme in die Artillerie¬ oder in die Genie=Abtheilung anstrebt; dem angegebenen Wunsche wird bei der Eintheilung nach Möglichkeit ent¬ sprochen werden. Den Aufnahmsgesuchen sind beizulegen: 1. Der Tauf= (Geburts=) Schein; 2. das ärztliche Gutachten über die körperliche Eignung des Aspiranten (ausgestellt im Sinne der mit der Circular¬ Verordnung vom 10. Februar 1891, Abthg. 14, Nr. 3671 von 1890 — Normal =Verordnungsblatt für das k. und k.
3 Heer, 7. Stück — verlautbarten „Vorschrift zur ärztlichen Untersuchung der Aspiranten bei der Aufnahme in die Militär=Erziehungs= und Bildungs=Anstalten“; 3. das letzte Schulzeugnis (Schulnachricht, Schulaus¬ weis) des gegenwärtigen Schuljahres, dann das ganzjährige Schulzeugnis für das verflossene Schuljahr*); 4. der Heimatschein. Die Bewerber um diese Stiftungsplätze haben außer diesen allgemeinen Erfordernissen noch insbesondere die Mittellosigkeit der Eltern (durch ein legales Mittellosigkeits¬ zeugnis), dann den Umstand, dass sie einer Familie des böhmischen Herren= und Ritterstandes angehören, eventuell von einer Familie des Herren= oder Ritterstandes aus Mähren oder von Edelleuten aus anderen erbländischen Provinzen abstammen, (durch Diplom oder Stammbaum) nachzuweisen, und ist dem Gesuche, in welchem die Anzahl der Geschwister des Competenten, dann ob und welche von ihnen versorgt sind oder bereits eine Stiftung genießen, gewissenhaft anzugeben ist, — die Erklärung der Eltern oder Vormünder, dass sie bereit sind, für den Fall des Erlangens eines solchen Stiftungsplatzes die zur Unterstützung des Candidaten allenfalls noch nöthigen Auslagen zu tragen beizulegen. Laut der an das k. k. Ministerium für Landes=Ver¬ theidigung gelangten Mittheilung der Marine=Section des k. u. k. Reichs=Kriegs=Ministeriums vom 19. Februar 1896, Nr. 414, können auch heuer Jünglinge, welche sich um Stiftungsplätze bewerben, wegen Mangels an Raum aber in Militär=Bildungs= und Erziehungsanstalten nicht unter¬ gebracht werden könnten, in der k. und k. Marine=Akademie Aufnahme finden, wenn sie den vorgeschriebenen Bedin¬ gungen entsprechen. Schließlich wird bekanntgegeben, dass das nächste Schuljahr an den k. und k. Militär=Realschulen am 1. Sep¬ tember, an den k. und k. Militär=Akademien aber am 8. September beginnen wird, und dass in den II. und IV. Jahrgang der k. und k. Militär=Unterrealschulen, dann in alle drei Jahrgänge der k. und k. Militär=Oberrealschule eine regelmäßige Aufnahme nicht stattfindet, indem in diesen Jahrgängen nur jene Plätze besetzt werden, welche durch zufälligen Abgang frei werden. Zur Einbringung der unmittelbar bei der k. k. Statt¬ halterei in Prag zu überreichenden, genau nach den vor¬ stehenden Andeutungen zu instruierenden Competenzgesuche wird die Frist bis 15. Mai 1896 festgesetzt. Von der k. k. Statthalterei für Böhmen. Prag, am 26. März 1896. Z. 5989. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Feststellung der Identität einer in Feldbach aufge¬ griffenen Tanbstummen. Laut der an die hohe k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Note der k. k. Statthalterei in Graz vom 4. April 1896, Z. 9816, wurde am 16. d. M. in Feldbach *) Die zur Aufnahmsprüfung einberufenen Aspiranten haben das ganzjährige Schulzeugnis für das Schuljahr 1895/96 in die Anstalt mitzubringen. eine taubstumme Frauensperson aufgegriffen, deren Iden¬ tität bisher nicht festgestellt werden konnte. Dieselbe ist 20—25 Jahre alt, mittelgroß, hat ovales Gesicht, braune Augen, schwarze Haare, die Nase etwas aufgebogen. Der¬ elben fehlt der linke Unterschenkel, welcher Unterhalb des Knies im oberen Drittheile kunstgerecht amputiert wurde: die Amputation dürfte schon vor längerer Zeit erfolgt sein. Beim Gehen bedient sich diese fragliche Person zweier großer Holzkrücken. Ueber das mit dem Erlasse der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 14. April 1896, Z. 6272, intimierte Ersuchen der genannten k. k. Statthalterei wird der Auftrag ertheilt, über die Identität und Zuständigkeit der genannten Frauens¬ person die geeigneten Nachforschungen zu pflegen und ein positives Resultat derselben anher zu berichten. Steyr, den 30. April 1896. Z. 6317. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden zur Kenntnisnahme. Nr. 7099/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Kindvieh aus Salzburg und Oberösterreich nach Baden. Laut Mittheilung des k. und k. Ministeriums des Aeußern hat die großherzogliche Regierung von Baden unterm 5. März l. J. die Einfuhr von Rindvieh aus Salz¬ burg und Oberösterreich nach Baden verboten. Dies wird zufolge des Erlasses des h k. k. Ministe¬ riums des Innern vom 19. April d. J., Z. 11.366, hiemit allgemein verlautbart. Linz, den 29. April 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, den 6. Mai 1896. Z. 6174. An sämmtliche Gemeindevorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen =Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. April bis 26. April 1896. 1. Maul= und Klauensenche. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Gramastetten, Ort¬ schaft Großamberg. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Laakirchen, Ortschaft Lindach. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Inzersdorf, Ortschaft Unterinzersdorf. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Hinterberg, Ortschaften Schmierreith und Zudersdorf. 4. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried.
Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ischl, Ortschaft Reiterndorf. 2. Bezirk Ried: Gemeinde St. Marienkirchen, Ortschaft Jetzing. 3. Schweinepest. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Frankenmarkt; Gemeinde Niederthalheim, Ortschaft Insing. 2. Bezirk Wels: Gemeinde Fraham, Ortschaft Hörsdorf; Gemeinde Hofkirchen, Ortschaft Aigen; Gemeinde Puchberg, Ortschaft Mitterlaab; Gemeinde Scharten, Ort¬ schaft Löppersdorf; Gemeinde und Ortschaft Taufkirchen. Erlöschen der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ischl, Ortschaft Sulzbach. Steyr, am 6. Mai 1896. Z. 6318. An alle Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 7430|II. Kundmachung betreffend die Wiedergestattung der Einfuhr von Schweinen aus dem Comitate Pozsony und den Städten Versecz und Sopron nach Oberösterreich. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 26. April d. J., Z. 13.484, anher er¬ öffnet, dass laut Mittheilung des königl. Ackerbau=Mini¬ steriums im ganzen Gebiete des Comitates Pozsony (Pre߬ burg) die Schweine=, Maul= und Klauenseuche, ferner im Gebiete der Städte Versecz und Sopron (Oedenburg) die Schweineseuche bereits erloschen ist, daher kein Anstand be¬ steht, bezüglich dieser Gebiete die mit der hierämtlichen Kundmachung vom 26. März l. J., Z. 5293/II, ver¬ fügten Viehverkehrsverbote aufzulassen. Die k. k. Statthalterei findet demnach die Einfuhr von Schweinen aus diesen Gebieten mit 1. Mai 1896 wieder zu gestatten. Die bezüglich der Einfuhr von Rindern aus dem in das Lungenseuche=Sperrgebiet fallenden Comitate Pozsony geltenden allgemeinen Bestimmungen werden hiemit nicht berührt. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 29. Mai 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 6. April 1896. Z. 651/B.=Sch.=R. An sämmtliche Ortsschulräthe und Schul¬ leitungen. Bücher für Schülerbibliotheken. Zufolge Sitzungsbeschlusses vom 27. April l. I. werden den Ortsschulräthen und Schulleitungen die vom oberösterreichischen Lehrervereine herausgegebenen Jugend¬ schriften: Nr. 1. „Vicenz der Köhlerbub. Von Ludwig Pauer. Nr. 2. „Erzählungen. Von Karl Achleitner“, erschienen im Verlage von I. Wimmer in Linz und zum Preise von je 40 kr. erhältlich, zur Einstellung in die Schülerbibliotheken bestens empfohlen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 29. April. 1896. Z. 664/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Die Schulleitungen und sämmtliche Lehrkräfte des Bezirkes erhalten den Auftrag, sachliche und sprachliche Un¬ richtigkeiten, Mängel und Druckfehler, welche sie bei dem Gebrauche der neuesten Auflagen der in Verwendung stehenden Lehr= und Lesebücher — mit Ausnahme der Religionsbücher — wahrgenommen haben, über jedes ein¬ zelne Buch (Theil) abgesondert auf einem halben Bogen, unter genauer Bezeichnung des Titels, der Auflage, der Seite und der Zeile, bis spätestens 1. Juli l. J. zur Kenntnis des k. k. Bezirksschulrathes zu bringen. Dem Berichte der Schulleitungen sind die Einzelnbe¬ richte der Lehrkräfte beizuschließen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 1. Mai 1896. Z. 665/B.=Sch.=R. An die Schulleitungen. Die Leitungen jener Schulen, an welchen im abge¬ laufenen Schuljahre ein Fortbildungscurs abgehalten wurde, erhalten den Auftrag, binnen 14 Tagen hierüber im Sinne des hierämtlichen Erlasses vom 7. April 1893, Z. 554, Amtsblatt Nr. 15 ex 1893, zu berichten. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 1. Mai 1896. Z. 666/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Jene Schulleitungen, welche eine Subvention für hre Schulgärten zu erhalten wünschen, werden aufgefordert, dies binnen vier Wochen hieramts bekanntzugeben und hiebei anzuführen, in welcher Weise die erbetenen Unterstützungs¬ beträge verwendet werden sollen. Gleichzeitig ist zu be¬ richten, in welcher Weise die im Vorjahre erhaltenen Be¬ träge Verwendung gefunden haben. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 1. Mai 1896. Z. 667/B.=Sch.=R. An die Schulleitungen. Die Leitungen jener Schulen, an welchen im abge¬ laufenen Winter Suppenanstalten bestanden haben, erhalten den Auftrag, im Sinne des hierämtlichen Erlasses vom 7. April 1893, Z. 552, Amtsblatt Nr. 15 ex 1893, binnen 14 Tagen hierüber zu berichten. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 1. Mai 1896. Z. 668/B.=Sch. R. An sämmtliche Schulleitungen. Die Schulleitungen erhalten den Auftrag, jene Lehr¬ personen, welche bei der diesjährigen Bezirks=Lehrer¬
5 conferenz einen Vortrag zu halten gedenken, unter Anführung der gewählten Themen binnen 8 Tagen hier¬ amts bekanntzugeben oder einen Fehlbericht einzusenden. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 30. April 1896. Z. 669/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Daten zum Jahreshauptberichte. Die Schulleitungen erhalten den Auftrag, folgende Daten zur Abfassung des Jahreshauptberichtes bis 15. Juni l. J. hieramts einzubringen. 1. Zahl der im schulpflichtigen Alter stehenden Kinder des Schulsprengels: a) Knaben, b) Mädchen. 2. Zahl der Kinder, welche die öffentlichen Volks= und Bürgerschulen besuchen: a) Knaben, b) Mädchen. 3. Zahl der Kinder, welche Privat=Volksschulen be¬ suchen: a) Knaben, b) Mädchen. 4. Zahl der schulpflichtigen Kinder, welche eine höhere Schule, gewerbliche oder landwirtschaftliche Schulen oder Fachcurse besuchen: a) Knaben, b) Mädchen. 5. Zahl der schulpflichtigen Kinder, welche zu Hause unterrichtet werden: a) Knaben, b) Mädchen. 6. Zahl der schulpflichtigen Kinder, welche wegen eines schweren körperlichen oder geistigen Gebrechens dauernd keinen Unterricht genießen: a) Knaben, b) Mädchen. 7. Zahl der schulpflichtigen, normal entwickelten Kinder, welche keinen Unterricht genießen: a) Knaben, b) Mädchen. 8. Welche Art der Schulbesuchserleichterung ist an der dortigen Schule eingeführt? (Anführung des Ministerial¬ Erlasses nach Datum und Zahl: Ministerial=Erlass vom 14. Februar 1884, Z. 2684. Ministerial= Erlass vom 17. November 1883, Z. 1641. — Ministerial=Verordnung vom 8. Juni 1883, Z. 10618, Art. V, P. 6, lit. e). 9. Wie viele Kinder befinden sich im 7. Schuljahre? a) Knaben, b) Mädchen. 10. Wie viele Kinder des 7. Schuljahres haben generelle Schulbesuchserleichterungen erhalten: a) Knaben, b) Mädchen. 11. Wie viele Kinder befinden sich im 8. Schuljahre: a) Knaben, b) Mädchen. 12. Wie viele Kinder des 8. Schuljahres haben generelle Schulbesuchserleichterungen erhalten? a) Knaben, b) Mädchen. (Die Fragen 9 bis 12 sind von den Leitungen der Marktschulen nicht zu beantworten.) 13. Wie viele Kinder wurden an jenen Schulen, die einen regelmäßigen siebenjährigen Schulbesuch haben, im letzten Quartale des 7. Schuljahres in den verkürzten Unterricht des 8. Schuljahres versetzt? a) Knaben, b) Mädchen. 14. Wie viele Kinder der Marktschulen Bad Hall, Gaflenz, Kremsmünster, Neuhofen und Weyer befinden sich im 7. Schuljahre? a) Knaben, b) Mädchen. 15. Wie viele derselben haben individuelle Schul¬ besuchserleichterungen erhalten? a) Knaben, b) Mädchen. 16. Wie viele Kinder der Marktschulen befinden sich im 8. Schuljahre? a) Knaben, b) Mädchen. 17. Wie viele derselben haben individuelle Schul¬ besuchserleichterungen erhalten? a) Knaben, b) Mädchen. (Die Fragen 14 bis 17 sind nur von den Leitungen der Marktschulen mit Beachtung des hierämtlichen Erlasses vom 2. Jänner 1893, Amtsblatt Nr. 1, zu beantworten.) 18. Wie viele Kinder haben die vorzeitige Entlassung im Sinne des § 21 alinea 6 des Reichs=Volks=Schulgesetzes erhalten? a) Knaben, b) Mädchen. 19. Wie viele blinde und taubstumme Kinder (beide gesondert nach Geschlechtern) des dortigen Schulsprengels befinden sich im schulpflichtigen Alter? Welchen Unterricht erhielten sie und mit welchem Erfolge? 20. Zahl und Namen der geistlichen Religionslehrer. 21. Zahl der Lehrpersonen (mit Ausschluss der Hand¬ arbeits=Lehrerin): a) mit Lehrbefähigungs=, b) mit Reife¬ Zeugnis. 22. Wird an der dortigen Schule a) Turnunterricht, b) Handarbeits=Unterricht ertheilt! 23. Besitzt die Arbeitslehrerin das Lehrbefähigungs¬ Zeugnis? 24. Besteht an der dortigen Schule ein zum Unter¬ richte der Kinder benützter Schulgarten? Wie groß (m*) ist derselbe? Was ist in Bezug auf Obstbaumcultur, Bienenzucht, Seidenbau 2c. geschehen? 25. Befindet sich daselbst: a) eine Kinderbewahranstalt? b) ein Kindergarten, c) eine Privat=Lehranstalt für weibliche Handarbeiten? 26. Welche Lehrbücher sind an der dortigen Schule im Gebrauche? (Genaue Angabe der Titel derselben.) 27. Welche Lehrmittel wurden im abgelaufenen Schul¬ jahre vom Ortsschulrathe beigestellt? 28. Sind an der dortigen Schule Wechselschuhe im Gebrauch? Wie viele? Wie bewähren sich dieselben? 29. Sind Privatpersonen oder Corperationen im Be¬ richtsjahre als besondere Förderer der Schule namhaft zu machen? Worin bestehen ihre verdienstlichen Handlungen? K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 2. Mai 1896. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Ehrenbürger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben 2c. in schönster kalligraphischer Ausführung liefert billigst die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Gut gummierte Siegelmarken für die löbl. Gemeindevorstehungen und Ortsschulräthe sind in obiger Buchdruckerei und Lithographie zu haben.
Todtenbeschau-Scheine Arztlicher Behandlungsschein — Sterbeschein Leichenbeschau-Protokolk hen in der zu Haas'schen Duchdruckerei in Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr
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