Amtsblatt 1896/15 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 9. April 1896

Nr. 15. 1896 de 6. 6. Bezirkshauptmannschaft Skeyr. Steyr, am 9. April. Z. 47 Präs. Seine k. u. k Apostolische Majestät haben mit aller¬ höchster Entschließung vom 30. März d. J. dem Wund¬ arzte Felician Mally in Weyer in Anerkennung seiner vieljährigen ersprießlichen Berufsthätigkeit das goldene Ver¬ dienstkreuz a. g. zu verleihen geruht. Z. 4952. An die Gemeinde- Vorstehungen. Waffenübungen der Reservemänner und Ersatz¬ Reservisten. Infolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 30. März l. J., Z 5483/IV, wird die mit der Note des k. u. k. XIV. Corps=Commandos zu Innsbruck vom 27. März l. J, M. A. Nr. 1581, anher gelangte Ueber¬ sicht über die Perioden, in welchen die Waffen¬ übungen der Reservemänner und Ersatzreser¬ visten im Territorialbereiche im Jahre 1896 vorzunehmen sein werden, zur Kenntnisnahme und sofortigen entsprechenden Verlautbarung kundgemacht. — Die Uebersicht liegt bei. Steyr, den 6. April 1896. Z. 5168. An sämmtliche Sanitäts=Gemeinde=Vor¬ stekungen und Herren Gemeinde Rerzte. Wochenberichte über epidemische Krankheiten. Unter den Obliegenheiten der Sanitätsgemeinden steht in erster Linie die Sorge für die Hintanhaltung an¬ steckender Krankheiten und die Anwendung aller jener Ma߬ regeln, welche geeignet erscheinen, die auftretende Aus¬ breitung der Infections=Krankheiten so rasch als möglich zu verhindern. Dies ist jedoch nur dann zu erreichen, wenn seitens der Herren Gemeindeärzte von jedem vorkommenden Fall sofort die Anzeige erstattet wird. Es ist vielfach die Wahrnehmung gemacht worden, dass dieser Pflicht seitens mancher Herren Aerzte nicht nach¬ gekommen wurde. Insbesonders wird die sofortige Bericht¬ erstattung jedes ersten Falles einer Infections=Krankheit mittelst der hiezu vorgeschriebenen Drucksorte: „Krankheits¬ Anzeige“ fast allenthalben unterlassen. Wiederholt hat die k. k. Bezirkshauptmannschaft erst aus den monatlichen Todten¬ beschauberichten Kenntnis von dem Auftreten solcher Krank¬ heiten bekommen. Ebenso wurde von mehreren Gemeinde¬ Vorstehungen die pünktliche Vorlage der Wochenrapporte oder Fehlanzeigen unterlassen. Ich bringe daher den Herren Aerzten unter Hin¬ weisung auf ihren abgelegten Diensteseid die aufhabende Verpflichtung in Erinnerung, jeden Fall einer neu auf¬ tretenden Infections=Krankheit sofort jener Sanitäts=Ge¬ meinde=Vorstehung, in deren Sprengel dieser Fall vorgekommen ist, zur Kenntnis zu bringen, welche sodann umgehend diese Anzeige anher zu leiten hat. Die Gemeindeärzte sind als Sanitätsbeamte selbstverständlich verpflichtet, alle derartigen Erkrankungen zu eruieren und in Evidenz zu halten, auch wenn die betreffenden Individuen bei fremden Aerzten und wohl auch gar nicht in Behandlung stehen sollten. Die im Laufe einer Woche zur Kenntnis des Gemeinde¬ Arztes gekommenen Fälle sind sodann jeden Sonntag in den Wochenausweis einzutragen und durch die Sanitäts=Ge¬ meinde=Vorstehung bis längstens Montag anher vorzu¬ legen, und ist, wenn kein Gegenstand der Berichterstattung sich findet, unerlässlich der Fehlbericht einzusenden. Im Hinblicke auf die großen materiellen Opfer, welche die Bevölkerung für die Durchführung eines wohlgeordneten Sanitätsdienstes in der Gemeinde gebracht hat, muss ich auf die stricteste Beobachtung der h. ä. Anordnungen dringen und werde in Hinkunft jeder Außerachtlassung der obliegenden Pflichten mit unnachsichtiger Strenge ent¬ gegentreten. Steyr, am 7. April 1896. Z. 5204. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Fichtenpflanzen=Ankauf. Laut Mittheilung der k. k. Landesforstinspection in Linz offeriert die k. k. Forst= und Domänen=Verwaltung Aussee im heurigen Frühjahre nach Zulass des Wetters von Mitte bis Ende April circa 100.000 Stück 4jährige, nicht überschulte, für Culturen in höheren Lagen sich eignende Fichtenpflanzen in den beiden Forstbezirken Aussee und Grundlsee zum Verkause.

2 1000 Stück dieser Pflanzen kosten loco Pflanzgarten 1 fl. 80 kr. Die Aushebungs=, Verpackungs= und Trans¬ portkosten zur Bahnstation Aussee werden separat berechnet und betragen per Mille circa 50 kr. Dies ist in der Gemeinde in umfassender Weise mit dem Bemerken zu verlautbaren, dass Bestellungen direct bei der genannten Forst= und Domänen=Verwaltung gemacht werden können. Steyr, am 7. April 1896. Z. 4567. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Stiftungsplätze. Laut der vom hohen k. und k. Reichskriegsministerium veranlassten Concursausschreibung werden mit dem Beginne des Schuljahres 1896/97 in der k. und k. Marine=Akademie in Fiume voraussichtlich 30, in den k. und k. Militär¬ Erziehungs= und Bildungs=Anstalten beiläufig 320, dann in dem Officierstöchter=Erziehungsinstitute in Oedenburg 25 ganz¬ und halbfreie Aerarial=Stiftungs= und Zahlplätze zur Be¬ setzung gelangen. Die Einschaltung der Concursausschreibung für Zöglings¬ plätze an der k. und k. Marine=Akademie in Fiume wurde bereits im Hauptblatte der „Linzer Zeitung“ Nr. 53, 55 und 56 vom 4., 6. und 7. März l. J., die Verlautbarung der Concursausschreibung für die Aufnahme in die k. u. k. Militär¬ Erziehungs= und Bildungs=Anstalten, dann für die Aufnahme in das Officierstöchter=Institut in Oedenburg in dem Haupt¬ blatte der „Linzer Zeitung“ Nr. 71 vom 25. März d. J. vranlasst. Infolge des von der h. k. k. oberösterr. Statthalterei anher intimierten Erlasses des h. k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 15. März 1896, Z. 4921/413/I, werden die Gemeinde=Vorstehungen hierauf mit der Einladung aufmerksam gemacht, für die möglichste Verbreitung dieser Verlautbarung im dortigen Amtsbereiche, jedoch ohne Kosten¬ aufwand für das Militärärar, Sorge zu tragen. Zugleich wird bekanntgegeben, dass das nächste Schuljahr in den k. u. k. Militär=Realschulen und im Erziehungsinstitute für verwaiste Officierssöhne mit 1. September, in den Militär¬ akademien mit 18. September 1896 beginnt, und dass in den II. und IV. Jahrgang der Militär=Unterrealschulen, dann in alle drei Jahrgänge der Militär=Oberrealschule eine regelmäßige Aufnahme nicht stattfindet; es werden in diesen Jahrgängen nur jene Plätze besetzt, welche durch zufälligen Abgang frei werden. In dem Officierstöchter=Institute zu Hernals in Wien können mit Beginn des nächsten Schuljahres der Standes¬ und Raumverhältnisse dieses Institutes wegen weder Freiplätze noch Zahlplätze besetzt werden. Steyr, am 1. April 1896. Z. 4700. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Staats=Wohlthätigkeits=Lotterie. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben die Eröffnung der XVIII. Staatslotterie für gemeinsame Militär¬ Wohlthätigkeitszwecke anzubefehlen und mit Allerhöchster Ent¬ schließung vom 29. October 1895 allergnädigst zu genehmigen geruht, dass aus dem Reinertrage dieser Lotterie ein Betrag von 20.000 Gulden zur Reactivierung des Realitäten=Lotto¬ Stistungsplatzes für Töchter von Officieren und Militär¬ Beamten im Civil=Mädchenpensionate in Wien und der Restbetrag der österreich schen Gesellschaft vom weißen Kreuze ur Errichtung von Curhäusern für Militär=Personen ge¬ widmet werde. Diesem Allerhöchsten Befehle gemäß eröffnete die k. k. Lotto=Direction diese Staats=Lotterie, deren Gewinste nach dem Spielplane zusammen 170.000 fl. betragen, und zwar: 1 Haupttreffer zu 60.000 fl., 2 Vor= und 2 Nachtreffer à 500 fl., 1 Haupttreffer zu 30.000 fl., 1 Vor= und 1 Nach¬ treffer à 250 fl., 2 Treffer à 10.000 fl, 10 Treffer à 1000 fl., 15 Treffer à 500 fl., 100 Triffer à 100 fl. und 3000 Serien¬ gewinste à 10 fl. Die Ziehung dieser Lotterie, wozu das Los 2 fl. kostet und bei Abnahme von 10 Losen nur mit 1 fl. 70 kr. berechnet wird, erfolgt unwiderruflich am 25. Juni 1896. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge h. Statthalterei = Präsidial =Erlasses vom 24. März 1896, Z. 792, mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, diesem Unternehmen die möglichste Unterstützung angedeihen zu lassen, da die Erreichung der von Seiner k. und k. Apostolischen Majestät angestrebten, so überaus wohlwollenden Absichten nur dann ermöglicht wird, wenn sich das Unternehmen einer eingreifenden Mitwirkung aller Behörden erfreut. Bestellungen auf solche Lose werden bis 25. Mai d. J. hieramts entgegengenommen und effectuiert. Steyr, am 5. April 1896. Z. 5008. An die Gemeinde=Vorstehungen Weyer, Großraming, Reichraming, Losenstein, Tern¬ berg, St. Alrich, Garsten und Gleink. Nachfolgende Kundmachung ist infolge Erlasses der h. k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz vom 30. März l. J., Z. 5541/VI, möglichst zu verlautbaren und den Flo߬ schiffahrttreibenden zur Kenntnis zu bringen. Schiffsverkehr bei Krems. Mit Rücksicht auf die mit 1. April 1896 beginnenden, am rechten Donau=Ufer zwischen der Straßenbrücke Stein¬ Mautern und der Eisenbahnbrücke bei Krems täglich vor¬ und nachmittags mit Ausschluss der Samstage, dann der Sonn= und Feiertage stattfindenden Uebungen im Kriegs¬ brückenschlage des k. und k. Pionnier Bataillons Nr. 6 werden für den Schiffsverkehr auf der Donau zunächst Krems, behufs eines ungehinderten Fortganges der obigen Uebungen, sowie zur Vermeidung von Collisionen zwischen den übenden Ab¬ theilungen und den passierenden Schiffen und Flößen, nach¬ stehende Sicherheitsvorkehrungen getroffen: Für die Zeit vom 1. April bis Ende September wird in der Mitte des 3. Brücken=Stromfeldes vom linken Ufer der Straßenbrücke Stein=Mautern, desgleichen am linken Donau=Ufer bei Dürnstein je eine blau=weiße Fahne vom k. und k. Pionnier=Bataillon Nr. 6 ausgesteckt. Diese Fahnen, welche jeweilig insolange ausgesteckt bleiben, als die bezüglichen Uebungen an den Vor= und Nachmittagen währen, sollen die passierenden Schiffe und Flöße darauf aufmerksam machen, dass nauwärts der letztgenannten Brücke Pionnier=Uebungen

3 stattfinden, und diese Fahrzeuge zu erhöhter Vorsicht mahnen. Um jedwede Havarie mit den Kriegsbrücken hintanzuhalten, wird angeordnet, dass die auf der Naufahrt begriffenen Schiffe und Flöße obige Straßenbrücke im 1. bis 3. Strom¬ felde vom linken Ufer aus zu passieren, im letzteren Falle jedoch die daselbst ausgesteckte Fahne rechts zu lassen haben. Wien, den 28. März 1896. Von der k. k. niederösterr. Statthalterei. Steyr, am 3. April 1896. Z. 4908. An die hochw. Pfarrämter, die Gemeinde¬ Vorstehungen und die Schulleitungen. Sammlung. Se. Excellenz der Herr k. k. Statthalter von Ober¬ österreich hat zufolge des Erlasses vom 31. März l. J., Z. 390/Präs., dem Vereine zur H ranbildung katholischer Lehrer in Wien die erbetene Bewilligung zur Sammlung milder Gaben für Vereinszwecke in Oberösterreich bei be¬ kannten Wohlthätern mit Ausschlufs der Sammlung von Haus zu Haus in der Zeit vom 1. April bis 31. Mai 1896 ertheilt und wurde den zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereins=Organen Marie Mayer, 45 Jahre alt, geboren zu Wolfsthal, Bezirk Bruck a. L., Statur: mittelgroß, Gesicht: länglich, Augen: braun, Haare: dunkel¬ blond, Mund und Nase: proportioniert, und Marie Zettl, 45 Jahre alt, angeblich zuständig nach Christianberg in Böhmen, Statur: mittelgroß, Augen: braun, Haare: schwarz, Gesicht, Mund und Nase: proportioniert, das Sammlungs¬ Certificat ausgestellt. Steyr, am 2. April 1896. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Todtenbeschau-Scheine C Arztlicher Behandlungsschein — Sterbeschein Leichenbeschau-Protokoll zu beziehen in der Haas'schen Duchdruckerei in Steyr, Grunmarkt Nk. 7.

4 Buchdruckerei und Lithographie von Emil Haas & Cie. in Steyr, Grünmarkt Nr. 7 Daselbst Lager aller Drucksorten zu den Wehrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17). Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15.) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu § 15). Bescheinigung (Muster 5 zu § 23). Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung. Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang). Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen. Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang). Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Nachweisung über die Kosten der Stellung. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III Theil) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen = Auszug. Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbebrlichkeits= Zeugnis. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25). Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder. Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, im Jahre . .. geborenen Stellungspflichtigen. (Muster 6 zu § 24.) Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24.) Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu § 24.) Vorladung zur Stellung. Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Leumunds=Zeugnisse. Protokoll betreffs Abstellungs=Bewilligungs=Ertheilung. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr

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