2 Da die hieramts gepflogenen Erhebungen nach dem Aufenthalte des Genannten bisher resultatlos waren, wird der Auftrag ertheilt, die geeigneten Nachforschungen nach Ignaz Edinger einzuleiten. Die Gemeinde=Vorstehungen werden gegebenen Falles den Genannten im Gegenstande einzuvernehmen und das bezügliche Protokoll anher in Vorlage zu bringen haben, die k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden werden gegebenen Falles den Aufenthalt des Genannten der Gemeinde=Vorstehung des Aufenthaltsortes unter Hinweisung auf diesen Erlass mitzutheilen haben. Ignaz Edinger war zuletzt als Pferdeknecht bei Anton Aigner in Klein=Reifling bedienstet und vom 25. Juni bis 3. Juli 1894 im allgemeinen öffentlichen Krankenhause in Waidhofen a. d. Ybbs in Verpflegung. Derselbe ist im Besitze eines von der Gemeinde Klein=Wetzels, Bezirk Zwettl, am 16. December 1891, sub Z. 127, ausgestellten Dienst¬ botenbuches. Steyr, am 2. April 1896. Z. 5151. An alle Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. März bis 2. April 1896. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Vöcklamarkt, Ort¬ schaft Mösendorf. Erlöschen der Seuche: Bezirk Braunau: Gemeinde Feldkirchen, Ortschaft Emerding. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Ried. 3. Schweinepest. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ischl, Ortschaft Reiterndorf. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. Steyr, am 8. April 1896. Z. 5415. An sämmtliche Gemeindevorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. April bis 10. April 1896. 1. Maul= und Klauenseuche. Ausbruch der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Gramastetten, Ort¬ schaft Großamberg. Erlöschen der Seuche. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Vöcklamarkt, Ortschaft Mösendorf. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestand der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ischl, Ortschaft Reiterndorf; Gemeinde und Ortschaft Pinsdorf. Erlöschen der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Ried. 3. Schweinepest. Ausbruch der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Tauf¬ kirchen; Gemeinde Fraham, Ortschaft Hörsdorf. Steyr, am 13. April 1896. Z. 5376. An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 6167/II. Kundmachung betreffend die Einfuhr von Wiederkäuern aus Ungarn nach Oberösterreich. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 7. April d. J., Z. 11.182, anher eröffnet, dass laut Mittheilungen des königlich ungarischen Ackerbau=Mi¬ nisteriums die Maul= und Klauenseuche im Comitate Zala und im Stadtgebiete Sopron bereits erloschen ist, daher kein Anstand besteht, bezüglich dieser Gebiete das auf Grund des Ministerial=Erlasses vom 22. März d. J., Z. 9049, verfügte Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Schafen und Ziegen) aufzulassen. Gleichzeitig liegt von dem gedachten Ministerium das telegraphische Aviso darüber vor, dass in den Gebieten der beiden Städte Kassa und Komarom die Schweinepest auf¬ getreten ist. Die k. k. Statthalterei findet daher unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 26. März d. J., Z. 5293/II, die Einfuhr von Wiederkäuern aus dem Comi¬ tate Zala und dem Stadtgebiete Sopron (Oedenburg) wieder zu gestatten, hingegen die Einfuhr von Schweinen aus den Stadtgebieten Kassa (Kaschau) und Komarom (Komorn) gänzlich zu verbieten. Diese Verfügungen treten mit dem 11. April l. J. in Wirksamkeit, und werden Uebertretungen derselben nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R. G. Bl. Nr. 51) ge¬ ahndet werden, wobei auch die Vorschriften des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes und der hiezu erlassenen Durchführungsverordnung (R. G. Bl. Nr. 35 und 36 ex 1880) Anwendung finden. Linz, am 9. April 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 13. April 1896. Z. 5334 An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden. Einfuhr von Klauenthieren aus Oberösterreich nach Tirol und Vorarlberg. Die k. k. Statthalterei in Innsbruck hat mit der Kundmachung vom 2. April 1896, Z. 9727, mit Rücksicht
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